§. 44.
Zur Verschiedenheit der Dinge wird ihre Unähnlichkeit, die Verschiedenheit ihrer Beschaffenheiten, gerechnet. Soll demnach ein Schertz gerathen, so müssen die Dinge, womit man schertzet, eine augenscheinliche Unähnlichkeit haben, die so groß und mercklich ist, daß man keine Aehnlichkeit in ihnen gewahr wird, wenn man sie nicht mit der äussersten Aufmercksamkeit betrachtet. Wenn man die mercklichen und augenscheinlichen Aehnlichkeiten der Dinge entdeckt, so kan man zwar sagen, daß man eine gute Allegorie, oder andere witzige Vergleichungen, gemacht habe, aber ein Schertz kan eine solche Entdeckung nicht genennt werden. So wenig man darüber lachen würde, wenn ein Maler sein Bild dem Originale so ähnlich macht als möglich, so wenig wird man durch die Anzeige der offenbaren Aehnlichkeit zweyer Dinge zum lachen gereitzt werden. Der König in Franckreich, Ludewig der eilfte, gibt mir ein Exempel von einem Schertze, der diese Schönheit an sich hat. Man erzehlt daß er, da ihm die Nachricht überbracht worden, daß ein gewisser ungelehrter Mensch, einen sehr schönen Büchervorrath besitze, geantwortet habe: dieser Mensch sey wie ein bucklichter, der eine Last auf den Rücken trage, die er nicht sehen könne. Man wird ohne mein Erinnern mir zugestehen, daß ein ungelehrter Besitzer einer schönen Bibliothek, und ein ausgewachsener Mensch, zwey Dinge sind, deren Unähnlichkeit groß und handgreiflich genug ist.