Erzberger

Als Erzberger am 26. Januar 1920 das Gerichtsgebäude in Moabit verließ, feuerte der Schüler und Fähnrich a. D. Oltwig v. Hirschfeld auf ihn zwei Schüsse ab, die ihn schwer verletzten. Bei der Vernehmung erklärte er, Erzberger sei ein Schädling und habe wissentlich gegen Deutschland gearbeitet. Er erklärte, seine Kenntnisse über Erzberger aus einer Broschüre Helfferichs zu besitzen. Hirschfeld wurde am 21. Februar 1920 wegen Körperverletzung zu 1 Jahr 6 Monate Gefängnis verurteilt. (Prozeßbericht in allen Berliner Zeitungen.)

Erzberger hatte sich, um den Ausgang seines Prozesses mit Helfferich abzuwarten, aus dem öffentlichen Leben zurückgezogen. Am 26. August 1921 wurde er bei einem Spaziergange im Badeorte Griesbach im Schwarzwald von zwei jungen Leuten überfallen und erschossen. Sein Begleiter, der Abgeordnete Dietz, wurde verwundet. Als er schon am Boden lag, vergewisserten sich die Mörder durch weitere Schüsse (im ganzen 12), daß er tot sei. Dann entflohen sie.

Als man nach den möglichen Tätern suchte, stellte sich heraus, daß Hirschfeld bereits am 27. April 1921 angeblich wegen Krankheit aus dem Gefängnis auf vier Monate beurlaubt worden war und nicht zurückgekehrt war. (»Berliner Tageblatt«, 30. August 1921.) Er benutzte seinen Urlaub zu vielstündigen Radpartien. Zur Zeit der Begehung der Tat hielt er sich im benachbarten Calmbach auf. Er wurde in Berlin ermittelt und verbüßte ab 10. September den Rest seiner Strafe. (»Frankfurter Zeitung«, 15. September 1921.) Dann wurde er für geisteskrank erklärt, aus der psychiatrischen Klinik in Freiburg wieder entlassen, zuletzt aber doch zur Absitzung der Strafe verhaftet. (»Berliner Tageblatt«, 18. Mai 1922, »Lokal-Anzeiger«, 10. Mai 1922.)

Als Mörder wurden die in München wohnhaften Heinrich Schulz und Heinrich Tillessen ermittelt. Beide sind frühere Offiziere, dann kamen sie in den Stab der Marinebrigade Ehrhard, (»Berliner Tageblatt«, 21. September 1921.) Zuletzt arbeiteten sie in der Landwirtschaftlichen Zentralgenossenschaft bei Geheimrat Heim. Sie sind Mitglieder des Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbundes, der Arbeitsgemeinschaft Oberland, die früher in Oberschlesien als Freikorps war, und einer deutschnationalen Geheimorganisation, der Organisation C (Mitteilung des badischen Staatspräsidenten Dr. Trunk, 22. September 1921.)

Ziele der Organisation waren: Weiterverbreitung des nationalen Gedankens, Bekämpfung des Internationalismus, des Judentums und Sammlung entschlossener Männer. »Verräter verfallen der Fehme.« Die Mitglieder waren zu unbedingtem Gehorsam verpflichtet. Schulz und Tillesen besaßen falsche Pässe auf den Namen Trost und Schwind. Sie flüchteten nach Ungarn. Als sie in Budapest eine Depesche an den Rechtsanwalt Adolf Müller in München aufgaben, wurden sie erkannt und verhaftet, aber auf telephonische Anordnung des Oberstadthauptmanns Dr. Hetheny wieder freigelassen. Vergl. Aussage des Kriminalinspektors Schumacher im Offenburger Prozeß (»Berliner Tageblatt«, 9. Juni 1922.)

Der frühere Kapitänleutnant Manfred v. Killinger, der Vorgesetzte von Schulz und Tillessen in der Organisation C (offiziell: Bayerische Holzverwertungsgesellschaft) wurde angeklagt, den Mördern Beistand geleistet zu haben. Er hatte nämlich ihre Koffer in Verwahrung genommen, Briefe in Empfang genommen und auch nach dem Mord mit beiden verkehrt. Killinger war ursprünglich Offizier gewesen, dann kämpfte er gegen die bayerische Räte-Republik, machte den Kapp-Putsch mit und besetzte das Reichswehrministerium. Nach seiner Verhaftung fand man bei ihm einen Versuch einer Paßfälschung. Am 13. Juni 1922 wurde er vom Schwurgericht Offenburg freigesprochen (Berichte in allen Berliner Zeitungen).

Die einzige Verurteilung, die bis jetzt in der Erzbergersache erfolgte, betrifft den verantwortlichen Redakteur des Offenburger Tageblatts, Franz Huber. Dieser wurde nämlich, weil er Teile der Anklageschrift veröffentlicht hatte, zu 1000 M. Geldstrafe verurteilt. (»Berliner Tageblatt«, 17. August 1922.)