§. 15.

Wir besitzen ein Vermögen die Verschiedenheit der Dinge zu erkennen. Wer eine Fertigkeit in demselben hat, wird scharfsinnig genennt. Man muß zu der Verschiedenheit nicht nur die Unähnlichkeit rechnen, sondern auch die Ungleichheit, und das Gegentheil der Proportion. Die Scharfsinnigkeit besteht also in der Fertigkeit, die Unähnlichkeit und Ungleichheit, nebst der Verschiedenheit der Grössen-Verhältnisse zu erkennen. Diese Erkenntniß ist entweder deutlich, oder undeutlich. Die erste ist ein Werck der höhern und vernünftigen Scharfsinnigkeit, und die andere gehört für die untere und sinnliche Scharfsinnigkeit. Vorstellungen und Reden die durch die Scharfsinnigkeit gewürckt werden heissen scharfsinnig. Die Fertigkeit die aus dem Witze und der Scharfsinnigkeit zusammengesetzt ist, will ich den scharfsinnigen Witz nennen, welcher demnach entweder ein sinnlicher oder vernünftiger ist. Ich thue nicht ein Wort zu diesen Erklärungen mehr hinzu. Ich hätte sie bey nahe gantz ausgelassen, wenn ich nur gewust, ob die Eintheilung des scharfsinnigen Witzes in den sinnlichen und vernünftigen so sehr bekannt wäre, als ich sie bey meiner Abhandlung werde nöthig haben. Es kan zwar scheinen, als wenn ich ein freyer Schöpffer dieser Erklärungen sey. Allein man wird sich der Mühe überheben können, von meinen künftigen Beweisen viel abzuziehen, wenn man bedenckt, daß meine Erklärungen, der Sache nach und im Grunde, verschieden sind, man mag nun die erklärten Sachen mit einem Namen ausdrucken, mit welchem man es vor gut befindet.