Fußnoten:
[3] [Nach der von E. Abbe für den Vortrag selbst benützten Abschrift des Manuskripts. Einige Abschnitte, die im Manuskript allem Anschein nach nur im Interesse der Abkürzung des mündlichen Vortrags gestrichen waren, sind entweder in | | im Text oder als Anhang am Schluß des Vortrags mit abgedruckt.]
[4] [Zu dieser Darstellung bin ich leider nicht gekommen. Vieles Dahingehörige finden Interessenten in »F. Auerbach, Das Zeisswerk und die Carl Zeiss-Stiftung in Jena«, 2. Aufl., Jena, G. Fischer, 1904. Cz.]
[5] [Das Konzept zu dieser Trauerrede ist abgedruckt in Abbe, Gesammelte Abhandlungen, Bd. II, pag. 339-341.]
[6] [Bei Errichtung der »Carl Zeiss-Stiftung« s. unten das Statut der C. Z.-Stiftung, § 2, Name.]
[7] [und zwar von E. Abbe.]
[8] [s. hierzu die Ausführungen im ersten Teil von Anhang 1 am Schluß des Vortrags.]
[9] [Das hierzu vorliegende von A. selbst herrührende Material ist leider unvollständig, mag aber trotzdem und trotz der dadurch herbeigeführten Wiederholungen in Anhängen am Schluß dieses Vortrags Platz finden; s. Anhang 1.]
[10] [Vgl. die Ergänzungen dieser und der folgenden Ausführungen in Anhang 2.]
[11] [Vgl. die Gedenkrede auf J. Fraunhofer in E. Abbes Gesammelten Abhandlungen, Bd. II, pag. 319-338.]
[12] [S. die Ergänzung dieser Ausführungen in Anhang 3.]
[13] [Gemeint ist offenbar Ernst Haeckel.]
[14] [Durch die Carl Zeiss-Stiftung. Vgl. insbesondere das Ergänzungsstatut am Schlusse des vorliegenden Bandes.]
[15] Diese Hoffnung hat sich zur angegebnen Zeit erfüllt.
[16] Beim mündlichen Vortrag hatte Abbe, unter Weglassung der obigen Abschnitte in | |, gleich fortgefahren: »Ohne hier die besonderen Erwägungen anzuführen, die unter diesem obersten Gesichtspunkt das Vorgehen zu leiten hatten, erwähne ich nur, daß die hier bezeichneten ....... wesentlich bestimmt haben.«
[17] Diese ganze Arbeit wurde bekanntlich von E. Abbe selbst vollzogen.
[18] Fortsetzung fehlt.
III.
Über Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der Großindustrie.
Vortrag, gehalten am 28. Januar 1897 in der Staatswissenschaftlichen Gesellschaft zu Jena.
Jenaer Volksblatt vom 31. Januar, 2. und 3. Februar 1897, Nr. 26, 27, 28. Wiedergabe nachstehend nach dem vom Verfasser berichtigten Sonderabdruck.
Meine Herren! Ich habe mir erlaubt, Ihre Aufmerksamkeit heute Abend in Anspruch zu nehmen für das Thema: Die Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der Großindustrie, also für eine Einrichtung des Lohnsystems, die, wie der Name besagt, darauf abzielt, den Arbeitern und Angestellten der Industriebetriebe neben dem gewöhnlichen, vorher vereinbarten Lohn oder Gehalt noch — in irgend einer Form — einen Anteil am Reinertrag des Unternehmens zuzuweisen.
Ich hoffe aber, daß Sie mir dabei keine größere Aufgabe stellen werden, als ich erfüllen kann. Da der Gegenstand abseits von meinem wissenschaftlichen Interessenkreis liegt, kann ich darüber nicht reden wie ein Nationalökonom, der eine eingehende systematische und historische Behandlung der Frage zu geben in der Lage ist; ich kann darüber nur sprechen, soweit die Frage in meinen eigenen Wirkungskreis eingetreten ist, soweit ich in meiner praktischen Tätigkeit Anlaß gefunden habe, Stellung dazu zu nehmen — also naturgemäß nur sehr aphoristisch und unter Gesichtspunkten, deren Horizont überall beschränkt ist auf die eigene Erfahrung, nicht erweitert durch ein planmäßiges Studium des Gegenstandes. Ich hätte also mein Thema eigentlich bescheidener ausdrücken sollen, dahin, daß ich eine Erklärung geben will, über die besondere Art der Gewinnbeteiligung, die kürzlich in einem hiesigen Betriebe, der Optischen Werkstätte von Carl Zeiss, auf meine Veranlassung eingeführt worden ist, und über ihr Verhältnis zu den Einrichtungen gleichen Begriffs, die anderwärts eingeführt worden sind.
Ich glaube indes, daß auch bei so eng gefasster Aufgabe der Gegenstand ein gewisses Interesse haben kann. Die Vorführung eines einzelnen Falles bietet Gelegenheit, die Anwendung allgemeiner Grundsätze in concreto zu exemplifizieren, und dazu ist der Gegenstand in der Tat besonders geeignet, da er eine außerordentlich strittige Materie darstellt. Denn das Thema ist ein Tummelplatz für den Kampf zwischen den grundsätzlich verschiedenen Auffassungen volkswirtschaftlicher und sozialer Aufgaben.
Um hiervon einen Begriff zu geben, brauche ich nur die Urteile einander gegenüber zu stellen, die über diese Sache von verschiedenen Standpunkten aus ergangen sind, in ihren schroffen unvermittelten Gegensätzen.
Die Sozialdemokraten kennzeichnen die fragliche Einrichtung mit den wegwerfenden Worten: »Steine statt Brot« oder noch gröber: »Feigenblatt für eine partie honteuse«.
Ihnen zur Seite stehen die Antisozialen, die offenen Vertreter von Herrenrecht und Herrenmoral auf sozialem Gebiet; sie perhorreszieren die Gewinnbeteiligung als »ersten Schritt auf der schiefen Ebene, die zum Kommunismus führt«. Diese Einrichtung müsse — sagen sie — zur Folge haben, den Arbeitern Handhaben zu schaffen, sich einzumischen in die Angelegenheiten des Unternehmers, Anrecht zu gewinnen auf Rechenschaftslegung und dergl.; der Unternehmer bleibe also dabei nicht mehr »Herr im eigenen Haus«.
Gegenüber diesen beiden grundsätzlichen Gegnern steht nun eine Reihe überzeugter Anhänger — Leute, welche die Gewinnbeteiligung als eine ganz außerordentlich wohltätige, vom sozialen Gesichtspunkt aus höchst wirksame Einrichtung preisen; manche von ihnen gehen soweit, daß sie glauben, damit eigentlich die Lösung der ganzen sozialen Frage gefunden zu haben.
Zu den Anhängern gehören namentlich die Praktiker auf diesem Gebiet, eine Anzahl Unternehmer, welche diese Form des Lohnsystems eingeführt haben. Etwas skeptischer, zum Teil sogar ablehnend, stehen zur Sache die Theoretiker, die Nationalökonomen, in deren Kreis, wenn ich recht unterrichtet bin, der früher auch dort zu findende Enthusiasmus jetzt einer recht kühlen Stimmung Platz gemacht hat. Manche von ihnen rechnen die Gewinnbeteiligung unter die Adiaphora der Volkswirtschaft, manche stehen ihr noch kritischer gegenüber. Aber einmütig scheint das Urteil auch in diesen Kreisen nicht zu sein. Kein geringerer als Schmoller hat noch im Jahre 1890 in einem Vortrage eine sehr warme Empfehlung dieser Lohnform gerade unter sozialen Gesichtspunkten gegeben.
Auf jene beiden grundsätzlich ablehnenden Standpunkte brauche ich keine weitere Rücksicht zu nehmen, weil die Argumente, von denen sie ausgehen, nicht diskutabel sind; es drücken sich darin nur die Gegensätze in den Grundanschauungen über die sozialen Angelegenheiten aus.
Ich kann also meine weiteren Betrachtungen an die Ansichten anknüpfen, die ich zuletzt charakterisierte: auf der einen Seite die empfehlende, auf der anderen die kritisch ablehnende Beurteilung, die doch aber immerhin einen gemeinsamen Boden der Diskussion übrig lassen.
Die Anhänger und Befürworter der Gewinnbeteiligung behandeln sie, wenn ich die Sache vollständig übersehe, im wesentlichen unter drei verschiedenen Gesichtspunkten. Dreierlei verschiedene Tendenzen werden dabei verfolgt, die sich zwar nicht gegenseitig ausschließen, vielmehr öfters Hand in Hand gehen, doch aber logisch unterschieden werden müssen.
Die erste Gruppe, die repräsentiert ist durch den, der die Einrichtung zuerst eingeführt hat, den Franzosen Jean Leclaire, verfolgt dabei sehr hochfliegende soziale Ideen. Die Einrichtung soll im Sinne dieser Leute auf nichts weniger ausgehen, als auf eine allmähliche Umgestaltung wesentlicher Grundlagen der wirtschaftlichen Tätigkeit; sie soll nämlich die Vorbereitung und Vorstufe zu einer genossenschaftlichen Wirtschaftsform, zum allmählichen Erwerb des gesamten Betriebskapitals seitens der Arbeiter und Angestellten sein. Die Behandlung der Gewinnanteile ist unter solche Modalitäten gestellt, daß diese Möglichkeit nicht bloß eröffnet, sondern ausdrücklich als Zweck vorgesehen erscheint. Also ein Gedanke von großer Tragweite: die Wiederbelebung der alten Genossenschaften, die in den ersten Anfängen der Schiffahrt, des Bergbaues, teilweise auch des Landbaues, die Form des Zusammenarbeitens der freien Leute war.
Es ist gar keine Frage, daß Bestrebungen dieser Tendenz, wenn sie im großen Erfolg hätten, eine ganz umwälzende Bedeutung gewinnen müßten. Denn sie gehen darauf aus, die Trennung der Arbeiter vom Arbeitswerkzeug, der Arbeit vom Kapital, und den historisch damit verbundenen Gegensatz von Arbeiter und Unternehmer allmählich wieder rückgängig zu machen. Man muß also die Bedeutsamkeit dieser Bestrebungen an sich anerkennen, aber ihre weitere Würdigung steht gänzlich unter der Frage: inwieweit ist genossenschaftliche Tätigkeit heutzutage in der Industrie möglich — genossenschaftliche Tätigkeit, bei der die Arbeitstätigen in ihrer Gesamtheit zugleich den Herrn des Unternehmens, den Prinzipal, darstellen? Meine persönliche Meinung geht dahin, daß diese Möglichkeit außerordentlich beschränkt ist, und nur da besteht, wo das Zusammenarbeiten vieler möglich ist ohne eine feinere Organisation, ohne weitgehende Gliederung der Funktionen und ohne Vereinigung sehr heterogener Elemente[19]. Und dieser Standpunkt wird jetzt, glaube ich, nicht nur von der schulmäßigen Nationalökonomie, sondern auch von den Theoretikern der Sozialdemokratie geteilt; auch diese diskutieren jetzt die Bedingungen und Voraussetzungen, von denen die Möglichkeit erfolgreicher Genossenschaftsbildung in der Industrie abhängt.
Wie ich schon bemerkte, hat der erste, der Gewinnbeteiligung eingeführt hat, sie mit dieser Tendenz eingeführt und durchgeführt, und wie es scheint, mit dauerndem Erfolg. Aber abgesehen von einem anderen Moment, welches dabei mitgewirkt hat, — auf das ich nachher noch zu sprechen komme — ist, glaube ich, der Erfolg dadurch bedingt, daß diese genossenschaftliche Bildung sich auf eine kleine Anzahl von auserwählten Personen beschränkte, die allerdings vorher Arbeiter oder Angestellte waren, denen gegenüber jedoch die große Mehrzahl im Verhältnis der Abhängigkeit nach wie vor blieb. Ich weiß nicht viel von den Erfolgen der anderen Versuche, die in gleicher Absicht, also zwecks allmählicher Überleitung des ganzen Unternehmens in den Besitz der Arbeiter und Angestellten, anderweit, namentlich in England und Amerika, unternommen worden sind. Der einzige bekannte Versuch dieser Art in Deutschland, der im Jahre 1868 beim Borchertschen Messingwerk in Berlin gemacht wurde, ist völlig fehlgeschlagen.
Auch neuerdings ist die Frage unter dem gleichen Gesichtspunkte wieder aufgerollt worden, wiederum ohne jede Erwägung der Voraussetzungen und Bedingungen, von denen die Durchführbarkeit der Idee abhängt — in dem naiven Glauben, was vor tausend Jahren möglich war, müsse doch auch heute noch möglich sein. Gegenüber den Urhebern dieser neuesten Vorschläge kann man kaum etwas anderes sagen als: gute Menschen und schlechte Musikanten.
Mit den hochfliegenden Gedanken einer ersten Gruppe von Anhängern der Gewinnbeteiligung kontrastiert sehr die nüchterne und hausbackene Auffassung einer zweiten Gruppe, die darin im wesentlichen nur ein Prämiensystem erblickt — ein Mittel, um die tätigen Personen zu animieren, recht sparsam mit dem Material zu verfahren und ihre Zeit recht auszunutzen. Der Anteil am Jahresgewinn des ganzen Unternehmens soll den Arbeitern einen Anteil verschaffen an dem, was durch besondere Sparsamkeit, Achtsamkeit und Fleiß mehr erworben wird. Also — die Ölprämie, die Lokomotivführer und Maschinenmeister auf erspartes Schmiermaterial öfters erhalten, erweitert zu einer Generalprämie auf Sparsamkeit und Fleiß aller.
Es ist nicht zu leugnen, daß unter diesem Gesichtspunkte die Gewinnbeteiligung, wenn die Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Prämien zutreffen, eine gewisse ökonomische Wirkung haben wird. Dieser Vorteil ist aber mehr merkantiler Art und hat nichts mit dem wirtschaftlichen Verhältnis zwischen Unternehmer und Arbeiter zu tun, verleiht der Einrichtung also keine soziale Bedeutung. Indes hat jene ökonomische Wirkung bei den gelungenen Versuchen mit der Gewinnbeteiligung öfters eine große Rolle gespielt. Gerade Leclaire verdankt zweifellos einen großen Teil seines Erfolgs der Wirkung, welche bei ihm der Gewinnanteil als Prämie übte. Die Leute, um die es sich da handelte, waren nämlich Stubenmaler, also Leute, die nach der Art ihrer Tätigkeit wenig zu beaufsichtigen und der Versuchung zu allerlei Zeitvertreib ausgesetzt sind. Es ist ganz verständlich, daß ihnen gegenüber die Gewinnbeteiligung als Generalprämie auf die nichtvertrödelte Zeit und auf nichtverschüttete Farbtöpfe einen ganz besonderen Effekt gewinnen konnte. Solche Umstände aber werden nur ausnahmsweise eintreten. In der Mehrzahl der Fälle wird der Spielraum für die Wirksamkeit des Prämienmotivs für sparsames Umgehen mit dem Material und fleißige Ausnutzung der Arbeitszeit viel beschränkter sein und wenigstens hinsichtlich des letzten Punktes nicht entfernt heranreichen an die Wirkung eines rationellen Akkordlohnsystems. Denn bei dem Prämiensystem[20] bekommt der Arbeiter im günstigsten Falle doch nur einen Teil von dem, was er durch besonderen Fleiß und besondere Umsicht erspart und auch diesen Teil nur bedingungsweise, nämlich nur, wenn auch alle anderen ähnlich verfahren. Beim Akkordlohn aber fällt alle Mehrleistung direkt in seine Tasche.
Eine große und allgemeine Bedeutung wird man also, unter dem Gesichtspunkte des Prämiensystems, der Gewinnbeteiligung keinesfalls zugestehen können.
Endlich wird noch von einem dritten Standpunkt aus die Gewinnbeteiligung der Arbeiter empfohlen, ohne den Anspruch auf eine so tiefgehende Änderung der ganzen Wirtschaftstätigkeit, wie die Absicht der Genossenschaftsbildung darstellt; aber andererseits auch ohne spezielles Betonen der zuletzt erwähnten rein ökonomischen Vorteile. Sie wird empfohlen als eine für sich wertvolle und nützliche Einrichtung sozialen Interesses. Sie soll sein »eines der wirksamsten Mittel zur Hebung der wirtschaftlichen Lage des Arbeiterstandes und das wirksamste Mittel zur Versöhnung von Arbeiter und Unternehmer«. Das sind ungefähr die Worte, die noch ganz kürzlich einer der bekanntesten Anhänger der Gewinnbeteiligung in Deutschland (Freese) gebraucht hat. Die Einrichtung, für die das gelten soll, besteht aber darin, daß eine gewisse Quote des jährlichen Reinertrags — gewöhnlich 10 Proz. desselben, hie und da auch etwas mehr — unter die Arbeiter und Angestellten des Unternehmens verteilt wird, entweder gleichmäßig oder nach irgendwelchen besonderen Abstufungen. Zu diesem Standpunkte muß ich etwas näher Stellung nehmen; denn es handelt sich dabei um den typischen Fall, daß eine Einrichtung zu Unrecht den Anspruch macht, als ein soziales Element im Wirtschaftsleben zu gelten.
Wie also soll man jenes ansehen? Erstens: wie läßt sich die Annahme rechtfertigen, daß durch diese Lohnform ein Mittel gegeben sei zur Hebung der wirtschaftlichen Lage des Arbeiterstandes? Das würde nur möglich sein, wenn kraft der Gewinnbeteiligung der Arbeitsertrag ein größerer würde, als er unter sonst gleichen Umständen ohne die Einrichtung sein würde, oder wenn er dabei eine mehr gesicherte Form gewänne, als es sonst sein könnte. Das letztere ist ausgeschlossen, weil die Gewinnquote noch unsicherer ist als der gewöhnliche Lohn. Die Wirkung kann also nur in der Erhöhung des Arbeitsertrags selbst gesucht werden. Nun scheint es freilich ganz klar: Lohn plus Gewinnanteil ist mehr als Lohn allein. Das ist richtig, aber doch nur so lange, als nicht etwa wegen der Gewinnquote der eigentliche Lohn sich entsprechend vermindert. Wenn also die Einrichtung die Bedeutung haben soll, das Gesamteinkommen zu erhöhen, so muß eine Garantie da sein, daß das, was der Unternehmer dem Arbeiter am Jahresschluß zuwendet, nicht vorher am Lohn erspart worden ist. Hierfür aber bieten die jetzigen Wirtschaftseinrichtungen auch nicht die geringste Garantie. Nach dem geltenden Gewerberecht steht es dem Unternehmer frei, den Lohn jederzeit beliebig herabzusetzen, entweder direkt, oder indem er dem Arbeiter kündigt und am folgenden Tag, oder nach 14 Tagen, einen anderen einstellt, der für geringeren Lohn zu arbeiten bereit ist. Der einzige objektive, d. h. nicht auf den guten Willen der Personen gestellte Regulator der Lohnbestimmung ist das Verhältnis von Bedarf und Angebot in Arbeitskräften. Nach diesem aber reguliert sich nicht der Lohn für sich, sondern das Gesamteinkommen des Arbeiters, also im Fall der Gewinnbeteiligung die Summe von Lohn plus Gewinnquote. Letztere zählt dabei mit ihrem mutmaßlichen Betrag immer mit, bewußt oder unbewußt.
Nun muß in Betracht gezogen werden, daß bei der großen Mehrzahl aller industriellen Unternehmungen das Lohn- und Gehaltkonto der weitaus größte Posten im Unkostenkonto ist, also mehr als jeder andere Posten den Reinertrag beeinflußt. Die kleinste Ersparnis nach dieser Richtung hin bedeutet also eine relativ hohe Vermehrung des Reingewinns. So würde in den meisten Betrieben, wenn am Lohn- und Gehaltkonto auch nur 3 Proz. gespart werden, eine Vermehrung des Reingewinns um 10 Proz. oder mehr herauskommen und verteilt werden können. Beim Fehlen jeder Einrichtung, die ein Moment der Stetigkeit in die Lohnbestimmung bringen, den Gesamtarbeitsertrag der bloßen Regulierung nach Angebot und Nachfrage entziehen könnte, besteht also kein Hindernis, die Gewinnbeteiligung einzuführen, die auf sie kommende Leistung aber an Löhnen und Gehältern bis auf den letzten Pfennig wieder zu ersparen.
Bedenkt man nun das eben Gesagte, daß fast überall eine kleine Ersparnis am Lohn eine große prozentige Steigerung der Gewinnquote herbeiführt, so läßt sich nicht leugnen, daß die Gewinnbeteiligung unter Umständen sogar die Tendenz gewinnen kann, den Arbeitsertrag herabzudrücken, zu mindern. Als Einrichtung behält sie immer das Ansehen des Freundlichen und Liberalen. Gerade in diesem schönen Äußeren liegt nun eine nicht zu verkennende Gefahr. Hinter der Dekoration kann sich manches verbergen, was ohne sie gleich erkannt sein würde.
Diese Betrachtungen müssen zu dem Resultat führen, daß in einem Lohnsystem, welches durch keinerlei Normen in sich geregelt ist, die daran gehängte Gewinnbeteiligung gar nicht die Bedeutung haben kann, das Einkommen der wirtschaftlich abhängigen Personen zu erhöhen — eher einen entgegengesetzten Erfolg. Man braucht also der Einrichtung nicht böswillig gegenüberzustehen, braucht auch nicht puritanisch jeden Schmuck an den Dingen abzulehnen und kann doch denen Recht geben, welche meinen: einstweilen sei es besser, wenn auf dem Wirtschaftsgebiet die Wände kahl und nackt dastehen. Jeder sieht dann gleich, aus was für Material sie aufgebaut sind. Wenn sie übertüncht und mit Arabesken verziert sind, sieht man nicht mehr was dahinter steckt.
Als zweites wird von der Gewinnbeteiligung gerühmt die Verbesserung der persönlichen Beziehungen zwischen Arbeiter und Unternehmer, die Milderung des Klassengegensatzes.
Gewiß wird das in Betracht stehende Lohnsystem, da seine Anwendung keinem Zwang untersteht, rein aus freiwilliger Initiative des Unternehmers hervorgeht, die Arbeiter freundlich berühren, insoweit sie darin den Ausdruck wohlwollender und freundlicher Absicht erkennen. Die versöhnende Wirkung ruht dann aber nicht auf der Sache selbst, sondern auf dem Glauben an die ihr zugrunde liegenden Motive; sie bleibt also ganz und gar auf dem Niveau der Wirkungen, die liberale Gratifikationen und sonstige Betätigung persönlichen Wohlwollens hervorbringen. Hoffentlich gibt es heute nicht mehr sehr viele, die eine Versöhnung oder Milderung der sozialen Klassengegensätze auf diesen Wegen erwarten.
Eine tiefer gehende Wirkung kann der Gewinnbeteiligung in diesem Punkt nur ganz mittelbar beigemessen werden, in denjenigen Konsequenzen, deren wegen die eingangs erwähnten grundsätzlichen Gegner sie perhorreszieren: daß sie nämlich Veranlassung bieten muß zu Diskussionen zwischen Arbeiter und Unternehmer. Sobald einmal eine solche Einrichtung eingeführt ist, gewinnen die Arbeiter, wenn auch kein formelles, doch sicher ein moralisches Recht, Erklärungen und Erläuterungen zu verlangen über das Mehr oder Minder, von dem ihr Anteil abhängt; es tritt also das ein, was die Vertreter des Herrenstandpunktes nicht haben wollen: das Dreinreden, die Kritik. Meiner Ansicht nach ist das allerdings eine sehr wohltätige Wirkung, vorzüglich geeignet, die Klassengegensätze zu mildern. Indem man über solche Angelegenheiten diskutiert, selbst wenn es nicht immer in den liebenswürdigsten Formen geschähe, muß jeder sich bemühen, den Standpunkt des andern zu verstehen, muß lernen, auf die Ideen des andern einzugehen. Und das leitet auch die Vertretung gegnerischer Interessen in friedliche Wege.
Nachdem in unserm hiesigen Betriebe die Gewinnbeteiligung eingeführt ist, bin ich durchaus gewärtig, daß obige Konsequenz auch bei uns einmal kommen wird. Wenn ich es erlebe, fürchten werde ich mich nicht davor; indes darf ich auch nicht sagen, daß ich mich darauf freute. Jene Wirkung wird nämlich erst eintreten, wenn einmal schlechte Jahre kommen — was doch niemand herbeiwünscht. Solange, es gut geht und ein Gewinnanteil gezahlt werden kann, werden die Beteiligten stillvergnügt ihn einstecken und nichts sagen. Erst wenn er einmal ausbleibt oder geringer ausfällt wie erwartet, werden sie kommen und fragen: wie hängt das zusammen, woher rührt das? Aber gerade dann wird es gut sein, Auskunft und Erklärung geben zu müssen.
Das also wäre schließlich der einzige Vorteil, den man der Gewinnbeteiligung unter dem Gesichtspunkt einer Einrichtung sozialen Interesses wirklich zuzugestehen hätte.
Meiner vorherigen Kritik steht nun aber die Tatsache gegenüber, daß die Anhänger der Gewinnbeteiligung auf eine Erfahrung sich berufen können, welche das gerade Gegenteil von meiner Ausführung zu beweisen scheint. Die Statistik zeigt nämlich, daß fast überall, wo das System zur Anwendung gekommen ist, es von guten Folgen begleitet war; überall zeigt sich Gewinnbeteiligung verbunden mit relativ hohen Löhnen und überall, wo sie eingeführt ist, besteht auch ein besonders gutes Verhältnis zwischen Unternehmer und Arbeiter. Man meint, daß dieses Zusammentreffen doch nicht zufällig sein könne und schließt daraus, daß es die Wirksamkeit des neuen Lohnsystems beweise. Das scheint in der Tat sehr einleuchtend. Nichtsdestoweniger kann ich in dieser Art von Argumentation mit den Tatsachen nur eine grobe Verwechslung eines cum hoc mit einem propter hoc erblicken.
Daß jenes Zusammentreffen nicht zufällig sei, ist auch meine Meinung; aber es gibt dafür eine ganz andere Erklärung. Bisher nämlich ist — von wenigen zweifelhaften Fällen abgesehen — die Einrichtung nur von sehr anständigen Unternehmern ins Werk gesetzt worden, von Leuten, die sich redlich bemühten, die Interessen ihres Personals in allem zu fördern, ihren Arbeitern günstige Lohnverhältnisse zu verschaffen und zu erhalten, freundliche und friedliche persönliche Beziehungen zu ihnen zu pflegen. Die Einführung des Gewinnanteils erscheint, ihren Motiven nach, geradezu als Ausfluß und Symptom solcher Gesinnung. Wie könnte es nun anders sein, als daß überall, wo man sie findet, jene anderen günstigen Umstände sie immer begleiten — nicht als Wirkung und Erfolg des Lohnsystems, sondern als Haupteffekt der tiefer liegenden gemeinsamen Ursachen? Wenn auch die Ruppsäcke unter den Unternehmern der Einrichtung sich bemächtigt hätten — was sie aus guten Gründen nicht getan haben und wohl auch sobald nicht tun werden — so könnte die Erfahrung ganz anders aussehen; die Statistik hätte dann vielleicht auch Material für die Ansicht geliefert, daß die Gewinnbeteiligung der Deckmantel ödester Lohndrückerei sein könne.
Wenn man aber an der Richtigkeit obiger Erklärung noch zweifeln könnte, so würde der Zweifel gehoben werden bei genauerem Besehen des Belegmaterials, das die Statistik beibringt. Denn dieses Material zeigt die von den Anhängern der Gewinnbeteiligung behaupteten günstigen Wirkungen auch in solchen Fällen, wo die Gewinnquote nur in ganz geringen Dosen, beinahe homöopathisch, zur Geltung gekommen ist — z. B. bei Gewinnanteilen, die im Durchschnitt einer Reihe von Jahren kaum mehr als etwa 1 Proz. des sonstigen Lohnes des Arbeiters und nur in einem einzigen Jahr über 2 Proz. desselben betragen haben. Wenn man auch hier noch einen Erfolg des Systems vorfindet, so müssen seine Wirkungen ganz geheimnisvoller Art sein. Nun gibt es zwar noch Leute, die in Sachen der medizinischen Therapeutik an eine spezifische Wirksamkeit minimaler Dosen glauben; in der sozialen Therapeutik aber gilt keine Homöopathie.
Angesichts der offenbaren Schwäche des hier kritisierten Standpunktes muß wohl die Frage entstehen: wie kommt es, daß doch noch so viele an diesem Standpunkt festhalten, die Gewinnbeteiligung warm empfehlen als eine Einrichtung allgemeinen sozialen Interesses, insonderheit als Mittel zur Hebung der Lage des Arbeiterstandes? Die Erklärung dessen ergibt sich, glaube ich, aus dem fortwährenden Hereintragen philanthropischer und humanitärer Ideen in die Beurteilung der Wirtschaftseinrichtungen auch nach der sozialen Seite hin. Die an sich hocherfreuliche Ausbreitung der Teilnahme an den sozialen Angelegenheiten in den Kreisen namentlich der Gebildeten steht leider zum Teil nur unter solchen Ideen, oder unter den Ideen der christlichen Karitas. Diejenigen nun, deren Interesse an wirtschaftlichen Einrichtungen aus Motiven solcher Art entspringt, suchen in diesen Einrichtungen unwillkürlich in erster Reihe oder ganz allein die Betätigung, wenn nicht von Barmherzigkeit und christlicher Nächstenliebe, so doch von Wohlwollen und Menschenfreundlichkeit.
Die Maßnahmen von wirklich sozialer Tendenz aber kommen dieser Stimmung sehr wenig entgegen. Sie atmen durchaus nicht Wohlwollen und Menschenfreundlichkeit; im Gegenteil: sie zeigen, nach ihren unmittelbaren Folgen für viele einzelne angesehen, durchweg den Stempel des Kalten, Harten, Rücksichtslosen. Ich erinnere nur an die offenbaren Härten, die das Verbot der Kinderarbeit in der Industrie und die Einschränkung der Frauenarbeit für viele mit sich bringt. Erscheint es nicht ganz abscheulich, armen Leuten zu verwehren, ihre Kinder mitarbeiten zu lassen, damit sie weniger Hunger leiden müssen? Ähnlich aber ist es fast mit allem, was auf sozialen Fortschritt abzielt — nur bemerkt man es nicht so leicht. Auch solche Maßregeln wie z. B. Verkürzung und strenge Regelung der Arbeitsdauer, Fixierung von Minimallöhnen und dergl. sind — was nur die meisten nicht sehen — voller Ecken und Kanten für viele Beteiligte, für die schwachen, wenig leistungsfähigen Elemente. Und das entspricht ganz der Natur der Sache. Denn die sozialen Aufgaben beziehen sich nicht auf das Verhältnis von Mensch zu Mensch als Personen, sondern allein auf das Verhältnis von Klasse zu Klasse — z. B. der Klasse der Lohnarbeiter zur Klasse der Kapitalbesitzer oder zur Klasse der Unternehmer. Bei der Beurteilung der Wirkung sozialer Einrichtungen muß aber die höhere Gerechtigkeit und Ethik, die auf das Wohl des Ganzen sieht, sich kalt hinwegsetzen über die Rücksichten auf das Wohl einzelner, wo deren Interesse dem Interesse der Klasse entgegen ist. Unverhüllt muß also aus den sozialen Einrichtungen die harte Notwendigkeit herausschauen, daß sozialer Fortschritt über Leichen geht — über die Schwachen und Unfähigen, die nicht mitkommen können.
Das alles nun ist denen meist sehr unsympathisch, deren persönliche Anteilnahme an den wirtschaftlichen Angelegenheiten in christlichen, ethischen, humanitären Bestrebungen wurzelt. Daher richtet sich deren Interesse ausschließlich auf solche Veranstaltungen, die in ihren Triebfedern menschliches Wohlwollen, in ihren Wirkungen ungetrübte Zufriedenheit bezeugen. Bei der in Betracht stehenden Lohnform trifft beides so schön zusammen wie kaum bei einer anderen wirtschaftlichen Einrichtung. Von seinem Besitz an die weniger Begünstigten freiwillig etwas abzugeben, was man von rechtswegen auch für sich behalten könnte, ist ebenso menschenfreundlich, wie es für den andern Teil erfreulich ist, etwas zu empfangen, was man nicht zu fordern hätte. Bei der Schätzung einer so schönen Sache kommt nun die Kritik leicht zu kurz.
So illustriert also der Streit um die Frage der Gewinnbeteiligung den Wettstreit ganz verschiedener Standpunkte der Auffassung und Bewertung wirtschaftlicher Einrichtungen. Da ist der philanthropische: Wohlergehen für alle! — damit alle sich glücklich und zufrieden fühlen; da ist der christliche: Krücken für die Schwachen! damit sie notdürftig sich fortschleppen, nicht ganz zusammensinken; da ist der soziale: Schild und Wehr für die Kräftigen! — damit sie ihre Position behaupten, damit dem arbeitstätigen Volk breite Schichten kräftiger, widerstandsfähiger Elemente erhalten bleiben. Dem letzteren Standpunkt allein untersteht die Schätzung der Einrichtungen im Gebiet der Wirtschaftstätigkeit des Volks in bezug auf ihre Bedeutung und Wirkung für das Ganze. Den beiden anderen Standpunkten bleibt dabei auch noch ihr Recht — nämlich bei der Beurteilung der Art, wie die Einrichtungen von den Personen angewandt, gehandhabt werden; denn da verkehrt Mensch mit Mensch, da untersteht das Tun aller den sittlichen Normen.
Meine vorherige Beleuchtung der Gewinnbeteiligung drückt eine in der Hauptsache ablehnende Stellungnahme zu ihr aus. Nicht daß ich ihr jeden Vorteil unter Nützlichkeitsrücksichten absprechen wollte; nur bestreite ich ihr jede größere und allgemeinere Bedeutung in Rücksicht auf das wirtschaftliche Interesse des Arbeiterstandes. Damit aber meine nachfolgende Ausführung nicht als hierzu in Widerspruch stehend erscheine, weise ich ausdrücklich darauf hin, daß jenes ablehnende Urteil die Sache nicht schlechthin und bedingungslos trifft, sondern nur »angebrachtermaßen«: weil das Lohnsystem, dem der Gewinnanteil angehängt wird, im übrigen kein Element der Stetigkeit in sich enthält, keinerlei Garantie dafür bietet, daß nicht die Gewinnquote dem gewöhnlichen Arbeitslohn vorher entzogen sei. In der logischen Konsequenz meiner vorherigen Betrachtung liegt es mithin, daß die Einrichtung auch eine andere Bewertung erfahren könnte, falls jenes »weil« in Wegfall käme, also die Voraussetzungen des früheren Urteils sich ändern sollten.
Mangels einer besonderen Veranlassung, die letztere Eventualität in Betracht zu ziehen, habe ich mich für die Sache bis vor kurzem nicht näher interessiert. Ich bin öfters gefragt worden: wie es komme, daß in der Optischen Werkstätte, da in ihr doch mancherlei Einrichtungen zum Vorteil des Personals bestünden, nicht auch die Gewinnbeteiligung eingeführt sei? Darauf habe ich immer nur geantwortet: das werde mit der Zeit vielleicht auch kommen, einstweilen aber habe man noch Wichtigeres zu tun.
Erst vor etwa zwei Jahren hat sich mir der Gesichtspunkt für eine neue Stellungnahme in dieser Angelegenheit ergeben — als ich an die Vorarbeiten für das im vorigen Jahre festgestellte »Statut der Carl Zeiss-Stiftung« herantrat und dabei vor die Aufgabe mich gestellt sah, die Grundsätze der Lohnregulierung, die bei der Optischen Werkstätte im Lauf der Zeit sich herausgebildet hatten, zu fixieren, um ihnen auch für die Zukunft dauernde Anerkennung zu sichern. Dabei wurde ich zu meiner Überraschung inne, daß ich, mir selbst ganz unbewußt, ein Anhänger der Gewinnbeteiligung geworden sei. Es stellte sich nämlich heraus, daß die Maximen für die Regelung der wirtschaftlichen Interessen des Personals, die in dem hiesigen Betrieb bis dahin ohne rechtliche Verbindlichkeit, nur praktisch geübt, zur Geltung gekommen waren, durchaus nicht anders zu rechtsverbindlichen Vorschriften ausgestaltet werden konnten als dadurch, daß in Zukunft der Arbeitsertrag des Personals zu einem gewissen Teil von dem jeweiligen Reinertrag des Unternehmens in geordneter Form abhängig gemacht, also in einen Gewinnanteil verwandelt würde.
Die Grundzüge der Lohnbestimmung, auf die ich hier Bezug nehme, sind in der Hauptsache durch folgende, in Titel V des »Statuts der Carl Zeiss-Stiftung«, §§ 67, 77 ausgesprochene Vorschriften charakterisiert:
Jeder — Arbeiter oder Angestellter — muß mit einem festen Zeitlohn pro Woche oder pro Monat, eingestellt werden, der bei aller Akkord- oder Stückarbeit als Mindestverdienst gewährleistet ist.
Der Zeitlohn, den einer einmal erlangt und durch ein Jahr oder länger fortbezogen hat, kann seitens der Firma nicht wieder herabgesetzt werden, auch dann nicht, wenn bei ungünstigem Geschäftsgang die Arbeit eingeschränkt wird.
Dem Unternehmer bleibt als Ausweg in solchem Fall zwar die Kündigung der Arbeitsverträge; diese jedoch ist vollkommen frei nur gegenüber solchen, die erst kurze Zeit im Betrieb tätig waren. Allen, die drei Jahre oder länger ihm angehören, muß, wenn ihnen nicht wegen eigenen Verschuldens, sondern aus irgend welchen Rücksichten des Betriebsinteresses (also z. B. wegen verminderter Arbeitsgelegenheit) gekündigt wird, eine bestimmte Abgangsentschädigung gewährt werden. Diese beträgt mindestens den Lohn für ein halbes Jahr, wächst aber mit der Länge der Dienstzeit und erreicht für ältere Leute ein Multiplum des ganzen Jahreslohnes.
Diese Vorschriften enthalten eine starke Beschränkung der sonst geltenden gewerberechtlichen Vertragsfreiheit im Punkte der Lohnvereinbarung. Der offenbare Sinn und Zweck dessen ist aber: dem Lohnsystem ein Moment der Stabilität einzufügen, der Arbeiterschaft einen gewissen Mindestverdienst zu gewährleisten, auf den sie im grossen und ganzen auch in Jahren ungünstigen Geschäftsganges noch rechnen kann. Denn die Alternative: den festen Lohn ungeschmälert fortzuzahlen — oder kündigen und das Pönale zahlen, welches für den Fall der Kündigung die Abgangsentschädigung auferlegt, stellen den Unternehmer unter starken Zwang, immer das Äußerste aufzubieten, um auch in schlechter Zeit wenigstens die große Mehrheit der Arbeiterschaft noch auf einem gewissen Einkommensniveau zu erhalten.
Ich mußte mir nun die Konsequenzen klar machen, die eine derartige Einrichtung, nachdem sie unter rechtsverbindliche Vorschriften gestellt ist, nach sich ziehen könnte, wenn ihr keinerlei Korrektiv beigefügt würde.
Angenommen, es hätten sich im Rahmen jener Vorschriften die Lohnverhältnisse des Betriebs zu irgend einer Zeit einem normalen, mittleren Geschäftsgang des betreffenden Industriezweiges angepaßt, so daß bei Fortdauer eines solchen ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen den wirtschaftlichen Interessen des Personals und denen des Unternehmers dauernd bestehen würde. Folgte nun einer solchen Zeit eine Periode der Depression, so würde die Unwiderruflichkeit der vordem gewährten Lohnsätze gerade der Absicht der vorher charakterisierten Einrichtung entsprechen, das Arbeitseinkommen des Personals nicht unter das Niveau einer mittelmäßigen Geschäftslage herabsinken zu lassen. Das zu leisten soll dem Unternehmer zugemutet sein; und er wird es zu leisten imstande sein, wofern das vorher angenommene Gleichgewicht bei mittlerem Geschäftsgang ihm noch so viel Überschuß läßt, daß er genügende Reserven gewinnt, um in schlechten Jahren nötigenfalls zusetzen zu können.
Angenommen aber, es folge der zuerst gedachten Periode normalen Geschäftsganges eine solche mit erheblich gesteigerter Wirtschaftstätigkeit des ganzen Industriezweiges — was dann? Dann wird, wenn sie nicht ganz vorübergehend ist, das Arbeitseinkommmen des Personals in allen Schichten desselben sicher steigen müssen und, falls die günstige Konjunktur längere Zeit anhält, allmählich einen ihr entsprechenden Höhestand erreichen. Daß irgend ein Betrieb dieser Konsequenz sich entziehen könnte, ist ganz ausgeschlossen. Dem Personal einen Anteil an den offensichtlichen Vorteilen eines gehobenen Geschäftsganges vorenthalten zu wollen, würde nicht nur eine grobe Unbilligkeit bedeuten und als solche empfunden werden; es würde auch ein derartiger Versuch, angesichts der in solcher Zeit gesteigerten Nachfrage nach tüchtigen Arbeitern, das Unternehmen direkter Gefahr aussetzen, seine besten Kräfte gerade dann zu verlieren, wenn sie am dringendsten gebraucht werden.
Müßte nun die in solcher Zeit unvermeidliche Steigerung des Arbeitseinkommens in der Form der Lohnerhöhung sich vollziehen, so würden die vorher gekennzeichneten Vorschriften wirken wie ein Rad mit Sperrklinke, das sich nur vorwärts drehen läßt, nicht rückwärts. Und wenn dem geschäftlichen Aufschwung eine vielleicht anhaltende Periode der Depression folgte, müßte der Betrieb mit einem Lohnkonto belastet bleiben, wie es nicht einer mittelmäßigen, sondern einer ungewöhnlich günstigen Geschäftslage entspräche. Und dabei könnte auch ein sehr gut konsolidiertes Unternehmen leicht bankerott werden.
Es gibt nur einen Weg, die vorher benannten Vorschriften der Lohnregulierung durchzuführen und den zuletzt gedachten Konsequenzen dabei zu entgehen: das tatsächliche Arbeitseinkommen des Personals muß in zwei Teile zerlegt werden; der eine von diesen, der Lohn (oder Gehalt), der unwiderruflich sein soll, darf keiner Rücksicht auf aufsteigende Konjunktur oder gehobenen Geschäftsgang unterworfen sein, muß vielmehr bemessen werden können nach den normalen, durchschnittlichen Wirtschaftsbedingungen des Betriebes; der andere Teil muß sich, von der durch den Lohn gegebenen Grundlinie aus, aufsteigendem Geschäftsgang anpassen und diejenige Erhöhung des Arbeitsertrags bringen, die dem Personal als Anteil an den Vorteilen günstiger Konjunktur zukommen muß.
Dieser Gedankengang führt ohne weiteres auf die Gewinnbeteiligung, nämlich auf die Ergänzung des gewöhnlichen Lohnes durch eine vom Reinertrag abhängige Zusatzquote; denn der Reinertrag des Unternehmens gibt den einzigen objektiven Maßstab für die günstige oder weniger günstige Wirtschaftslage. Er führt auch ohne weiteres auf die in § 98 des genannten Statuts vorgeschriebene Form des Gewinnanteils: dieser ist nach Schluß eines jeden Geschäftsjahres auszuwerfen als nachträglicher prozentualer Zuschlag auf alle im Lauf des Jahres ausbezahlten Gehälter, Zeitlöhne und Akkordlöhne und ist in dem jeweils festgestellten Prozentsatz ganz gleichmäßig an alle — Arbeiter wie Beamte — auszubezahlen, jedem nach Verhältnis seines im abgelaufenen Jahr tatsächlich verdienten Lohnes oder Gehaltes. Von dem Gewinnanteil ausgeschlossen sind nur die Mitglieder des Vorstandes der Firma, nämlich die Personen, in deren Hand die Feststellung der Gewinnquote gelegt ist — damit ihnen dabei das Ansehen völliger Uninteressiertheit gewahrt bleibe.
In obigem Zusammenhang erhält nun die Gewinnbeteiligung, wie sie im vorigen Jahre bei der hiesigen Optischen Werkstätte eingeführt wurde, eine gänzlich andere Beziehung auf die wirtschaftlichen Interessen der Arbeiter (und Angestellten), als unter den von mir kritisierten anderen Gesichtspunkten diesem Lohnsystem zugedacht war. Der Gewinnanteil soll dem Arbeiter in guten Jahren durchaus nicht mehr zuwenden, als in solcher Zeit auch sonst ihm zukommen würde; Lohn plus Gewinnquote soll, der Absicht nach, nur dasselbe sein, was ohne die Einrichtung der Lohn allein ihm bringen müßte. Dennoch bedeutet die Einrichtung eine wichtige Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Arbeiterschaft — mittelbar, durch dasjenige, was sie ermöglicht für schlechte Jahre, für Zeiten, wo von Gewinnquoten keine Rede ist. Denn sie ermöglicht (wie vorher ausgeführt) Normen der Lohnvereinbarung festzustellen, die den Arbeiter dagegen sichern, in schlechten Jahren seinen Arbeitsverdienst unter ein bestimmtes Niveau herabgedrückt zu sehen. Die Gewinnbeteiligung erscheint unter diesem Gesichtspunkt als unentbehrliches Ergänzungsglied eines strengeren Lohnsystems, welches darauf abzielt, den gewöhnlichen normalen Lohn auch in Zeiten ungünstiger Wirtschaftslage als Mindestverdienst zu gewährleisten — also dem vorbeugen kann, daß auf der Rückseite jeder Welle gehobener Wirtschaftstätigkeit eine große Zahl von Existenzen mit dem Herabsinken in das Proletariat bedroht sei.
Die Zeit, die mein Vortrag in Anspruch nehmen darf, gestattet nicht, auch noch darzulegen, wie die in dem hiesigen Betrieb eingeführte Gewinnbeteiligung im einzelnen geregelt worden ist. Indes gehören diese Einzelheiten auch nicht wesentlich zu meinem Thema. Für letzteres genügt es, die Gesichtspunkte dargelegt zu haben, unter welchen die Einrichtung hier angesehen wird, und das Verhältnis, in welches sie daraufhin zu den gleichnamigen Veranstaltungen in anderen Industriebetrieben tritt. Ich schließe nun, um beides nochmals zusammenzufassen und um zugleich meine persönliche Stellungnahme zu den erörterten Fragen nochmals kurz charakterisiert zu haben, mit einem Bild:
In dem Wirtschaftsgefüge der Optischen Werkstätte finden sich zwei Balken, auf welche wichtige Interessen ihrer Arbeiterschaft sich stützen. Der eine ist ein strenges Lohnsystem, durch welches der Unternehmer zu bestimmten Mindestleistungen auch für Zeiten ungünstiger Wirtschaftslage wirksam engagiert wird; der andere ist die finanzielle Kraft des Unternehmens, von der die Durchführung jenes Lohnsystems abhängt. Solange beide Balken zusammenhalten, hofft man, daß die Arbeiterschaft auch in schlechten Zeiten festen Boden unter den Füßen behalten und daß in Jena die bürgerliche Gemeinde dauernd von den Lasten verschont bleiben werde, die anderwärts ihr aus der Entwicklung der Großindustrie erwachsen sind. Damit aber beide Balken zusammenhalten, müssen sie verbunden sein durch einen besonderen Bolzen: das ist die Gewinnquote, die in guten Zeiten einen Teil des Arbeitseinkommens von den Schwankungen des Geschäftsganges abhängig macht. An diesem Bolzen sitzt nun auch, nach außen allein sichtbar, eine hübsche Rosette: das Erfreuliche, was der Gewinnanteil für die Beteiligten hat. Das Bedeutsame aber ist nicht die Rosette, sondern der Bolzen.