Fußnoten:
[76] [In dem vorliegenden Abdruck der »Motive und Erläuterungen« sind die Nummern der Paragraphen entsprechend dem Text des Statuts von 1896 (bezw. 1906) abgeändert. Außerdem sind gemäß der in der Ausgabe von 1896 hie und da veränderten Anordnung der Paragraphen die erforderlichen Umstellungen vorgenommen. Endlich sind zwei Stellen weggelassen, da die zugehörigen §§ des »Entwurfs« in den Text von 1896 nicht aufgenommen wurden; doch ist die eine auf S. 58 und 59 dieses Bandes abgedruckt.]
[77] [gemeint ist die unten erwähnte Stiftungsurkunde vom 19./21. Mai 1889.]
[78] [Siehe hierüber die weiteren Ausführungen, in »Die Verfassung der Carl Zeiss-Stiftung« unten S. 388ff.]
[79] [vgl. zu Titel I und II »Die Verfassung der Carl Zeiss-Stiftung« S. 388 ff.]
[80] [Dies galt für das Jahr 1895; inzwischen haben sich die Besitzverhältnisse der Stiftung erheblich günstiger gestaltet.]
[81] [vgl. zu Titel V »Motive und Erläuterungen« usw. Nachtrag zum II. Entwurf S. 373 ff. und auch den Vortrag »Arbeiterschutz« S. 26 ff.]
[82] [Inzwischen, Ostern 1900, wurde die achtstündige Arbeitszeit in der Optischen Werkstätte eingeführt. Vgl. oben S. 203 ff.]
[83] [im Jahre 1905: 110 000 M.]
[84] [Die Einrichtung der Arbeiterausschüsse wurde gleich nach Inkrafttreten des Stiftungs-Statuts im Herbst 1896 von E. Abbe ins Leben gerufen und im Januar 1897 fand die erste Sitzung des Arbeiterausschusses statt.]
[85] [Ist im Jahre 1902 geschehen.]
[86] [vgl. hierzu oben S. 102 ff.]
[87] [Dies ist bereits bei Inkrafttreten des Statuts für das Betriebsjahr 1895/96 geschehen.]