Anmerkungen zur Transkription

Das Deckblatt ist vom Einband des Originals übernommen.

Offensichtliche typografische und Fehler bei der Zeichensetzung sind stillschweigend bereinigt.

Etliche Worte sind jedoch unterschiedlich geschrieben, z. B. "hiervon" oder "hievon", "Irrsinnes" oder "Irrsinns", "ebenso" oder "eben so", des "Irrthumes" / des "Irrthums", "hierzu" / "hiezu". Dies wurde wie im Original belassen.

Die
gerichtliche Arzneikunde

in ihrem

Verhältnisse zur Rechtspflege,

mit

besonderer Berücksichtigung der österreichischen Gesetzgebung.

Zum Gebrauche für

Aerzte, Wundärzte und Rechtskundige

dargestellt

und mit entscheidenden Thatsachen begründet.

Von

Franz von Ney,

k. k. Pfleger zu Gastein,

Erster Band.


WIEN.

Kaulfuss Wwe, Prandel & Comp.

1847.

Multum magnorum virorum judicium credo,
aliquid autem et meum existimo.

Seneca.

Seiner Excellenz

dem hochgebornen Herrn

LUDWIG GRAFEN von TAAFFE,

obersten Justiz-Präsidenten, Herrn der Herrschaft Ellischau und der Güter Kolinetz, Auczin und Wlczkovitz in Böhmen, Grosskreuz des österr. kais. Leopoldordens, Ehren-Bailli und Grosskreuz des Johanniterordens, k. k. wirklichem geheimen Rathe und Kämmerer, Präsidenten der Hofkommission in Justiz-Gesetzsachen, Präsidenten des obersten Gefällsgerichtes, Kurator der theresianischen Ritterakademie, D. d. R., Mitgliede der juridischen Fakultät und emeritirtem Rector Magnificus an der Wiener Universität, Landstand in Niederösterreich, Steiermark, Kärnten, Böhmen, Mähren und Galizien, Mitgliede der Landwirthschafts-Gesellschaften in Wien, Grätz und Laibach, des Schafzüchtervereines in Böhmen, des Museums Francisco-Carolinum für Oesterreich ob der Enns und Salzburg und des geognostisch-montanistischen Vereines von Tirol und Vorarlberg; Ehrenmitgliede der Akademie der bildenden Künste in Wien, der gelehrten Gesellschaft degli Arcadi, der Accademia Tiberina und des Cäcilienvereines zu Rom,

in tiefster Ehrfurcht gewidmet

von dem

Verfasser.

Euer Excellenz!

Die gerichtliche Medizin wurde in den hierüber bisher erschienenen Werken vorzugsweise als ein die Arzneiwissenschaft berührender Gegenstand behandelt, daher das Unternehmen des Verfassers, diesen Gegenstand auch und vorzugsweise von dem juridischen Standpunkte zu besprechen, immerhin als ein gewagtes erscheinen dürfte, welches seine Entschuldigung nur in der anerkannten Nothwendigkeit, diesen wichtigen Gegenstand auch von dieser Seite zu beleuchten, und in dem Umstande findet, dass der Verfasser nicht ohne sich des Beifalles mancher erfahrener Gerichtsärzte zu erfreuen, dabei zu Werke gegangen ist.

Indem daher Euer Excellenz dem Verfasser die Gnade zu gewähren geruhten, dieses Werk Ihnen ehrerbietigst widmen zu dürfen, liegt hierin nur ein neuer Beweis von jener huldvollen Nachsicht, mit welcher Euer Excellenz ein redliches Streben, etwas für die Justizpflege Erspriessliches zu leisten, zu würdigen und aufzumuntern gewohnt sind.

Geruhen demnach Euer Excellenz diesem Buche, indem Sie demselben erlaubten, mit Ihrem hochverehrten Namen geziert in die Welt zu treten, Ihr Wohlwollen und Ihren Schutz angedeihen zu lassen.

Wien, im März 1846.

Euer Excellenz

gehorsamster

Autor.