Die 14 Arbeiter von Bad Thal

Beim Kapp-Putsch erklärte sich der Kommandeur der Reichswehrbrigade 15, Generalmajor Hagenberg, für Kapp. Die Regierung von Gotha jedoch hielt zur Verfassung, wurde für abgesetzt erklärt und zum Teil im Namen des Reichskanzlers Kapp verhaftet. Freiherr v. Schenk, Bezirksbefehlshaber von Marburg, weigerte sich, am 14. März eine Erklärung zu geben, ob er zu Ebert oder zu Kapp halte, und erklärte, nur den Befehlen, die aus Kassel kämen, zu gehorchen. In Kassel aber war General von Schöler, der zu Lüttwitz hielt. Am 19. März forderte v. Schenk zur Bildung einer Studentenwehr auf. Am 20. März 1920 rückte das hauptsächlich aus Korporationsstudenten zusammengesetzte Zeitfreiwilligen-Bataillon unter Führung des Fregattenkapitäns v. Selchow von Marburg nach Thüringen aus, um dort »Ruhe und Ordnung« wiederherzustellen. (»Berl. Tageblatt«, 20. Juni 1920.) Die Studenten zogen mit Musik, mit Fahnen und Bändern geschmückt, aus. Der Rektor beschwor den Geist von 1914. Es kamen nämlich von den militärischen Dienststellen alle möglichen Schauermeldungen über das »in vollem Aufruhr befindliche Thüringen«, über die »Machtzentren der aufrührerischen Bewegung« in dem friedlichen Ruhla, über die »heftigen Kämpfe um Gotha, Erfurt, Eisenach«, über »Artillerie, Minenwerfer und zahlreiche Maschinengewehre«. (Broschüre des Feldwebels Schaumlöffel: »Das Studentenkorps Marburg in Thüringen«.) Trotzdem muß Schaumlöffel zugeben, daß das Bataillon am Tage darauf »vom Gegner unbehelligt in Eisenach einzog«, und vier Tage darauf zieht das Bataillon ebenso »unbehelligt«, ohne ein einziges Mal ins Gefecht gekommen zu sein, natürlich auch ohne einen einzigen Toten, Verwundeten oder Vermißten, in Gotha ein. (S. 66.)

Auch in Bad Thal war alles ruhig. (Angabe des Schultheißen und des Wachtmeisters Heß im Prozeß.) An Hand einer Liste, die auf Grund völlig beweisloser Denunziationen zusammengestellt war, wurden 15 Arbeiter festgenommen. Fünf davon waren Mitglieder der Demokratischen Partei (Obuch im Landtag, 24. Nov. 1920). Am 25. März, morgens 7 Uhr, trat das Bataillon den Vormarsch auf Gotha an. Die verhafteten »Spartakisten« (natürlich sämtlich unbewaffnet), von einer Anzahl Studenten bewacht, beschlossen, in 500 m Abstand von der Truppe, den Zug. Noch vor 8 Uhr morgens wurden sie alle 15 in der Nähe Mechterstedts von den Studenten teils auf der Straße, teils unmittelbar am Rand der Straße erschossen. Die Leichen blieben ganz einfach liegen, der Zug ging singend weiter. Angeblich hatten die Leute einen Fluchtversuch unternommen. Fast alle lagen nebeneinander. Alle mit fürchterlich zerschmettertem Kopf, also aus nächster Nähe erschossen. Die meisten Verletzungen waren derartig, daß der Sachverständige, Dr. Jänicke, im Prozeß aussagte, die Schädel seien total zertrümmert, so daß Feststellungen, von wo die Schüsse gekommen seien, nicht möglich waren. Bei zweien sei mit Sicherheit festzustellen, daß sie von vorne gekommen seien (Herzschuß), andere seien von hinten erfolgt. Einer geht von oben nach unten. (Vierter Verhandlungstag.)

Die Namen der Getöteten waren: Hornschuh, Hartmann, Döll, Patz, drei Brüder Füldner, zwei Brüder Soldan, Wedel, Rössiger, zwei Brüder Schröder und Rosenstock, alle Bürger aus Thal. Am 19. Juni wurde der stud. jur. Heinrich Goebel aus Spangenberg, Leutnant a. D., als Hauptangeklagter, ferner die Studenten cand. med. Heinrich Engelbrecht aus Cassel, stud. med. Frank Jahn aus Eberswalde, cand. jur. Hermann Kraus aus Herne, Paul Herhaber aus Duisburg, stud. med. Heinz Schüler aus Cassel, cand. med. Ernst Nebelmann aus Mühlheim a. d. Ruhr, cand. med. Kurt Blum aus Gelnhausen, stud. dent. Julius Völker aus Oberkirchen, Alfred Voß aus Utsen, stud. med. Lorenz Lange, zum großen Teile ehemalige Offiziere, vom Kriegsgericht, d. h. von ihren eigenen Kameraden, freigesprochen. Einen Beweis für den Fluchtversuch konnten sie nicht erbringen. Das Verfahren wurde dann vom Schwurgericht wieder aufgenommen. Der Staatsanwalt hielt eine Rede, die die Studenten entlastete. Belastungszeugen, wie der Leutnant Duderstadt, wurden nicht vernommen. Die Studenten wurden von der Anklage des Totschlags und Mißbrauchs der Waffe freigesprochen. Da der Staatsanwalt auf Revision verzichtete, wurde das Urteil am 27. Dez. 1920 rechtskräftig. (»Deutsche Tageszeitung«, 29. Dez. 1920; Duderstadt: »Der Schrei nach dem Recht«.)

Das Verfahren gegen Goebel, Jonas und Gördt wegen Mißhandlung war auf Grund der Amnestie am 21. Februar 1921 eingestellt worden. Am 13. Februar 1922 verwarf das Reichsgericht die vom Staatsanwalt dagegen eingelegte Revision. (W. T. B.)