§ 103.
Nähere Ausführung zu § 1 B Ziff. 2.
Unter dem in § 1 dieses Statuts sub B an zweiter Stelle benannten Titel sollen alle Aufwendungen gerechtfertigt sein zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen oder Veranstaltungen in Jena und seiner nächsten Umgebung, welche geeignet sind, das leibliche Wohl, die wirtschaftliche Lage oder die Lebensannehmlichkeit der in industrieller und kleingewerblicher Arbeit stehenden Volkskreise zu befördern, oder gewerblicher Fortbildung, allgemein bildender Belehrung und geistiger Anregung ihrer Angehörigen zu dienen.
Einrichtungen und Veranstaltungen, welche unter einem von diesen Gesichtspunkten zugunsten der Angehörigen der Stiftungsbetriebe getroffen werden könnten, sind immer tunlichst so zu gestalten oder, wenn sie zunächst nur für diese Angehörigen getroffen würden, doch mit der Zeit so auszugestalten, daß sie möglichst weiten Kreisen der hiesigen arbeitenden Bevölkerung zu gute kommen.