§. 43.
Wenn ein Schertz nicht die gemeldete Eigenschaft besitzt, so ist er ein so stumpfer Einfall, daß er für keine Geburth der Scharfsinnigkeit kan angesehen werden. Ein feuriger Schertz muß nicht nur durch den Witz gewürckt werden, sondern es muß auch darin eine grosse Scharfsinnigkeit hervorleuchten. Kan dieses wohl möglich seyn, wenn die verglichenen Dinge mit einander sehr übereinkommen? Nein, wenn ein Schertz nicht ein Schertz seyn soll,
quem praecepit
Rusticus, abnormis sapiens, crassaque Minerua.
Hor. Sat. L. II. Sat. II.
so muß man nicht, wenn man schertzen will, handgreifliche Uebereinstimmungen vorbringen. Ein feuriger Schertz muß so fein und scharfsinnig seyn, daß er von einem plumpen Kopfe nicht eingesehen werden kan. Das kan nicht anders erhalten werden, als wenn man den Schertz dergestalt einrichtet, daß derjenige, der ihn begreiffen will, erst vorläufig einen grossen Unterschied gewahr werden muß. Das gemeine Leben könnte mir hier wieder eine ansehnliche Menge solcher stumpfen Spasse an die Hand geben, wenn ich glaubte daß der Versuch, den Geschmack des Pöbels zu verbessern, einen mercklichen Nutzen haben könnte.