§ 121.
Die Bestimmungen der vier §§ 1-4 und der vier hier vorangehenden §§ 117-120 können unter keinen Umständen und auf keine Weise mit rechtlicher Wirkung abgeändert oder außer Kraft gesetzt werden.
Die Bestimmungen der vier §§ 1-4 und der vier hier vorangehenden §§ 117-120 können unter keinen Umständen und auf keine Weise mit rechtlicher Wirkung abgeändert oder außer Kraft gesetzt werden.