Tierarzt Neubert
In der Stadt Sömmerda waren die Arbeiter wegen des Kappputsches in den Generalstreik getreten, hatten die Einwohnerwehr entwaffnet und einige der Führer festgesetzt. Am 24. März 1920 rückte die Reichswehr an und beschoß die Stadt. Die Streikleitung schickte den Tierarzt Neubert zu den Truppen, um zu verhandeln.
Fest steht, daß Neubert von der Truppe vor der Stadt Sömmerda festgenommen wurde, als er als Parlamentär zum Kommandeur sich begeben hatte. Später wurde er in die Stadt geführt und dort im Rathauskeller untergebracht. Nach einiger Zeit wurde er auf Befehl des Truppenkommandeurs von Reichswehrsoldaten wieder vor die Stadt gebracht. Dieser Befehl wurde vom Kommandeur deshalb erteilt, weil Neubert in der Stadt vor der Wut der gegen ihn äußerst aufgebrachten Bevölkerung nicht sicher genug untergebracht war. Vor der Stadt lief Neubert weg, und es wurde hinter ihm hergeschossen. Schließlich wurde er von einem Soldaten auf kurze Entfernung getroffen, der dann noch mit dem Gewehrkolben auf ihn einschlug und einen zweiten Schuß auf ihn abgab. (Brief des Oberstaatsanwaltes in Erfurt N 6 I 1195/20 vom 20. August 1920, auf die Anzeige der Frau Neubert.)
Wegen der Erschießung des Neubert schwebte ein Verfahren beim Gericht der Reichswehrbrigade 11. Infolge der Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Erfurt übernommen. Am 9. Oktober 1920 stellte der Oberstaatsanwalt in Erfurt den Antrag auf Eröffnung der Voruntersuchung gegen vier Angehörige des Reichswehr-Inftr.-Reg. 21. Das Verfahren schwebt noch. (Aktenabschrift in meinem Besitz.)