§. 75.

Die bedingte Wahrheit eines Schertzes besteht darin, wenn die Dinge, womit man schertzet, falsch, erdichtet und unrichtig sind, wenn aber dem ohnerachtet der Schertz die [§. 73.] erfoderte Wahrheit hat. Der schertzende und seine Zuhörer, können entweder durch einen Irrthum diese Dinge auch für wahr halten, oder sie könnens wissen, daß sie falsch sind, und diese Dinge erdichten. Zu jenen gehören die Schertze welche die Heyden von ihren Gottheiten und andern Fabeln entlehnt haben. Dahin man den berühmten Spaß mit der Diana rechnen kan, den man bey den alten antrift. In der Nacht, da der Tempel der Diane zu Ephesus verbrante, wurde Alexander der grosse gebohren. Man fragte warum Diane ihren Tempel nicht gerettet, und man bekam zur Antwort, weil sie nicht zu Hause gewesen, sondern der Olympias bey der Geburt beystehen müssen. Diese Schertze die eine bedingte Wahrheit haben, kan man durchaus nicht verwerffen, man müste denn allen Fabeln und Erdichtungen alle Schönheiten absprechen. Nein, wenn ein solcher Schertz nur die [§. 73.] angeführte Wahrheit hat, so kan er überaus feurig seyn. Nur müssen dabey die Regeln einer guten Fabel und Erdichtung beobachtet werden. Ein Schertz, der eine bedingte Wahrheit hat, muß den Regeln völlig gemäß seyn, die man in der Dichtkunst von der Wahrscheinlichkeit der Fabeln gibt. Ich habe demnach nicht nöthig Regeln davon zu geben. Man beobachte nur die Vorschrift des Horatz:

Ficta voluptatis causa sint proxima veris.

Art. poet.