§. 41.
Ich will durch alle die bisherigen Regeln nicht fodern, daß der gantze Schertz von dem schertzenden erst müsse erfunden werden, ob ich gleich behaupte, daß das die schönsten Schertze dieser Art sind, welche der schertzende erschaffen hat, und das erstemal vorträgt. Man kan einen von andern gehörten Spaß vortragen, ja man kan seine eigene Spasse wieder aufwärmen, wenn nur etwas neues dabey vorkommt. Folglich muß wenigstens der schertzende mit Wahrheit behaupten können, daß er etwas an dem Schertze, den Augenblick erst, erfunden habe. Solche Schertze sind auch schön, ob gleich nicht in dem Grade, als die ganz neuen. Es kan hier eben so gehalten werden, als in den Wissenschaften. Man kan daselbst Wahrheiten von andern entlehnen, wenn man sie mit einiger Veränderung und Zusatz vorträgt, oder auch nur auf eine andere Art beweißt, und andere Folgen daraus herleitet, so kan man sich für den Erfinder einiger Theile dieser Wahrheit mit Recht ausgeben. Man kan daher andern ihre Spasse abborgen, ein kleiner Umstand, den wir hinzu oder wegthun, gibt uns ein Recht denselben eines theils für den unsrigen auszugeben. Wenn wir ihn auch nur in andern Umständen vortragen, und ihn so geschickt vorzubringen wissen, daß es natürlich zu seyn scheint, auf einen solchen schertzhaften Einfall zu kommen, so fehlts demselben doch nicht an aller Neuigkeit.