§. 16.

Eine Vorstellung ist um so viel vollkommener, je mehr das Vermögen, wodurch sie gewürckt worden, bey ihrer Hervorbringung, seine Vollkommenheit bewiesen hat. Die Stärcke und Vortreflichkeit der würckenden Ursach, breitet sich bis in die Würckung aus; und wie die Ursach beschaffen ist, in so fern sie würckt, so ist auch die Würckung beschaffen, in so fern sie von ihrer Ursach abhänget. Die Vollkommenheiten der Vorstellungen, haben also ihren Grund in den Vollkommenheiten des Vermögens, die es zu ihrer Hervorbringung angewendet hat. Ich will die Vollkommenheiten der Schertze fest setzen. Diese sind Vorstellungen, die durch den scharfsinnigen Witz gewürckt werden. Es ist demnach nöthig, daß ich die Vollkommenheiten des scharfsinnigen Witzes bestimme. Die Vollkommenheiten eines Vermögens sind von zweyfacher Art. Die ersten entstehen aus dem Vorwurffe des Vermögens, und die letzten befinden sich in der Einrichtung des Vermögens selbst. Ich habe es jetzo bloß mit der letzten Art zu thun. Wenn ich von der Vollkommenheit des scharfsinnigen Witzes rede, so verstehe ich dieselbe, wie man zu reden pflegt, formaliter betrachtet. Und in dieser Absicht besteht sie in der Grösse und Stärcke desselben. Je grösser ein Vermögen ist, desto mehr verschiedenes ist in demselben befindlich, folglich ist die Anzahl der übereinstimmigen Stücke in dem Vermögen um so viel grösser. Die Vollkommenheit wächst aber, durch die Vermehrung der übereinstimmigen Stücke. Wenn ich also die formelle Vollkommenheit des scharfsinnigen Witzes den Stuffen nach bestimmen will, so darf ich nur die Grade des Witzes und der Scharfsinnigkeit ausmachen.