Morde im Ruhrgebiet

»Ich will Ihnen mitteilen, daß auch noch in den letzten 14 Tagen eine Anzahl Personen erschossen worden sind, ohne daß man ein Gerichtsurteil abgewartet hätte. So ist mir mitgeteilt worden, daß in Essen zwei Personen, in Heißen sechs Personen ohne Urteil erschossen wurden.« (Steinbrink, Preuß. Landtag, 29. April 1920.)

Darauf antwortete der Minister des Innern, Severing:

»Es ist richtig, daß in Mühlheim, Duisburg, Essen und in anderen Orten willkürliche Erschießungen durch Soldaten vorgekommen sind« ... »Die Erschießungen von denen der Herr Abgeordnete Steinbrink gesprochen hat, waren nicht Vollstreckungen von Todesurteilen, gefällt von Standgerichten oder außerordentlichen Kriegsgerichten, sondern rein willkürliche Erschießungen; irgendeine Truppe, die dazu keinen Auftrag hatte, hat sich Leute herausgeholt, die im Geruch des Bolschewismus oder Spartakismus standen, und derartige Leute sind ohne Federlesen in einer ganzen Reihe von Städten erschossen worden. Das ist amtliches Material, das mir von den von mir eingesetzten Zivilkommissaren beweiskräftig zugetragen worden ist.«

Der Bergmann Jos. Soyka aus Bottrop, Trewsstr. 77, hat in der Sicherheitswehr bis zum 31. März Dienst getan und dann seine Waffen abgegeben. An Kämpfen hatte er nicht teilgenommen. Am 3. April morgens wurde er von 4 Leuten der Marinebrigade Löwenfeld aus seinem Haus herausgeholt. Nach einer Anfrage bei seinem Vorgesetzten ließ ihn Kapitänleutnant Meyerhofer aus Kiel ohne Untersuchung erschießen. Ein Verfahren ist nicht eingeleitet. Ein Zivilprozeß gegen den Militärfiskus schwebt unter 5. O. 305/21 beim Landgericht Essen.

Der Bergarbeiter Paul Graf und der Knappschaftsälteste Paul Langer, beide aus Duisburg-Beeck, wurden in der Nacht vom 4. auf 5. April 1920 von den Sipo-Wachtmeistern Mehl und Friedrich und einem dritten Unbekannten ohne Haftbefehl aus ihren Wohnungen geholt und »auf der Flucht« erschossen. Gegen beide lag nicht das geringste vor. Nach der ärztlichen Obduktion wiesen beide Verletzungen an Stirn und Brust auf. Das Verfahren gegen die Täter schwebt.

Rogowski aus Essen wurde beim Einrücken der Reichswehr am 6. April 1920 auf Grund einer Denunziation verhaftet und im Essener Rathause nach einem kurzen Verhör »zum Tode verurteilt« und auf Befehl des Gerichtsoffiziers Leutnant Linsemeier durch den Feldwebel Block erschossen. Der hinzugerufene Oberst v. Baumbach, der die grundlose Erschießung nicht mehr verhindern konnte, hat der Familie sein Beileid ausgesprochen und sie pekuniär unterstützt. Gegen Block und Linsemeier ist ein Verfahren wegen Mord eingeleitet. Block ist in Haft.

Joh. Schürmann aus Essen, Holsterhauser Straße 1, und Engelbert Kläs aus Essen, Holsterhauser Straße 101, wurden am 6. April 1920 von Mannschaften der 3. Marinebrigade ohne jeden Grund verhaftet, mißhandelt, nach Mühlheim überführt, dort von Leutnant Sinnesheimer »zum Tode verurteilt«, und mit Kolben erschlagen. Der Reichsmilitärfiskus wurde zum Schadenersatz verurteilt. (Aktenzeichen 8. 0. 611/20 des Landgerichts Essen, 3 U. 177/21 Oberlandesgericht Hamm.) Gegen die Täter ist nichts veranlaßt.

Der Bergmann Friedrich Lichtenauer in Essen-Borbeck, Ardelhütte 68 und Hermann Riesner in Essen, Kesselstr. 56, hatten, auf Veranlassung des Bürgermeisters Basel in Essen und mit Wissen der Reichswehr nach der Auflösung der Roten Armee zwecks Verhütung von Plünderungen bis zum Einzug der Reichswehr, versehen mit einer weißen Armbinde und einem Ausweis, gestempelt von der Stadt Essen, Sicherheitsdienst getan. Die Reichswehr war davon benachrichtigt. Der Leutnant einer Patrouille, Wilhelm Goeke aus Schwelm, Kölnerstr. 78, ließ beim Einrücken am 6. April 1920 beide erschießen. Angeblich wurde Lichtenauer auf der Flucht, Reißner in Notwehr erschossen. Der Militärfiskus wurde in erster Instanz zum Schadenersatz verurteilt. (3 U. 300/21 Oberlandesgericht Hamm.) Ein Verfahren gegen Goeke ist eingestellt worden.

Hermann Witschel aus Essen und ein gewisser Rösner, Mitglieder der christlichen Gewerkschaften, waren als Freiwillige am 7. April 1920 in die Reichswehr (Korps Lützow, Abt. des Hauptmann Schmidt) eingetreten. Zwei Tage darauf wurden sie als angebliche Spartakisten von ihren Kameraden mit Kolben totgeschlagen, ausgeraubt und heimlich verscharrt. Ein Zivilprozeß schwebt unter 8. 0. 559/20 beim Landgericht Essen.

Der Straßenbahner Friedrich Siek aus Altenessen, Böhmerheide 122, wurde am 8. April 1920, morgens 1/2-4 Uhr von einem Wachtmeister und 2 Mann der Sipo ohne Haftbefehl verhaftet und 2 Minuten vom Hause entfernt »auf der Flucht erschossen«. Gegen Siek lag nicht das geringste vor. Das Verfahren gegen die beiden Täter ist eingestellt. (4. 0. 425/20 Landgericht Essen.)

Der Straßenbahner Max Maurer, Essen, Rankestr. 26, hatte am 17. April einen Heuwagen der Reichswehrtruppen versehentlich angefahren, wobei ein Feldwebel der Marinebrigade Löwenfeld unerheblich verletzt wurde. In der folgenden Nacht wurde er von 20 Angehörigen der Marinebrigade Löwenfeld, die in einem Lastauto von Bottrop kamen, verhaftet und »auf der Flucht erschossen«. Gegen die Täter Gaul, Grupat und Fuchs ist nichts veranlaßt. (Aktenzeichen 3 U. 343/21 Oberlandesgericht Hamm; vergl. auch Seite 116.)

Der Schlosser Borucki aus Bottrop, Weckelstr. 21, wurde in der Nacht vom 24. zum 25. April 1920 von Angehörigen der Marinebrigade Löwenfeld unter der Führung des Sergeanten Adler verhaftet, ins Amtsgericht Bottrop gebracht, dort mißhandelt, aus seiner Zelle herausgeholt und in einem angrenzenden Gerstenfeld trotz seines Flehens erschossen. Der Reichsmilitärfiskus wurde zum Schadenersatz verurteilt. (Aktenzeichen 8. 0. 664/20 des Landgerichts Essen.) Gegen die Täter ist nichts veranlaßt.

Die Bergleute Rich. Peledun (Vertrauensmann der U.S.P.D.) und Jos. Mainka aus Bottrop (Tägtisbeckstr. 15, bzw. Westringstraße 33) wurden am 17. Mai von den Heereskriminalbeamten der Marinebrigade Löwenfeld, Grimm und Eversberg in Bottrop auf Grund eines militärischen Haftbefehls vom April 1920 verhaftet. Die Marinebrigade Löwenfeld war damals längst von Bottrop abgerückt. Der Haftbefehl, für den der Militärbefehlshaber überhaupt nicht zuständig war, hätte daher mindestens von der Polizeibehörde vollstreckt werden müssen. Gegen beide lag nichts vor. Sie wurden mit der Bahn bis Paderborn transportiert und dann nachts um 1/2-12 Uhr in einem Wald »auf der Flucht« erschossen, die Leichen beraubt. Ein Verfahren gegen die Täter ist nicht erfolgt.

Kapitän von Löwenfeld, der Führer der nach ihm benannten Marinebrigade wurde später Kommandant eines neuerbauten kleinen Kreuzers. (Anfrage im Reichstage, 17. Juni 1922.) Die Regierung antwortete darauf, Löwenfeld sei für die Vorkommnisse nicht verantwortlich. (Reichstag, 30. Juni 22.)

Am 1. April 1920 rückte die Reichswehr in Haltern ein. Aus Angst vor den Schüssen flüchteten 14 Kanalarbeiter mit ihren Werkzeugen in den Keller des Kolonialwarenhändlers Meis. Die Truppen drangen dort ein, und töteten alle 15. Die Namen der Ermordeten sind: Aug. Barth aus Rothenburg (geb. 8. 6. 87), Aug. Dann aus Rothenburg (15. 11. 97), Karl Edelmann aus Rothenburg (5. 2. 91), Leonhard Frankenberger aus Rothenburg (11. 5. 01), F. Gläßer aus Füllhammer (29. 12. 92), Paul Gläßer aus Schweidnitz (9. 10. 97), Joh. Hasenstab aus Rothenburg (15. 3. 01), Georg Helbling aus Reutlingen (7. 6. 91), Fr. Hurzera (15. 5. 68), Th. Ignazia aus Milzilmark (8. 12. 67), Fr. Joppe aus Ullersdorf (30. 7. 00), Rob. Krimm aus Rothenburg (8. 6. 87), Rob. Riesbeck aus Honst (22. 3. 83), Gottl. Rottenbücher aus Rothenburg (8. 6. 87), Händler Josef Meis.

»Eine Ausgrabung am 7. Juli 1920 ergab, daß bei 10 Leichen keine Schußwunden vorhanden waren, aber die Schädel waren eingeschlagen und die Hälse durchschnitten. Einige Leichen sind ohne Hosen und Schuhe begraben worden.« (Ludwig, Reichstag, 29. Juli 1920.) Die Namen der verantwortlichen Offiziere wurden ermittelt. Da sie aber angeblich nicht zu finden waren, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.

Eine Frau Käthe Pintsch aus Witten a. d. Ruhr wurde erschossen, weil sie angeblich einen Revolver im Strumpf verborgen hatte. Eine Krankenschwester bezeugte, daß sie der Frau einen Geldbetrag übergeben hatte, den sie im Strumpf verbarg. Den Befehl zur Erschießung gab nach Zeugenaussage (vgl. »Sozialist«, Nr. 10, 7. Juli 1921) der Leutnant Horst Kohl aus München, Leopoldstraße 238. Ein Verfahren gegen ihn ist bisher nicht eingeleitet, obwohl die Zeugenaussagen natürlich sofort den zuständigen militärischen Behörden übergeben wurden.

Der Anstreicher Friedrich Steinbiß, wohnhaft Essen, Schlachthof, berichtete am 10. April 1920 im »Ruhrecho«:

»Am Donnerstag, den 8. April, spät nachmittags, wurden zwei Arbeiter, angeblich Rotgardisten, auf dem Schlachthof durch Militär eingeliefert. Aus dem Wachtraum hörte ich bald darauf Schreien, sodaß ich annahm, die Verhafteten würden geschlagen. Nach einiger Zeit, es war inzwischen dunkel geworden, wurden die beiden Leute aus dem Wachtraum herausgeschickt und entfernten sich in gewöhnlicher Gangart. Der eine ging durch die Tür in der Richtung nach der Stoppenbergerstraße, während der andere über den Hof an der Rampe vorbei sich der Eisenbahn zuwandte. Als der erste etwa 30-40 Meter draußen vor dem Tore war, wurde er durch einen Soldaten erschossen. Auch der zweite wurde kurze Zeit später tot aufgefunden. Die Soldaten behaupteten, beide hätten einen Fluchtversuch unternommen. Nach meiner Ansicht ist das ausgeschlossen. Beide sollen nur Sicherheitsdienst getan haben.«

Die Täter konnten nicht ermittelt werden. Der Oberstaatsanwalt in Essen stellte das Verfahren ein. (Aktenzeichen 18 I 738/20.)

Man lese den Bericht des sozialdemokratischen Abgeordneten Osterroth (»Freiheit«, 9. April 1920 und »Ruhrecho«, 20. April), die Rede des Abgeordneten Obuch vom 24. November 1920 und die Broschüre von Josef Ernst »Kapptage im Industriegebiet«. Hierin sind eine Reihe von weiteren Ermordungen im Ruhrgebiet zum Teil mit Namen aufgeführt.