§. 8.
Man hat es bey nahe als eine Regel angenommen, daß man über den Geschmack mit niemanden streiten dürfe. Diese Regel ist gegründet, so lange man nicht weiter gehen will, als auf den Geschmack. Alsdenn beruhiget man sich in einer bloß sinnlichen und undeutlichen Erkenntniß, davon man die Gründe einem andern weder angeben noch erklären kan. O elendes disputiren! wo die streitenden Partheien nicht durch Schlüsse wider einander zu Felde gehen! So lange man also mit dem Geschmacke nicht die höhere Beurtheilungskraft, das Vermögen aus deutlicher Erkenntniß eine Sache zu beurtheilen, verknüpft, so lange ists eine vergebliche Arbeit, über Schönheiten und deren Gegentheil, sich mit jemanden in einen Streit einzulassen.
Trahit sua quemque voluptas.
Virgil.
Weil aber alle Schönheiten und Häßlichkeiten, Vollkommenheiten und Unvollkommenheiten sind, und diese, an sich betrachtet, insgesamt deutlich können vorgestellet werden, so bleibt es zwar ausgemacht, daß man von dem Geschmacke, in so fern er ein Geschmack ist, wenig sagen könne, aber man muß ihn, wenn ich so reden darf, entwickeln. Man muß die Gegenstände des Geschmacks, auch nach der höhern Beurtheilungskraft, untersuchen, und da erkennt man ob der Geschmack gegründet sey oder nicht. Die verworrenen Vorstellungen können nicht anders richtig seyn, als wenn sie uns dasjenige, was in den deutlichen unterschieden wird, mit einemmal, und unter einander geworffen, vorstellen. Folglich kan man den Geschmack selbst beurtheilen, und gewisse Regeln geben wonach sich derselbe, auf eine ihm selbst unbekante Art, zu richten hat. Wenn das alle Kunstrichter beobachteten, so würden sie nicht Geschmack dem Geschmack entgegen setzen, und dadurch Streitigkeiten verewigen, die vielleicht kürzer ausgemacht werden könnten. Ob nun gleich die Beurtheilung der Schertze ein Werck des Geschmacks ist ([§. 7.]) so kan man doch Regeln geben, wonach die Schönheiten und Häßlichkeiten eines Schertzes beurtheilet werden können.