3. Private Rassenhygiene.

a) Die rassenhygienische Gestaltung des persönlichen Lebens.

Die private Rassenhygiene muß sich vorerst notgedrungen auf jenen verhältnismäßig kleinen Teil der Bevölkerung, der über eine tiefere Einsicht verfügt, beschränken. Man mag diese Beschränkung bedauern, man kann aber der Mehrheit nicht einfach die zu rassenhygienischem Handeln nötige Urteilsfähigkeit beibringen. Da bestehen eben Grenzen, die in der Erbverfassung der Menschen liegen. Wenn später einmal rassenhygienische Anschauungen bei den Einsichtigen Allgemeingut geworden sein werden, dann kann man hoffen, daß auch die Massen jener, die kein selbständiges Urteil haben, nachfolgen werden. Vorerst aber ist die Anwendung privater Rassenhygiene auf die Höherbegabten nicht nur allein möglich, sondern sie ist auch gerade bei diesen besonders vordringlich, weil unserer Bevölkerung gerade durch deren Aussterben die allgemeine Verpöbelung droht.

Dieses Buch wendet sich ja vornehmlich an die studierende Jugend. Es soll daher auch in erster Linie betrachtet werden, wie der junge Mann, der sich auf einen geistigen Beruf vorbereitet, sein Leben im Sinne der Rassenhygiene gestalten kann. Da ist vor allem wichtig, daß er die Sorge für das von ihm getragene Erbgut nicht aus den Augen verliere. Wer selbst gesund und tüchtig ist und von ebensolchen Eltern stammt, der hat die Pflicht, sein Erbgut auch weiterhin zu bewahren. Ein unerläßliches Mittel zu diesem Ziele ist, möglichst früh eine auskömmliche Lebensstellung zu erringen, die die Gründung und Erhaltung einer Familie ermöglicht. Man braucht darum kein Streber zu sein; vielmehr wird die Arbeit für das eigene Fortkommen gerade dadurch, daß sie als Mittel zu einem überpersönlichen Ziel erfaßt wird, ihres selbstsüchtigen Charakters entkleidet. Andererseits muß auch vor geistiger Überarbeitung gewarnt werden, die möglicherweise unmittelbar schädlich auf die Erbmasse wirken könnte. Wenn nicht wenige der begabtesten Gelehrten und Forscher sich im Dienste der Wissenschaft aufreiben, so kann das vom Standpunkte der Rassenhygiene nicht gutgeheißen werden. Die richtige Abwechselung zwischen Arbeit und Erholung, zwischen geistiger und körperlicher Betätigung ist daher nicht nur eine Forderung der Individualhygiene, sondern auch der Rassenhygiene.

Die Berufswahl steht ja während des Studiums im allgemeinen nicht mehr in Frage. Immerhin aber kommen innerhalb einer Berufsgruppe öfter noch verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Daher sei ausdrücklich betont, daß ein wirtschaftlich einträglicherer Beruf einem weniger einträglichen, auch wenn dieser angesehener ist, im allgemeinen vorzuziehen ist. Gewarnt werden muß vor einem Berufswechsel, wenn dieser nicht wirklich nötig ist. Viele Söhne gebildeter Familien sehen sich heute veranlaßt, einen mehr körperlichen Beruf zu suchen; aber nur einem Teil von ihnen gelingt die Anpassung an die Bedingungen schwerer körperlicher Arbeit. An und für sich sind landwirtschaftliche Berufe rassenhygienisch am meisten zu empfehlen. Dem geistigen Arbeiter ist es aber in der Regel nicht mehr möglich, sich an das Leben und die Arbeit des Landwirtes zu gewöhnen. Selbst in früher Jugend gelingt das Söhnen städtischer Familien nicht leicht. Leider besteht bei der modernen Berufsberatung hier und da die Neigung, schwächlichen und psychopathischen jungen Leuten gerade landwirtschaftliche Berufe zu empfehlen. Das liegt indessen weder im Interesse der Betreffenden noch in dem der Rasse. Der Landwirtsberuf muß in erster Linie den tüchtigen Söhnen der Landwirte vorbehalten bleiben. In den vergangenen Jahrzehnten haben begabte Landwirtssöhne nur allzu sehr in geistige Berufe gedrängt. Dem wird ja nun die furchtbare Not der geistigen Berufe ein Ziel setzen. Aber auch ganz bewußt muß darnach gestrebt werden, daß gerade die begabten jungen Landleute dem Berufe ihrer Väter erhalten bleiben. Es ist viel besser, daß ein wissenschaftliches oder künstlerisches Talent nicht ausgebildet wird, als daß es infolge der Ausbildung dem Aussterben verfällt.

Im allgemeinen ist es für alle Stände am besten, wenn die Söhne im Berufe des Vaters oder doch in einem verwandten bleiben. Man soll nicht vergessen, daß der soziale Aufstieg zum Aussterben zu führen pflegt. Wo Zweifel über eine zweckmäßige Berufsberatung bestehen, können die Berufsberatungsstellen, wie sie jetzt wohl auch bei allen Hochschulen bestehen, öfter vor Irrwegen bewahren. Auch die moderne psychologische Untersuchung kann dabei von Nutzen sein. Neben den wirtschaftlichen, den rein ärztlichen und den psychologischen Gesichtspunkten sollten bei der Berufsberatung in Zukunft aber auch rassenhygienische gebührende Berücksichtigung finden.

Wenn die Rückkehr städtischer Familien zum Bauernberuf im allgemeinen auch nicht möglich ist, so bietet doch andererseits das Land und die Kleinstadt auch für manche geistige Berufe Lebensmöglichkeiten, die dem Leben in der Großstadt nicht nachstehen, z. B. für den Landarzt, den Geistlichen, den Rechtsanwalt. Wenn das Einkommen auf dem Lande auch geringer ist, so ist andererseits die Lebenshaltung billiger, und die Kinder wachsen unter viel gesünderen Bedingungen auf. Der Glanz der modernen „Kulturzentren“ ist für die Familien verderblich wie das Licht für die Motte; und wem die Augen über diese Kultur aufgegangen sind, dem fällt der Verzicht darauf nicht schwer. Wer aber gleichwohl gezwungen ist, in der Großstadt zu leben, der sollte, wenn irgend möglich, außerhalb des Stadtinnern wohnen und die größerer Mühe des Weges zur Arbeitsstätte aus Rücksicht auf das Gedeihen der Familie auf sich nehmen.

Besonders schwierig liegt die Berufsfrage für die Töchter gebildeter Familien. Am besten ist es selbstverständlich, wenn gesunde und tüchtige Mädchen möglichst früh heiraten und möglichst viele Kinder aufziehen. Jeder andere Beruf für das weibliche Geschlecht muß im Vergleich zum Mutterberuf als minderwertig gelten, und vereinbar sind beide ja doch nicht. Leider wird nun aber infolge der Kriegsverluste und der wirtschaftlichen Notlage der geistigen Berufe in der nächsten Zeit ein sehr großer Teil der Mädchen aus gebildeten Familien ehelos bleiben müssen. Es kann daher nicht gefordert werden, daß die Mädchen einfach zu Hause bleiben und auf den Mann warten, der vielleicht doch niemals kommt. Gerade die wertvolleren jungen Mädchen werden vielmehr etwas Tüchtiges lernen wollen, damit sie sich selbst ernähren können. Nur sollen sie nicht vergessen, daß dies im Grunde nur ein kümmerlicher Ersatz für die Erfüllung ihrer eigentlichen Aufgabe ist, und sie sollen achtgeben, daß nicht gerade die Berufsausbildung sie daran hindert. Sie tun daher gut, ihre hauswirtschaftliche Ausbildung nicht zu vernachlässigen und im übrigen eine solche Berufsausbildung zu wählen, die zugleich möglichst große Aussichten auf Heirat bietet. Die Fortführung eines Berufes durch eine verheiratete Frau unter Verzicht auf Kinder widerstreitet selbstverständlich den Forderungen der Rassenhygiene in hohem Grade. Im Vergleich dazu täte ein Mädchen immer noch besser, gar nicht zu heiraten; denn dann entzieht sie wenigstens einem anderen nicht die Gelegenheit zur Ehe.

Wenn das Erbe der Väter unversehrt den Nachkommen übergeben werden soll, so darf es vor allem nicht idiokinetischen Schädigungen ausgesetzt werden. Auch inmitten der rassenhygienisch so ungesunden Lebensverhältnisse, unter denen die modernen Bevölkerungen leben, kann der Einzelne einer Schädigung seiner Erbmasse weitgehend vorbeugen, und diese Aufgabe ist einer unausgesetzten Aufmerksamkeit wert. An erster Stelle ist die Vermeidung des Alkoholmißbrauches zu fordern. Es soll zwar nicht behauptet werden, daß „mäßiges“ Trinken die Erbmasse schädigen müsse; aber der mäßige Genuß geht nur zu leicht in den unmäßigen über. Mit Rücksicht auf die Wirkung des Beispiels muß vom rassenhygienischen Standpunkt die völlige Enthaltsamkeit befürwortet werden. Nur wenn immer weitere Kreise sich dazu entschließen, ist zu hoffen, daß die Macht der Trinksitten und des Alkoholkapitals gebrochen wird. Das wissen die Vertreter des Alkoholkapitals recht gut, und sie treten daher stets für die „Mäßigkeit“ ein. Entsprechendes wie vom Alkohol gilt auch vom Tabak, wenn auch vielleicht in geringerem Grade. Am besten ist es, wenn die jungen Leute gar nicht erst anfangen zu rauchen. Dann macht die Enthaltung keinerlei Schwierigkeiten.

Noch größere Gefahren drohen dem gesunden Erbgut von den Geschlechtskrankheiten. Von den Schäden, welche die Geschlechtskrankheiten der Gesundheit des Einzelnen bringen, kann in diesem Zusammenhange, so schwer sie auch sind, abgesehen werden. Hier handelt es sich vielmehr um die Unfruchtbarkeit, welche die Gonorrhoe beim Manne und vor allem bei der Frau bewirken kann, und um die Schädigung der Nachkommenschaft, welche die Syphilis zur Folge hat. Diese Gefahren, welche bei der rassenhygienischen Beurteilung der „sexuellen Frage“ ganz im Vordergrund zu stehen haben, sind um so größer, als es sich bei den geschlechtlichen Trieben nicht um künstlich angewöhnte Bedürfnisse wie beim Rauchen und Trinken, sondern um durchaus normale und natürliche handelt, deren Befriedigung gerade dem gebildeten jungen Manne während der Jahre, wo sie sich am lebhaftesten geltend machen, auf einwandfreie Weise einfach unmöglich zu sein pflegt. Eine Lösung der „sexuellen Frage“ in dem Sinne, daß das unmittelbare Lustbegehren mit den Interessen des dauernden Wohles des Einzelnen und mit den Lebensinteressen der Rasse völlig versöhnt werden können, ist unter unsern ungesunden Lebensverhältnissen schlechterdings nicht möglich. Eine „neue Moral“, die heute allerdings auch schon etwas abgegriffen anmutet, lehrt, daß nur jener Geschlechtsverkehr, der das Glück anderer Menschen schädige oder der zur Erzeugung kranker Nachkommen führe, zu verwerfen sei. Nun bringt aber fast jeder außereheliche Geschlechtsverkehr die Gefahr der Ansteckung in mehr oder weniger hohem Maße mit sich. Die meisten Ansteckungen erfolgen heute nicht durch die bezahlte Prostitution, sondern in freien Verhältnissen. Den beteiligten Mädchen droht außer der Ansteckung auch der Verlust ihres guten Rufes und damit die Ausschaltung von der Ehe. Man darf auch hier nicht übersehen, daß die Lebensführung des Einzelnen auch mittelbar von großem Einfluß ist, indem das schlechte Beispiel auch andere in Gefahr bringt, während das Beispiel der Selbstbeherrschung auch bei andern den Willen dazu stärkt. Die geschlechtliche Sittlichkeit wird nicht ohne Grund in den Mittelpunkt der Sittlichkeit überhaupt gestellt; und die sittlichen Anschauungen zumal auf geschlechtlichem Gebiet sind von einschneidendster Bedeutung für die Gesundheit der Rasse.

Schon daraus folgt, daß durch Anwendung von Schutzmitteln gegen die Ansteckung dem außerehelichen Geschlechtsverkehr das Bedenkliche nicht genommen werden kann. Immerhin ist die Vernachlässigung von Schutzmitteln dabei natürlich besonders schwer zu mißbilligen. Doch sachgemäße Anwendung von Schutzmitteln, insbesondere des Kondoms und des Einträufelns von Silberlösungen, kann die Ansteckung mit Gonorrhoe ziemlich sicher vermieden werden, leider weniger sicher die mit Syphilis, gegen welche am ehesten noch eine Chininsalbe zu schützen scheint; und die tausendfältige Erfahrung der Ärzte zeigt, daß die Anwendung sehr oft in ungenügender Weise erfolgt. Die Empfehlung von Schutzmitteln ist daher eine verantwortungsvolle Sache, weil einerseits deren Anwendung zwar die Gefahr vermindert, andererseits aber im Vertrauen auf die Schutzmittel die Gefahr nur zu leicht unterschätzt wird. Bei Würdigung aller Umstände kann vom rassenhygienischen Standpunkt nur eindringlich zur Enthaltsamkeit bis zur Eheschließung geraten werden. Es muß auch ausdrücklich betont werden, daß irgendwie ernstliche Störungen der Gesundheit durch Enthaltsamkeit nicht entstehen können, obwohl das gern behauptet wird. Daß vorübergehende Störungen des subjektiven Wohlbefindens vorkommen, besonders bei psychopathischen Personen, soll nicht bestritten werden, diese wiegen aber federleicht im Vergleich zu den furchtbaren Gefahren der Geschlechtskrankheiten. Auch die Gefahren der Selbstbefriedigung sollten nicht übertrieben werden; gegenüber außerehelichem Geschlechtsverkehr ist diese immerhin das kleinere Übel. Im übrigen müssen sich die jungen Leute eben an den Gedanken gewöhnen, daß die Befriedigung der Triebregungen höheren Zielen untergeordnet werden muß; und wo diese Befriedigung ohne schwere Schäden und Gefahren doch nicht möglich ist, da dient die Enthaltsamkeit zugleich auch dem größtmöglichen persönlichen Glück, mag ihre Durchführung unmittelbar auch noch so schwer sein. Der gesunde junge Mann soll sich immer bewußt sein, daß er berufen ist, das Erbgut seiner Ahnen den künftigen Geschlechtern zu überliefern; und wer eine Vorstellung von all dem herzbrechenden Unglück hat, das durch Einschleppung von Syphilis und Gonorrhoe in die Ehe verursacht wird und andererseits von der Leere und Verfehltheit des ehelosen Daseins, der wird die Versuchung auch überwinden können. Im übrigen ist es wichtig, schon die Versuchung nach Möglichkeit zu vermeiden, was freilich in der modernen Großstadt, wo zahlreiche Geschäftsunternehmungen, Kinos und Theater von der Erregung geschlechtlicher Begierden und Phantasien geradezu leben, nicht leicht ist. Eine einfache Lebensführung, welche die Erholung in der freien Natur, in Wandern und Sport, sucht, ist daher auch aus rassenhygienischen Gründen warm zu befürworten.

Obwohl es nach den Ausführungen im allgemeinen Teil eigentlich selbstverständlich ist, möge hier ausdrücklich betont werden, daß eine Bereicherung der Erbmasse, auch eine Ausgleichung von Schäden der Erbmasse, nicht in unserer Macht steht. Man hat früher gelegentlich wohl gemeint, daß krankhafte Erbanlagen, die etwa durch Alkoholmißbrauch der Eltern entstanden wären, durch Enthaltsamkeit bei den Kindern wieder in gesunde verwandelt werden könnten, so daß die Enkel dann frei davon wären. Das ist natürlich eine sehr oberflächliche Gedankenverknüpfung, die das Wesen der Idiovariation gründlich verkennt. Die Erfahrungen der Erblichkeitsforschung sprechen eindeutig dafür, daß bestimmte Anlagen in ganz bestimmten Teilen der Erbmasse begründet sind. Wenn nun solche Teilchen zerstört worden sind, so können sie nicht etwa von andern Teilen der Erbmasse aus ersetzt werden, denn dann würden diese ja die gesamten Anlagen des betreffenden Lebewesens enthalten, während in Wirklichkeit die verschiedenen Anlagen auf verschiedene Teile der Erbmasse verteilt sind. Erbanlagen, die einmal verloren sind, können nicht wieder ersetzt werden. Nicht einmal die willkürliche Zerstörung bestimmter einzelner Erbanlagen haben wir in der Hand, geschweige denn die Möglichkeit zu ihrem Wiederaufbau. Wenn wir einzelne Erbeinheiten aufbauen könnten, so würde auch dem Aufbau vollständiger Erbmassen nichts mehr im Wege stehen, d. h. das Problem des Homunkulus wäre gelöst. Solange man an eine „Vererbung erworbener Eigenschaften“ glaubte, mochte man hoffen, durch Übung und Stärkung des Körpers auch die Erbmasse ertüchtigen zu können. Diese Hoffnung muß endgültig zu Grabe getragen werden; und es ist nicht schade darum, weil andernfalls die kommenden Generationen auch mit all den erworbenen Schäden und Gebrechen der früheren belastet wären. Die Beseitigung krankhafter Anlagen aus einem Stamme kann vielmehr lediglich durch Auslese erfolgen. Da die einzelnen Erbanlagen voneinander weitgehend unabhängig sind, so brauchen durchaus nicht auch alle übrigen Erbanlagen, welche in einem Individuum gerade mit einer krankhaften vereinigt sind, mit dieser ausgemerzt zu werden. In den Nachkommen treten die Erbanlagen ja in neuer Weise zusammen. Auf diese Weise ist es möglich, die tüchtigen Anlagen eines Stammes von den untüchtigen zu trennen.

Es ist zu erwarten, daß mit der Ausbreitung rassenhygienischer Gedanken findige Geschäftsleute auftauchen werden, welche allerlei Mittelchen zur günstigen Beeinflussung der Nachkommen anpreisen werden. Bisher ist mir nur das Präparat „Rad-Jo“ bekannt geworden, welches hoffenden Müttern aufgeschwatzt wird mit dem Versprechen, daß dann die zu erwartenden Kinder „gesünder, kräftiger entwickelt, hübscher und heiterer“ werden. Später werden wahrscheinlich auch besondere Mittel für geistige Begabung und sonstige erwünschte Eigenschaften angepriesen werden. Voraussichtlich werden sich auch viele Kurpfuscher auftun, welche von besonderen Diätregeln, Übungsmethoden und Ähnlichem nicht nur die Heilung erblicher Leiden, sondern auch eine wunderbare Ertüchtigung der Nachkommen versprechen werden. Der Lamarckismus wird wahre Orgien feiern, denn seine Gläubigen werden nicht alle. Demgegenüber ist zu betonen:

Eine Ertüchtigung oder Veredelung der Erbmasse des Einzelnen liegt nicht in menschlicher Macht, und zur Schonung der Erbmasse bedarf es nicht der Heilmittel und Pülverchen, sondern der Vermeidung grober Schädlichkeiten wie des Alkoholismus und der Syphilis. Eine Körperpflege, wie sie die Rassenhygiene fordert, ist einfach und billig.

Während der gesunde Mensch dem Leben der Rasse im allgemeinen durch nichts anderes so wirksam dienen kann als durch Aufzucht gesunder Kinder, liegt die Sache bei kranken Personen natürlich ganz anders. Es muß als ein Gebot der Rassenhygiene angesehen werden, daß Geschlechtskranke, Schwindsüchtige, Geisteskranke und alle mit schwereren erblichen Leiden behafteten Personen auf die Ehe verzichten, im Falle heilbarer Leiden vorübergehend, im Falle unheilbarer, insbesondere erblicher Leiden, dauernd. Nun sind die Kranken freilich oft gar nicht zur Entsagung bereit. Den meisten fehlt auch die Einsicht in die Schwere ihres Zustandes. Schwindsüchtige neigen immer wieder zu einer zu günstigen Einschätzung ihrer Krankheit. Viele schwere Psychopathen erkennen ihre Seelenverfassung überhaupt nicht als krankhaft, sondern halten sich vielfach im Gegenteil gerade für ganz besonders hervorragend begabt. Unverantwortlich ist es, wenn manche Ärzte bei gewissen Arten der Psychopathie, besonders bei Hysterie, die Ehe als Heilmittel anraten. In der Regel ist die Ehe mit ihren vermehrten Sorgen auch für das persönliche Wohlbefinden der Psychopathen durchaus nicht von günstigem Einfluß; entscheidend muß aber die Rücksicht auf die Nachkommen sein. Andererseits dürfen die Bedenken freilich auch nicht zu weit gehen. Irgendwelche Mängel der Erbmasse sind fast in jeder Familie vorhanden. Dabei kann aber die Hauptmasse der Erbanlagen sehr wohl gesund und erhaltungswert sein. Die rassenhygienische Vorsicht darf jedenfalls nicht dahin übertrieben werden, daß gerade gewissenhafte und vorsorgliche Menschen wegen leichter wirklicher oder vermeintlicher Mängel ehelos bleiben, während die Leichtsinnigen sich vermehren.

Wichtiger als den Kranken die Pflicht zur Ehelosigkeit einzuschärfen, ist es, die Gesunden vor der Eheschließung mit Kranken zu warnen. Besonders wichtig ist die Warnung vor der Ehe mit orgoristischen (hysterisch veranlagten, vgl. 1. Bd. S. 234) Personen. Die Orgoristie eines oder beider Ehegatten ist oft noch verhängnisvoller für das Glück der Ehen als eine in die Ehe eingeschleppte Geschlechtskrankheit. Selbst über die Tatsache einer Ansteckung mit Syphilis können Ehegatten mit gesunden Sinnen schließlich hinwegkommen, das Zusammenleben mit einem schwer orgoristisch veranlagten Gatten kann das Leben aber zur Hölle machen. Dabei ist es dem Laien meist nicht möglich, die krankhafte Veranlagung eines Orgoristen ohne längeres Zusammenleben zu erkennen, zumal es nicht nur weibliche sondern auch männliche Orgoristen oft meisterhaft verstehen, sich mit dem Nimbus besonderer Begabung und besonderen Wertes zu umgeben. Wertvolle Anhaltspunkte kann das Leben in der elterlichen Familie geben; Personen, die dort in ihrem wahren Werte „verkannt“ werden, werden im allgemeinen auch keine guten Ehegatten. Dringend zu widerraten ist auch die Ehe mit Alkoholikern, auch „geheilten“, ebenso mit Morphinisten und Epileptikern. Die Erbmasse wird durch eine „Heilung“ natürlich nicht ausgebessert. Selbstverständlich müssen auch Personen mit organischen Nervenleiden, Schwerhörigkeit auf erblicher Grundlage, Zuckerkrankheit, Gicht, Basedowscher Krankheit und allen schwereren Mißbildungen bei der Ehewahl gemieden werden. Aber auch Fettsucht, Herzfehler, Neigung zu Gelenkrheumatismus, Asthma, Asthenie, hochgradiger Kurzsichtigkeit, Hypospadie, erblich bedingte Leistenbrüche beeinträchtigen den Wert eines Menschen für die Ehe in höherem oder geringerem Grade. Wenn eine Tuberkulose im frühen Stadium wirklich ausgeheilt ist, so braucht das kein Gegengrund gegen die Ehe zu sein; selbstverständlich ist es aber vorzuziehen, wenn ein Ehebewerber keine Tuberkulose durchgemacht hat.

b) Rassenhygienische Eheberatung.

Die Ehekandidaten selber können sich im allgemeinen über ihre Tauglichkeit zur Ehe und über die Gefahr des Auftretens krankhafter Erbanlagen bei den zu erwartenden Kindern kein zuverlässiges Urteil bilden. Es ist daher anzustreben, daß vor der Eheschließung mehr und mehr die Beratung durch einen sachverständigen Arzt in Anspruch genommen wird. Ein ärztlicher Eheberater wird außer den Kenntnissen, welche man sonst von einem praktischen Arzte voraussetzen darf, über die zur Feststellung der Ansteckungsfähigkeit abgelaufener Geschlechtskrankheiten nötigen Kenntnisse verfügen müssen; er wird auch Erfahrung in der Erkennung von Psychopathien und insbesondere in der Erblichkeitslehre haben müssen.

Wir wollen hier einmal betrachten, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein ärztlicher Eheberater Voraussagen in bezug auf die Erbanlagen der Kinder wird machen können. Bei angeborenen dominanten Leiden ist die Sache verhältnismäßig einfach. Wenn einer der Eltern damit behaftet ist, wird etwa die Hälfte der Kinder ebenfalls damit behaftet sein. Jedes Kind hat also die Wahrscheinlichkeit ½ entweder krank oder gesund zu sein. Wenn beide Eltern frei von dominanten Leiden sind, so wird auch keines der Kinder damit behaftet sein, trotz eventueller „Belastung“ durch Großeltern oder Geschwister der Eltern. In diesem Fall kann also auch eine sichere Voraussage in bezug auf das einzelne Kind gemacht werden, was öfter ohne Grund bestritten wird. Aber auch in dem Falle, wo in bezug auf das einzelne Kind nur eine Wahrscheinlichkeitsvoraussage gemacht werden kann, ist diese von nicht zu unterschätzendem Werte. Es gibt kaum ein anderes Gebiet der Medizin, wo derart quantitative Voraussagen gemacht werden können, wie in der Erblichkeitslehre.

Hinsichtlich der rezessiven Erbanlagen gestaltet sich die Voraussage etwas schwieriger. Wenn einer der Eltern mit einem rezessiven Leiden behaftet ist, so bekommen zwar auch alle Kinder die Erbanlage dazu; aber diese bleibt in den Kindern in der Regel überdeckt. Mit welcher Wahrscheinlichkeit bei einem Kinde ein rezessives Leiden in die Erscheinung tritt, das hängt von der Verbreitung ab, welche die rezessive Erbanlage in der Bevölkerung hat. Ist diese gering, dann ist auch die Wahrscheinlichkeit gering, daß der andere Elter die Anlage heterozygot enthalte, und demgemäß ist auch die Wahrscheinlichkeit, daß in einem Kinde zwei derartige Erbanlagen zusammentreffen, gering. Nur in diesem Falle würde aber das rezessive Leiden bei einem Kinde in die Erscheinung treten. Ist die Verbreitung einer rezessiven Krankheitsanlage in einer Bevölkerung groß, so ist auch die Wahrscheinlichkeit, daß der gesunde Gatte eines rezessiv Kranken die Anlage überdeckt enthalte, verhältnismäßig größer und demgemäß auch die Erkrankungsgefahr eines Kindes. Wenn beispielsweise im Durchschnitt jeder 400. Mensch in einer Bevölkerung mit einem bestimmten rezessiven Leiden behaftet wäre, so würde jede zwanzigste Keimzelle die betreffende Anlage enthalten; denn dann wäre die Wahrscheinlichkeit, daß zwei solcher Keimzellen zusammentreffen 1⁄20 × 1⁄20 = 1⁄400. Da jeder Mensch in seiner Erbmasse zwei Sätze von Erbeinheiten enthält, würde etwa jeder zehnte gesunde Mensch eine derartige Erbanlage überdeckt enthalten. Das würde auch für den gesunden Gatten eines rezessiv Kranken gelten. Die Wahrscheinlichkeit, daß ein bestimmtes Kind eines derartigen Kranken ebenfalls krank werde, würde also 1 : 20 sein, was gegenüber der angenommenen allgemeinen Wahrscheinlichkeit von 1 : 400 immerhin eine Steigerung auf das Zwanzigfache bedeutet. Im Falle, daß der gesunde Ehegatte des rezessiv Kranken seinerseits einen Elter mit demselben Leiden hätte, würde sich die Wahrscheinlichkeit des Erkrankens für jedes Kind sogar auf 1 : 2 erhöhen. Wenn zwei gesunde Eltern schon ein Kind mit einem rezessiven Leiden haben, so beträgt die Wahrscheinlichkeit, daß ein weiteres Kind ebenfalls krank werde, 1 : 4. Die Wahrscheinlichkeit, daß ein gesundes Geschwister eines derartigen Kranken die Anlage überdeckt enthalte, beträgt 2 : 3. Auch weitere derartige Wahrscheinlichkeiten sind ja leicht zu bestimmen.

Wenn beide Eltern an derselben rezessiven Krankheit leiden, so werden auch alle Kinder damit behaftet sein. Hier können wir also auch in bezug auf ein einzelnes Kind eine sichere Voraussage machen. Das ist z. B. der Fall, wenn beide Eltern in gleicher Weise erblich taubstumm sind. In diesem Falle besteht eine Schwierigkeit nur darin, daß man öfter nicht wissen wird, ob die Taubstummheit eines der Eltern nicht möglicherweise doch erworben, d. h. paratypischer Natur sei; denn dann würden ja auch alle Kinder hörend sein. Wenn dagegen schon ein Kind zweier taubstummer Eltern taubstumm ist, so ist mit einer Wahrscheinlichkeit, die praktisch der Sicherheit gleichkommt, zu erwarten, daß auch alle künftigen Kinder taubstumm sein werden. Lundborg hat aus dem Material des amerikanischen Forschers Fay 22 derartige Taubstummenehen zusammengestellt, deren sämtliche 112 Kinder ebenfalls taubstumm waren. Ich möchte hier auch noch einmal auf den lehrreichen Stammbaum nach Fay hinweisen (s. S. 167 des 1. Bandes).

Leichter als bei den einfach rezessiven Erbanlagen sind Voraussagen bei den geschlechtsgebunden-rezessiven zu machen. Die Söhne eines rotgrünblinden Mannes z. B. werden ebenso sicher farbentüchtig sein wie die Söhne eines farbentüchtigen, d.h. etwa mit der Wahrscheinlichkeit 24 : 25 (vgl. Bd. 1 S. 164). Die Töchter eines rotgrünblinden Mannes dagegen haben sicher auch die Anlage zur Rotgrünblindheit, obwohl sie sich in der Regel bei ihnen nicht äußert. Die Söhne derartiger Töchter haben demgemäß wieder die Wahrscheinlichkeit 1 : 2, rotgrünblind zu werden.

Eine Schwierigkeit für die Voraussagen liegt allerdings in dem Umstände, daß Leiden von sehr verschiedenem Erbgange sich äußerlich weitgehend gleichen können. Es ist daher nötig, daß außer den allgemeinen Erfahrungen über ein Leiden auch die Familiengeschichte des gerade zu beurteilenden Falles herangezogen wird. Wenn die Eltern und Großeltern eines Kranken frei von dem Leiden sind, so kann es sich, abgesehen von dem seltenen Falle neuer Idiovariation, nicht um eine dominante Anlage handeln, usw. Wenn die Familiengeschichte in jedem Falle gebührend berücksichtigt wird, so lassen sich in den meisten Fällen daher recht zuverlässige Wahrscheinlichkeitsvoraussagen machen.

Die verhältnismäßig größten Schwierigkeiten ergeben sich hinsichtlich jener erblichen Leiden, die nicht angeboren sind oder schon in der Jugend zum Ausbruch zu kommen pflegen, sondern erst im späteren Leben, wie z. B. gewisse Arten der Muskelatrophie, Zuckerkrankheit, manche Geisteskrankheiten. Wenn einer der Eltern eines Ehebewerbers daran erkrankt ist, so weiß man in der Tat nicht, ob das Leiden nicht auch noch bei dem Ehebewerber in die Erscheinung treten wird. Die Schwierigkeit in diesem Falle ist also weniger eine solche der Erblichkeitsvoraussage als vielmehr der unmittelbaren ärztlichen Beurteilung des Ehebewerbers. Im übrigen ist zu hoffen, daß es in Zukunft mehr und mehr gelingen wird, nach der ärztlichen Untersuchung belasteter Menschen ihre weiteren Aussichten vorauszusagen, also z. B. aus dem Verhalten gegenüber Kohlenhydraten zu beurteilen, ob die Entwicklung von Zuckerkrankheit zu befürchten ist, oder aus der seelischen Verfassung eines Menschen, ob er von dem Ausbruch einer Geistesstörung bedroht ist oder nicht.

Diese Schwierigkeiten ändern aber nichts an der Tatsache, daß wir in nicht wenigen Fällen heute bereits sichere Voraussagen in bezug auf die erbliche Beschaffenheit der Nachkommenschaft machen können und in sehr vielen Fällen Wahrscheinlichkeitsvoraussagen, deren Wert nicht unterschätzt werden darf. Bei der praktischen Eheberatung wird außer der Größe der Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines Leidens bei den Nachkommen vor allem auch die Schwere des in der Familie vorkommenden Leidens berücksichtigt werden müssen. Es wird also z. B. ein rezessives Leiden nicht so schwer in die Wagschale fallen dürfen wie ein dominantes von gleicher Schwere; andererseits aber kann ein schweres rezessives Leiden ebenso verhängnisvoll oder noch verhängnisvoller einzuschätzen sein als ein leichteres dominantes. Ein rezessives Leiden wie die erbliche Taubstummheit kann ebenso die Ehetauglichkeit ausschließen wie irgendein dominantes. Der bloßen „Belastung“ mit einem rezessiven Leiden sollte im allgemeinen praktisch kein Gewicht beigelegt werden, wohl aber der Belastung mit einem dominanten Leiden, das erst im Laufe des Lebens zum Ausbruch zu kommen pflegt, an dem also der Ehebewerber selber noch erkranken könnte. Die „Belastung“ mit einem dominanten Leiden, das sich schon von Geburt oder von früher Jugend an äußert, ist dagegen völlig bedeutungslos.

Unter diesem Gesichtspunkt ist auch die Frage der Verwandtenehe zu beurteilen. Durch diese wird die Gefahr des Zusammentreffens zweier gleichartiger rezessiver Erbanlagen und damit des Auftretens rezessiver Leiden bei den Kindern erhöht. Wo Belastung mit rezessiven Leiden besteht, muß daher die Verwandtenehe widerraten werden.

Wenn jemand ein Geschwister mit einer rezessiven Krankheit hat, so ist die Wahrscheinlichkeit, daß er selber die Anlage dazu überdeckt enthält, gleich 2 : 3, daß eine Base sie enthalte, gleich 1 : 4, daß ein bestimmtes Kind aus einer Vetternehe mit dem Leiden behaftet sei, daher gleich 1 : 24, also bedeutend größer als ohne Vetternehe.

Da sehr viele, wenn nicht die meisten Familien unserer Bevölkerung rezessive Krankheitsanlagen überdeckt enthalten, muß sogar im allgemeinen von Vetternehen abgeraten werden. Andererseits ist aber die Gefahr auch nicht so groß, daß eine schon in Aussicht genommene Verwandtenehe darum verhindert werden müßte, wenigstens dann nicht, wenn keine Belastung mit rezessiven Leiden vorliegt. Die Belastung mit dominanten Leiden ist natürlich auch bei Verwandtenehen bedeutungslos, weil eine dominante Anlage an ihrem Träger sich ja regelmäßig äußert.

Nicht selten wird die Mischehe zwischen Menschen verschiedener Sprache, verschiedener Religion, verschiedenen Standes oder verschiedener Rasse als ein geeignetes Mittel angesehen, die Gefahren der „Inzucht“ zu vermeiden, und es läßt sich nicht leugnen, daß die Gefahr des Zusammentreffens gleichartiger rezessiver Krankheitsanlagen dadurch stark vermindert wird. Wenn in einem kleinen Orte ein rezessives Leiden öfter beobachtet wird, so läßt sich die Gefahr seines Auftretens bei den Kindern durch die Wahl eines Ehegatten aus einer andern Gegend viel sicherer vermeiden als bei Heirat innerhalb der eingesessenen Bevölkerung. Dennoch können Mischehen in dem oben umrissenen Sinne nicht empfohlen werden. Ehen zwischen Menschen stark verschiedener Wesensart, Bildung und Weltanschauung pflegen sich auf die Dauer nicht glücklich zu gestalten. Insbesondere muß die Mischehe zwischen stärker verschiedenen Rassen widerraten werden. Die Erbanlagen jeder Rasse sind durch Jahrtausende lange Auslese aneinander angepaßt; durch Mischehen aber wird diese Harmonie gestört. In 28 Staaten der nordamerikanischen Union ist die Mischehe zwischen „Weissen“ und „Farbigen“ verboten, wobei auch die vorhandenen Mischlinge zu den „Farbigen“ gerechnet werden. Bei uns kommt praktisch vor allem die Mischehe zwischen Germanen und Juden in Betracht, zwei Gruppen, die zwar beide raßlich nicht einheitlich sind, die aber doch recht beträchtliche Wesensunterschiede aufweisen. Die germanisch-jüdische Mischehe widerstreitet sowohl dem Interesse des Germanentums als auch dem des Judentums. Wenn jenen, die in vorübergehendem Sinnenrausch oder auch in kühler Berechnung zu einer Mischehe schreiten, alle die bitteren Stunden, welche ihren Nachkommen deswegen bevorstehen, vor Augen stehen würden, so würden die meisten noch umkehren, ehe es zu spät ist.

Verfehlt ist auch die öfter geäußerte Ansicht, daß krankhafte Anlagen durch Aufkreuzung mit besonders gesunden Familien ausgeglichen werden könnten. Die einzelnen krankhaften Erbanlagen bleiben auch in der Mischung unverändert. Außerdem sind die wirklich gesunden und volltüchtigen Familien zu schade für die Vermischung mit kranken; sie sollten daher nach Möglichkeit nur untereinander heiraten, ebenso die minder tüchtigen. Eine Ausnahme von dieser Regel liegt nur dann im Interesse der Rasse, wenn eine wirklich hervorragende Begabung mit einer leichteren krankhaften Veranlagung vereinigt ist. In diesem Falle dient die Verbindung mit einem körperlich besonders gesunden und kräftigen Gatten der Erhaltung der hohen Begabung. Im allgemeinen ist es wünschenswert, wenn beide Gatten ihrem Erbgute nach etwa gleichwertig sind.

Gewarnt werden muß vor der ehelichen Verbindung zweier Personen, die beide dieselbe anscheinend dominante Anomalie aufweisen, auch wenn diese nur leicht ist. Wir kennen nämlich die allermeisten derartigen Anlagen nur im heterozygoten Zustande, und manches spricht dafür, daß viele dieser anscheinend harmlosen Erbanlagen bei homozygotem Vorhandensein schwere Zustände bedingen können (vgl. S. 243 des 1. Bandes).

Besonderer Erörterung bedarf die Frage, ob Männer, die geschlechtliche Infektionen durchgemacht haben, heiraten sollen oder nicht. Was zunächst die Gonorrhoe oder den Tripper betrifft, so muß man bedenken, daß die große Mehrzahl der jungen Männer in der Stadt diese Krankheit ein oder mehrere Male durchmacht. Bei einem großen Teil heilt der Tripper aus, ohne Spuren zu hinterlassen. Bei diesen besteht natürlich auch kein Grund gegen die Eheschließung. Die Feststellung der endgültigen Heilung muß aber dem Arzte überlassen bleiben. Bei einem andern großen Teil der Tripperfälle bleiben leichte Erscheinungen auf lange Zeit oder dauernd zurück, z. B. Schleimfäden im Harn oder ein wenig trübe Flüssigkeit, die sich des Morgens an der Harnröhrenöffnung findet. Trotzdem aber braucht keine Ansteckungsfähigkeit mehr zu bestehen. Findet der sachverständige Arzt trotz wiederholter sorgfältigster Untersuchung in solchen Fällen keine Ansteckungskeime mehr, so ist die Gefahr einer Übertragung auf die Frau trotz Vorhandenseins derartiger Resterscheinungen erfahrungsgemäß verschwindend gering und die Ehe kann gestattet werden. Eheuntauglichkeit dagegen kann nach Tripper außer durch Zurückbleiben von Krankheitskeimen auch durch Unfruchtbarkeit infolge Nebenhodenentzündung bedingt werden; in diesem Falle finden sich keine Samenzellen in der Samenflüssigkeit.

Auch die Tatsache, daß jemand eine Ansteckung mit Syphilis durchgemacht hat, braucht ihn nicht dauernd eheuntauglich zu machen. Wenn schon in den allerersten Wochen nach der Ansteckung eine sachgemäße Behandlung durchgeführt wird, kann schon nach verhältnismäßig kurzer Zeit die Ehefähigkeit wieder hergestellt sein. Wenn es nicht in der allerersten Zeit gelingt, die Syphiliserreger vollständig abzutöten, so kann eine unbedingte Sicherheit später allerdings nicht mehr verbürgt werden. Aber auch dann sollte die Ehe nicht verboten werden, wenn nach sachgemäßer Behandlung mehrere Jahre lang keinerlei Erscheinungen einschließlich der Wassermannschen Reaktion mehr aufgetreten sind. Man muß auch hier bedenken, daß etwa die Hälfte der großstädtischen Männer eine syphilitische Infektion durchmachen. Immerhin ist natürlich die Ehe mit einem Gatten, der eine voll zum Ausbruch gekommene Syphilis durchgemacht hat, auch abgesehen von dessen Gefährdung durch Spätformen der Krankheit und von der Gefahr der Ansteckung auch wegen der Möglichkeit einer stattgehabten Schädigung seiner Erbmasse nicht unbedenklich (vgl. S. 260 des 1. Bandes).

Neisser hat vorgeschlagen, daß die Eltern der Braut sich bei dem Arzt ihres Bewerbers nach dessen Gesundheit erkundigen sollten. Dazu müßten die Eltern aber natürlich zuerst wissen, bei welchem Arzt sich der Bewerber hat behandeln lassen; auch müßte dieser den Arzt ausdrücklich von der Schweigepflicht entbinden. Durch § 300 des Reichsstrafgesetzbuches ist es dem Arzte nämlich verboten, Geheimnisse, die ihm bei Ausübung seines Berufes zugänglich geworden sind, unbefugt zu offenbaren, Diese Gesetzesbestimmung, welche notwendig ist, um das Vertrauen der Kranken in die Verschwiegenheit des Arztes aufrechtzuerhalten, erschwert die Aufklärung über die Ehetauglichkeit eines Bewerbers sehr; denn auch eine Offenbarung, die zum Zwecke der Verhütung von Ansteckung erfolgt, gilt als unbefugt und strafbar. Immerhin hat der Arzt meines Erachtens in solchen Fällen einen Ausweg. Wenn keine Bedenken gegen eine Eheschließung bestehen, so kann er das selbstverständlich aussprechen; wenn dagegen begründete Bedenken bestehen, so wird er die Auskunft unter Berufung auf die Schweigepflicht verweigern, was für vorsichtige Eltern als Warnung ausreicht. Da die Eltern aber in den meisten Fällen gar nicht wissen werden, bei welchem Arzte der Bewerber in Behandlung gestanden hat, so ist die Erlangung ausreichender Kenntnis über dessen Gesundheitsstand heute meistens nicht möglich. Die Verhütung der Ansteckung durch die Ehe ist daher im wesentlichen eine Aufgabe der öffentlichen Rassenhygiene der Zukunft, insbesondere der Einführung einer Meldepflicht für Geschlechtskrankheiten (vgl. [S. 116]).

In allen Fällen, wo auch nur die Möglichkeit einer Ansteckung besteht, soll die junge Frau in den ersten Tagen und Wochen nach der Eheschließung sorgsam beobachtet werden und bei Auftreten der geringsten verdächtigen Zeichen (z. B. grünlichen Ausflusses) sollte ohne Rücksicht auf entgegenstehende Bedenken sofort auf sachverständige Untersuchung gedrungen werden; denn nach Neisser hat nur die Verschleppung und Nichtbehandlung der frischen Gonorrhöe der Frau all das entsetzliche Unglück zur Folge. Ähnliches gilt auch von der Syphilis.

Die Frage, ob ein geschlechtskrank gewesener Mann einem Mädchen, um das er wirbt, diesen Umstand offenbaren solle, kann nicht unbedingt bejaht werden. Wer der Meinung ist, daß auch in diesem Punkte unbedingte Offenheit zwischen beiden Teilen Pflicht sei, muß daran erinnert werden, daß dadurch viele Ehen verhindert werden würden, die mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit sich durchaus glücklich gestalten würden. Die Vorstellung, daß der Bewerber geschlechtskrank gewesen sei, würde ohne Zweifel viele Mädchen, und nicht die schlechtesten, von der Ehe abhalten, und sie würden dann entweder ehelos bleiben oder vielleicht nur einen weniger aufrichtigen Mann bekommen. Der Bewerber seinerseits dagegen hätte keinerlei Gewähr, daß über sein Bekenntnis Stillschweigen bewahrt werde, zumal das Mädchen oder ihre Angehörigen ein Interesse daran hätten, den Grund des Auseinandergehens bekannt werden zu lassen. Gerade feinfühlige Männer welche damit rechnen müßten, daß sie eine frühere Krankheit mehrfach bei Bewerbungen offenbaren müßten, würden vielleicht ganz auf die Eheschließung verzichten, was durchaus nicht im Interesse der Rasse läge. Eine sittliche Pflicht zur Offenbarung einer überstandenen Geschlechtskrankheit vor der Ehe kann daher nicht aufgestellt werden. Wohl aber muß verlangt werden, daß der Mann sich von einem sachverständigen Arzte seine Ehetauglichkeit bestätigen lasse. Wenn das geschehen ist, so liegt auch in dem unglücklichen Falle, daß wider alle ärztliche Voraussicht die Frau doch noch angesteckt werden sollte, keine „arglistige Täuschung“ vor, welche nach dem Gesetz eine Anfechtung der Ehe begründen würde und ebensowenig eine Strafbarkeit wegen bewußter Gefährdung mit Ansteckung. In jenen leider nicht seltenen Fällen, wo schon vor der Eheschließung eine Ansteckung des einen Teiles durch den ändern erfolgt ist, hat es natürlich keinen Sinn mehr, die Ehe zu widerraten. Wenn die Infizierten untereinander heiraten, so ist das der Volksgesundheit entschieden weniger abträglich, als wenn sie außerhalb der Ehe ihren geschlechtlichen Trieben nachgehen. Allerdings wird in solchen Fällen kaum das Urteil eines Eheberaters angerufen werden. Auch kann wohl gegen die Ehe zweier chronischer Gonorrhoiker oder Syphilitiker untereinander überhaupt nichts Durchschlagendes eingewandt werden, obwohl eine solche Person gegenüber einer gesunden als eheuntauglich angesehen werden muß. Im Falle chronischer Syphilis beider Ehegatten sollte aber die Erzeugung von Kindern vermieden werden. (S. [S. 212]).

Personen, welche in ihren geschlechtlichen Trieben krankhaft veranlagt sind, sind ungeeignet zur Ehe. Trotzdem heiraten Personen mit Neigung zum gleichen Geschlecht nicht selten aus wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Rücksichten, was nicht gebilligt werden kann. Das bloße Fehlen geschlechtlichen Verlangens bei einem Mädchen ist dagegen kein ausreichender Grund gegen die Ehe, wie z. B. Forel gemeint hat. Bei vielen stellt sich mit dem geschlechtlichen Verkehr auch das Verlangen danach ein. Ein sehr großer Teil aller Frauen (vielleicht ein Viertel oder ein Drittel) läßt dieses freilich dauernd vermissen. Auch das kann indessen nicht ohne weiteres als krankhaft angesehen werden. Diese Frauen sind oft sehr gute und liebevolle Gattinnen und Mütter. Eher kann das Vorhandensein aktiver geschlechtlicher Bedürfnisse, wie sie im männlichen Geschlecht die Regel sind, beim weiblichen als krankhaft angesehen werden. Beim Manne ist das Fehlen geschlechtlichen Verlangens allerdings krankhaft und ein Gegengrund gegen die Ehe.

In Anbetracht der ausgedehnten Anwendung, welche die Röntgenstrahlen heute in der Heilkunde finden und welche augenscheinlich noch stark in Zunahme ist, scheint mir auch ein Hinweis angebracht zu sein, daß die Ehe mit Röntgenärzten, Röntgentechnikern und Röntgenassistentinnen nicht ganz ohne Bedenken ist. Ich erinnere noch einmal an die auf S. 257 des ersten Bandes angeführten Tatsachen. Die Ehetauglichkeit von Personen, die viel mit Röntgenstrahlen gearbeitet haben, ist etwa der von geheilten Syphilitikern zu vergleichen; d. h. sie ist nicht ohne weiteres zu verneinen, aber mit der Gefahr der Unfruchtbarkeit und einer Schädigung der Erbmasse muß doch gerechnet werden. Die Sache ist um so ernster zu nehmen, als es sich ganz überwiegend um überdurchschnittlich begabte Personen aus den gebildeten Ständen handelt. Es wäre zu wünschen, daß in Zukunft sich in der Hauptsache Personen, die aus irgend einem Grunde ohnehin nicht ehetauglich wären, der Röntgenarbeit zuwenden würden.

Es wird vielfach die Forderung vertreten, daß zwei Verlobte gemeinsam von einem ärztlichen Eheberater beurteilen lassen sollen, ob ihrer ehelichen Verbindung ärztliche Bedenken entgegenstehen oder nicht. Ein solches Vorgehen ist auch gewiß zu begrüßen. Noch besser aber wäre es, wenn jeder, der überhaupt daran denkt, sich in absehbarer Zeit zu verheiraten, schon bevor er mit einer Person des andern Geschlechts in nähere Beziehung tritt, den Rat eines ärztlichen Eheberaters in Anspruch nehmen würde; denn wenn schon eine Verlobung stattgefunden hat oder doch in Aussicht genommen ist, so kommt eine sachverständige Untersuchung, besonders wenn sie ungünstig ausfällt, oft schon zu spät. Wenn eine Verlobung wegen Eheuntauglichkeit des einen Teiles gelöst werden muß, so hat das natürlich für beide Teile etwas sehr Mißliches. Auch dann aber sollte die Rücksicht auf die zu erwartenden Kinder allen anderen Rücksichten, seien sie nun wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder persönlicher Art, vorgehen.

Der Eheberater, welcher zur gegenseitigen Beratung zweier Verlobter in Anspruch genommen wird, tut gut, sich von beiden Teilen die schriftliche Ermächtigung dazu erteilen zu lassen, weil er sich ohne ausdrückliche Erlaubnis von seiten des Untersuchten durch Bekanntgabe nachteiliger Befunde an den andern Teil strafbar machen würde. In den meisten Fällen wird die Beruhigung der Ehebewerber über ohne Grund befürchtete Gefahren eine dankbarere Aufgabe sein, als eine Warnung vor der Eheschließung, die meistens doch nicht befolgt werden wird. Aber der Eheberater muß sich stets seiner großen Verantwortung bewußt bleiben, und in Fällen, wo aus einer Ehe mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Unheil zu erwarten wäre, muß er die Warnung eben aussprechen. In zweifelhaften Fällen dagegen wird er besser tun, eine Warnung zu unterlassen. Oft wird er sich in seinem Urteil zum Teil auf die Aussagen der Ehebewerber stützen müssen, z. B. über eine vor Jahren durchgemachte geschlechtliche Ansteckung oder Geistesstörung. Ein schriftliches Urteil über die Ehetauglichkeit wird daher im allgemeinen nur dahin lauten dürfen, daß auf Grund sorgfältiger Untersuchung im Verein mit den Aussagen des Untersuchten, sich Bedenken nicht ergeben hätten.

Was die Frage des günstigsten Heiratsalters betrifft, so ist zu sagen, daß das Alter als solches ohne Bedeutung für die Beschaffenheit der zu erwartenden Kinder ist. Wenn gleichwohl die Kinder älterer Personen, insbesondere spät heiratender, vielfach schwächlich und krankhaft sind, so dürfte das in der Hauptsache darauf zurückzuführen sein, daß in diesen Fällen idiokinetische Schädlichkeiten, zumal Alkohol- und Tabakmißbrauch, besonders lange Zeit zur Einwirkung gehabt haben und daß von den spät heiratenden Männern besonders viele Syphilis durchgemacht haben. Wenn andererseits die Kinder sehr junger Mütter (unter 17 Jahren) oft minderwertig sind, so muß man bedenken, daß diese Mütter ebenso wie die zugehörigen Väter eine ungünstige Auslese darstellen. Im übrigen gedeihen die Kinder junger Mütter (unter 25 J.) im Durchschnitt entschieden besser als die älterer, wie z. B. Gini gezeigt hat. Auch hat die erste Geburt in diesem Alter weniger oft ungünstige Folgen für die Mutter als später (z. B. Gebärmuttervorfall). Warum der Körper zur Zeit der Eheschließung vollständig ausgewachsen sein sollte, wie meist verlangt wird, ist nicht ersichtlich. Wenn die äußeren Verhältnisse es erlaubten, wäre also gar nichts dagegen einzuwenden, daß die jungen Männer schon mit 20 Jahren, die Mädchen schon mit 17 oder 18 heiraten würden. Da die Wahlinstinkte des Mannes sehr deutlich auf Jugend gerichtet sind, so sind die Heiratsaussichten der Mädchen um diese Zeit auch viel besser als 10 Jahre später. Die jungen Mädchen sind allerdings mit 18 oder 20 Jahren meist noch nicht zum Heiraten geneigt. Wenn sie aber wüßten, wie verzweifelte Anstrengungen sehr viele Mädchen, die zu Anfang der zwanziger Jahre noch eine große Auswahl hatten, 5 oder 10 Jahre später machen, um überhaupt noch einen Mann zu bekommen, so würden die meisten viel früher finden, daß „der Richtige“ schon da sei.

Dem jungen Manne dagegen kann man, so wie die Verhältnisse heute liegen, im allgemeinen leider nicht zur Frühehe raten. So sehr die Rassenhygiene für soziale und wirtschaftliche Reformen, welche die Frühehe auch in den gebildeten Ständen ermöglichen, eintreten muß, so wenig kann dem jungen Manne geraten werden, vor Erringung einer Lebensstellung, die zum angemessenen Unterhalt einer Familie ausreicht, zu heiraten. Das ist freilich traurig; aber noch viel trauriger ist die Lage eines Familienvaters, der nicht weiß, was aus seinen Kindern werden soll.

Der gebildete Mann tut auch gut, seinen Sinn nicht zu sehr auf die Jüngsten zu setzen. Wenn er in den dreißiger Jahren heiratet und eine Frau nimmt, die 5 oder 10 Jahre jünger ist, so wird er viel größere Aussichten haben, eine Frau mit wirklich wertvollen Erbanlagen zu bekommen, als wenn er um eine ganz junge wirbt, die gewöhnlich noch viel höhere Ansprüche macht. Auch kann die Tüchtigkeit eines Mädchens am Ende des dritten Jahrzehnts viel sicherer beurteilt werden als am Ende des zweiten, wo sie meist nur wenig Gelegenheit gehabt hat, sich zu bewähren. Gewarnt sei vor jener durch Infantilismus bedingten Scheinjugend, welche manchen Mädchen noch am Ende der zwanziger Jahre ein fast kindliches Aussehen verleiht, das erfahrungsgemäß auf Männer oft sehr anziehend wirkt.

Die öfter erhobene Forderung der Gleichaltrigkeit beider Ehegatten kann nicht als Regel vertreten werden, weil der Mann, erst nach Erringung einer Lebensstellung heiratsfähig ist, das Mädchen aber schon nach Eintritt der körperlichen Reife, und weil die körperliche und geistige Entwicklung des Weibes der des Mannes überhaupt vorauseilt. Daß die geistige „Reife“ der Eltern auf die Begabung der Kinder von Einfluß sei, ist ein lamarckistischer Aberglaube (vgl. S. 279 des 1. Bandes).

Dringend zu widerraten sind Verlobungen, bevor der Mann begründete Aussicht auf eine auskömmliche Stellung in naher Zukunft hat. Die jahrelangen Verlobungen enden meist nicht gut. Nicht selten beobachtet man zwischen Verlobten viele Schwankungen hin und her, bald ja, bald nein. In solchen Fällen liegt es auch im Interesse des Mädchens eine klare Entscheidung herbeizuführen und lieber das Verlöbnis zu lösen.

Die überkommene individualistische Weltanschauung, welcher die Liebe als einzig zulässiger Gesichtspunkt bei einer Eheschließung gilt, empfindet die Berücksichtigung rassenhygienischer Gesichtspunkte dabei vielfach unangenehm, wenn nicht als unsittlich. Demgegenüber ist zu betonen, daß eine Eheschließung ohne andere Rücksichten als die der individualistischen Liebe sehr oft durchaus nicht dem dauernden Glück der Individuen dient. Jene schmachtende Liebe, deren Schilderung die modernen Dichter seit Rousseau und Goethe ihre aufregendsten Wirkungen verdanken, gedeiht am üppigsten auf dem Boden der Orgoristie (hysterischen Veranlagung). Der Verliebte sieht die geliebte Person in Wunschillusionen, hinter denen die Wirklichkeit gerade in diesen Fällen oft nur allzu weit zurückbleibt; ja, öfter schätzt er sie vor allem deshalb so hoch, weil er wähnt, daß er endlich einmal einen Menschen gefunden habe, der ihn ganz verstehen könne, ihn und seine ganze Größe. Keine Rede kann davon sein, daß die Liebe als solche eine günstige Beschaffenheit der Nachkommen verbürge, wie seit Schopenhauers Lehre vom „Genius der Gattung“, Ellen Key und andere Phantasten immer wieder behaupten. Die Grenzen der Bedeutung geschlechtlicher Wahl wurden schon bei Besprechung der Auslese erörtert. Selbstverständlich ist die romantische Liebe auch kein Gegengrund gegen die Ehe, aber Liebe im Sinne der herzlichen Zuneigung, die auch vor den Fehlern des Andern die Augen nicht verschließt, ist eine solidere Grundlage dafür; und diese Liebe verträgt sich durchaus mit einer vorsichtigen und vernünftigen Ehewahl, bei der Gesundheit und Rasse, Abstammung und geistige Begabung, Besitz und wirtschaftliche Lage, Bildung und gesellschaftliche Stellung gebührend berücksichtigt werden. Auch körperliche Anmut, welche bei der Entstehung der Liebe eine so große Rolle spielt, ist nicht gering zu schätzen; sie deutet nicht nur auf körperliche und seelische Gesundheit und Harmonie, sondern sie bedeutet auch ein nicht zu verachtendes Erbgut für die Töchter. Eine Ehe dagegen, bei der körperliche oder geistige Mängel um äußerer Vorteile willen in Kauf genommen werden, ist keine „Vernunftehe“, sondern das Gegenteil davon. Jede Ehe, die ohne Rücksicht auf Gesundheit und Rasse geschlossen wird, sei es um des Geldes oder des Fortkommens willen oder aus „Liebe“, ist unvernünftig. Glücklicherweise ist die „Liebe“ auch kein so unentrinnbares Schicksal, wie es die Wortführer eines ungesunden Zeitalters darstellen; sie wird vielmehr durch die Anschauungen und Einsichten der Menschen sehr wesentlich mitbestimmt. Es ist daher zu hoffen, daß mit dem siegreichen Vordringen rassenhygienischer Anschauungen auch die instinktive Liebeswahl mehr und mehr dem Wohl der Rasse diene.

Die Eignung eines Menschen für die Erzeugung von Kindern hängt nicht nur von jenen Anlagen ab, die an ihm selber in die Erscheinung treten, sondern auch von den Anlagen, welche in der Familie überhaupt vorhanden sind. Dieser Umstand darf aber andererseits nicht zur Überschätzung der Bedeutung der Verwandtschaft führen. Wenn jemand z. B. einen sehr bedeutenden Großvater hat, so ist das noch nicht ausreichend, ihn als besonders geeigneten Ehebewerber zu bestätigen. Größere Bedeutung hat es natürlich schon, wenn alle vier Großeltern hervorragend tüchtige Menschen waren. Niemals aber dürfen die Anlagen der Familie bei einem Menschen stärker berücksichtigt werden als seine eigenen. Auch in sehr tüchtigen Familien können eben einzelne mißratene Glieder vorkommen.

c) Rassenhygienische Familienerziehung.

Die Wege privater Rassenhygiene sind mit einer zweckmäßigen Ehewahl natürlich keineswegs erschöpft. Wenn durch die Ehe eine Familie begründet ist, so beginnen die rassenhygienischen Aufgaben der Ehegatten vielmehr erst recht. Sie müssen alle Einwirkungen meiden, welche die Gesundheit der zu erwartenden Kinder schädigen könnten, insbesondere den Mißbrauch von Alkohol und Tabak. Die Mutter muß es als unbedingte Pflicht betrachten, ihrem Kinde die einzig natürliche Ernährung an der Mutterbrust zu gewähren. Die ganze Aufzucht und Erziehung der Kinder muß in rassenhygienischem Geiste geschehen.

Die Einsicht in die überragende Bedeutung der Erbanlagen für die geistige Entwicklung darf nicht zu einer Vernachlässigung der Erziehung führen. Die Grundfähigkeiten des Geistes können freilich durch Übung und Erziehung nicht wesentlich gesteigert werden; auch ist die Belastung des Gedächtnisses in der herkömmlichen Unterrichtsweise durchaus zu mißbilligen. Die Kinder müssen aber von Jugend auf an Arbeit gewöhnt werden, an körperliche wie an geistige. Die Gewöhnung an die pünktliche Erfüllung alltäglicher Pflichten ist ein wesentlicher Bestandteil der Erziehung. Besonders die Kinder reicher Leute sind in dieser Hinsicht in Gefahr, weil der Gewöhnung an regelmäßige Pflichterfüllung nichts so entgegensteht als das Bewußtsein, es nicht nötig zu haben. Auch die Erziehung zur gesellschaftlichen Sitte ist nicht unwichtig. Wenn auch die überkommenen gesellschaftlichen Anschauungen und Sitten in manchen Punkten töricht und selbst rassenhygienisch schädlich sind, so ist doch nicht zu vergessen, daß die Beherrschung der gesellschaftlichen Formen von großer Bedeutung für das Fortkommen in den gebildeten Berufen ist und nicht zum wenigsten auch für die Ehewahl.

Wenn Eltern ihren Kindern aus innerer Überzeugung eine wahrhaft religiöse Erziehung geben können, so ist das auch rassenhygienisch von höchstem Werte. Die Verankerung der Seele im Ewigen und Göttlichen kann einen unvergleichlichen Halt in allen Wechselfällen und Anfechtungen des Lebens verleihen. Im übrigen gilt es, den Kindern Ehrfurcht vor dem großen Lebensstrom der Rasse zu erwecken, der in ferner Vorzeit entspringend, in eine ebenso ferne Zukunft fließt. Der junge Mensch soll sich als dienendes Glied in dem großen Organismus der Rasse fühlen lernen. Er soll stolz sein auf seine Ahnen und dankbar für sein organisches Erbgut. Vor allem soll er sich der ungeheuren Verantwortung bewußt werden, die darin liegt, daß ihm dieses hohe Gut zur Weitergabe an die fernsten Enkel anvertraut ist.

In diesem Zusammenhange gehört auch eine geeignete Aufklärung über geschlechtliche Dinge in den Plan einer vernünftigen Erziehung. Sie muß einerseits biologische Belehrung sein. Solange unsere Bildungsanstalten in dieser Hinsicht versagen, tun die Eltern gut, diese Aufklärung an der Hand gemeinverständlicher Schriften selber in die Hand zu nehmen. Andererseits muß die heranreifende Jugend auch über die Gefahren der Geschlechtskrankheiten belehrt werden; und zwar sollte diese Belehrung auch bei den Mädchen nicht zu spät erfolgen. Die ersten Jahre der Geschlechtsreife etwa sind geeignet dazu, während die biologische Unterweisung schon vor dem 10. Jahr beginnen sollte, weil andernfalls zu befürchten ist, daß die „sexuelle Aufklärung“ in recht ungeeigneter Weise erfolgt.

Große Vorsicht ist in der Auswahl der Unterhaltungsliteratur für die Jugend am Platze. Das moderne Schrifttum vertritt ja zum allergrößten Teil keine organischen, sondern rein individualistische Anschauungen, auch ganz abgesehen von der Flut der Schundliteratur, die von der Aufregung der Phantasie lebt. Auch das Kino ist erfahrungsgemäß keine geeignete Bildungs- und Unterhaltungsstätte für die Jugend. In Fällen, wo die Eltern gezwungen sind, ihre Kinder aus dem Hause zu geben, sollten Erziehungsanstalten in der Kleinstadt bevorzugt werden.

Das beste Mittel zur Erziehung der Jugend ist das Beispiel der Erzieher. Die Eltern sollten sich daher in ihrer ganzen Lebensführung der Verantwortung gegenüber der Rasse bewußt sein. Wenn der Vater z. B. unmäßig trinkt oder raucht, so werden Ermahnungen und Strafen bei den Söhnen in dieser Hinsicht auf unfruchtbaren Boden fallen.

Von größtem Einfluß ist der Verkehr mit Spielgefährten für die Erziehung der Kinder und mit Freunden für die reifere Jugend. Die Auswahl der Freunde muß daher sehr vorsichtig erfolgen. In größeren Städten tun die Eltern gut, den Anschluß ihrer jugendlichen Söhne an eine jener Jugendvereinigungen, welche das Wandern pflegen, zu begünstigen. Wenn die Jugend ihre freie Zeit möglichst in der freien Natur zubringt, so kommt das nicht nur unmittelbar ihrer körperlichen Entwicklung zugute, sondern es bewahrt sie auch vor mancherlei Gefahren der Großstadt. Natürlich gibt es auch Jugendbünde, welche eher von schädlichem Einfluß sind. Besonders zu empfehlen ist der Anschluß an eine jener Gruppen, welche der jungdeutschen Bewegung angehören, weil diese aus einer organischen Weltanschauung herausgewachsen ist. Jugendvereine, welche gemeinsame Wanderfahrten beider Geschlechter veranstalten, sind erfahrungsgemäß gewissen Gefahren ausgesetzt; insbesondere drohen den jungen Leuten darin vorzeitige und unerwünschte Verlobungen, zumal die weiblichen Mitglieder dieser Bünde öfter keine günstige Auslese darstellen.

Einsichtige Eltern werden andererseits aber auch rechtzeitig auf die Verheiratung ihrer Kinder, vor allem der Mädchen, bedacht sein. Schon die Erziehung der Mädchen ist so zu gestalten, daß diese vor allem für den Hausfrauen- und Mutterberuf geeignet sind. Ganz verfehlt ist es, wenn manche Eltern meinen, daß irgendein kleines Talentchen, das sich etwa bei einer Tochter zeigt, nun auch unbedingt ausgebildet werden müßte. Wenn es gar bedauert wird, daß ein begabtes Mädchen heiratet, anstatt ihrem Talente, das meist nur ein Talentchen ist, zu leben, so ist das furchtbar kurzsichtig. Vor allem soll man die Mädchen vor der Einbildung zu bewahren suchen, daß sie körperlich oder geistig etwas ganz Besonderes seien. Diese Vorstellung wird nur zu vielen hübschen und begabten jungen Mädchen durch maßlose Überspannung ihrer Ansprüche zum Verhängnis. Die Vorbereitung auf einen Erwerbsberuf, den heute leider die meisten gebildeten Familien für ihre Töchter auf alle Fälle ins Auge fassen müssen, sollte zugleich möglichst große Aussichten auf Verheiratung bieten, zum mindesten aber diese nicht beeinträchtigen. Im übrigen tun die Eltern gut, ihren Töchtern frühzeitig Gelegenheit zu bieten, geeignete Männer, die als Bewerber für sie in Betracht kommen, kennen zu lernen, wie das bei geselligen Veranstaltungen, in Sport- und andern Vereinigungen usw. geschehen kann.

d) Die Selbstbehauptung der Familie.

Sehr wichtig ist es, daß die Eheleute sich über die Tatsache klar werden, daß durch die Aufzucht von einem oder zwei Kindern die Erhaltung der Familie durchaus nicht gewährleistet ist. In dem Kapitel über die Auslese wurde ja die Mindestzahl der Erhaltung des Näheren erörtert. Gruber hat einmal ausgerechnet, daß ein Kreis von Familien, in welchem im Durchschnitt immer zwei Kinder aufwachsen würden, nach 100 Jahren bereits auf etwa ein Drittel seines Bestandes zusammengeschmolzen sein würde. Dabei sind außergewöhnliche Verluste wie die durch Kriege noch nicht einmal berücksichtigt. Gerade der Weltkrieg hat mit erschreckender Deutlichkeit gezeigt, wie falsch die Rechnung des Zweikindersystems auch vom Standpunkte des persönlichen Glückes aus ist. Wie viele Tausende von Eltern haben durch den Tod ihres einzigen oder ihrer einzigen zwei Söhne nicht den wesentlichsten Sinn ihres Lebens verloren! Wo mehr Kinder vorhanden sind, da können sich solche Verluste wieder ausgleichen. Jedes gesunde Ehepaar sollte daher mindestens 3 Kinder aufziehen, wie Grotjahn mit Recht fordert. Darüber hinaus aber sollten alle Eltern, deren erste Kinder gut gedeihen, so viele weitere aufziehen, als mit ihrer wirtschaftlichen Lage nur irgendwie vereinbar ist.

So wie die Dinge heute leider liegen, darf es nicht als Voraussetzung der Erzeugung von Kindern gelten, daß diese in eine gesellschaftlich und wirtschaftlich ebenso günstige Lage wie die Eltern kommen. Wenn dieser Grundsatz als Regel beibehalten wird, so ist das Aussterben der überdurchschnittlich begabten Familien eben unvermeidlich (vgl. [S. 90]). Drei Kinder sollten von gesunden Ehepaaren vielmehr in jedem Falle als Mindestmaß angesehen werden; und bis diese vorhanden sind, vergeht ja immerhin eine Reihe von Jahren, so daß dann beurteilt werden kann, ob die Mittel zur Aufzucht weiterer reichen. Wenn dagegen erst dann mit der Erzeugung von Kindern begonnen werden soll, so ist es in nur zu vielen Fällen eben zu spät; das gilt insbesondere auch für die geistigen Berufe trotz ihrer wirtschaftlichen Zurücksetzung, ja zum Teil eben deswegen. Von größter Wichtigkeit ist es daher, die bestehenden Mißstände und Ungerechtigkeiten durch soziale Reformen zu beseitigen (vgl. [S. 140] ff.).

Allerdings kann einer unbeschränkten Kindererzeugung unter den unglücklichen Lebensverhältnissen der Gegenwart auch nicht das Wort geredet werden. Wenn in gebildeten Familien infolge großer Kinderzahl die Lebenshaltung so gedrückt wird, daß die Söhne keine angemessene Ausbildung erhalten können und die Töchter keinen Mann finden, so ist damit für die Familie wie für die Rasse wenig gewonnen. Solange in dieser Beziehung nicht durch eine großzügige öffentliche Rassenhygiene Wandel geschaffen ist, ist daher eine gewisse vorausschauende Beschränkung der Kinderzahl leider nicht zu umgehen. Aber jede Familie sollte es auch heute schon als sittliche Pflicht empfinden, den ihr zur Verfügung stehenden Lebensraum nach Möglichkeit für ihre eigene Erhaltung auszunutzen. Im Blühen der Familie liegt auch für den Einzelnen das höchste dauernde Glück.

Es gibt ein bekanntes Wort von Nietzsche: „Ehe, so heiße ich den Willen zu Zweien, das Eine zu schaffen, das mehr ist, als die es schufen.“ So sehr man der rassenhygienischen Auffassung der Ehe, die daraus spricht, auch zustimmen mag, so bedenklich ist daran doch die Betonung des „Einen“. Eine Möglichkeit, die Anlagen der zu erzeugenden Kinder zu verbessern, wie sich Nietzsche das in naiv lamarckistischer Weise vorstellte, haben wir nicht. Nicht wenige hoffende Mütter glauben zwar durch fleißiges Ansehen schöner Bilder die Schönheit ihrer Kinder steigern zu können; sie fürchten sich vor dem „Versehen“ und fallen auf allerlei unsinnige Rezepte herein, die eine günstige Beeinflussung der werdenden Kinder versprechen. Aber auch unsere seelische Tätigkeit wirkt nicht unmittelbar gestaltend auf unser Ahnenerbe. Der einzige Weg, welcher uns zur Erzeugung von Kindern günstiger Qualität offensteht, geht über die Quantität. Wenn zwei Eltern nur einige wenige Kinder aufziehen, dürfen sie nicht erwarten, daß in diesen die beiderseitigen Erbanlagen sich gerade günstiger zusammenfügen werden als bei ihnen selbst; wohl aber dürfen sie das von einzelnen Kindern unter einer größeren Zahl hoffen. Unter den jüngeren Geschwistern des weltberühmten Forschers und Erfinders Werner v. Siemens, der das vierte von 14 Kindern war, übertrafen noch mehrere die Eltern an hoher Begabung. Wenn die Eltern nur drei Kinder gehabt hätten, so wäre darunter kein einziges so hoch begabtes gewesen. Johann Sebastian Bach wurde als jüngstes von 8 Kindern geboren, und Kant, der als letztes von 13 Kindern geboren wurde, hätte unter der Herrschaft eines Dreikindersystems ebenfalls nicht das Licht der Welt erblickt. Gerade hochbegabte Familien, welchen an der Erhaltung ihrer Begabung liegt, haben daher allen Grund, ihre Kinderzahl nicht auf das Mindestmaß zu beschränken. Die Wahrscheinlichkeit der Geburt hochbegabter Kinder wächst ohne Zweifel im gleichen Verhältnis mit der Gesamtzahl der Kinder.

Nun kann es natürlich aber vorkommen, daß zwei Eheleute für die Erzeugung gesunder Kinder in der Tat wenig oder gar nicht geeignet sind, was ihnen vor der Eheschließung vielleicht noch nicht bekannt war. Die Tatsache, daß ein Kind mißrät, beweist freilich noch nicht die Untauglichkeit der Eltern zur Fortpflanzung, da ja nach den Darlegungen im allgemeinen Teil weitere Kinder sehr wohl gesund sein können. Wenn aber auch ein zweites Kind minderwertig ausfällt oder sonst genügende Anhaltspunkte für Fortpflanzungsuntüchtigkeit der Eltern bestehen, dann sollten weitere Geburten vermieden werden. Es scheint mir nun nicht ratsam zu sein, als Mittel dazu nur geschlechtliche Enthaltsamkeit der Eltern für zulässig zu erklären. Einen Augenblick der Schwachheit kann ein Kind mit lebenslänglichem Siechtum zu büßen haben. Daher kommt man meines Erachtens um die Empfehlung von Verhütungsmitteln nicht herum. In erster Linie kommt der Kondom in Betracht, ein Überzug, der über das männliche Glied gestreift wird; und zwar sind die aus tierischen Blinddärmen gefertigten Überzüge (sogen. „Fischblasen“) denen aus Gummi vorzuziehen. Wenn außerdem die Frau nach der Kohabitation eine Ausspülung mit Wasser, das durch Essig angesäuert ist, vornimmt, so kann eine Befruchtung mit großer Sicherheit verhütet werden. Nähere Angaben finden sich z. B. in Grotjahns Buch über die Geburtenregelung. Chemische Mittel sind zu widerraten, da sie unsicher sind und bei ungenügender Wirkung möglicherweise durch Schädigung der Samenzellen gerade Anlaß zur Erzeugung eines minderwertigen Kindes geben könnten. Daß infolge der Anwendung von Verhütungsmitteln bei den Eheleuten irgendwie ernstliche Krankheitszustände entständen, wie von gewisser Seite behauptet wird, ist ausgeschlossen. Auf jeden Fall sind eventuelle Einwirkungen auf die persönliche Gesundheit noch harmloser als die Folgen völliger Enthaltsamkeit.

Die Anwendung von Verhütungsmitteln kann auch angezeigt sein, wenn vorübergehende Zustände zu einer bestimmten Zeit die Erzeugung von Kindern als nicht ratsam erscheinen lassen, z. B. ungünstige Einwirkungen des Berufslebens oder leichtere Erkrankungen. Es empfiehlt sich, die Erzeugung von Kindern auf eine Zeit zu legen, wo beide Ehegatten sich guter Gesundheit erfreuen und nicht durch Überarbeitung oder irgendwelche Schädlichkeiten angegriffen sind. Dringend zu raten ist auch zur Alkoholenthaltsamkeit oder doch zu äußerster Mäßigkeit längere Zeit vor der Erzeugung von Kindern.

Wenn einer von zwei Ehegatten zur Erzeugung von Kindern sich als dauernd untauglich erweist, etwa wegen Unfruchtbarkeit oder schwererer Psychopathie, so kommt die rechtzeitige Trennung der Ehe in Betracht, die leider in solchen Fällen durch unsere Gesetzgebung übermäßig schwer gemacht ist. Praktisch ist eine Ehescheidung meist nur möglich, wenn beide Teile sie wollen. Welche Wege dann einzuschlagen sind, soll hier nicht erörtert werden.

e) Wege rassenhygienischen Wirkens für den Einzelnen.

Wenn im allgemeinen zwar die Familiengründung der gegebene Weg ist, auf dem der gesunde Mensch am meisten für das Wohl der Rasse tun kann, so ist doch andererseits auch den Ehe- und Kinderlosen die Möglichkeit der Arbeit für die Zukunft der Rasse durchaus nicht verschlossen. Kinderlose Ehepaare insbesondere können ja fremde Kinder an Kindesstatt annehmen. Wenn viele Pflegeeltern so schlechte Erfahrungen mit angenommenen Kindern machen, so liegt das in der Hauptsache daran, daß keine genügend vorsichtige Auswahl der Kinder getroffen wurde. Aus Kindern mit üblen Erbanlagen kann auch die beste Erziehung keine edlen Menschen machen. Es kann daher nur zur Annahme von Kindern geraten werden, die beiderseits von tüchtigen und ehrenhaften Eltern stammen. Durch die Aufzucht solcher Kinder aber können kinderlose Leute fast ebensoviel für die Rasse leisten wie die Eltern eigener Kinder; denn die Hauptleistung der Eltern besteht ja nicht in der Erzeugung, sondern in der Aufzucht der Kinder. Es ist sogar zu erwägen, ob nicht zwei Menschen, die beide zur Fortpflanzung ungeeignet wären, trotzdem heiraten und unter Vermeidung eigener Kindererzeugung fremde Kinder aufziehen sollten. Es würde in vielen Fällen ihnen selber wie der Rasse zum Heile sein.

Kinderlose Leute haben auch die Möglichkeit, sich in öffentlich-politischer Tätigkeit für die Lebensinteressen der Rasse einzusetzen. Die Sache der Rassenhygiene braucht unabhängige Vorkämpfer; und wer für weitgesteckte Ziele, die weder den Augenblicksstimmungen der Masse noch den Sonderinteressen irgendeiner Partei entsprechen, eintritt, der kann seine Person sogar viel unbedingter einsetzen, wenn er allein steht, als wenn er Rücksicht auf eine Familie nehmen muß.

Ärzte, Geistliche, Lehrer haben fast jederzeit Gelegenheit zu rassenhygienischer Belehrung und Erziehung. Besonders eindrucksvoll können Dichter und andere Künstler für die Ausbreitung des rassenhygienischen Ideals wirken.

So hat Popert in seinem Roman „Helmut Harringa“ das herzbrechende Unglück, welches der Alkohol und die Geschlechtskrankheiten über die Menschen bringen, zur ergreifenden Darstellung gebracht, und damit viel für die Rassenhygiene geleistet. v. Koschützki hat die verhängnisvollen Folgen einer rassenhygienisch verfehlten Ehewahl in seinem Roman „Siehdichum“ in künstlerisch vollendeter Weise geschildert. Die Tragik der Mutter, wie sie z. B. in der Niobesage, im Baldrmythus und in den künstlerischen Darstellungen der Mater dolorosa unser Herz ergreift, wäre noch heute ein würdiger Gegenstand künstlerischer Betätigung. Die erschütternde Tragik, welche im Untergange ganzer Geschlechter liegt, kommt z. B. in Dahns „Kampf um Rom“ zum Ausdruck. Die höchste Tragik liegt überhaupt im Untergang des Edlen infolge seiner edlen Artung und nicht so sehr im Untergang des Individuums als in dem der Rasse. Rassenhygienische Gegenstände bieten auch dankbaren Stoff zu künstlerischen Schöpfungen von mehr freundlicher oder heiterer Grundstimmung. Das Glück der Familie und das Mutterideal sind gewiß keine unwürdigen Stoffe für einen Künstler. Wie der überspannte Individualismus der Modernen als Gegenstand wirksamer Satire und Karikatur dienen kann, hat z. B. Schmitz gezeigt. Andererseits laden viele moderne Schriftsteller, welche ihre Erfolge aufregender Erotik verdanken, schwere Schuld gegenüber dem Leben der Rasse auf sich. So manch einer von diesen ist offenbar schuld daran, daß viele von Natur durchaus nicht übel veranlagte Menschen der Ansteckung mit Syphilis verfallen, und damit schuld an unermeßlichem Unglück.

Wirtschaftlich unabhängige Männer und Frauen, die nicht auf den Ertrag anderweitiger Berufsarbeit angewiesen sind, können in der Ausbreitung rassenhygienischer Gedanken ein dankenswertes Betätigungsfeld finden. Nur zu viele aber leben nur als Schmarotzer am Baume der Rasse. Ein reicher Mann kann viele Menschen für seine Ziele arbeiten lassen; das kann schädlich sein; es kann aber auch sehr segensreich für das Gedeihen der Rasse sein. Auch die rassenhygienische Lehre und Forschung ist bisher zum größten Teil nur dadurch ermöglicht worden, daß private Kapitalien in ihren Dienst gestellt wurden. Schon die erste Forschungs- und Lehranstalt ist in England durch eine Stiftung Galtons begründet worden. Zwei amerikanische rassenhygienische Forschungsanstalten sind durch Stiftungen von Frau Harriman und Carnegie gegründet worden. In Deutschland ist die Herausgabe der führenden rassenhygienischen Zeitschrift bisher nur durch die Opferwilligkeit von Alfred Ploetz möglich gewesen. Von Seiten wohlgesinnter reicher Leute würde ohne Zweifel noch sehr viel mehr geschehen, wenn ihnen erst einmal klar würde, daß die Rassenhygiene schlechterdings die Schicksalsfrage für jedes Volk und seine Kultur bedeutet. Es fehlt auch bei uns gewiß nicht an gutem Willen bei vielen reichen Leuten, und oft werden ja große Summen für wohltätige Zwecke gestiftet. Aber diese Wohltätigkeit steht zumeist völlig im Banne der individualistischen Anschauungen, und es ist daher recht fraglich, ob sie dem Wohle der Rasse mehr förderlich als schädlich ist.

Die vordringlichste Aufgabe großzügiger Stiftungen wäre heute die Ausbreitung der rassenhygienischen Erkenntnisse und Gedanken. Den rassenhygienischen Vereinen würde durch ausgiebige Stiftungen erst eine großzügige Werbetätigkeit ermöglicht werden. Eher noch wichtiger wäre die Förderung der rassenhygienischen Lehre an den Hochschulen, welche in dieser Beziehung kläglich im Rückstande sind. Das wäre der beste Weg, um die bodenlose Verständnislosigkeit zu beseitigen, welche heute auch die meisten Gebildeten der Rassenhygiene noch entgegenbringen und an der die Rettungsanstrengungen der wenigen Einsichtigen zu scheitern drohen.

Vielen hochherzigen Stiftern ist die Förderung einer geistigen Bewegung allerdings zu wenig greifbar und sie wollen Erfolge in Fleisch und Blut sehen. So hat die Vereinigung für Familienwohl im Regierungsbezirk Düsseldorf bis zum Jahre 1920 mehr als 360000 Mark als Ehrengaben an Mütter mit mehr als 7 Kindern verliehen. Das ist gewiß sehr wohlgemeint; ein wirklicher Erfolg im Sinne der Rassenhygiene ist indessen kaum davon zu erwarten. Was auf solche Weise im günstigsten Falle geschehen kann, ist doch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die großzügigen Hilfsmaßnahmen amerikanischer Kreise für unterernährte deutsche Kinder nach dem Kriege tragen zwar wesentlich zur Linderung der augenblicklichen Not bei; eine günstige Wirkung auf die künftige Gesundheit der Bevölkerung, welche die Spender sich wohl davon versprechen, werden sie aber schwerlich haben. Den schlimmsten Schaden, welchen die deutsche Bevölkerung durch den Krieg erlitten hat, hat sie an ihrer Rassentüchtigkeit erlitten; und wenn wohlmeinende Amerikaner für die Heilung der Kriegsschäden wirken wollen, so sollten sie in erster Linie auf die Behebung der Rassenschäden bedacht sein. Dazu aber ist die unerläßlichste Voraussetzung eine großzügige Ermöglichung der Ausbreitung rassenhygienischer Erkenntnis und Erziehung.

f) Wege rassenhygienischen Wirkens in der Gemeinschaft.

Von entscheidender Wichtigkeit ist die Weltanschauung. Mit einer Zivilisation, wie sie sich in den letzten 100 Jahren als Ausfluß der individualistischen Weltanschauung herausgebildet hat, ist das Gedeihen der Rasse unvereinbar. Und nur wenige Zeitgenossen haben noch ein Gefühl für das unsagbar Entsetzliche, daß unsere Rasse auf dem Wege ist, zu verpöbeln und zu verkommen. Nicht, daß es den Zeitgenossen an Opfermut fehle, ist die größte Gefahr. Millionen haben im Kriege freudig ihr Leben eingesetzt, und Hunderttausende sind auch heute noch von demselben Opfermut beseelt. Im Kriege handelte es sich um die Verteidigung der Unabhängigkeit des Reiches. Es dürfte aber einleuchten, daß das Gedeihen der Rasse ein noch ungleich wesentlicheres Ziel ist. Auch das Gedeihen des Reiches ist ja nur Mittel dazu. Das Gedeihen der Rasse muß das Ziel einer organischen Weltanschauung sein, welche die individualistische zu überwinden berufen ist.

Wie aber kann eine solche Anschauung Allgemeingut werden? Die allermeisten Menschen lassen sich in ihren Anschauungen völlig von ihrer Umgebung bestimmen. Jede Erneuerung der Weltanschauung in der Geschichte ist daher zunächst von kleinen Kreisen ausgegangen. In solchen Gemeinschaften findet der schwache Wille des Einzelnen moralischen Rückhalt gegenüber der ungeheuren Macht der landläufigen Anschauungen. Die Glieder einer solchen Lebensgemeinschaft fühlen sich als Träger eines neuen Ideals, als Vorkämpfer einer großen Sache, als Soldaten in einem heiligen Kriege. Durch das Wachstum und die Ausbreitung der Gemeinschaften kann dann die von ihnen getragene Überzeugung allmählich zur allgemeinen Geltung gebracht werden. Eine solche Gemeinschaft sollte die Internationale Gesellschaft für Rassenhygiene in ihrer ursprünglichen von Ploetz geplanten Form werden. Die Mitglieder sollten nach körperlicher und seelischer Tüchtigkeit ausgewählt und in einem Schutzverbande vereinigt werden, der die rassenhygienische Förderung der in ihm vereinigten Familien zum Ziele hatte. Leider ist dieser Plan an den individualistischen Vorurteilen der Zeitgenossen vorerst gescheitert. Der Zusammenschluß nach Rassentüchtigkeit wurde als Überhebung empfunden. So mußte die Gesellschaft für Rassenhygiene diesen Plan einer Lebensgemeinschaft aufgeben und sich vorerst im wesentlichen auf die Ausbreitung der rassenhygienischen Gedanken in der Bevölkerung beschränken.

Dennoch ist zu hoffen, daß später einmal rassenhygienische Familienverbände und Lebensgemeinschaften möglich sein werden, welche ihre wesentliche Aufgabe darin sehen, in zielbewußter zäher Arbeit, einer tüchtigen Familie nach der ändern die inneren und äußeren Bedingungen des Gedeihens zu schaffen. In einer solchen Gemeinschaft würde jedes Ehepaar infolge des moralischen Urteils der Gemeinschaft bestrebt sein, so viele Kinder aufzuziehen, als seine wirtschaftliche Lage irgend gestatten würde. Tüchtigen jungen Paaren würde durch wirtschaftliche Förderung von Seiten der Gesamtheit die Gründung eines Hausstandes erleichtert werden. Überhaupt müßte die rassenhygienische Gemeinschaft auch im Sinne einer wirtschaftlichen Interessengemeinschaft ausgebaut werden. Die ganze Lebensführung würde bewußt einfach zu gestalten sein. Die Eltern würden es nicht nötig haben, einen über ihre Verhältnisse gehenden gesellschaftlichen Aufwand zu treiben, nur um ihre Töchter an den Mann zu bringen. Die jungen Leute würden vielmehr innerhalb der Gemeinschaft Gelegenheit haben, geeignete Lebensgefährten zu finden, für welche die Tatsache ihrer Mitgliedschaft schon eine weitgehende Gewähr bieten würde, daß sie gesund und tüchtig seien.

Es leuchtet ohne weiteres ein, daß die wesentlichste Vorbedingung einer derartigen rassenhygienischen Gemeinschaft eine scharfe Auslese der Mitglieder ist. Zu neuen Bewegungen drängen sich ja immer in erster Linie Psychopathen. Aber nur wenn die gedachten Gemeinschaften aus einwandfreien Gliedern von vorbildlicher Haltung und Tüchtigkeit bestehen, kann von ihnen eine Erneuerung der Weltanschauung und eine Erneuerung der Rasse ausgehen.

Vorerst werden hauptsächlich wohl nur lose Vereine mit rassenhygienischen Zielen möglich sein, welche ihre Aufgabe in erster Linie in der Verbreitung des rassenhygienischen Gedankens sehen. Ein solcher Verein ist die Deutsche Gesellschaft für Rassenhygiene, welche bestrebt ist, durch Wort und Schrift das Verantwortlichkeitsgefühl gegenüber den kommenden Geschlechtern zu erwecken und zu vertiefen. Ganz ähnliche Ziele verfolgt die englische Gesellschaft für rassenhygienische Erziehung (The Eugenics Education Society), welche i. J. 1908 auf Galtons Betreiben gegründet wurde. In Nordamerika wirkt die amerikanische Gesellschaft für Züchtungskunde (The American Genetic Association) in demselben Sinne.

Eine wirkliche Gesundung der Rasse kann ohne großzügige Maßnahmen und Einrichtungen sozialer Rassenhygiene nicht erreicht werden; diese aber sind zumeist erst dann durchführbar, wenn der rassenhygienische Gedanke einmal Allgemeingut der Bevölkerung oder doch ihrer geistigen Führer ist. Die Einführung rassenhygienischen Unterrichts an den Hochschulen und dann auch den Mittelschulen würde darin zwar Wandel schaffen; leider aber ist auch diese erst möglich, wenn die überragende Wichtigkeit der Rassenhygiene an den maßgebenden Stellen bekannt ist. Solange das noch nicht der Fall ist, ist die private Ausbreitung des rassenhygienischen Gedankens geradezu die wichtigste praktische Aufgabe der Rassenhygiene.

Die rassenhygienischen Gesellschaften müssen den rassenhygienischen Gedanken vor allem lebendig erhalten. Es genügt nicht, daß die Rassenhygiene in Büchern und gelehrten Abhandlungen sicher begründet und niedergelegt ist; sie muß vor allem in die Bevölkerung getragen werden, vorab in die gebildete. Dem dient vor allem die Veranstaltung von Vorträgen. In solchen Werbevorträgen sollten nicht in erster Linie neue Spezialforschungen behandelt werden; sondern verhältnismäßig wenige Grundgedanken müssen dem Publikum immer wieder nahegebracht werden. Nun will das Publikum freilich immer etwas Neues und Aktuelles hören. Es empfiehlt sich daher, im Anschluß an das jeweilige Interesse des Tages und von den verschiedensten Seiten her, die Zuhörer immer wieder auf das Eine, was zur Gesundung nottut, zu leiten.

Da die öffentliche Meinung heute durch nichts anderes so stark beeinflußt wird wie durch die Presse, so gilt es, rassenhygienische Gedanken auch möglichst oft in die Zeitungen zu bringen, nicht nur in die parteilosen, sondern auch in die der verschiedensten Parteien. Allerdings ist es der Presse durch vielverzweigte Rücksichten sehr erschwert, im Sinne der Gesundung zu wirken. Aber wie die Alkoholinteressenten immer wieder kleine Notizen in die Presse schieben, in denen der „mäßige“ Alkoholgenuß in den rosigsten und die Enthaltsamkeit in den schwärzesten Farben geschildert wird, so sollte es auch möglich sein, rassenhygienische Gedanken und Mitteilungen zwischen den sonstigen Text einzustreuen. Das wirkt mehr als alle gelehrten Abhandlungen. Freilich gehören dazu gewisse Beziehungen; auch diese müssen daher erstrebt und ausgenützt werden.

Von nur zu großem Einfluß auf die Anschauungen besonders der Jugend und der Ungebildeten ist bekanntlich auch das Kino. Es sind daher Filmdramen zur Aufklärung über die Gefahren der Geschlechtskrankheiten und des Alkoholismus verfaßt und gespielt worden. Auch mit einem rassenhygienischen Film hat man es schon versucht. Nachdem das Kinowesen einmal einen so großen Einfluß gewonnen hat, wäre es natürlich falsch, wenn man nicht auch versuchen würde, es in den Dienst der rassenhygienischen Propaganda zu stellen. Insgesamt aber wird der Einfluß des Kinos wohl immer überwiegend rassenschädlich sein, da das Geschäftsinteresse immer wieder auf die Aufregung der Phantasie bedacht sein wird.

Eine sehr wichtige Aufgabe ist die Empfehlung und Verbreitung guter rassenhygienischer Schriften. Leider gibt es auch auf dem Gebiete der Rassenhygiene mehr minderwertige und mittelmäßige als wirklich solide und gute Bücher. Überhebliche Psychopathen, denen es an Selbstkritik gebricht, fühlen sich auch in der rassenhygienischen Bewegung vielfach zur geistigen Führung berufen, und das Publikum läßt sich bekanntlich mehr durch aufregende Schundliteratur als durch wirklich solide Bücher imponieren. Ausdrücklich gewarnt werden möge auch vor jenen Büchern und Zeitschriften, welche rassenhygienische Gedanken in einer pikanten sexuellen Sauce bringen. Noch größer als die Zahl der eigentlich üblen Machwerke ist die der gut gemeinten, aber mittelmäßigen Schriften. Selbst von einer Reihe an und für sich leidlicher Schriften über rassenhygienische Dinge muß das Wort gelten: Das Gute ist der Feind des Besseren. Die Zeit, welche heute der Einzelne auf die Beschäftigung mit dem rassenhygienischen Schrifttum verwenden kann, ist ja leider sehr beschränkt. Darum darf vom Guten nur das Allerbeste empfohlen werden. Ich verweise in dieser Beziehung auf das Literaturverzeichnis.

Von allergrößter Bedeutung ist die Mitwirkung der Kirche bei der Ausbreitung des rassenhygienischen Gedankens. Die christliche Nächstenliebe darf sich selbstverständlich nicht nur auf die gerade Gegenwärtigen beschränken, sondern sie muß sich auch auf die noch Ungeborenen erstrecken. Das körperliche und geistige Siechtum, welches den Kindern von Syphilitikern droht, kann dem kirchlichen Sittenlehrer sehr wirksam zur Begründung seiner Forderungen im Kampfe gegen die Unsittlichkeit dienen. Ebenso ergibt sich aus dem Prinzip der christlichen Ethik die Pflicht, daß Personen, von welchen infolge ihrer erblichen Veranlagung mit Wahrscheinlichkeit erblich kranke oder schwache Kinder zu erwarten wären, auf die Erzeugung von Kindern verzichten müssen. Das ist eine Konsequenz sowohl der individuellen als auch der sozialen christlichen Ethik. Die katholische Kirche, welche sich der quantitativen Geburtenpolitik ja schon seit langer Zeit mit unvergleichlichem Erfolge annimmt, ist im Begriffe, diese Einseitigkeit zu überwinden und auch die qualitative gebührend zu berücksichtigen. Besonders der Jesuitenpater Muckermann hat es verstanden, in einer Reihe von Schriften, welche durchaus die Zustimmung der maßgebenden kirchlichen Stellen gefunden haben, in sehr glücklicher und wirksamer Weise für den rassenhygienischen Gedanken zu werben. Wenn in bezug auf einzelne Maßnahmen der Rassenhygiene, wie sie in diesem Buche empfohlen worden sind, die kirchliche Auffassung andere Wege weist, so braucht das meines Erachtens die Freude der gemeinsamen Arbeit an dem großen Ziel nicht zu beeinträchtigen. Es wäre zu wünschen, daß auch die evangelische Kirche, welche ihrem Wesen nach ja durchaus nicht weniger dem Fortschritt zugänglich ist als die katholische, sich ebenfalls mehr wie bisher bewußt rassenhygienischer Arbeit zuwenden möchte.

Leider bestehen da und dort noch völlig unbegründete Vorurteile, als sei die Rassenhygiene ein Ausfluß materialistischer oder naturalistischer Gesinnung. Demgegenüber dürfen wir Rassenhygieniker es mit freudiger Dankbarkeit begrüßen, wenn Pater Muckermann sagt: „Die Rassenhygiene ist eine edle Wissenschaft, aus den reinen Tiefen der Natur geboren und dem Glück der Menschheit geweiht.“ Der Begründer der modernen Rassenhygiene, Francis Galton, hat sogar der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß die Rassenhygiene ein Faktor der Religion werden möge, d. h. nicht etwa ein Ersatz der Religion, sondern ein integrierender Bestandteil der Religion. Und wir glauben verheißungsvolle Zeichen zu sehen, daß diese Hoffnung Galtons schon in unsern Tagen ihrer Erfüllung entgegenzugehen beginnt.

Die Rassenhygiene will ja durchaus nicht der göttlichen Vorsehung ins Handwerk pfuschen, wie man in sonderbarer Verkennung der Sachlage wohl gemeint hat. Nach christlicher Lehre waltet die göttliche Vorsehung ja nicht losgelöst von dem geschichtlichen Geschehen und dem Leben der Menschen, sondern eben in und durch Geschichte und Leben. Der göttliche Funke, der in uns allen glimmt, leuchtet uns heute zu neuen Wegen, die der Menschheit zum Heile dienen; und in diesem Sinne wollen auch wir Rassenhygieniker Arbeiter im Weinberge Gottes sein.