Fußnoten:
[19] [Dieser Gedanke ist im folgenden Vortrag weiter ausgeführt, s. S. 120 ff..]
[20] [d. h. diesem, nicht zu verwechseln mit den in neuerer Zeit verschiedentlich versuchten und lebhaft diskutierten Prämiensystemen von Halsey, Rowan u. a.]
IV.
Über die Grundlagen der Lohnregelung in der Optischen Werkstätte.
Rede, gehalten in einer allgemeinen Versammlung der Geschäftsangehörigen der Firma Carl Zeiss am 15. Dezember 1897.
Als Manuskript gedruckt. Jena 1903,
[Aus dem Vorwort des Herausgebers zum erstmaligen Abdruck.
Als vor nahezu sechs Jahren eine Neuregulierung der Akkordsätze in mehreren Abteilungen des Betriebs sich erforderlich machte, wurde diese Maßregel von dem Senior der Geschäftsleitung, Herrn Professor Abbe, in einer längeren Rede eingehend erläutert und begründet. Es schien der Geschäftsleitung zweckmäßig, den Inhalt jener Rede allen Mitgliedern des Betriebs in Erinnerung zu bringen und sie zu diesem Zweck durch den Druck vervielfältigen zu lassen.
Hierfür stand nur eine auf Grund eines Stenogramms ausgearbeitete Niederschrift des Herrn Redakteur Wolf zur Verfügung. Leider war diese Niederschrift trotz der angewandten Sorgfalt an mehreren Stellen zu unvollständig, um einen erkennbaren Sinn zu geben und es war auch leider versäumt worden, die Niederschrift gleich nach ihrer Fertigstellung, als Sinn und Wortlaut der Rede noch in frischer Erinnerung stand, von berufener Seite ergänzen bezw. berichtigen zu lassen.
Angesichts dieser Sachlage schien es das Richtigste, an dem vorliegenden Text möglichst wenig zu ändern. Nur hier und da ist eine zum Verständnis nötige Partikel eingefügt, eine offensichtlich falsche Konjugationsform verbessert, die wenigen ganz unverständlichen Absätze sind weggelassen worden[21]; im übrigen aber ist die zur Verfügung stehende Niederschrift auf den folgenden Seiten wörtlich abgedruckt. Die vom Unterzeichneten zur Erleichterung des Verständnisses hier und da hinzugefügten Worte sind durch [] als solche gekennzeichnet.
Auf diese Weise haften der Rede zwar alle stilistischen und sprachlichen Mängel noch an, die eine ganz frei, ohne jedes Konzept gehaltene, fast drei Stunden währende Rede wohl stets aufweisen wird und die durch eine verhältnismäßig geringfügige Umarbeitung hätten beseitigt werden können. Es ist aber dafür die möglichste Gewähr gegeben, daß der ursprüngliche Sinn der Ausführungen unverfälscht zur Wiedergabe gelangt. Über jene formellen Mängel wird sich der um das Verständnis der Sache, des Inhalts der Rede, bemühte Leser leicht hinwegsetzen. Hoffentlich findet der Urheber der Rede selbst noch einmal die Muße, seine damaligen einen so wichtigen Gegenstand behandelnden Ausführungen durchzusehen, zu überarbeiten und zu vervollständigen.
Jena, 20. August 1903.
Dr. S. Czapski
i. A.]
Werte Arbeitsgenossen!
Schon im vorigen Sommer habe ich aus einem äußeren Anlasse Anregung entnommen, in diesem Saale und in diesem Kreise Erläuterungen zu dem Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu geben und zwar über das Rechtsverhältnis der Betriebe der Carl Zeiss-Stiftung zu Staat und Gemeinde[22]. Ich habe damals schon gesagt, daß ich wohl noch mehrmals Veranlassung haben würde, auf allgemeine Angelegenheiten — im Sinne einer Erläuterung des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung — zurückzukommen.
Ein solcher Anlaß ist auch jetzt gekommen. Sie wissen aus den Mitteilungen, die wir zunächst dem Arbeiterausschuß gemacht haben und die Ihnen inzwischen von diesen Herren zugegangen sind, daß in unserem Kreise Interessenunterschiede, Interessengegensätze sich herausgebildet haben, die bisher ja auch bestanden, aber nur im kleinen, und die als solche auch meist unter der Oberfläche ausgetragen worden sind. Jetzt eigentlich sind sie erst mit einem Male an die Oberfläche gekommen und erfordern eine planmäßige Ausgleichung. Da es sich dabei aber hauptsächlich um die Frage einer veränderten Regelung der Arbeitslöhnung, um das Verhältnis der Akkord- zur Zeitarbeit handelt, kann die Erörterung der Gesichtspunkte, unter welchen diese spezielle Angelegenheit von uns zu behandeln ist, nicht eher erfolgen, als bis die Beteiligten sich klar machen, was denn das Verhältnis sei zwischen Unternehmer und Arbeiter in unserm Kreise, zwischen der Firma als Trägerin, Repräsentantin und Inhaberin des Betriebes und der Gesamtheit der arbeitstätigen Personen im Betriebe — zu denen ich bitte, auch mich und alle meine Kollegen zu rechnen. Denn ich würde es sehr übelnehmen, wenn man mich und alle diejenigen, welche nicht am Schraubstock und an der Drehbank arbeiten, nicht zu den »arbeitstätigen« Personen im Betriebe zählen wollte. In diesem Sinne bedarf das im Statut fixierte, seit dem vorigen Jahre bekanntgegebene Verhältnis zwischen Unternehmer und Arbeiter in unserem Betriebe einer Erläuterung, damit die richtigen Gesichtspunkte für die Beurteilung und Ausgleichung dieser Differenzen sich ergeben.
Ich muß etwas weit ausholen und komme erst spät auf das eigentliche Thema: die Darlegung unserer Stellungnahme, unserer Absichten auf Erledigung der Sache im einzelnen, zu sprechen. Ich muß Sie bitten, mir Ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden und sich darauf gefaßt zu machen, daß Sie mir vielleicht anderthalb Stunden zuhören müssen.
In gewisser Art haben unsere Einrichtungen eine Probe zu bestehen, ob sie den Boden bilden können, auf welchem Interessengegensätze, Interessenstreite auf sachlichem Wege, ohne Haß und Erbitterung, auf friedlichem Wege, zum Austrag gebracht werden können. Ehe ich zu diesen einleitenden Erörterungen: welches ist das Verhältnis zwischen Unternehmer und Arbeiter in unserem Betriebe, übergehe, will ich aber doch ein paar Worte vorausschicken, um die Mißstimmungen, die ich aus manchen Anzeichen und Äußerungen entnommen habe, zu beschwichtigen und die Befürchtungen zu zerstreuen, als ob unsere Arbeiter der Gefahr einer schweren Beeinträchtigung ihrer Interessen ausgesetzt seien. Hierzu will ich kurz bemerken: es handelt sich bei allen um eine materiell relativ geringfügige Sache, um eine Kürzung der Akkordsätze in einem gewissen prozentischen Verhältnis. Für diejenigen, welche die Reform am härtesten trifft, würde es bei gleich günstigen Resultaten des Geschäftsganges wie im vorigen Jahre nicht mehr bedeuten, als eine Kürzung um 5 oder 6 Proz. des Einkommens ausmacht, das sie bei dem Fortbestand der bisherigen Einrichtung erhalten würden. Das ist eine Sache, die materiell keine größere Bedeutung hat, als in entgegengesetztem Sinne die Einrichtung, welche wir vor 3 Jahren begonnen und in diesem Jahre zu Ende geführt haben, vermöge welcher jeder 16 Tage im Jahre, die er nicht arbeitet, voll bezahlt erhält. Das hat auch etwa 5 Proz. des gesamten Arbeitsertrages, im Sinne einer Erhöhung, ausgemacht und mehr ist es für keinen, was ihm möglicherweise entgehen könnte. Und ferner handelt es sich nicht etwa — was ich ganz besonders hervorheben möchte — um das Bemühen, den Arbeitsertrag der einzelnen zu mindern, damit die Firma einen größeren Ertrag erhält, sondern lediglich darum, eine gerechtere und vernünftigere Verteilung des Arbeitsertrages in seiner unverminderten Größe herbeizuführen. Alle diejenigen, welchen infolge der beabsichtigten Änderungen etwas entzogen wird, haben das Minder nicht abzugeben an die Firma, sondern nur an ihre Genossen, an andere, die bisher benachteiligt waren.
Dieses alles vorausgeschickt, komme ich zu dieser Frage: was ist das Verhältnis zwischen Arbeiter und Unternehmer in unserem Kreise? Was ich erörtern will, geschieht unter Berufung auf Titel III, IV und VI des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung. Ich will auf einzelnes dabei nicht eingehen, ich sage nur: wer diese Titel aufmerksam liest, muß sofort zu dem Resultate kommen, daß die Optische Werkstätte, wie sie seit Errichtung des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung dasteht, seit 1890, nichts anderes ist, als eine Produktivgenossenschaft in Beziehung auf die wirtschaftlichen Interessen. Denn seit dieser Zeit — bekannt ist dieser Übergang erst seit Juli 1891, während die Firma tatsächlich seit 1. Oktober 1890 nicht mehr auf Rechnung der früheren Inhaber, sondern auf Rechnung der Carl Zeiss-Stiftung geführt wurde — gelten die Normen, welche im vorigen Jahre veröffentlicht worden sind[23]. Danach ist also der Inhaber der Firma kein einzelner, kein Mensch, auch keine Mehrheit von Menschen; es ist eine juristische Person. Eine juristische Person aber ist ein Wesen, welches nicht ißt und nicht trinkt, welches sich nicht zu kleiden braucht, keine Luxusbedürfnisse hat, keine Verschwendung treiben und sich nicht bereichern kann, auch keinen persönlichen Vorteil herbeiführen kann aus seiner Stellung als Unternehmer. Diese juristische Person vertritt auch nicht, wie etwa bei Aktiengesellschaften, das Interesse von Kapitalisten oder kapitalistisches Interesse überhaupt; denn das Kapital, welches wir brauchen, das muß die Stiftung für die Arbeit der Firma dieser in der Höhe zur Verfügung stellen, wie es die fortschreitende Entwicklung eines Betriebes erfordert, ohne daß sie nach Dividenden fragt, oder danach, ob sich die Hergabe des Kapitals rentiert. Die Rentabilität braucht niemals über den gewöhnlichen Hypothekenzinsfuß hinauszugehen und kann deshalb auch nicht geeignet sein, den Wert des Kapitals später zu steigern. Es ist nicht so, wie bei Aktien, die später verkauft werden zu einem Mehrwert von 150 bis 200 Proz. Das gibt es bei uns nicht. Das Kapital hat der Arbeit gegenüber lediglich zu beanspruchen den festen Hypothekenzins, zu dem zurzeit Kapital hierzulande verliehen wird, und eine Risikoprämie von 1 Proz. für die Verlustgefahr, der jede solche Hypothek ausgesetzt ist und die auch für die unsrige in Anrechnung gebracht werden muß. Wir haben beinahe ½ Million Mark bei einem derartigen wie dem gegenwärtigen Geschäftsgang in Ausstand, und da kann es leicht vorkommen, daß bei Handelskrisen oder Kreditüberstiegen uns größere Verluste erwachsen. Deshalb muß auch bei uns die Arbeit noch 1 Proz. extra dem Kapitalbesitzer abgeben.
Dieser Kapitalbesitzer ist zum Teil die Stiftung selbst, zum Teil sind es fremde Gläubiger, die ihre 4 Proz. bekommen auf Grund der ausgegebenen Obligationen. Dadurch wird dem Bedürfnis der Arbeit, durch bessere Werkzeuge usw. sich günstigere Bedingungen zu schaffen, genügt. Dieses Kapital muß die Stiftung immer zur Verfügung stellen und zwar in dem Betrage, in dem es die fortschreitende Entwicklung eines Betriebes erfordert. Wenn Sie auf dem heute ausgeteilten Blatt[24] die Ziffern ansehen, so können Sie leicht ausrechnen, wie groß unser Kapitalbedarf ist. Jeder Arbeiter bei uns, vom jüngsten bis zum ältesten, braucht ungefähr 3000 Mark und für jeden einzelnen, der in unseren Betrieb eintritt, wird dieser Betrag zur Verfügung gestellt, so daß es so gut ist, als ob er selbst diese 3000 Mark mitbrächte.
Der Umstand, daß dieses Kapital immer da ist, nicht entzogen werden kann, nicht in der Lage ist, Dividenden zu fordern, nicht mehr als den bloßen Zins, bedeutet praktisch, daß bei uns das Kapital nicht Herr der Arbeit ist, sondern Diener der Arbeit. Der Zins muß in derselben Weise gegeben werden, wie man zum Beispiel seinen Diener bezahlen muß. Es bedeutet aber weiter noch, daß dieses Kapital tatsächlich den Charakter eines Kollektivbesitzes erhält und zwar gegenüber der Gesamtheit der Personen, die in unserem Betriebe tätig sind. Mit diesem Kapitalbesitz der Stiftung verhält es sich ungefähr so, wie mit dem Kapitalbesitz einer Gemeinde gegenüber ihren Bürgern; es gehört den Bürgern, nicht einzelnen, aber sie haben als Gesamtheit das Kapital zur Verfügung in den Wirtschaftsbetrieben der Gemeinde, zur Erleichterung der Lasten usw. Also alle haben teil an dem Vorteil, obwohl sie keinen persönlichen Anspruch besitzen; es gehört ihnen und auch nicht, denn sie können es nicht wegnehmen, nicht an ihre Kinder vererben, sondern nur an ihre Nachfolger, an zukünftige Bürger.
Ganz so ist es in bezug auf das Verhältnis des Kapitalbesitzes der Stiftung zu der Arbeitstätigkeit unserer Genossenschaft: es ist wie ein Kollektivkapital, welches nicht einem einzelnen gegeben, ihm aber auch nicht entzogen werden kann. Es ist ganz ähnlich wie in einer Genossenschaft, welche aus ihren Mitteln einen Kapitalbesitz erworben hat zu gemeinsamer Arbeit, nur mit dem Unterschied, daß dies Kapital nicht weggetragen werden kann. Von einer Genossenschaft unterscheidet sich unser Verhältnis nur dadurch, daß es bei dem Austritt eines einzelnen aus unserm Kreise keine Kündigung und keine Rückzahlung des auf ihn entfallenden Kapitalbetrages gibt, wie es ja beim Eintritt auch keine Einzahlung gibt.
Nun ist die Frage: welches Interesse vertritt denn nun die Firma als Unternehmer dem einzelnen gegenüber, wenn sie nicht das Interesse des Kapitals vertritt? Die Frage ist nur so zu beantworten: sie vertritt das Interesse der Gesamtheit aller arbeitstätigen Genossen gegenüber dem Interesse aller einzelnen, das Interesse der dauernden Gemeinschaft aller gegenüber den Interessen, welche die einzelnen jeweils haben. Sie hat also im besonderen die Verteilung des Ertrags der Arbeit zwischen den Arbeitenden und der Genossenschaft zu regeln, und es ist die Firma Carl Zeiss nur der Name für diese Arbeitsgenossenschaft in ihrem dauernden Bestand, nach der Idee eines dauernden, bleibenden Wesens — im Unterschied zu dem zufälligen Personenkreis, der jeweils die Genossenschaft bildet.
Fragen wir danach: Inwiefern sind denn diese Interessen verschieden, das Interesse der Genossenschaft als solcher und das Interesse der einzelnen? Es scheint auf den ersten Blick, als ob da gar kein Unterschied vorhanden wäre, als ob das ein und dasselbe sei. Aber das ist nur scheinbar. In der Tat besteht zwischen diesen beiden Dingen, zwischen der Gesamtheit aller einzelnen, die jeweils eine Genossenschaft bilden, ihrem Interesse und dem Interesse der Genossenschaft als solcher ein sehr deutlicher Unterschied. Erstens besteht das Interesse eines einzelnen Gliedes einer Genossenschaft darin, einen möglichst großen Vorteil an der gemeinsamen Arbeit zu haben, ohne jede weitere Rücksicht auf andere Personen und Umstände; jeder steht sich am besten, wenn er zu irgend einer Zeit möglichst viel bekommt. Dagegen hat die Genossenschaft ein Interesse daran, nicht den ganzen Arbeitsertrag zu verteilen, sondern einen Teil des Ertrags dieser gemeinsamen Arbeit zurückzubehalten als gemeinsamen Besitz, als Kollektiveigentum für die verschiedensten Interessen, die ich noch erwähnen werde.
Diese Interessen stehen zu einander im deutlichen Gegensatz, genau so wie die Gesamtheit aller Bürger einer Gemeinde im Gegensatz steht zur Gemeinde als solcher. Die Gesamtheit der Bürger in Jena würde sich beispielsweise am besten stehen, wenn die Gemeinde eines schönen Tages ihr ganzes Eigentum unter die Bürger verteilte, es käme dann auf jeden einzelnen gewiß der Betrag von 20 M. Viele würden sicher damit einverstanden sein. Würde die Gemeinde aber nicht besser tun, wenn sie die Erträgnisse dieses gemeinsamen Besitzes, die Überschüsse etwa aus der Brauerei und dem Gaswerk, statt sie zu verteilen, zu nützlichen Anlagen und andern der Gesamtheit dienenden Einrichtungen verwendete? Gewiß! Und jedermann sieht, daß die erste Methode vollkommen widersinnig ist. Die Verteilung darf nicht eintreten, obwohl sie dem Interesse des einzelnen entspräche; die Gemeinde darf sie deshalb nicht vollziehen, weil sie auch das Interesse derjenigen Bürger wahrzunehmen hat, welche nach 20 oder 30 Jahren kommen. Der Kollektivbesitz muß gewahrt und erhalten werden, und seine Erträgnisse dürfen als Kollektiverwerb nicht verteilt werden.
Genau so ist es in unserm Kreis. Obwohl von der Stiftung kein anderes Interesse vertreten werden kann, als das Interesse einer Genossenschaft als solcher, so ist damit ein Interessengegensatz gegeben, der in alle Angelegenheiten hineinspielt. Aus materiellen Gesichtspunkten muß die Firma darauf halten, einen Teil des gesamten Arbeitsertrages als Kollektivbesitz zu erhalten und nicht zur Verteilung zu bringen. Es entsteht die Frage: nach welchen Grundsätzen und Theorien soll dieser Teil ermittelt werden?
Sie werden mir nun freilich sagen, wenn ich behaupte, in Hinsicht auf die Regelung der wirtschaftlichen Interessen sei die Firma eine Produktivgenossenschaft: das ist mir eine schöne Genossenschaft, bei der die Genossen in wichtigen Dingen, in bezug auf Leitung und Verwaltung des Ganzen, nichts zu sagen haben. In einer Genossenschaft hat die Generalversammlung zu bestimmen; sie kann einen Vorstand oder Aufsichtsrat, mit dem sie nicht mehr zufrieden ist, absetzen und einen neuen wählen. Viele von Ihnen werden sagen: Hier müssen wir uns einen von dem Stiftungsstatut[25] oktroyierten Vorstand gefallen lassen, von dem vielleicht viele der Meinung sein werden, daß sie ihn im nächsten Jahre absetzen würden, wenn sie darüber zu bestimmen hätten!
Ich bin weit entfernt, Sie über diesen Unterschied hinwegtäuschen zu wollen. Im Gegenteil; wenn ich Veranlassung genommen habe, zu sagen, daß die Firma hinsichtlich der Regelung ihrer wirtschaftlichen Interessen seit sieben Jahren eine Produktivgenossenschaft geworden ist, so habe ich ein besonderes Interesse, gleich hinzuzufügen: aber nur hinsichtlich der Regelung der wirtschaftlichen Interessen — nicht auch in Hinsicht auf die Verwaltung und Leitung. Ich achte den, der sagen wird: ich würde die Genossenschaft ganz anders leiten. Ich berufe mich aber darauf: alle die Schritte, welche seit zwanzig Jahren zum Wohle der Firma unternommen worden sind, würden niemals getan worden sein von dem gewählten Genossenschaftsvorstand einer Generalversammlung, weil es schon Schwierigkeiten genug gemacht hat, nur zwei bis vier Personen zu übereinstimmenden Entschließungen zu bringen. Alle diese Entschließungen wären nicht zustande gekommen, wenn auch nur zehn Personen dabei mitzuwirken gehabt hätten.
Wir sind keine Genossenschaft in Bezug auf Verwaltung und Leitung der Aktion. Und im Vertrauen sage ich Ihnen: Seien Sie alle froh darüber! Denn es ist noch kein Versuch gelungen, Genossenschaften auf industriellen Gebieten mit Erfolg zu halten, die auch hinsichtlich der Verwaltung und Leitung Genossenschaften gewesen wären. Meinem verehrten Freunde Rothe[26] bin ich jeden Tag dankbar dafür, daß er vor zehn Jahren einen ziemlich chaotischen Gedankenkreis bei mir auf einmal erleuchtete mit dem Wort »Juristische Person«. Er hat damit den Weg gezeigt, in unserem Kreise alle Vorteile der genossenschaftlichen Organisation hinsichtlich der Regelung der wirtschaftlichen Aktion zu erreichen und in weiter Ferne die Klippen zu lassen, an denen alle ähnlichen Versuche bisher gescheitert sind, weil der einfältigste Unternehmer immer noch der gescheitesten Genossenschaft voraus ist.
Nun mögen Sie aber hierüber denken wie Sie wollen; wenn Sie auch vielleicht der Meinung sind, es stände besser, wenn dieser Verband von 1000 Personen auch hinsichtlich der Leitung der Aktionen eine Genossenschaft wäre — bestreiten können Sie nicht, daß diese Leute, die diesen oktroyierten Vorstand bilden, keine anderen Interessen vertreten können, als ein Vorstand, den Sie vielleicht in einer Generalversammlung wählen würden. Der Sache nach kann auch dieser gegebene Vorstand kein anderes Interesse vertreten, als das der Genossenschaft als solcher, mit Rücksicht auf deren dauernden Bestand gegenüber dem Interesse der jeweils in ihr befindlichen Personen, der einzelnen und der einzelnen Gruppen.
Ich habe vorhin schon gesagt, was denn der entscheidende Punkt sei, in welchem die Interessen der Genossenschaft als solcher nicht zusammentreffen mit den Interessen der Gesamtheit der in ihr verbundenen Personen, nämlich daß der gemeinsame Arbeitsertrag nicht vollständig aufgeteilt werden dürfe, sondern daß ein Teil als Kollektiverwerb angesehen werden müsse und der Verteilung entzogen bleibe — wenigstens in guten Zeiten.
Für welchen Zweck soll das geschehen? Welches Zweckes wegen soll das nötig sein, daß nicht der gesamte Ertrag verteilt wird? Nötig ist das wesentlich wegen dreier besonderer Anforderungen:
Erstens muß ein Teil des Arbeitsertrages zurückbehalten werden zur Deckung der gegenüber den Genossen selbst übernommenen zukünftigen Leistungen, wenn solche der Gesamtheit aller einzelnen zugesichert werden, wie das ja bei uns der Fall ist durch die Pensionseinrichtungen und die Arbeitslosenversicherung in der Form der Abgangsentschädigung.
Zweitens ist es notwendig, daß ein Teil des Arbeitsertrages zurückbehalten wird zur späteren Verteilung nicht an die Kinder, sondern an die Nachfolger. Ich spreche von der Notwendigkeit, einem wachsenden Kapitalbedarf durch Mehrung eigenen Vermögens und erhöhter Kreditfähigkeit gerecht werden zu können; einem wachsenden Kapitalbedarf, der dadurch gegeben ist, daß die Genossenschaft ihren Wirkungskreis durch Aufnahme weiterer Mitglieder quantitativ erweitern kann, wie dies bei uns sichtlich geschehen ist.
Drittens ist es die Vorsorge für schlechte Zeiten im Interesse der Erhaltung des Ganzen und im Interesse aller jeweils zu der betreffenden Zeit vorhandenen Genossen. Die Genossenschaft muß sich so einrichten, daß sie in schlechten Zeiten mit stockendem Geschäftsgang zusetzen kann.
Das sind drei Zwecke, die es nötig machen, daß eine Genossenschaft unter allen Umständen darauf hinzuwirken hat, daß sie einen angemessenen Teil des Arbeitsertrages als Kollektivbesitz für sich behält, obgleich es für die Genossen immer angenehmer und vorteilhafter wäre, wenn alles verteilt würde.
Ich will zu dieser Aufstellung der drei Zwecke kurz noch einige Erläuterungen geben. Zunächst der letzte: eine Genossenschaft muß sich einrichten für die Zeit eines eventuellen schlechten Geschäftsganges. Wenn sie das nicht tut, muß sie gewärtig sein, daß eine länger anhaltende schlechte Geschäftsperiode sie nicht nur unfähig macht, ihre Genossen über Wasser zu halten, sie nicht auf ein tieferes Wirtschaftsniveau herabsinken zu lassen, sondern sie muß auch befürchten, daß sie bankerott wird und die jahrzehntlange gemeinsame Arbeit verloren geht. Sie kann sich aber darauf nur einrichten, wenn sie in guten Zeiten einen angemessenen Betrag des gemeinsamen Arbeitsertrages zurückbehält.
Das andere, das Bedürfnis wachsenden Kapitalbedarfs decken zu können, das spitzt sich unter dem Gesichtspunkt meiner Betrachtung dahin zu — ohne daß die Arbeit in den Dienst des Kapitals kommt, ohne Anerbietung von Dividenden — daß die Genossenschaft kreditfähig bleibt, neues Kapital heranzuziehen bloß gegen gewöhnlichen Zins, damit der Arbeit nicht mehr entzogen wird, als überall der Zins beträgt.
Der erste Punkt war, daß die Genossenschaft Rücklagen braucht zur Erfüllung zukünftiger Leistungen, welche sie ihren Genossen zugesichert hat. Das hat bei uns die aktuelle Bedeutung, daß wir Vorsorgen für Deckung von zweierlei Arten von Lasten, die wir übernommen haben. Erstens ist es die Pensionszusicherung sowohl für die Hinterbliebenen als auch für den Invaliditätsfall, dann die Zusicherung der Altersrente, wenn ein Genosse ein bestimmtes Lebensalter zurückgelegt hat und ferner das, was bei uns unter dem Namen einer Abgangsentschädigung kodifiziert ist, was aber eigentlich nichts anderes als eine Arbeitslosenversicherung ist.
Ich setze voraus, daß Sie dieser Angelegenheit ein gewisses Verständnis entgegenbringen. Ich weiß nicht, ob ich schon einmal in einem größeren Kreise mich darüber besonders geäußert habe; deshalb will ich heute einige Erläuterungen dazu geben. Wir müssen 7 Proz. im Durchschnitt dessen, was wir im Laufe des Jahres an die arbeitstätigen Personen abgeben können, also der Löhne und Gehälter, als Rücklage zum Zwecke der Deckung der Pensionslasten rechnen und zwar 7 Proz. schon jetzt, in der Zeit, wo diese Lasten noch sehr gering sind, damit der Prozentsatz nicht in späteren Jahren sehr viel höher wird. Wir haben Unterlagen, nach denen sich einigermaßen schätzen läßt, was auf Grund unseres Pensionsstatuts diese Lasten in späteren Jahren betragen werden, wenn die Zusammensetzung unseres Personals sich einem Ruhepunkt, einem Beharrungszustand, nähert. Die verschiedenen Arbeitsklassen unseres Personals sind jetzt meist aus jüngeren Leuten zusammengesetzt. Das Resultat ist, daß wir gefaßt sein müssen, jährlich etwa 11 oder 12 Proz. des gesamten Lohn- und Gehaltkontos noch als Pension auszuzahlen.
Es wird Ihnen die Berechnung vielleicht befremdlich hoch erscheinen. Das wird nicht mehr der Fall sein, wenn ich Ihnen sage, was die Witwenpension bei uns bedeutet, nämlich: daß durchschnittlich jeder verheiratete Mann mit 7-8000 M. von uns in die Lebensversicherung eingekauft ist zugunsten seiner Hinterbliebenen für den Todesfall. Die Hälfte von den Beträgen, welche den Jahresaufwand dafür bilden, bezahlen die Verheirateten an die Firma ab in der Form der Pensionsbeiträge. Die andere Hälfte dieser Beträge zahlt die Firma. In diesem Jahre hat dieselbe nur etwa 7000 M. betragen[27], in 20 oder 30 Jahren wird sie sich auf etwa 30-40000 M. belaufen.
Noch höhere Zahlen bekommt man, wenn man die Bedeutung unserer Altersversicherung betrachtet. Jeder, der 65 Jahre alt wird, ist — wenn er nicht später als nach dem 25. Lebensjahre in einen Stiftungsbetrieb eingetreten ist — mit dem Recht ausgestattet, dreiviertel seines ihm zuletzt gewährten Zeit- oder Wochenlohnes als Altersrente zu beanspruchen. Die Statistik ergibt, daß auf je 90 Leute zwischen 18 und 65 Jahren immer einer 65 Jahre alt ist, d. h. daß bei einer 900 Personen zählenden Arbeiterschaft, wenn sie die angegebene Zusammensetzung aufweist, in jedem Jahre immer zehn das 65. Lebensjahr erreichen und dann den Anspruch auf die Gewährung der Altersrente besitzen. Nun ist aber die wahrscheinliche Lebensdauer eines 65jährigen Mannes immer noch 10 Jahre. Was ein solcher dann als [kapitalisierte] Altersrente zu fordern hätte, beträgt also immer noch das Neunfache seines Pensions-Jahresanspruches. Im Durchschnitt werden alle, die bei uns 65 Jahre alt werden, einen Betrag von 1000 M. als [jährliche] Altersrente beziehen. Zehn erhalten also in einem Jahre 9000 M., in 10 Jahren folglich 90000 M.
Wenn Sie diese Ziffern in Betracht ziehen, wird es Ihnen nicht auffällig erscheinen, wenn unsere Rechnung ergibt, daß wegen der Pensionseinrichtungen 7 Proz. der im Laufe eines Jahres als Lohn und Gehalt ausgezahlten Summe zurückbehalten werden muß, damit die durchschnittliche Belastung niemals höher als 7 Proz. beträgt, damit die späteren Lasten eine Vorausdeckung haben, damit die Zukunft nicht ungebührlich belastet wird.
Wir haben noch eine zweite Einrichtung dieser Art und zwar die Einrichtung, welche bei uns unter dem Namen der Abgangsentschädigung besteht, die in Wirklichkeit aber, wie ich schon gesagt habe, eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit ist. Was heißt es, wenn im Statut steht, daß jedem, der 3 Jahre bei uns gewesen ist, wenn er nicht mehr beschäftigt werden kann — z. B. in Zeiten schlechten Geschäftsganges — der Betrag seines festen Lohnes für ein halbes Jahr bei seiner Entlassung gewährt werden muß? Das würde immerhin gegenüber dem, was sonst durch die Einrichtung der Arbeitslosenversicherung geleistet wird, eine sehr erhebliche Schadloshaltung und Versicherung sein des plötzlichen Arbeitsloswerdens.
Für denjenigen, der zwischen den Zeilen zu lesen versteht, hat das aber noch eine ganz andere Bedeutung. Meine Nachfolger in der Geschäftsleitung müßten närrische Kerle sein, wenn sie sich nicht an den Fingern abzählen sollten, daß, wenn 50 Leute zuviel wären, es töricht wäre, diese ohne weiteres zu entlassen und ihnen die Abgangsentschädigung auszuzahlen. Ihnen den halbjährigen Lohn mit auf den Weg geben heißt soviel, als wenn man sie 3 Jahre lang beschäftigt und sie jede Woche einen Tag spazieren gehen läßt oder 1½ Jahre 2 Tage in der Woche. Nun ist zwar selbstverständlich, daß mit Herausgabe der Abgangsentschädigung eine Minderung der Produktion erreicht werden kann, eine Minderung der laufenden Lasten; man kann dasselbe aber erreichen, wenn man in dem vorbezeichneten Sinne eine Beschränkung der Arbeitsdauer vornimmt. Praktisch bedeutet diese Zusicherung für den Fall der Nichtbeschäftigung eine Versicherung dagegen, daß auch in schlechten Zeiten solche Leute, die einmal bei uns 3 Jahre lang beschäftigt sind und sonst ihren Mann stehen, überhaupt entlassen werden.
Dieser zweite Teil unserer Versicherungseinrichtung erfordert auch eine gewisse Rücklage, die wir auf 2 Proz. berechnet haben. Demnach müssen wir also für die übernommenen Zukunftsleistungen 9 Proz. des gesamten Arbeitseinkommens dem Arbeitsertrag des einzelnen entziehen und in Rücklage zu bringen suchen.
Viele von Ihnen werden mir gewiß sagen: Mir wäre es lieber, wenn mir diese 9 Proz. ausbezahlt würden. Manche werden auch sagen: Andere Leute haben ja auch keine Pension für ihre Frauen und Kinder — »Was schiert mich Weib, was schiert mich Kind? Laß sie betteln gehn, wenn sie hungrig sind!« Wenn ich invalid werde, bin ich gleichzeitig auch Reichsinvalide; ich lasse mir den Bettelsack stempeln und dann wird es schon gehen. Vielleicht wird man unsere Fürsorge deshalb eine dumme Einrichtung nennen. Nun, ich hoffe ja nicht, daß viele unter uns sind, die solche Gedanken hegen; sollten aber doch mehrere darunter sein, so sage ich: Es ist recht gut, daß das Zwangs-Einrichtungen sind, denen sich im eigenen Interesse niemand entziehen kann. Denn es wäre höchst unanständig für eine Genossenschaft, welche auf einem so günstigen Arbeitsgebiete tätig ist, wie die unsere, wenn sie der Gemeinde Armenlasten verursachen wollte. Hier muß die Ehre des Unternehmens gewahrt werden. Genossen, die anders denken, wollen wir hier lieber nicht haben.
Aber einige sind da, welche sagen können, ohne daß man sie tadeln kann: wir haben ja gar kein Interesse an den Abzügen, weil wir gar nicht beabsichtigen, dauernd hier zu bleiben. Diese hätten ein Recht, sich darüber zu beschweren, wenn ich nicht zu ihrem Troste sagen könnte, daß trotz dieser Abzüge für die Zwangseinrichtungen das, was ihnen als Arbeitsertrag übrig bleibt, sicherlich nicht geringer ist, als es sein würde, wenn sie anderwärts unter den gleichen Umständen ihre Arbeitskraft anböten! Das kommt darauf hinaus, daß ich Ihnen nachweisen kann, daß diese 9 Proz., welche wir für die angegebenen Versicherungszwecke den Genossen vorenthalten und zurücklegen müssen, weit weniger betragen, als der gewöhnliche Unternehmergewinn, den jeder Unternehmer dem Arbeiter abziehen muß, wenn er nicht dieselben Quellen des Unternehmergewinnes hat, die uns durch unsere Organisation der Arbeit erschlossen sind. Also auch diejenigen Leute, die sich diese Abzüge indirekt gefallen lassen müssen, ohne daß sie Vorteile davon zu erwarten haben, sind nicht geschädigt gegenüber denen, die unter anderen Umständen den Ertrag ihrer Arbeit genießen.
(Pause.)
Nach den Darlegungen, die ich Ihnen gegeben habe, steht nun die Erörterung über die Grundlage der Lohnregelung bei der Firma Carl Zeiss unter der bestimmten Fragestellung: Wie hätte eine Genossenschaft den gesamten Ertrag ihrer Tätigkeit zu verteilen, im Verhältnis zu der Gesamtheit aller Mitarbeiter einerseits und der Genossenschaft als solcher andererseits? Wie hätte der Vorstand einer Genossenschaft diese Verteilung zu regeln, wenn er vernünftig und gerecht sein will?
Die erste Frage ist, was kann und was soll von dem Gesamtertrag zurückbehalten, wenigstens in guten Jahren nicht verteilt werden? was soll der Genossenschaft als Kollektivbesitz erhalten bleiben? Die zweite Frage ist dann, nach welchen Grundsätzen soll nun das zur Verteilung Bestimmte unter die verschiedenen Gruppen und die einzelnen verteilt werden? Als erste Frage verbleibt uns also: Was soll verteilt werden? als zweite Frage: Wie soll verteilt werden?
Wo findet sich etwas in dem gemeinsamen Arbeitsertrag, der durch das Zusammenarbeiten von 900 oder 1000 Personen gewonnen wird, was der Verteilung entzogen werden muß? Es ist nun leicht nachzuweisen, daß jede Genossenschaft, wie auch jeder Einzelunternehmer in der bloßen Organisation der Arbeit als solcher eine Quelle hat für den Mehrertrag der Gesamtarbeit gegenüber der Einzelarbeit aller Genossen.
Wenn irgend einer Geld zusammenbringt, um Maschinen und Gebäude zu kaufen, Einrichtungen schafft und dann fünfzig oder hundert Leute in seinen Dienst nimmt, um irgend eine Marktware herzustellen, für die der Markt noch aufnahmefähig ist — wenn das der Einzelunternehmer tut, entweder für sich oder in Form der Bildung einer Genossenschaft, so kann dieser den Arbeitenden sagen: dadurch, daß Ihr hier zusammenarbeitet, Kapital zur Verfügung habt, Maschinen und elementare Kraft benutzen könnt, dadurch, daß die Arbeit verteilt ist, jeder die Arbeit macht, für welche er sich am besten eignet, daß kaufmännische Verwaltung eingerichtet wird, der Absatz geregelt, kaufmännischer Vertrieb der Waren eingeführt wird, — durch all das wird der Ertrag größer, als wenn jeder nach seinen Fähigkeiten allein arbeiten wollte. Die Organisation also und das Zusammenarbeiten heterogener Elemente ist die Quelle eines Mehrwertes und Mehrertrages der Arbeit.
Es gibt einen Organisationsgewinn, der einfach daraus entspringt, daß viele zusammenarbeiten und sich gegenseitig ergänzen und gemeinsames Kapital benutzen und dadurch in 5 Tagen oder einer Woche soviel oder mehr arbeiten können, als ihnen dies einzeln, getrennt und ohne gegenseitige Unterstützung, in 9 oder 10 Tagen zu leisten möglich wäre.
Also jede gewöhnliche Organisation, wenn sie nur diese gewöhnlichen Faktoren erhöhter wirtschaftlicher Leistung der gemeinsamen Arbeit benutzt, im übrigen nur das macht, was hundert andere ebenfalls machen — jede Organisation ist an sich die Quelle eines Organisationsgewinnes. Und jede dieser Organisationen hätte so gut wie jeder Privatunternehmer oder eine Genossenschaft das Recht zu sagen: ein Teil dessen, was auf diese Weise mehr erreicht wird, als was die einzelnen ohne die Organisation oder ohne die Genossenschaft erreichen könnten, darf nicht verteilt werden, muß dem Unternehmen oder dem Unternehmer verbleiben.
Das ist der gewöhnliche »Wald- und Wiesen«-Unternehmergewinn, der hier seine Wurzel und eine gewisse Berechtigung hat, auch da, wo weiter nichts hinzukommt als das, was ich Ihnen angeführt habe: zweckmäßige Einrichtung der Arbeitsmethode, kaufmännischer Vertrieb usw.
Wir haben selbstverständlich in unserem Betriebe auch diesen »Wald- und Wiesen«-Unternehmergewinn zur Verfügung. Wir können jedem einzelnen und jeder Gruppe sagen: wenn Sie es versuchen wollten allein zu arbeiten, ohne Teil des Ganzen zu sein und ohne die Vorteile als Teil des Ganzen zu haben, wenn Sie dann auch den Unternehmergewinn ganz verteilen würden, so hätten Sie immer noch weniger als das, was Sie hier erhalten.
Nun gibt es aber außerdem noch in einem anderen Sinne eine Organisation, die Quelle eines speziellen Unternehmergewinnes werden kann. Das sind nämlich diejenigen feineren Organisationen, welche aus der gemeinsamen Arbeit noch mehr Vorteile zu ziehen wissen, als es sonst, mit gewöhnlichen Mitteln, möglich ist. Gerade auf unserem Industriegebiete gibt es solche Einrichtungen, welche die Möglichkeit einer weiteren Quelle des Mehrwertes der Arbeit bieten, neben diesem gewöhnlichen Unternehmergewinn. Unsere Erzeugnisse haben z. B. einen höheren Verkaufswert, als gleichartige Erzeugnisse anderer Firmen, in welche dieselbe technische Arbeit hineingelegt wird, die aber doch minderwertig im Gebrauch sind, weil die Erzeugnisse unserer Organisation noch das für sich haben, daß sie Repräsentanten fortschreitender Verbesserung sind in bezug auf die Erhöhung der Leistung der Erzeugnisse. Das erhöht deren Marktwert im Verhältnis zu der in sie hineingelegten mechanischen, äußeren Arbeit. Das drückt sich darin aus, daß das, was wir machen — und manche andere auf unserem Arbeitsfelde ebenfalls — keine gewöhnliche Marktware ist, wie sie von vielen neben uns gemacht wird. Unsere Erzeugnisse stehen nicht unter der allgemeinen Konkurrenz; sie genießen die besondere Wertschätzung aller derjenigen, die sie gebrauchen. Die Leistung unserer Fabrikate ist eine größere, als derjenigen, die von anderen Firmen verfertigt werden; diese können ihnen nicht dasselbe Ansehen geben. Wir haben in diesem Ansehen unserer Erzeugnisse dadurch, daß sie keine gewöhnliche Marktware sind, daß sie nur einer beschränkten, in manchen Dingen gar keiner Konkurrenz unterworfen sind, eine Quelle höheren Verkaufswertes, die ziffernmäßig nachzuweisen ist.
Hinsichtlich eines Teiles unserer Produktion kommt noch hinzu, daß sie unter Patentschutz steht; ja, fast die Hälfte unserer ganzen Jahresproduktion, deren Ziffern Sie auf dem zur Verteilung gelangten Blatt[28] finden, steht unter Patentschutz. Was heißt das? Antwort: sie sind auch äußerlich gekennzeichnet als Erzeugnisse besonderer erfinderischer Tätigkeit, in denen neue Ideen zum Ausdruck kommen, die dadurch einen Mehrverkaufswert haben als andere Erzeugnisse, die technisch gleich gut hergestellt sind.
Es kann nun die Frage sein, ob sich das auf alles erstreckt, auch auf das, was nicht patentiert ist. Und dann die weitere Frage: mit welchen Ziffern soll man diesen höheren Verkaufswert veranschlagen?
Die erste Frage ist die, ob sich das Gesagte nur auf das bezieht, was unter Patentschutz steht. Ich kann darauf kurz sagen, daß die für unsere Angelegenheiten wertvollsten Patente diejenigen sind, welche wir überhaupt nicht genommen haben und nicht zu nehmen brauchten. Denn dieses Ansehen eines höheren Wertes gegenüber den Produkten gleichartiger Arbeit brauchen wir nicht erst durch die Abstempelung des Patentamtes zu erlangen; das haben auch die anderen Erzeugnisse, welche jeder nachmachen kann. Das Ansehen haben sie mit Recht, trotzdem sie nicht durch Patente u. dergl. der Konkurrenz vorbeugen, deswegen, weil sie Repräsentanten fortschrittlicher Leistung sind. Also ich kann sagen: wir dürfen diesen Vorzugswert und und diese Werterhöhung unserer Erzeugnisse auf alle Arten derselben ausdehnen, ohne Rücksicht darauf, ob sie patentiert sind oder nicht.
Der Umstand aber, daß annähernd die Hälfte unserer Erzeugnisse von anderen nicht gemacht werden darf, gibt mir eine erwünschte Unterlage für die Schätzung dessen, was der materielle Betrag dieses Mehrwertes sei. Viele von Ihnen wissen das vielleicht schon, was ich Ihnen sage: es ist mindestens 10 Proz. des Einzelverkaufswertes; denn es gibt ja andere Leute — Fabrikanten in Paris, London, New York usw. — die für die bloße Erlaubnis, das machen zu dürfen, was wir machen, an uns 10 Proz. des Verkaufswertes als Lizenzgebühr zahlen.
Was folgt daraus, daß es Leute gibt die uns 10 Proz. des Erlöses abgeben, bloß für die Erlaubnis, Erzeugnisse nach unserem Muster anzufertigen, um sie dann für den gleichen Preis wie wir weiterzuverkaufen? Daraus folgt mit absoluter Sicherheit, daß dieser Aufschlag von 10 Proz. auf den Einzelverkaufswert diesen Mehrwert ausdrückt; denn es würde doch kein Fabrikant so dumm sein und uns 10 Proz. auf unsere festgesetzten Preise abgeben, wenn der Wert unserer Produkte nicht tatsächlich um 10 Proz. höher stände, als derjenige aus anderen Betrieben. Auch er will trotz dieser Abgabe von 10 Proz. immer noch seinen gewöhnlichen Unternehmergewinn haben. Und ich behaupte ganz keck, daß das, was ich hier bezüglich des Mehrwertes von den patentierten Erzeugnissen gesagt habe, auch auf die nichtpatentierten Gegenstände zutrifft; das Ansehen erhalten sie nicht allein durch die mechanisch-technische Arbeit, sondern dadurch, daß in ihnen neue Ideen zum Ausdruck kommen, die diesen Mehrwert auch bei ihnen auf mindestens 10 Proz. schätzen lassen.
Wir haben also hier die Quelle eines Unternehmergewinnes, welcher der Arbeit einen erhöhten Mehrwert gibt, von dem mit Sicherheit zu behaupten ist, daß er nicht verteilt werden darf, weil er nicht Verdienst derjenigen ist, welche diese Sachen anfertigen, ein Mehrwert, der nicht vorhanden wäre, wenn die technische Arbeit und die geschäftliche Betätigung genau dieselbe bliebe, wenn wir aber statt der bevorzugten Erzeugnisse solche machen würden, welche der allgemeinen Konkurrenz unterliegen. Dieser Gewinn, welcher hinzukommt zu dem Wert, den die Betätigung der einzelnen in der Zusammenarbeit ergibt, bildet also die Quelle des Kollektiverwerbs. Der Kollektiverwerb aber ist ein Erwerb, der nicht zu verteilen ist, weil er gar nicht von den einzelnen herrührt. Dieser Gewinn rührt her aus den feineren Eigenschaften unserer Organisation, die nicht bloß Kapital in Form von Gebäuden und Maschinen, nicht bloß Arbeitsteilung und kaufmännische Verwaltung eingerichtet hat und zur Verfügung stellt, sondern die durch lange Traditionen ein viel intensiveres Zusammenwirken ganz heterogener Elemente herbeigeführt hat, die zusammen Werte erzeugen, welche die einzelnen nicht gewinnen können.
Ich will, weil das ein sehr wichtiger Punkt ist, noch etwas näher erläutern, warum dieser Organisationsgewinn nicht verteilt werden darf; zunächst will ich mich aber nur an die Ziffern halten. Also, wenn dieser besondere Gewinn, der über den Mehrwert aus der Organisation zu dem gewöhnlichen Unternehmergewinn — den ich als den »Wald- und Wiesen-Unternehmergewinn« bezeichnet habe — hinzukommt, zu dem, was die Arbeitstätigkeit der einzelnen hineinlegt, wenn das 10 Proz. vom Einzelverkaufswert ist, wie ich Ihnen ziffernmäßig nachgewiesen habe — wieviel Prozent macht das auf die darin enthaltene Arbeit aus, wenn wir die gesamte, als Lohn- und Gehaltszahlung in die Erscheinung kommende Entschädigung als Maßstab für die in den Erzeugnissen enthaltene Arbeit ansehen?
Auf Grund der Ihnen vorgelegten Ziffern, für deren Richtigkeit ich mich verbürge, können Sie sich sehr leicht ausrechnen, daß im Durchschnitt der beiden letzten Jahre diese 10 Proz. von dem Einzelverkaufswert der Produktion nicht mehr und nicht weniger sind als 24 oder 25 Proz. von dem Betrag, der im Laufe des letzten Jahres für Arbeitsleistungen gezahlt worden ist. Daraufhin kommt man zu dem Ergebnis: wenn die Firma als nicht verteilbar bloß dasjenige hinstellt, was sie in jener Quelle hat, in diesem Mehrwert unserer Arbeit, der also von mir gegenüber dem gewöhnlichen Unternehmergewinn als spezieller Unternehmergewinn hingestellt worden ist, wenn sie nur das von dem Gesamtertrag der gemeinsamen Arbeit zurückbehalten wollte, so würde das ein Betrag sein, der ungefähr 24-25 Proz. der Summe für die bezahlte Arbeit gleichkommt.
Ich bitte Sie, sich daraufhin die Ziffern der Aufstellung etwas genauer anzusehen. Dann wird es Ihnen nicht verwunderlich erscheinen, wenn ich Ihnen sage — unter Berufung auf das, was ich noch erläutern will: wenn unsere Einrichtungen dazu führen, daß der Anteil der Firma an dem Ertrag der gemeinsamen Arbeit, abgesehen von den 9 Proz. Vorausdeckung für künftige Lasten, wenn dieser Anteil auf 24-25 Proz. von dem gesunken ist, was im Laufe des Jahres für die Arbeit bezahlt wurde, dann heißt es: Bis hieher und nicht weiter! Denn dann käme etwas zur Verteilung, was seinem Wesen nach nicht verteilt werden darf, was Kollektivbesitz ist, und das wäre eine »Auspowerung« der Genossenschaft als solcher durch ihre Mitglieder, also ein vollkommener Raubbau.
Sie sehen, daß diese Sache mir sehr ernst ist; ich will Ihnen auch erklären, warum mir das so ernst ist, weshalb ich in diesem Punkte nicht mit mir handeln lasse: die 10 Proz. Lizenzgebühren, welche uns die anderen in Paris, London usw. bezahlen, die müssen an diese die dort Arbeitenden auch bezahlen. Wenn Sie dort arbeiteten, dann müßten Sie von dem Ertrag Ihrer Arbeit auch soviel abgeben an die Stelle, wo der Ursprung dieser fortschrittlichen Erzeugnisse sich befindet.
[Hier folgen einige unverständliche d. h. allzu unvollkommen stenographierte Ausführungen.]
Ich habe mich nun noch zu bemühen, Ihnen einen Begriff davon zu geben, warum diese 10 Proz., die den Kollektiverwerb darstellen, nicht verteilt werden dürfen. Warum ist das, was aus unserem Wirkungskreis hervorgeht, mit dem Gepräge erfinderischer Tätigkeit, einer fortschrittlichen Betätigung und erhöhter Leistung ausgerüstet? warum ist gerade das Kollektiverwerb?
Ich glaube, es gibt nicht viele Leute, die persönlich so berufen sind wie ich, dafür Zeugnis abzugeben. Ich kann das sagen, denn ich bin 30 Jahre dabei gewesen, wo solcher Mehrwert entstand. Ich wünsche, daß es mir gelingen möge, Ihnen eine Idee davon beizubringen, daß dieser unantastbare Besitz, der Kollektiverwerb, keiner Verteilung unterworfen werden darf. Dazu muß ich aber etwas weiter ausholen und Ihnen Mitteilungen aus meinem Leben und aus meinen Erfahrungen machen.
Ich erinnere mich noch sehr genau, wie vor 25 Jahren mein alter Freund Zeiss zu mir kam — ich wohnte damals in der Neugasse — und mir mitteilte, daß die Tantiemen, die mir auf Grund getroffener Vereinbarungen von den Mikroskopen zustehen sollten, die seit dem Jahre 1871 im wesentlichen nach meinen Angaben gemacht wurden, die Höhe von ganzen 800 Talern erreicht hätten. Ich war damals ganz aus den Wolken gefallen, um so mehr als Herr Zeiss mir sagte, daß ein großer Erfolg mit meinen neu berechneten Objektivkonstruktionen erreicht sei und daß im nächsten Jahre meine Tantieme noch um vieles höher sein würde. Ich habe damals geglaubt, es hätte »ein Affe mich geleckt« — so verwundert war ich über den unerwarteten Erfolg meiner langen mühsamen Tätigkeit, von der ich mir niemals einen hohen wirtschaftlichen Gewinn versprochen hatte.
Ich habe nun aber den lieben Gott nicht einen guten Mann sein lassen, sondern ich habe mir das als Anlaß genommen, darüber nachzudenken, welchem Umstände es wohl zuzuschreiben sei, daß ich für meine wissenschaftlichen Arbeiten so unerwartete Vorteile erzielte. Und da hätte ich denn ein einfältiger Tor, ein dummer Egoist sein müssen, wenn ich jemals auf den Gedanken hätte kommen sollen, daß der Vorteil mein ausschließliches persönliches Verdienst wäre.
Seit dieser Zeit, seitdem die Konstruktion der Mikroskope auf meine Theorie gegründet war, hat die Firma Carl Zeiss wenigstens für 10 Millionen Mark Mikroskope produziert, und wenn der Mehrwert daraus, wie bei der Patenttaxe, wirklich nur 10 Proz. wäre, so wäre das ein wirtschaftlicher Erfolg aus meinem Zusammenarbeiten mit der damals kleinen Optischen Werkstätte, dessen Höhe jetzt weit über 1 Million betragen würde. Und mein alter Freund Zeiss hat mir vollkommen zugegeben, daß es ohne diesen Erfolg mit ihm zu Ende gewesen wäre; mit seiner gewohnten Ehrlichkeit hat er mir gesagt, daß er von anderen überholt worden sei, und wenn es nicht gelänge, einen neuen Anlauf zu nehmen, so würde der bisherige Erfolg wieder verloren gehen. Auf seine Autorität hin kann ich nun sagen: von diesen 10 Millionen Mark Mikroskopen wären 9-1/2 Millionen sicher nicht erzeugt worden, wenn ich nicht dabei gewesen wäre.
Trotzdem aber sage ich, habe ich niemals auf den Gedanken kommen können, daß der Erfolg mein persönliches Verdienst sei, oder daß ich einen persönlichen Anspruch auf den erzeugten Mehrwert oder auf mehr als einen bescheidenen Teil desselben hätte. Warum nicht? Weil außer mir noch mehrere da waren, die mit dem gleichen Rechte wie ich hätten sagen können: wenn ich nicht dabei gewesen wäre, wäre der Erfolg sicher auch nicht so groß gewesen. Da war zunächst unser alter Löber, der dasselbe von sich hätte sagen können; da war auch der alte Zeiss selber. Ohne ihn hätte ich gar nicht die Antriebe und Mittel zu meinem Wirken gehabt, um diese Idee zu verwirklichen. Aber noch andere waren da: eine ganze Gruppe unserer alten Arbeiter, alle von ganz spezifischer Bedeutung, tüchtige leistungsfähige Optiker, die ebenfalls von sich sagen konnten, daß sie in gleicher Weise Anteil an dem Aufblühen des Unternehmens hatten. Aber was wäre das für ein Verhältnis, wenn einer nach dem andern kommen würde, um seinen vermeintlichen Anteil an dem Mehrwert einzufordern? Wenn Sie über diese eigentümlichen Unterschiede nachdenken, wenn mehrere etwas gemeinsam machen und jeder sagen kann: ohne mich wäre nur ein bestimmter Teil der Produktion vorhanden, wobei es selbstverständlich wäre, daß der von ihm reklamierte Teil ihm zukäme, und sich fragen, wie sollten seine Ansprüche gedeckt werden — so werden Sie zu dem Resultat kommen: entweder steht ihm ein Anrecht zu auf das Ganze oder auf Nichts.
Und ich sage: das ist das richtige Zeichen des Kollektiverwerbs, daß mehrere gleichzeitig sagen können: ohne mich wäre nichts oder doch nicht soviel da von dem tatsächlich vorhandenen Erwerb. Dann ist dieser gemeinsame Erwerb als Kollektiverwerb nicht Eigentum einer einzelnen oder mehrerer Personen, ein Erwerb, den keiner in Besitz nehmen, nicht an seine Kinder vererben kann, sondern gemeinsames Besitztum, das auf den Rechtsnachfolger übergeht, nur an diejenigen, die zu dauernder Gemeinschaft in der Genossenschaft zusammengetreten sind.
Und wie es nun mit diesem einen Beispiele ist, was ich mit Bezug auf meine persönliche Tätigkeit erwähnt habe, so haben wir es wiederholt erlebt in den folgenden Jahren. Wir haben es wieder erlebt bei all den kleinen und großen einzelnen Fortschritten, die gemacht worden sind in den 70er und 80er Jahren. Wir haben es ferner wieder erlebt in den 90er Jahren dank der Initiative unseres Freundes Dr. Rudolph, nach dessen Angaben die Firma in ein ganz neues Gebiet eintreten konnte, so daß der Gesamtwert der Jahresproduktion auf mehrere Millionen gewachsen ist. Aber wieder war es ein derartiges Zusammenarbeiten mehrerer, welches genau unter dieselben Bedingungen fällt, die ich schon wiederholt angegeben habe. Und dasselbe wiederholt sich allwöchentlich, bei den kleinsten und primitivsten Arbeiten, die alle die Träger steten Fortschritts sind. Aus der gemeinsamen Tätigkeit finden viele Personen immer, fortwährend Anregung zur Lösung neuer Aufgaben und außerdem finden sie bei uns noch die Mittel zur Verwirklichung der Ideen, Mittel, die sie nicht haben würden, wenn sie außerhalb unserer leistungsfähigen Werkstätte ständen.
Das wird noch weiter erläutert durch die bekannte Erfahrung, die so viele Erfinder machen müssen, die nicht so vom Glück begünstigt sind, daß sie ihre geistige Arbeit in Zusammenhang setzen können mit einer großen Arbeitsorganisation. Bekanntlich werden über 90 Proz. aller Patente überhaupt niemals benutzt, obwohl in vielen gute Ideen enthalten sind; sie verfallen ganz einfach. Erst in 10 oder 20 Jahren werden die guten Ideen benutzt von solchen, die gerade Gelegenheit haben, dieselben für ihre Zwecke anzuwenden. In der Regel können die Erfinder mit ihren Gedanken hausieren gehen; sie werden entweder ausgelacht oder mit dilatorischen Redensarten abgetan. Es ist wie im Lotteriespiel; nur wenige haben das Glück, einen Vorteil ihrer erfinderischen Tätigkeit zu genießen. Das hängt damit zusammen — und ich weiß das aus eigener Erfahrung: wenn einer etwas ausgedacht hat, es aber nicht selbst ausführen kann, sondern es andern anbieten muß, so ist er erstens im Nachteil durch das Angebot — er verkauft die »Katze im Sack« — und zweitens hat er den passiven Widerstand derjenigen zu besiegen, welche die Ideen benutzen sollen und welche auf dem Gebiete schon mit Erfolg gearbeitet haben. Diese haben ein natürliches Interesse daran, daß ihnen keine Konkurrenz gemacht wird. Denn, wenn etwas in den Handel gelangt, was nicht ihrer eigenen Arbeit entstammt, wird ihnen die Nahrungsquelle geschmälert. Im allgemeinen werden also diejenigen, welche im großen Maßstabe neue Sachen einführen können, diesen theoretischen Erfindungen sehr kühl gegenüberstehen. Ist aber diese Idee herausgewachsen aus der gemeinsamen Tätigkeit vieler, so hat sie auch die Mittel zur Verfügung, die eine sofortige Verwirklichung ermöglichen. Daher ist die Wurzel des Erfolges wesentlich geknüpft an dieses Zusammenarbeiten. Es werden dann aber immer mehrere da sein, welche sagen können: wenn ich nicht dabei gewesen wäre, so wäre der Erfolg nicht so zustande gekommen. Der Erfinder allein vermag nichts, die technische Arbeit ohne denselben ebenfalls nichts.
Das sind die Erwägungen, die ich vor vielen Jahren schon in unbestimmter Form angestellt habe und die mich jetzt auf den festen Standpunkt führen: Was in einer solchen Genossenschaft, die auf die Organisation der Arbeit gegründet ist, sich als wirtschaftlicher Erfolg ergibt aus dem Zusammenwirken geistiger und technischer Arbeit, ist seinem Wesen nach Kollektiveigentum. Soweit sich diese Tätigkeit bei uns ausdrückt in der vorher benannten Lizenztaxe, soweit ist der Betrag, welcher dieser Ziffer entspricht, unantastbares Kollektiveigentum.
Das ist also die Antwort auf die grundsätzliche Frage: Was darf in unserem Kreise von der gemeinsamen Arbeit nicht verteilt werden? Mindestens nicht die 10 Proz., die alle abgeben müßten als Lizenzgebühr, wenn sie anderwärts dieselben Erzeugnisse machen müßten; mindestens nicht die 24 Proz., die dementsprechend auf die jährliche Lohn- und Gehaltszahlung entfallen. Und ich scheue mich nicht, ganz fest auszusprechen: Wenn in unseren Einrichtungen irgend etwas zum Vorschein kommt, was die Tendenz oder den Erfolg hat, daß diese 24 Proz. zur Verteilung gelangen, so sage ich, die Vertretung unserer Firma müßte geteert und gefedert werden, wenn sie diese Verteilung geschehen ließe.
Nun kommt der zweite Punkt. Wenn jetzt festgelegt ist, was nicht verteilt werden darf, wie soll nun das Übrigbleibende unter diejenigen verteilt werden, welche daran Anteil haben, unter die verschiedenen Gruppen und einzelnen? Nach welchen Grundsätzen soll diese Verteilung geregelt werden?
Unsere Lohnregelung steht grundsätzlich auf dem Boden der Voraussetzung einer genossenschaftlichen Arbeit. Diese Frage führt in allem hin auf die Schwierigkeiten, welche unsere gegenwärtige wirtschaftliche Organisation einschließt, nämlich auf diese Widersprüche und Anstößigkeiten, die zum Ausdruck kommen in den großen Unterschieden bei der relativen Bewertung der Arbeit verschiedener Art — die darin zum Ausdruck kommen, daß die Arbeit eines gewöhnlichen, ungelernten Arbeiters so unverhältnismäßig niedriger angesehen ist ihrem Tageswert nach als die Arbeit eines speziell, auf feinere Kunstfertigkeit, gelernten Mannes. Und die Arbeit des letzteren wird wieder viel niedriger bewertet, als im Durchschnitt die Arbeit eines studierten Mannes. Die Frage der Lohnregelung führt auf alle diese Schwierigkeiten und Widerwärtigkeiten. Aber das kann uns nicht abhalten, einen festen Maßstab für die Verteilung zu finden in der relativen Bewertung der verschiedenen Arbeitskräfte auf den verschiedenen Konkurrenzgebieten. Im wesentlichen wird derselbe zu finden sein in der Regelung des Wettbewerbs von Angebot und Nachfrage. Denn wir in Jena können doch die Welt nicht anders machen, wie sie einmal ist. Wir können auf dem gegebenen Boden unsere Angehörigen möglichst günstig stellen, aber nicht andere als wirtschaftliche Normen dafür maßgebend sein lassen. Wir können nicht etwa sagen, daß diejenigen, welche viele Kinder haben, deshalb einen höheren Lohn als die übrigen haben müssen. Wenn wir das tun wollten, dann würden wir in 10 Jahren eine Versammlung von Leuten mit vielen Kindern sein; die anderen aber, welche nicht soviele Kinder haben, würden nicht zu uns kommen, weil sie nicht entsprechend bezahlt würden. Bei allem Bedauern darüber, daß dieser allgemeine Maßstab der Bewertung der einzelnen Arbeitstätigkeit auf dem Arbeitsmarkt soviele unerfreuliche Seiten hat, müssen wir diesen Maßstab doch auch bei uns durchführen, weil es keinen anderen gibt, der uns nicht hinderte, für die verschiedenen Arbeiten tüchtige Leute, die wir haben müssen, zu bekommen.
Der Maßstab bei uns muß also sein: Jeder, der bei uns arbeitet, muß soviel erhalten, wie er nach der Wertschätzung seiner Fähigkeiten und seiner persönlichen Leistungsfähigkeit anderwärts dafür bekommen würde — nicht soviel, wie ihm möglicherweise, wenn er Glück hat, geboten werden kann, sondern soviel, als er mit Wahrscheinlichkeit anderswo erhält, wenn er hier eben nicht bleiben will. Wie wenig uns das sympathisch sein mag — wir müssen uns danach einrichten, daß der Maßstab der Bezahlung der einzelnen dem entnommen werden muß, was die betreffende Art der Arbeitstätigkeit unter Berücksichtigung der persönlichen Befähigung ihnen Anspruch gibt, anderwärts, ohne Glück zu haben, unter den gewöhnlichen Verhältnissen zu erwarten.
Nun können wir aber versuchen, auf dem Boden einer derartigen Regelung möglichst allen mehr zu geben, als sie anderwärts erhalten, weil sie unserer Genossenschaft angehören. Das gibt uns dann die Sicherung, daß wir hinsichtlich aller Arbeiter nicht nur die gleichen Chancen haben wie andere Unternehmer, sondern sogar noch etwas günstigere — eben weil wir besser bezahlen. Wir können dann aber auch weiter mit Sicherheit darauf rechnen, für alle Arbeitskategorien tüchtige Kräfte zu haben.
Das sind die allgemeinen Regeln. Wir können daraufhin abwehren jede Argumentation, welche darauf hinausgeht: wie hart ist es doch, daß ein Mann, der fünf Kinder hat, für 24 M. im Zeitlohn arbeiten muß! Menschlich ist diese Argumentation ja sehr berechtigt; für uns kann sie aber keine Richtschnur sein. Ob es dem Betreffenden schwer oder leicht sein wird — er muß diese Verhältnisse so gut wie wir mit in den Kauf nehmen und er kann von uns nicht eine höhere Bezahlung verlangen, als er auch anderwärts erhalten würde. Wir müssen die Welt nehmen, wie sie ist, und können für ihre Gestaltung nicht verantwortlich gemacht werden.
Neben dieser allgemeinen Richtschnur, die ganz durchgängig ist, kommt für uns noch eine besondere Frage zur Erörterung, nämlich die Frage des Verhältnisses, in welchem die Zeitarbeit zu der Akkordarbeit steht. Das führt mich auf den Punkt, der Veranlassung zu der heutigen Versammlung gewesen ist.
In unserem Betriebe zerfällt die Arbeiterschaft in zwei Gruppen, in eine kleinere Gruppe, die nur im Zeitlohn arbeitet — dazu gehören die Beamten, die gleiches Interesse haben mit den Arbeitern im Zeitlohn — und in eine größere Gruppe, die im Akkord arbeiten, und denen durch die Stückarbeit die Möglichkeit geboten ist, in derselben Zeit mehr zu verdienen, als die anderen im Zeitlohn. Die Frage ist nun: nach welcher Richtschnur soll das Verhältnis des Arbeitsertrages bei sonst gleicher Tätigkeit im Akkord- und Zeitlohn geordnet werden? Wir sind leider zu spät aufmerksam geworden auf die Bedeutung, welche eine Regelung dieses Verhältnisses für uns hat. Es sind Abnormitäten entstanden, die jetzt korrigiert und beseitigt werden müssen.
Welches sind die Grundsätze, welche meiner Meinung nach anerkannt werden müssen? Es steht ganz fest, daß die Beschäftigung in Stückarbeit für den Unternehmer wie für den Arbeiter, also für beide Teile, vorteilhafter ist und nicht mißbräuchlich zu sein braucht. Für den Unternehmer ist sie deshalb vorteilhafter, weil unter diesem System mit denselben Mitteln und denselben Personen mehr geleistet wird, als bei Einführung des Zeitlohnes — und für die Beteiligten deshalb, weil sie die Möglichkeit haben, wenn die Einrichtungen danach sind, mit mäßiger Mehranspannung der Kräfte eine entsprechend höhere Leistung und einen Mehrertrag ihrer Arbeit zu erzielen.
Wenn ich sage: »die Einrichtungen müssen danach sein«, so hat das seinen guten Grund; denn ich will nicht haben, daß man sagen kann: »Akkordarbeit ist Mordarbeit!« Das setzt also voraus, daß die Einrichtungen so beschaffen sein müssen, daß sie wirklich einen Mehrertrag der Arbeit im Akkordlohn gegenüber dem Zeitlohn sichern.
Unsere Einrichtungen gingen von jeher ihrer Absicht nach darauf hinaus, die Akkordarbeit so zu regeln, daß jeder Neueintretende die bestimmte Aussicht hat, mit gewöhnlicher Anspannung seiner Kräfte durch größere Ökonomie der Zeit, durch größere Aufmerksamkeit, in derselben Zeit mehr zu verdienen, als wenn er die Arbeit im Zeitlohn verrichten müßte. Das muß also im Prinzip anerkannt werden, daß es immer so sein muß. Die Frage ist nur die nach dem »Mehr« oder »Minder«. Wenn der Betreffende wirklich nach der Mehranstrengung seiner Kräfte mehr verdienen soll — wie muß man dann den Akkordertrag regeln im Verhältnis zu einer gleich langen Zeitarbeit? Darüber können die Meinungen sehr auseinandergehen und es kann auch nur auf Grund einer gewissen Schätzung eine Norm gefunden werden.
Ich habe mich seit langer Zeit schon an den Gedanken gewöhnt, daß man anzunehmen hat, daß, wenn jemand gleichartige Arbeit im Zeitlohn macht, der Antrieb zur Arbeit ein geringerer ist, und daß ein Akkordarbeiter ohne besondere Anstrengung es dahin bringt, in fünf Tagen soviel fertig zu machen als ein Arbeiter im Zeitlohn in sechs Tagen. Ich würde das jedem zugeben, der versichert, das durch gute Ausnutzung der Zeit erreicht zu haben, ohne daß man von ihm während der Zeitlohnarbeit sagen kann, er faulenzt. Wenn aber einer sagt: Ich bringe unter den gleichen Bedingungen in vier Tagen soviel fertig als ein anderer im Zeitlohn in sechs Tagen, so würde ich ihm sagen: Lieber Freund! Entweder Du bist einer von denen, auf welche das Wort »Akkordarbeit ist Mordarbeit« Anwendung findet — Du läßt dich verleiten, Deinen Körper ungebührlich zu schinden und dem können wir nicht Vorschub leisten — oder Du meinst, wenn Du im Zeitlohn arbeitest, dürftest Du nach Belieben faulenzen! Das wollen wir uns auch nicht gefallen lassen. Denn wenn einer im Zeitlohn arbeitet, ist er auch verpflichtet, angemessen und gebührend fleißig zu sein, da wir zum Vergnügen niemand in die Werkstatt stellen. Zu dieser Betätigung im Zeitlohn gehört ebenfalls gebührender Fleiß und pflichtmäßige Erfüllung des Arbeitsvertrages.
Zwischen dieser Betätigung im Zeitlohn, dem Pflichtmäßigen, und im Akkordlohn, der Mehrleistung, muß irgend ein Verhältnis sein und ich bin der Meinung, daß man das einigermaßen richtig schätzen wird im günstigen Sinne für den Arbeitenden, wenn man sagt: es muß einer, wenn er im Akkord arbeitet, mindestens 20 Proz. mehr verdienen können, als wenn er unter sonst gleichen Bedingungen dauernd im Zeitlohn arbeiten muß. Aber nun wohl gemerkt: 20 Proz. von dem Zeitlohn, den man ihm geben müßte, wenn er dauernd gleichartige Arbeit im Zeitlohn zu leisten hätte.
In der Nichtbeachtung dieser genauen Bestimmung liegt die Quelle von manchen Mißverhältnissen und Mißverständnissen. Es ist offenbar, daß auf meine Äußerungen hin angenommen worden ist, daß dabei gemeint sei, jeder müßte sich einen Abzug bis zu 20 Proz. Überverdienst von seinem Wochenlohn gefallen lassen. Wir können nicht für alle unsere Leute den Wochenlohn auf die Höhe ihres tatsächlichen Verdienstes stellen und zwar nicht im Hinblick auf die praktische Bedeutung des Wochenlohnes für unseren Betrieb. Der Wochenlohn bildet bei uns den Maßstab für die Arbeitslosenversicherung d. h. für diejenige Zeit, in welcher einer nicht arbeitet, sondern spazieren geht oder gehen muß; der Wochenlohn liegt ferner auch den Anforderungen an den Pensionsfonds zu Grunde. Alle diese Umstände veranlassen uns zu einer gewissen Zurückhaltung bezüglich dessen, was wir als Wochenlohn gewähren und zwar nach den Bestimmungen des Statuts als einen unwiderruflichen. Wenn wir Leuten Gelegenheit geben können, eine erheblich höhere Einnahme durch die Akkordarbeit zu haben, so müssen sie es sich auch gefallen lassen, wenn sie mit einem relativ geringen Wochenlohn dauernd in Zeitlohn angestellt werden.
Ich glaube, damit haben wir also drei feste Punkte gewonnen in dieser Erörterung über die Grundsätze der Lohnregelung in unserem Betrieb:
1. Es gibt bei uns einen Teil des Arbeitsertrages der Gesamtheit, der seinem Wesen nach unverteilbar ist, der in guten Zeiten der Verteilung entzogen werden und als Kollektivgewinn der Genossenschaft verbleiben muß, damit diese die Leistungen erfüllen kann, die ihr aufgegeben sind, damit sie zusetzen kann in schlechten Zeiten, damit sie zweitens kreditfähig bleibt gegenüber wachsendem Kapitalbedarf, damit sie nicht abhängig ist von Dividenden, und drittens, daß sie diejenigen Verpflichtungen erfüllen kann, die sie ihren Genossen zugesagt hat.
Unmittelbar sind also mindestens die 10 Proz. der Patenttaxe, umgerechnet auf den gesamten Arbeitsertrag der Arbeitenden zu 24-25 Proz. in guten Zeiten [unverteilbar], unter Zurechnung von etwa 9 Proz., welche im Sinn der vorherigen Bemerkungen eigentlich nur ein Äquivalent sind für den gewöhnlichen Unternehmergewinn, den wir zurückhalten zur Deckung unserer Verpflichtungen für Pension und Abgang.
2. Die Norm für das Teilungsverhältnis, welches zwischen den einzelnen Personengruppen und den einzelnen zustande zu kommen hat, muß sich richten nach dem Marktwert der verschiedenen Arbeiterkategorien unter Berücksichtigung der persönlichen Leistungsfähigkeit des einzelnen.
3. Es ist notwendig, das Verhältnis zwischen dem Ertrag von Akkordarbeit zu dem Ertrag gleichartiger Zeitarbeit vernünftig und gerecht zu regeln, so daß denen, die in Akkordarbeit stehen, der angemessene Mehrertrag ihrer Arbeit zugesichert wird — aber nicht unter unbilliger Benachteilung derjenigen, die keine Gelegenheit haben, im Akkord zu arbeiten.
(Pause.)
Ich bitte Sie nun noch einmal, mir eine Zeitlang Ihre Aufmerksamkeit zu schenken; zunächst um Ihnen die Tabellen etwas zu erläutern, in denen wir die wesentlichsten Zahlen unseres Geschäftsgangs und unserer Einrichtungen hinsichtlich der Verteilung des Arbeitsertrages zusammengestellt haben[29].
Sie sehen aus diesen Ziffern, daß wir in den letzten drei Jahren eine wesentlich fortschreitende Entwicklung zu verzeichnen gehabt haben; die Jahresproduktion ist stetig gestiegen, das Betriebskapital ist entsprechend gewachsen, das gesamte Lohn- und Gehaltkonto hat ebenfalls beständig zugenommen; die darunter stehenden Ziffern zeigen Ihnen weiter, daß auch eine Zunahme des Durchschnitts-Arbeitseinkommens stattgefunden hat, jedenfalls gegenüber dem, was im Geschäftsjahre 1894/95 bestanden hat. Auch das laufende Geschäftsjahr kann mit dem Prädikat »gut« bezeichnet werden; Es waren mehrere Jahre vorangegangen, in denen ein verminderter Geschäftsgang eingetreten war, und wo wir, sollte der Betrieb nicht erheblich eingeschränkt werden, auf Vorrat arbeiten mußten. Mit dem Jahre 1894/95 war für uns diese absteigende Konjunktur überwunden; anderwärts ist sie noch viel härter empfunden worden. Wir haben dann in 6 Tagen der Woche bei täglich 9stündiger Arbeitszeit nicht mehr produziert, als wir gleichzeitig leicht verkaufen konnten. In den folgenden 3 Jahren, bis 1896/97, haben wir einen besonders guten Geschäftsgang gehabt. Das bedeutete für uns, daß wir Jahre gehabt haben, in denen die Arbeit unter dem Antrieb einer Mehrleistung stand. Wir haben sogar unsere Aufträge nicht in dem gewünschten Tempo erledigen können. Diese besonders guten Geschäftsjahre hatten natürlich zur Folge, daß die Mehrleistung auch eine größere Quote des Reingewinns herbeiführte.
Wenn Sie diese Ziffern unter 2 und 4 vergleichen, können Sie ersehen, wie hoch die allgemeinen Unkosten sein müssen. Diese allgemeinen Unkosten bleiben dieselben bis auf Material und Arbeitslohn, die infolgedessen einen besonders hohen Anteil am [d. h. Einfluß auf den] Reingewinn haben. So in sehr guten Geschäftsjahren. Ein schlechtes Geschäftsjahr wäre für uns ein solches, wenn wir 6 Tage und 9 Stunden arbeiten und mehr leisten, als wir verkaufen können, also Vorräte ansammeln müßten, und ein ganz schlechtes, wenn die Arbeit eingeschränkt werden müßte.
Wir haben also ein gutes und zwei sehr gute Geschäftsjahre hintereinander gehabt. Wenn die Ziffern in der ersten Reihe von 3 und 8 anscheinend einen Rückgang verzeichnen in dem durchschnittlichen Jahresverdienst aller Personen, so besagt das gar nichts; es drückt nur aus, daß in diesen Jahren sehr viele junge Leute hinzugetreten sind, die nur einen Wochenlohn von 5-6 M. haben, die aber doch als Personen zählen und in der Division die Ziffern herunterdrücken. Das Resultat ist, daß, wenn wir den Durchschnitt der beiden letzten Geschäftsjahre vergleichen mit dem vorhergehenden von 1894/95, in der Hebung des Einkommens der Arbeiter über 24 Jahre, deren Anzahl 393 beträgt, eine Steigerung von 170-180 M. jährlich eingetreten ist. Wenn Sie zu diesen Ziffern, die hier genannt sind, die Nachzahlungen hinzurechnen, welche im letzten Jahre 8 Proz., in diesem Jahre rechnerisch 4 Proz. (5 Proz. sind ausgezahlt worden) betragen haben, so ergibt sich eine durchschnittliche Steigerung des Jahreseinkommens gegen das erste Jahr von 180 M. Dabei muß berücksichtigt werden, daß in den beiden letzten Jahren 2 und 7 Arbeitstage, welche an Urlaub gewährt wurden, mit bezahlt wurden, was in den früheren Jahren nicht geschehen ist.
Diese Steigerung des Arbeitseinkommens um 180 M. pro Jahr summiert sich bei den 400 Personen, welche daran Anteil hatten, auf über 70000 M., d. h. in dem letzten Geschäftsjahre sind an unsere erwachsenen Arbeiter 70000 M. an Lohn mehr ausgezahlt worden, als nach dem Durchschnittssatz des guten Geschäftsjahres 1894/95. Daraus geht hervor, daß eine merkliche Steigerung des Arbeitseinkommens unserer Arbeiter eingetreten ist, und wir erblicken darin ein Zeichen erfreulichen Fortschritts, eine Hebung der wirtschaftlichen Lage unserer Arbeiterschaft.
Warum ist denn das nun nicht in jeder Art erfreulich? Das Kennzeichen, daß ein unerfreuliches Moment vorhanden ist, liegt darin, daß unsere Gewinnbeteiligung nicht mehr so arbeitet, wie es sein sollte. Unsere Gewinnbeteiligung hat in diesem Jahre nur 4 bezw. 5 Proz. betragen, während wir im vorigen Jahre 8 Proz. auszahlen konnten; nach allem, was wir erwarten konnten, hätte sie aber mindestens 8-9 Proz. betragen müssen. Wir hatten unsere Bankiers schon angewiesen, daß sie uns nicht 40 000, sondern 80-90 000 M. bereit halten sollten.
Warum ist das, was wir erwartet haben, nun nicht eingetreten? An sich könnte uns das ja ganz gleich sein, ob der Mehrertrag der Arbeitsleistung sich erhöht durch Mehrzahlung im Laufe des Jahres oder durch Nachzahlung am Schlusse desselben. Aber der Umstand, daß die Gewinnquote kleiner geworden ist, hat uns darauf hingewiesen, daß irgend etwas nicht in Ordnung ist. Nun hat aber unsere Gewinnbeteiligung einen ganz bestimmten Zweck in unserem Lohnsystem. Durch sie soll ein Teil des Arbeitsertrages, auf den jeder in einem guten Geschäftsjahre Anspruch hat, in der Form einer vom Geschäftsgang abhängig gemachten Quote gezahlt werden. Wenn wir nun aber ein zweifellos gutes Geschäftsjahr gehabt haben und diese Quote derartig gering ist, so funktioniert irgend etwas nicht richtig. Wir wollen unseren Geschäftsangehörigen durch die Gewinnbeteiligung nicht etwa eine Gratifikation gewähren oder ihnen ein Geschenk machen, sondern nur einen Teil des gesamten Arbeitsertrages, auf den sie Anspruch haben, in dieser Form auszahlen, weil wir denselben nicht in der Form eines entsprechend erhöhten Wochenlohnes, der nach unserem Statut dauernd und unwiderruflich ist, gewähren können.
Ein Betrieb, der seine Löhne beliebig festsetzen kann, vermag dieselben bei intensiver Arbeit und erhöhtem Gewinn entsprechend zu erhöhen, bei schlechtem Geschäftsgang aber auch wieder herabzusetzen. In unserem Betrieb aber ist dies nicht möglich, weil, wie ich schon gesagt habe, unsere Löhne unwiderruflich sind. Würden wir z. B. in einem guten Geschäftsjahr die Löhne erhöhen, so müßten sie in den folgenden mittelmäßigen oder schlechten Geschäftsjahren in der gleichen Höhe fortbezahlt werden. Wir haben einen Ausweg gefunden durch die Gewinnbeteiligung. In diesem Jahre ist aber in Form von Lohn und Gehalt ein größerer Teil ausgezahlt worden, als eigentlich recht und richtig war, und es hätte ein größerer Teil auf die Nachzahlung in Form der Gewinnbeteiligung fallen müssen.
Wie kommt es, daß dieser Umstand erst in diesem Jahre in die Erscheinung getreten ist? Unsere anfängliche Schätzung von 8 Proz. war ziemlich richtig auf Grund der Bilanz und der Norm, die schon in Anwendung gekommen ist. Die Erklärung ist darin gegeben: es ist im vorigen Jahre ein Umstand nicht zum Bewußtsein gekommen, der eine wesentliche Entscheidung bewirkt hat. Das Jahr 1895/96 hat noch unter den Nachwirkungen des früheren schlechten Geschäftsganges gestanden und zwar dadurch, daß noch Vorräte vorhanden waren, die erst in diesem Jahre verkauft wurden. Infolgedessen sind die Verkaufsziffern höher geworden als sie gewesen wären, wenn nur das, was wirklich produziert worden ist, Absatz gefunden hätte. Demzufolge war auch der Reingewinn ein bedeutend höherer, aber nicht auf natürliche Weise. Da dieser Umstand nicht bemerkt worden ist, hat er uns nicht zum Bewußtsein gebracht, daß eigentlich nur scheinbar ein normales Verhältnis vorhanden war, dazu angetan, schon im nächsten Jahre unsere Einrichtung der Gewinnbeteiligung nicht mehr funktionieren zu lassen.
Nun hat nachgeforscht werden müssen nach den Ursachen dieser auffälligen Erscheinung. Da haben wir uns überlegen müssen, inwieweit denn nun die durch diese Ziffern gekennzeichnete Lage unserer Betriebe den Anforderungen entspricht, welche nach den voraufgegangenen Erläuterungen der Normen und Grundsätze als Maßstab für unsere Betriebe zu gelten haben. —
[Hier, bei dem Vortrag der Rechnungen, ist das Stenogramm so unvollständig, daß es keinen erkennbaren Sinn ergibt. Cz.] —
nur 23 Proz. als Nettoanteil der Firma an dem Gesamtertrag der Arbeit, also schon etwas unter der Grenze dessen, was ich als verteilbar gekennzeichnet habe.
Das ist der Punkt, der etwas Unerfreuliches hat. Wenn unsere Einrichtungen nicht modifiziert werden, so würde im folgenden Jahre überhaupt kein Gewinnanteil mehr ausgezahlt werden können. Der Anteil der Firma reduziert sich auf 29 zu 100, also auf 20 Proz. statt auf etwa 24 oder 25 Proz. Die allgemeine Konsequenz aus diesem ist, daß wir auf diese Prozente nicht kommen, als eine unerfreuliche Konsequenz ergibt sich ganz allgemein, daß wir bei einem guten Geschäftsgang schon angekommen sind an der Grenze, wo es heißt: bis hierher und nicht weiter, hinsichtlich der Verteilung des Arbeitsertrags.
Es folgt daraus, daß wir in dem Bemühen, die wirtschaftliche Lage unserer Arbeiter zu verbessern, nicht mehr weiter gehen können, solange nicht die Verhältnisse auch anderwärts geändert werden — sonst käme es hinaus auf eine Verteilung dessen, was im Sinne meiner vorherigen Erklärungen in guten Geschäftsjahren nicht verteilt werden darf. Wir können unsere Arbeitszeit nicht weiter verkürzen, solange zu zwei Dritteilen oder mehr der anderen Betriebe auf demselben Industriegebiete noch 10 oder 12 Stunden gearbeitet wird[30]. Wir können nicht weitere Erleichterungen gewähren, auch den Mehrertrag der Akkordarbeit nach seinen jetzigen Normen nicht erhöhen, solange anderwärts die Akkordarbeit ungebunden ist, als sie nicht geregelt ist durch die Forderung des entsprechenden Mehrertrages. Wir können andere Erleichterungen nicht eintreten lassen, solange es anderwärts möglich ist, durch die Lehrlingszüchterei billige Arbeitskräfte zu erlangen und dadurch den Preis der Arbeit zu unterbieten. Denn wir können den Verkaufswert unserer Erzeugnisse nicht beliebig in die Höhe steigern, nicht weiter, als dieser Mehrwert von einer besonderen Organisation der Arbeit herrührt. Alles das hängt ab von dem Angebot ähnlicher Arbeit aus anderen Betrieben. Solange andere billiger arbeiten als wir, können wir nicht steigern. Wir können aber auch nicht versuchen, den Mehrwert unserer Erzeugnisse höher als auf 10 Proz. zu bemessen; denn wir würden dann gar bald die Erfahrung machen, daß die Abnehmer sich mit minderwertiger Ware begnügen. Wir müssen damit zufrieden sein, wenn wir unseren Organisationsgewinn auf der bisherigen Höhe von 10 Proz. halten können, weil wir uns mitten im allgemeinen Wettbewerb befinden und nicht auf einer Insel im indischen Ozean, die vielleicht jede Konkurrenz unmöglich machte. Wir sind mit dem, was wir leisten, unter solchen Gesichtspunkten an der Grenze der Möglichkeit angekommen, die wir ohne ernste Gefahr nicht überschreiten können.
Also die Quelle dieser Diskordanz liegt darin, daß trotz eines sehr guten Geschäftsganges die Verteilungsquote unter das erwartete und folgerichtige Niveau herabgegangen ist, so daß sich darin zweifellos eine Quelle vieler Abnormitäten herausstellte, namentlich aber ein Mißverhältnis in der Bezahlung der Akkordarbeit zur Zeitarbeit.
Leider ist unsere Lohnstatistik noch nicht eingehend genug[31], um ziffernmäßig nachweisen zu können, daß der größere Teil dieser Steigerung des Arbeitseinkommens (seit 1895 auf die beiden nächsten Jahre von 180 M. pro erwachsene Person) nur auf diejenigen kommt, welche mehr Gelegenheit hatten, im Akkord zu arbeiten. Welches der Akkordüberverdienst gewesen ist bezw. der Akkordabschlag, können wir nur in einzelnen Gruppen feststellen, aber nicht als vergleichbaren Durchschnitt für den ganzen Betrieb. Für einzelne Gruppen ist auch festgestellt worden, daß im Durchschnitt der Mehrertrag der Akkordarbeit gegenüber den Wochenlöhnen ganz außerordentlich hohe Prozente erreicht hat, in manchen z. B. 60 und 70 Proz., im Durchschnitt aber 40-50 Proz. Vollkommen zugeben will ich, daß dabei Wochenlöhne zugrunde gelegt sind, bei denen den Betreffenden nicht zugemutet werden kann, daß sie dauernd zu denselben arbeiten; nicht abzuleugnen ist indes, daß in dem bestehenden Verhältnis eine unbillige Bevorzugung der Akkordarbeit gegenüber der Lohnarbeit hinsichtlich ihres Anteils am Arbeitsertrag besteht. Dieser Anteil geht erheblich über das hinaus, was die Akkordarbeiter ihrer Anstrengung gemäß wirklich mehr verdienen dürften.
Es ist ein ganz anderes Verhältnis als das von 5 zu 6, welches ich vorhin beispielsweise angegeben habe, auch wenn wir nicht unsere Wochenlöhne, sondern andere Zeitlöhne zugrunde legen würden, die man schätzungsweise anerkennen könnte; solche Löhne, die unsere Arbeiter in unseren Betrieben festhalten würden, wenn sie dieselben dauernd erhielten. Das führt zu der Folgerung, daß in diesem System etwas geändert werden muß. Die praktischen Konsequenzen machen sich jetzt schon bei uns auf allerlei Art bemerkbar. Es findet sich bald niemand mehr, der ohne Maulhängen Zeitarbeit leisten will. Gar bald wird auch niemand mehr geneigt sein, Werkmeistergehilfe oder selbst Werkmeister zu werden, weil er dann nicht mehr so bezahlt werden könnte, wie als einfacher Akkordarbeiter.
Wenn das so bleibt und unsere festen Löhne stark in die Höhe getrieben würden, so würde das zur Folge haben, daß im nächsten Jahre von einer Gewinnbeteiligung überhaupt nicht die Rede sein könnte, ja, daß sogar der Anteil der Firma unter den Satz herunterginge, auf den sie in guten Jahren halten muß. Wir können also nicht auf diese Weise die Ausgleichung bewirken, deshalb muß es auf andere und zwar in der Weise geschehen, daß wir diese nicht gerechtfertigten Vorzüge der Akkordarbeit, welche in den letzten Jahren sich bemerkbar gemacht haben, in der angemessensten und schonendsten Art rückgängig machen. Das ist der Gesichtspunkt der von uns ausgesprochenen Absicht: daß wir die Vorteile der Akkordarbeit etwas einschränken werden, weil sie eine unverhältnismäßige Begünstigung bedeuten gegenüber denjenigen, welche im Zeitlohn arbeiten, denen wir aber keine Gelegenheit zur Akkordarbeit bieten können.
Ich glaube, mit dieser Erklärung die ganzen Mißverständnisse beseitigt zu haben.
Nun bleibt uns die weitere Frage: in welchem Maße ist eine Reduktion nötig, und wie soll diese ausgeführt werden, zur Beantwortung übrig. Das Maß dessen, was wir brauchen, ist gegeben dadurch, daß in guten Zeiten eine angemessene Quote verbleibt als Nachtragszahlung in Form der Gewinnbeteiligung. Diese Quote muß, wenn sie ihren Zweck erfüllt, in guten Jahren wenigstens 8-10 Proz. des im Laufe des Jahres gezahlten Lohn- und Gehaltkontos erreichen. Erreicht sie diese Höhe nicht und findet nur der kleinste Nachlaß statt, so ist das ein Zeichen dafür, daß mehr als zulässig war zur Verteilung gelangt ist. Wir werden die Ausgleichung nicht bewirken können durch Erhöhung des Zeitlohns, sondern durch Kürzung des Akkordlohns, um im nächsten Jahre statt 4 Proz. wenigstens 8-9 Proz. verteilen zu können bei gleich gutem Geschäftsgang. Nach unseren Überschlägen macht es sich nötig, die Akkordsätze um etwa 12 Proz. zu verkürzen; einzelne, welche besonders begünstigt sind, müssen sich auch 15 Proz. gefallen lassen, aber immer unter Berücksichtigung, daß sie am Schluß des Jahres, wenn der Geschäftsgang ein günstiger ist, 8-9 Proz. zurückerhalten. Dafür können wir natürlich keine Garantie leisten, denn es ist auch möglich, daß je nach dem Geschäftsgang nur 6 Proz. zur Verteilung gelangen.
Wir wollen nun, daß eine diesen Zwecken entsprechende Neuregelung der Akkordsätze herbeigeführt wird. Ich muß Ihnen offen sagen, es würde mir sehr unliebsam sein, wenn man behaupten wollte, daß die Kürzung der Akkordsätze auf Rechnung der Arbeiter der Firma zugute käme. Die Firma hat davon keinerlei Vorteil, wenn der einen oder anderen Gruppe etwas abgeknappst wird; es kommt nur der gesamten Arbeiterschaft wieder zugute. Ich sage das ausdrücklich, weil unsere geschäftliche Situation nicht eine solche ist, daß eine empfindliche Herabsetzung der Lohn- und Arbeitsbedingungen stattfinden müßte. Wir haben ein Interesse daran, daß diese Bedingungen auch in der Zukunft bestehen bleiben; eine Herabsetzung wäre erst zu befürchten, wenn der Geschäftsgang sich bedeutend verschlechterte. Gerade weil keine Zwangslage vorhanden ist, müßten es sich alle gefallen lassen, wenn sie aufgefordert werden, zugunsten des Ganzen ein kleines Opfer zu bringen. Die Einrichtungen lassen sich so modifizieren, daß die Firma auf jeden Vorteil verzichten muß.
Das ist also der Grundsatz. Für die Ausführung desselben bleibt gar nichts anderes übrig, als die jetzigen Akkordsätze zum Ausgangspunkt zu nehmen und die Reduktionen vorzunehmen, selbstverständlich unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse der einzelnen Gruppen. Es wird zugrunde gelegt werden der Verdienst im Zeitlohn, und die Akkordsätze werden so geregelt werden, daß unter den von mir schon näher bezeichneten Umständen ein Mehrverdienst von 20 Proz. gegenüber dem Zeitlohn erreicht werden kann. Für dieses Jahr würde also ein Betrag von 60 000 Mk. zu erreichen sein, und das würde zur Folge haben, daß unsere Gewinnbeteiligung wieder funktioniert. Die Regelung im einzelnen wird uns vorbehalten bleiben müssen, da dies zur Vermeidung von Härten in einzelnen Gruppen geboten ist.
Wie bemerkt, sind wir an der Art, wie diese Abstriche gemacht werden sollen, uninteressiert. Wir hätten als Vertreter der Firma gar kein Interesse, uns einzumischen in diese Regelung. Wir haben auch gar nichts dagegen, wenn Sie versuchen wollen, diese Frage auf dem Wege der Verhandlung unter einander auszumachen. Es würden da allerdings sehr komplizierte Sachen auszugleichen sein, und es müßten dabei hauptsächlich drei Bedingungen erfüllt werden: Erstens, die Diskussionen dürfen nicht während der Arbeitszeit geführt werden; zweitens, die Diskussionen müssen ruhig und sachlich geführt werden, damit der »Landfrieden« nicht gestört wird, und drittens müßte bis zum neuen Jahre eine provisorische Anordnung, die diesen Voraussetzungen entspricht, getroffen werden.
Ob Sie es mit einer Lohnkommission versuchen wollen, überlassen wir Ihrer Entscheidung; wir nehmen keine Stellung dazu. Wenn die Bedingungen erfüllt werden, und es zu einer Verständigung und besseren Regelung der inneren Zustände kommt, so ist das uns sehr angenehm. Es wird das Ziel aber nicht auf dem Wege einer Verständigung zu erreichen sein, da nun einmal ein Streit dieser Art nicht mit Fäusten, sondern mit Gründen ausgefochten wird. Deshalb muß eine unparteiische Instanz herangezogen werden. Wenn Streit entsteht, würden wir dazu Stellung nehmen müssen. Sie müssen also suchen, einen Unparteiischen zu finden. Es gereicht mir zu einiger Genugtuung, daß unsere Einrichtungen derart getroffen worden sind, daß die erforderlichen Unparteiischen existieren. Es sind das bei uns drei, wenn ich Schott nicht mitzähle, welche alle die Qualifikation dafür haben, vor allem die nötige Sachkenntnis besitzen, um den Maßstab für die Schätzung des relativen Wertes der verschiedenen Arbeitskategorien anlegen zu können. Sie eignen sich aber noch ganz besonders dadurch, weil sie kein Interesse daran haben, daß eine Gewinnbeteiligung herauskommt. Diese drei sind die Mitglieder der Geschäftsleitung. Wenn Sie versuchen, sich unter einander zu einigen, so werden Sie, wenn das Ergebnis der Verhandlungen kein glückliches ist, ein Schiedsgericht brauchen. Da können Sie dann zur Geschäftsleitung gehen, die jedenfalls unparteiisch ihren Spruch fällt.
Weil ich eben nicht annehmen kann, daß Sie die gewünschte Regelung unter sich vornehmen können, deshalb schlage ich Ihnen vor, daß Sie von vornherein darauf verzichten, und das akzeptieren, was wir vorläufig unter Vermeidung aller Unbilden und Härten nach bestem Gewissen anzuordnen gedenken.
Indem ich mich auf diese Angaben beschränke, möchte ich noch eine Bemerkung machen: wir verlangen nicht von Ihnen, und erwarten es auch nicht, daß diejenigen, welchen infolge dieser ganzen Erörterung der Mißverhältnisse und der ganzen Konsequenzen daraus, zugemutet werden soll, einen gewissen Vorteil abzugeben, dazu ein freundliches Gesicht machen. Aber was wir glauben erwarten zu können, ist, daß diejenigen, welche sich ärgern, das auf dieselbe Weise tun, wie wenn sie ein paar Stunden bei schönem Wetter spazieren gegangen sind und dann in einen Platzregen kommen. Sie sollen nicht grimmig sein und den Haß auf andere Menschen werfen; sondern sie müssen sich sagen in einem solchen Falle: wie gut war es doch, daß du wenigstens ein paar Stunden vorher Sonnenschein genießen konntest. Die an Sie gestellte Zumutung ist nicht eine solche, daß Sie ein wohlerworbenes Recht aufzugeben haben, sondern nur einen Vorteil, den Ihnen der Zufall ein paar Jahre hindurch gewährt hat, auf den Sie aber einen rechtlichen Anspruch nicht hatten. Ich wünsche also noch, daß Sie diese Tatsache, den Vorteil nur vorübergehend und nicht dauernd besessen zu haben, nicht zum Gegenstand von unsachlichen und unfreundlichen Diskussionen machen!
Damit möchte ich schließen.
Anhang.
| 1894/95 | 1895/96 | 1896/97 | ||
|---|---|---|---|---|
| Jahresproduktion | ||||
| 1. | Einzelverkaufswert (Katalogwert) | 1 776 000 | 2 094 000 | 2 401 000 |
| 2. | Netto-Verkaufswert | 1 505 000 | 1 775 000 | 2 035 000 |
| 3. | Betriebskapital am Schluß des Geschäftsjahres | 1 784 000 | 2 006 000 | 2 391 000 |
| 4. | Gesamte Lohn- und Gehaltszahlung | 642 700 | 829 000 | 1 060 000 |
| 5. | Löhne (Zeit- und Akkordlöhne) | 478 300 | 628 600 | 797 900 |
| 6. | Monatsgehalte | 164 400 | 200 400 | 262 500 |
| 7. | Verhältnis von Gehalt zur Summe von Lohn und Gehalt | 1:3,91 | 1:4,13 | 1:4,04 |
| 8. | Durchschnittlicher Jahresverdienst aller Arbeiter (jugendliche einbegriffen) | 1110 (431 Personen) | 1175 (535 Personen) | 1133 (704 Personen) |
| 9. | Durchschnittl. Jahreseinkommen aller über 18 Jahre alten Arbeiter (Zeitlohn und Akkord) | — | 1343 (523 Pers.; 313 bezahlte Tage) | 1377 (558 Pers.; 313 Tage) |
| 10. | Durchschnittl. Jahreseinkommen aller über 24 Jahre alten Arbeiter | 1384 (307 bezahlte Tage) | 1465 (317 Pers.; 313 Tage) | 1493 (393 Pers.; 313 Tage) |
| 11. | Durchschnittl. Jahreseinkommen aller über 24 Jahre alten Arbeiter, die 3 Jahre oder länger im Betrieb | 1492 (307 Tage) | 1593 (224 Pers.; 313 Tage) | 1665 (238 Pers.; 313 Tage) |