§. 9.
Es gibt Regeln wonach die Schertze beurtheilt und eingerichtet werden können. Man würde also ohne Ursach zweiffeln, ob auch Gründe vorhanden wären, woher diese Regeln fliessen. Nein, alles hat seinen Grund, sollten wohl die Regeln des Geschmacks eine Ausnahme von dieser Regel machen, welcher das gantze Reich der Möglichkeiten und Würcklichkeiten, nach seinem gantzen Umfange, unterworffen ist? Ich rechne zu diesen Gründen, die Beschaffenheit der Vollkommenheiten und Unvollkommenheiten überhaupt. Insbesondere die Vollkommenheiten und Unvollkommenheiten unserer Erkenntniß, und des Vortrages derselben. Und endlich die Vollkommenheiten und Unvollkommenheiten der sinnlichen Erkenntnißkräfte der Seele, insonderheit des sinnlichen Witzes und Scharfsinnigkeit. Aus diesen Quellen müssen die Regeln, der Beurtheilung und Einrichtung eines Spasses, erwiesen werden. Ich begnüge mich mit der blossen Benennung und Anführung dieser Gründe. Ich müste meinen Lesern zu wenig Einsicht zutrauen, wenn ich sie beweisen wolte, da mein Zweck nicht darinn besteht, den Geschmack überhaupt in diesen Blättern zu bilden und einzurichten.