Morde in Breslau
Am 13. März 1920 wurde in Breslau der Redakteur der »Schlesischen Arbeiterzeitung«, Bernhard Schottländer, Mitglied der U.S.P.D., von Soldaten des Freikorps Aulock zusammen mit über 30 anderen Personen verhaftet. Die Verhafteten wurden zunächst im Generalkommando mit Wissen der Offiziere gefoltert. »In der Nacht des 16. wurde er aus dem Gefängnis Kletschkaustr. von drei Soldaten zu einer Vernehmung nach dem Generalkommando abgeholt. Die Soldaten zeigten einen vom Militärbefehlshaber unterzeichneten Auslieferungsbefehl vor. Seitdem ist Schottländer spurlos verschwunden. Das Generalkommando und die zuständige Kommandantur wissen von nichts. Der Befehl soll gefälscht sein.« (Aufruf des Breslauer Polizeipräsidenten, März 1920.) Bei Oswitz hat die Oder seine Leiche ans Land gespült. (Vgl. Aulock-Prozeß, März 1921.) Der »Münchener Volkswille«, 5. Jan. 1921, meldete, die Ermordung sei auf Befehl des Oberleutnants Schmitz, z. Z. Linienschiffsstamm-Division Ostsee in Pillau, erfolgt. Dagegen ist nach der Meinung des Staatsanwalts (»Voss. Ztg.«, 16. Januar 1921) die Ermordung durch zwei Offiziere und zwei Soldaten, die alle vier bisher unauffindbar waren, erfolgt.
Der Maschinenschlosser Alfred Schramm, Siebenhufnerstr. 72, der Bankbeamte Karl Boronow, Gräbschenerstr. 3, der Kohlenarbeiter Heinrich Romane, Gräbschenerstr. 77 und der Redakteur Demmig wurden in der Nacht zum 14. März durch Soldaten der Regierung Kapp unter Führung von Offizieren verhaftet. Seither sind sie spurlos verschwunden. Der Führer der Patrouille, die Boronow verhaftete, war Leutnant Kaufmann von der zweiten Marinebrigade. Der Schlosser Max Hoffmann wurde am 15. März wegen Verteilung sozialdemokratischer Flugblätter, der Eisenbahnschlosser Wilhelm Böhm, Herdainstr. 38, am 16. März als Streikposten, der Koch Heinz Herkenrat vom Hotel Riegner am 19. März auf Grund einer Denunziation einer Frau Neumann aus Skarsine durch Soldaten der Regierung Kapp verhaftet und »auf der Flucht« erschossen. Der Führer der Patrouille, die Herkenrat verhaftete, war Oberleutnant Müller. Herkenrats Leiche wurde ausgeplündert. (»Breslauer Volkswacht«, vom 31., 24., 22., 19. März 1920.)
Eine Bestrafung der Täter ist in keinem Fall erfolgt, im Gegenteil: Das Reichsgericht hat die über die Soldaten Walter, Biskup und Brefka wegen der Folterungen gefällten Urteile auf Grund der politischen Amnestie aufgehoben (18. Juni 1921). Sie wurden dann als Hilfsaufseher im Gefängnis Schweidnitz angestellt. (Preuß. Landtag, 14. Sept. 1921.)