§ 104.

Politische u. religiöse Neutralität.

Die Betätigung der Carl Zeiss-Stiftung gemäß § 103 hat jederzeit strenge Neutralität gegenüber allen politischen und religiösen Parteien zu wahren.

Unter keinen Umständen dürfen innerhalb oder außerhalb der Stiftungsbetriebe Mittel der Stiftung verwandt werden zugunsten von Einrichtungen, deren Leitung oder Benutzung durch konfessionelle oder politische Rücksichten beschränkt ist, oder zugunsten von Zwecken, deren Förderung, möchten sie auch an sich gemeinnützige sein, im gegebenen Fall mit kirchlichen oder politischen Parteibestrebungen auf irgend eine Art in Verbindung gebracht ist.