Im Dienste des Staates.
Berlin, den 14. November 1830.
Auf meinen dienstlichen Antrag, den Kavallerie-Regimentern die Kriegsreserven-Mannschaften so lange zu belassen, bis die Augmentations-Mannschaft im Februar oder März eintrifft, habe ich heute die abschlägige Bescheidung des Kriegsministers auf Ihren Befehl erhalten. Verzeihen Sie gnädigst, wenn ich noch ein Mal in dieser Angelegenheit mich direkt an Sie wende. Mein Zweck kann ja kein anderer sein, als Ihre Kavallerie vor einem möglichen Erscheinen im Felde zu sichern, der ihr und ihrem Namen nur Nachteil bringen kann.
Die jetzige Stärke eines Kavallerie-Regimentes ist 462 Gemeine; davon sollen nun ein Drittel entlassen werden, also pp. 150 Gemeine; es verbleiben also ausrückender Stand 378 Gemeine. Davon Kranke, Kommandierte ect. vielleicht 18 Mann. Schlagfertiger Stand also 300 Mann.
Mit 300 Pferden also würde ein Kavallerie-Regiment marschieren, wenn im Laufe der nächsten Monate ein Marsch befohlen würde. Wenngleich ich die politischen Ereignisse nicht kenne, so scheint doch aus allem hervorzugehen, daß die Krisis gekommen ist, wo es sich entscheiden muß, ob in wenigen Wochen Belgien sich friedlich gibt oder ob es gezwungen werden muß, dem Willen Europas sich zu beugen. Tritt letzterer Fall ein, so scheint ein Einrücken unserer Truppen so schnell als möglich doch unumgänglich nötig, um noch so viel zu retten als möglich. Dann tritt aber auch der Fall ein, daß die Kavallerie-Regimenter am Rhein schnell aufbrechen müssen und nicht 14 Tage bis 3 und 4 Wochen auf die Einziehung ihrer Kriegsreserven warten können; folglich marschieren sie dann mit 300 Gemeinen. Noch schlimmer gestaltet sich das Ganze für mein Armeekorps. Dasselbe wird doch allerwenigstens nach dem Rhein marschieren müssen, wenn die dortigen Corps vorrücken (freilich wäre es mir lieber, wenn mein Corps gleich mit vor den Feind rücken könnte), dann habe ich also auch aber nur Kavallerie-Regimenter zu 300 Gemeinen; meine Kriegsreserve-Mannschaft kann ich aber unter 6 Wochen nicht in den jetzigen Garnisonen haben und nicht unter 2 Monaten am Rhein. Die jetzt einkommenden Rekruten pp. 150 müssen zurückbleiben oder unausexerciert folgen; dasselbe gilt von den Rekruten, die jetzt oder im Februar kommen sollen.
Ein Regiment hat jetzt etatmäßige Pferde 468; angenommen, es haben nur 18 Pferde ausrangiert, bleiben 450. Folglich, um den neuen Etat von 584 Pferden zu erreichen, bedarf es 134 Pferde; davon erhält es jetzt 60 und im Februar 74 Stück. Wenn also in den nächsten 4 Wochen ein Marsch eintritt, so muß ein Regiment 450 Pferde und 60 Pferde, Summa 510 Pferde mitnehmen; darauf hat es aber nur 300 gedienter Leute und 150 Rekruten, also genau 210 Pferde mehr zu warten, als es Leute zu deren Wartung hat und wenn die Rekruten mit die Pferde warten können, so bleiben immer noch 60 Pferde mehr als wartende Soldaten. In der Garnison in Ruhe läßt sich das allenfalls ertragen, aber auf einem Marsch wäre es ein entsetzlicher Übelstand[84].
Aus allem diesem fühlte ich mich daher bewogen, Ihnen nochmals den Antrag vorzulegen, die Kriegsreserven der Kavallerie-Regimenter des 3., 4., 7. und 8. Armeecorps so lange vor der Hand bei den Regimentern zu belassen, bis die zweite Remonte zur Augmentation eingetroffen ist, ungefähr so im Februar, bis wohin sich so Vieles am politischen Horizonte aufgeklärt haben muß und namentlich, ob man sich noch mehr oder weniger rüsten muß. Tritt bis dahin aber jenes Corps in Marsch, so sind die Kavallerie-Regimenter doch einigermaßen schlagfertig, was ohne Einbehaltung der Kriegsreserven fast nicht möglich ist. Am 23. d. M. sollen die Kriegsreserven meiner Kavallerie abgehen; die der 5. Kavallerie-Brigade sind schon zweimal fort gewesen und zweimal wieder eingezogen worden. Ich habe jedem Mann aus meiner Tasche einen halben Taler geschenkt, um sie einigermaßen für die gehabten Kosten an Kleidung und Putzzeug zu entschädigen. Dies zum dritten Mal zu erleben, was leicht möglich wäre bei der zu erwartenden Entscheidung der Krisis, wäre wohl sehr unangenehm in jeder Beziehung.
Ihr gehorsamer Sohn
Wilhelm.
(Ohne Datum.)
Wilhelm Solms hat mich in seiner Heiratsangelegenheit zum Mitvertrauten erwählt. Dieselbe ist Ihnen durch seine Mutter und deren Brüder bekannt gemacht worden, um Ihren Consens zu erbitten. Sie haben dabei ausgesprochen, daß Sie den Wunsch hätten, man möchte doch noch Versuche machen, ob man die Gräfin Kinsky-Mutter nicht vermögen könnte nachzugeben, daß auch die einstigen Töchter aus der zu schließenden Ehe den evangelischen Glauben annähmen. Sie sind darin Wilhelms Wünschen nur unterstützend beigetreten, doch hatte er gleich von Anfang an nicht die Hoffnung, daß seine künftige Schwiegermutter nachgeben würde, da es ihm Mühe gemacht hatte, die evangelische Religion für die Söhne zu erlangen.
Der Herzog Carl, welcher diese Religionsfrage der Töchter nun betrieb, verpflanzte dieselbe auf ein fremdes Terrain, indem er mit dem Gesetze einschreiten wollte, indem er seinem Neffen versicherte, Sie würden Ihren Consens nicht geben, wenn nicht das Gesetz erfüllet würde, d. h. nach des Herzogs Auslegung, die Töchter müßten katholisch werden. Wilhelm Solms, der sich mit der Sache natürlich sehr vertraut gemacht hatte, auch bereits die Einwilligung seiner Mutter und seines Familien-Chefs, von Letzterem sogar durch offizielle Urkunde, hatte, daß die einstigen Töchter katholisch werden sollten, fand in den Gesetzen nirgends die vom Herzog Carl gemachte Auslegung derselben. Denn im Gesetz heißt es ausdrücklich so: die Regel ist, daß alle Kinder der Religion des Vaters folgen; wenn jedoch ein anderes bei den Ehepakten beschlossen wird, so mischt sich das Gesetz nicht darein; nur in dem Falle, daß eine Verschiedenheit der Wünsche obwaltet und eine Einigung nicht möglich ist, so tritt das Gesetz mit der aufgestellten Regel ein. Ja selbst wenn die Brautleute gleicher Meinung waren, bei der Geburt eines Kindes eines der nunmehrigen Eltern desselben aber die Meinung gewechselt haben sollte und eine Einigung gutwillig nicht möglich ist, so schreitet auf Verlangen wiederum das Gesetz mit seiner Regel ein. Diese hier aufgestellte Auslegung des Gesetzes beruht auf den Aussprüchen der Geheimräte v. Raumer, Savigny und Kamptz und ist auch die ganz allgemein in Anwendung kommende Praxis. Wilhelm Solms muß also vermuten, daß sein Onkel in der Auslegung des Gesetzes geirrt habe, was ihm dadurch noch mehr bestätigt ward, daß vor wenig Tagen sich der Herzog völlig lossagt, ferner in der Angelegenheit zu tun haben zu wollen und den Großherzog an seine Stelle setzt. Außerdem hatte aber der Herzog Carl auch noch obengenannte Urkunde des Fürsten Solms als unstatthaft angreifen wollen, obgleich sie schon in Wien mitgeteilt ist, behauptend, die mediatisierten Fürsten dürften dergleichen Dokumente in ihren Familien nicht ausstellen, wenn sie gegen Landesgesetze verstießen. Da aber, wie gezeigt, gegen die Landesgesetze gar nicht verstoßen ist, indem mit Übereinstimmung von allen Parteien die katholische Religion für die Töchter stipuliert ward, so fällt auch dieser Einwurf des Herzogs zusammen, abgesehen davon, daß den mediatisierten Häusern selbst solche Anordnungen zu treffen vorbehalten ist.
Wilhelm Solms ist nun natürlich sehr en peur zu vermuten, daß Ihnen die Sache als eine Ungesetzmäßigkeit vorgestellt sein möchte, was zu berichtigen ich sehr gern für ihn übernommen habe. Der hofft also, wenn der Großherzog Ihnen das Nichtnachgeben der Gräfin Kinsky wird angezeigt haben, Sie Ihren Consens erteilen werden, wenn Sie gesehen haben, daß Alles geschehen war, die Gräfin zu bewegen, Ihrem Wunsche nachzugeben; der Entscheidung Ihres Consenses wird das Gesetz nirgend im Wege stehen. Sie werden Zwei sehr glücklich machen, denn die Briefe der Braut schildern sie als sehr verliebt und sehr ausgezeichnet von Herz und Geist, und Wilhelm ist sehr entzückt und gefällt mir ganz ungemein in der ganzen Angelegenheit[85]...
Berlin, den 29. März 1831.
Wenngleich ich nicht weiß, ob Ihr Vertrauen dem Prinzen Radziwill[86] beim nächsten Avancement in der Armee eine Regiments-Commando-Stelle verleihen wird, so wäre dies bei seinem Anciennitäts-Verhältnis doch möglich. Ich glaube es daher der Freundschaft für ihn schuldig zu sein, über seine Persönlichkeit und über die daraus etwa entspringende Wahl des ihm anzuvertrauenden Regimentes Folgendes zu sagen.
Sein sehnlichster Wunsch und der seiner Familie ist es, einst das 19. Infanterie-Regiment zu befehligen, indem er demselben nun schon so lange angehört. Der jetzige Commandeur, Oberstleutnant v. Valentini, hat diesen Wunsch sehr begreiflich gefunden, sich ganz erbötig erklärt, ein Regiment zu tauschen, wenn es Ihr Befehl sei. Später hat er jedoch seine Ansicht in dieser Hinsicht plötzlich geändert. Dem General Witzleben teilte ich schon vor längerer Zeit den Wunsch des Prinzen mit. Er erwiderte mir, daß der Prinz zu sehr Pole sei, als daß man ihm dies Regiment anvertrauen könne und daß mehrere Dinge über ihn in dieser Beziehung berichtet seien, die Sie nicht veranlassen würden, ihm das 19. Regiment zu geben. Ich teilte dem Prinzen diese ganze Unterredung und Mitteilung des Generals Witzleben mit. Er war darüber nicht verwundert, weil er sehr wohl wußte, daß man von Posen aus so über ihn berichte. Als Mann von Ehre begnügte er sich zu erwidern, daß er sich nicht rechtfertigen würde, sondern die Zeit entscheiden lassen wollte. Wie wenig er übrigens blind über die Polen ist, wird seine Mitteilung — schon vor einigen Jahren — beweisen, wo er mich benachrichtigte, daß der Geist in Posen usw. anfinge sich zu verschlechtern usw. und daß er dieserhalb beständig zu predigen habe.
Jetzt seit der polnischen Revolution wird, glaube ich, ein Jeder, der ihn unparteiisch hat sprechen hören, ihm das Zeugnis erteilen, daß man nicht richtiger das Verhältnis beurteilen kann als er; aber freilich kann ich ihn dabei nicht lossprechen, manches Ding, was unter dem Großfürsten Konstantin geschehen ist, bei seinem Namen genannt zu haben und vielleicht nicht immer vorsichtig genug. Aber Rebellion bleibe für ihn Rebellion, wenngleich das Interesse von seines Vaters Landsleuten ihm am Herzen liegt. Wenn er sich also in dieser Beziehung mancher Unachtsamkeit wirklich anzuklagen haben mag, so ist das doch sehr weit entfernt von einer Gesinnung, die Mißtrauen gegen ihn aufkommen lassen könnte. Ich darf es Ihnen versichern, Sie können keinen ergebeneren und treueren Offizier in Ihrer Armee haben als ihn, denn Wenige kennen ihn so genau wie ich...
Der Prinz wird natürlich jedes andere Regiment, das Sie ihm übergeben, als ein unschätzbares Vertrauen übernehmen, aber ein sehr schmerzhaftes Gefühl wird es ihm sein und bleiben, glauben zu müssen, daß man aus politischen Gründen ihm mißtraut und daher von seinem jetzigen Regimente entfernt. Verzeihen Sie gnädigst, wenn Freundschaft und Überzeugung diese Zeilen mir eingeben.
Ihr gehorsamer Sohn
Wilhelm.
Belvedère bei Weimar, den 26. Juni 1831.
Die russische Remonte schlägt außerordentlich gut ein und ist wirklich jetzt magnifique; auch die Augmentations-Pferde sind sehr gut, so auch beim 3. Ulanen-Regiment. Leider kann ich nicht dasselbe von den sogenannten russischen Pferden sagen, welche das 2. Dragoner- und das 3. Husaren-Regiment als Augmentation erhalten haben für die außerordentlich guten, welche sie an die Regimenter des 4., 7. und 8. Corps haben vor 6 Wochen abgeben müssen. Diese sogenannten russischen Pferde sind nicht nur unter der Kritik schlecht, wenigstens zu Dreiviertel der ganzen Masse, sondern sind sie nicht einmal einstellungsfähig, was das Haupterfordernis dieser Augmentationspferde war... Der Kriegsminister ist freilich selbst sehr ungehalten auf diesen Ankauf und wenn er auch Ersatz stellen will, so kann er es doch nicht hindern, daß diese Regimenter statt in vier Wochen erst in mehreren Monaten schlagfertig auf die Kriegsstärke werden. Ich hatte es ihm vorher gesagt und bin wirklich sehr niedergeschlagen, weil meine Cavallerie die einzige in der ganzen Armee ist, der es so ergeht...
Im Neuen Palais, 30. Juli 1831.
In militärisch-cholerischer[87] Beziehung melde ich nur noch, daß auf Aufforderung des Generals v. Thile von gestern der Oberst v. Neumann angewiesen worden ist, eine Compagnie des Kaiser Franz Füselier-Bataillons und eine Escadron jenseits Stettin zu detachieren, indem die dortige Garnison nur 100 Mann disponibel zum Cordon bis zum Haff machen kann, daher die verlangte Aushülfe notwendig wurde. Das Füselier-Bataillon des ersten Garde-Regiments wird, wenn jene Lücke links geschlossen werden muß, auf dem rechten Flügel des Cordons diese Links-Schiebung ersetzen. Die Bataillone sind guten Muts ausmarschiert, um so mehr, weil die Soldaten nicht glauben, daß sie blos gegen die Krankheit, sondern gegen die Polen marschieren, wovon die nur mitgenommenen 15 scharfen Patronen sie nicht zu detrompieren vermochten. Die Bemerkung hörte man allgemein, daß man nach 16 Friedensjahren nicht erwartet hätte, zum ersten Male nach Osten und gegen eine Seuche wieder auszumarschieren und daß die westliche Richtung lieber eingeschlagen worden wäre, einen andern Feind findend. Wer weiß, was über kurz oder lang uns bevorsteht, dann ist die jetzige Zeit ein gutes Aguerriren...
Berlin, den 10. Februar 1832.
Durch den Kriegsminister ist mir Ihr Befehl zugegangen, nach welchem eine sehr bedeutende Beurlaubung bei der Infanterie eintreten soll. Die Staatskassen müssen freilich sehr erschöpft sein, da Sie sich zu dieser Maaßregel entschlossen haben, denn Niemand ist ja fürsorglicher für das Wohl der Armee als Sie und Niemand weiß daher besser als Sie, wie schmerzlich dieser Befehl der Armee sein muß, wie desorganisierend er momentan und vielleicht auf länger auf dieselbe wirken muß. Ich kann daher auch nicht, wenn ich es mir auch gern unterstehen möchte, auf Zurücknahme dieser Anordnung für die ganze Infanterie antragen; aber ich wage es, Ihnen die Lage der Infanterie des dritten Armee-Corps untertänigst vorzutragen. Durch die Dislocation derselben außer ihrem Cordon trifft diese Maßregel dieselbe ungleich härter und führt weniger zum Ziel der Ersparnisse.
1.) Die Beurlaubung wird nicht viel vor Ende des Monats eintreten, sodaß also ungefähr dieselbe nur auf 3 Monate eintritt.
2.) Nach meinem ungefähren Überschlag wird die Entlassung beim dritten Armee-Corps circa 2200 Mann betragen. Der Mann zu 3 Taler monatlich berechnet, gibt die Summe von 10000 Talern, in 3 Monaten also 30000 Taler, welche erspart werden.
3.) Davon sind jedoch wiederum abzurechnen wenigstens 14 Tage Hin- und 14 Tage Her-Marsch, also wieder ein Monat, sodaß wieder 10000 Taler abzurechnen sind, und es bliebe also nur ca. 20000 Taler Ersparnis.
4.) Wie Wenige werden sich finden, die auf eine so kurze Zeit nach Hause gehen, wie sie kein Unterkommen, kein Verdienst auf 2 Monate finden?
5.) Bei der Aussicht einer großen Revue für das dritte Armee-Corps wird die Maaßregel für dasselbe im höchsten Grade drückend. Die Desorganisation der Truppen tritt in dem Moment ein, wo die Compagnie-Exercier-Zeit beginnt, wo die Rekruten durch die Zusammenstellung mit den alten Mannschaften erst anfangen sich zu orientieren und als Soldaten zu fühlen. Das Fortschreiten der Ausbildung von Stufe zu Stufe, Compagnie-, Bataillon-, Regiments-Exercieren wird unmöglich, teils aus Mangel an Formations-Möglichkeit, teils weil mit vier wachtfreien Nächten die Mannschaft so fatiguirt wird, daß an ein systematisches Exercieren kaum zu denken ist. Jede Vermehrung von Kranken im Frühjahr, die leider jetzt immer zu erwarten ist, jedes kleine Kommando und andere Zufälligkeiten vermindern den wachtgebenden Stand, sodaß bald mit 3, bald mit 2 Nächten wird aufgezogen werden müssen. Bei einer solchen Fatigue hat die Erfahrung, namentlich in Coblenz bis zum Jahre 1830, gelehrt, daß die jungen Leute nicht auf dem Posten sich wach zu erhalten vermögen, sie schlafen ein, werden so betroffen, arretiert, sodaß ihre Existenz höchst gefährdet ist, da sie zwischen Ermattung auf Posten durch Mangel an Schlaf, was die Gesundheit untergräbt, und Arretierung wegen Erliegung der Fatigue zu wählen haben. Dies Bild erscheint grell, ist aber leider aus der Erfahrung von Coblenz gegriffen und findet sich in einem Brief von mir an den General Witzleben aus Ems von 1830. Ich fürchte mit Recht, daß ähnliche traurige Verhältnisse nun in Magdeburg, Erfurt, Cüstrin und Wittenberg eintreten werden. Wie soll bei solchen Fatiguen viel exerciert werden können? Die Ausbildung der Truppe ist also während der drei Monate fast unmöglich.
6.) Am 1. Juni soll die beurlaubte Mannschaft wieder eintreffen bei den Regimentern. Um Ihre Zufriedenheit zu erlangen im Herbst, ist es unumgänglich nötig, daß wie 1827 die Vorübungen der Truppe systematisch in ihrer größeren Zusammensetzung fortschreiten; sonst kann ich nicht verantwortlich sein für Ordnung der Ausführung des Verlangten. Eine desfalsige Berechnung ergibt, daß die Erfurter Garnison in der Hälfte Juli aufbrechen muß; sie hat also kaum 5 Wochen, um mit der Mannschaft im Detail alles nachzuholen, was erforderlich ist. Welch’ ein kurzer Zeitraum für die feine Ausbildung im Detail; welche Anstrengungen, welche Überbietung der Kräfte aller Teile gehört dazu, um zu Stande zu kommen? Eine so übermäßige Anspannung erkältet leicht den höchsten Eifer und die größte Lust. Und wenn es mir auch glückte, das Corps wie vor 6 Jahren Ihnen vorzuführen, so bangt mir wahrlich vor der Frage, was für Kräfte aufgeboten wurden, um in so kurzer Zeit so viel zu erreichen.
Aus dieser, ich fühle es, sehr kühnen und gewagten Darstellung der Folgen, welche die Beurlaubungsmaßregel bei meiner Infanterie haben wird, unterstehe ich mich darauf anzutragen, die Maßregel bei dieser Infanterie zurückzunehmen, teils, weil die Ersparnis-Erzielung bei derselben gering ist, durch ihre Dislocation, teils weil die Kräfte der Mannschaften beim Wachtdienst und bei den übereilten späteren Übungen gefährdet werden... Ich muß bemerken, daß meine Befehle zur Beurlaubung bereits abgegangen sind, eine gnädige baldige Entscheidung also sehr erwünscht ist.
Ihr gehorsamer Sohn
Wilhelm.
Berlin, den 8. Oktober 1832.
Der gestrige Morgen in Bellevue, wo wir Charles X. und den Dauphin begrüßten, gehört gewiß zu den ergreifendsten Momenten des Lebens. Ich vermag den Eindruck nicht zu schildern, den der Anblick des Mannes, auf einer solchen Reise begriffen, auf mich machte, den man vor 17 Jahren in Folge so mühseliger Anstrengungen und Opfer auf den Thron seiner Väter zurückführen sah. Der Wechsel der entsetzlichen Schicksale trat zu grell hervor, als daß man nicht tief erschüttert sein mußte.
Der König war in seiner bekannten Art heiter und außerordentlich gerührt und dankbar über Alles, was ihm seit seinem Eintritt ins Preußische begegnet ist, denn allgemein soll man ihm die größte Teilnahme verbunden mit dem schuldigen Respect erwiesen haben... Er sprach über die Revolution und sagte, daß er immer nur das Wohl seines Landes im Auge gehabt habe und auch glaube, immer nur die richtigsten Mittel gewählt zu haben; aber freilich einen Fehler habe er gemacht, nämlich den, im Juli 1830 nicht 50000 Mann mehr nach Paris gezogen zu haben, aber er hätte eine solche Maßregel nicht für nötig gehalten, zu sehr auf die Gesinnung des Volkes rechnend. Er fürchtet sehr für Frankreichs Ruhe in den nächsten Monaten bei Eröffnung und während der Sitzung der Kammern, hinzufügend, er wünsche es nicht, denn er wünsche zur die Zufriedenheit des Landes, aber er fürchte nur Unruhen. Le gouvernement a bien de la peine de remettre les affaires en ordre et de se consolider sagte er auch unter anderm. Auch freute er sich über die Bundestagsbeschlüsse und sagte: la liberté de la presse, c’est le reste...
Berlin, den 24. Februar 1833[88].
Es ist ein schwer zu beschreibendes Gefühl, mit welchem ich (in) diesem Augenblick die Feder ergreife, da ich weiß, daß ich mich über die ganze Zukunft der preußischen Armee aussprechen muß.
Vom Generalleutnant von Witzleben bin ich heute früh aufgefordert worden, mich über die künftige Dienstzeit des Infanteristen nach den mitgeteilten Plänen auszusprechen.
Früh schon hat mich Ihre Gnade und Ihr Vertrauen an die Spitze höherer Truppencommandos berufen, sodaß ich bereits aus den gesammelten Erfahrungen mir ein Urteil zutrauen darf. Wahrscheinlich berufen, dereinst noch die mir anvertrauten Truppen zur Erhaltung Ihres Thrones und Ihres Vaterlandes gegen den Feind zu führen, muß ich auch wissen, wie die Truppen beschaffen sind, mit denen ich so hohe Güter verteidigen soll. Eine Vernachlässigung meiner heiligsten Pflicht würde es sein, wenn ich in einem Augenblicke schweigen wollte, wo es darauf ankommt, die Beschaffenheit dieser Truppe so zu untergraben, daß deren Führer dereinst nicht mehr wissen können, ob sie für deren Gehorsam und Disciplin sich verbürgen können. Eine schwere Verantwortlichkeit würde ich auf mich nehmen, wenn ich in diesem entscheidenden Moment nicht auf das aufmerksam machte, was die Armee bedroht und wenn ich in ein System willigte, von dem ich nur Übles erwarte und vielleicht in einer fernen Zukunft — wenn es zu spät ist — hören müßte: warum hat man damals darein gewilligt, warum hat man nicht gesprochen, als es Zeit war.
Im Monat October habe ich es gewagt, über den fraglichen Gegenstand meine Ansichten ganz in exstenso vorzulegen. Wenn jenes Memoire es nicht vermochte, die Beschließungen abzuwenden, von deren Anwendung ich heute unterrichtet werde, so wird es freilich dieses Schreiben noch viel weniger vermögen, wo ich mich nur auf jenes Memoire beziehen kann. Aber verwahren muß ich mich gegen alle Folgen, die aus dem beabsichtigten Schritt entspringen müssen, und dies hiermit zu tun ist meine Pflicht.
Wohl weiß ich, daß gewichtige Stimmen keinen Übelstand in der verkürzten Dienstzeit des Infanteristen sehen wollen; noch heute sprach ich mit Generalleutnant Grollmann davon, aber wie künftig Unteroffiziere zu beschaffen sein werden, daran hatte er nicht gedacht, gleichfalls nicht, wie nach 16 monatlicher Dienstzeit sich noch Kapitulanten finden werden, die Pflanzschulen der Unteroffiziere. Er sagt, in 16 Monaten könne man einen Unteroffizier vollkommen ausexercieren und felddienstfähig machen; ich versichere dies in 8–10 Monaten tun zu wollen, aber weder in 8, 10 noch 16 Monaten erzieht man einen Soldaten, der es dem Geist nach ist, d. h. einen, der nicht aus Furcht vor Strafe, sondern aus einer gewordenen Überzeugung handelt, wie es ihm gelehrt ist. Wie will man Vertrauen auf einen Soldaten auf Vorposten setzen, der kaum unter den Augen des Vorgesetzten das Befohlene tut, weil er das Befohlene noch nicht inne hat und haben kann. Wie wird im Kriege die Disciplin in einer Truppe zu erhalten sein, die sie in 16 Monaten kaum der Idee nach kennen gelernt hat, dem Geiste nach aber gar nicht; wie wird diese Disciplin in der Landwehr, bei der Composition ihrer Offiziere aussehen, da sie in 16 Monaten nicht erlernt ist, geschweige denn nach 10 Jahren der Beurlaubung. Es gibt deutsche Armeen, die bei ihrer kurzen Dienstzeit weder das Vertrauen des In- noch Auslandes haben; die aber wohl ein Renomee sich gemacht haben, das der Indisciplin. Die Preußische Armee zeichnete sich von jeher durch das Gegenteil aus; sie besitzt, und mit Recht, das Vertrauen des In- und Auslandes, weil ein Jeder fühlt, daß sie allein noch in Deutschland auf richtige Prinzipien gegründet ist, daß ihre Glieder zu wirklichen, kräftigen Kriegern erzogen werden, weil ihnen die Zeit dazu vergönnt ist. — Wie wird sich das Alles ändern, wenn nun die Dienstzeit des Soldaten denen der andern Heere gleichkommt, auf die gerade dieserhalb man kein Vertrauen setzt.
Wenn wirklich die Reducierung der Dienstzeit von 36 auf 16 Monate stattfinden soll, so wird man sich vor einer Haupttäuschung zu wahren haben, nämlich der, daß man nicht mehr die Ansprüche an die Armee und Landwehr einst beim Beginn eines Krieges mache, die man an sie zu machen berechtigt war, als das Edikt vom Jahr 1814 erschien. Durch die Reducierung der Dienstzeit tritt die Infanterie auf die Linie der anderen kleinen deutschen Armeen und man ist nicht berechtigt, mehr von der unsrigen als von jenen zu verlangen. Das Edikt vom Jahre 1814 zeigte eine Armee von Linientruppen beim Beginn eines Krieges, in welcher eine feste soldatische Ausbildung möglich war, und daneben die Landwehr, welche durch jene feste soldatische Ausbildung gegangen war und daher ein Stamm sein konnte, trotz der langen Beurlaubung jener Ausbildung in allen Teilen Ehre zu machen. Jetzt nun soll der Vordersatz schwinden, was soll aus dem Nachsatz werden?
Die schöne Haltung der Armee gibt am meisten Stoff für die Laien, um die Behauptung der verkürzten Dienstzeit aufzustellen. Man kehre den Satz um: gesetzt, es wäre nicht gelungen, die Armee so schön zu erhalten, sondern das Gegenteil, würden die Laien nicht selbst behaupten, die Dienstzeit müsse verlängert werden? Denn es sehe die Truppe zum Erbarmen aus? Ganz einfach und schlagend ist der Satz, da ein Soldat 3 Jahre dienen muß, um dem Geist nach Soldat zu sein, so kann er auch so gut aussehen, wie der preußische Soldat aussieht, aber nicht um so gut auszusehen, soll er drei Jahre dienen.
Schließlich kann ich nicht unberührt lassen, daß ich aus sicherer und sehr wohl unterrichteter Quelle weiß, daß auch das Jahr 1832 wieder Überschüsse im Jahres-Abschluß liefert, die den früheren nicht nachstehen: ich muß daher noch einmal auf die im Memoire vom Oktober abgesprochene Ansicht zurückkommen; man zweige anderthalb Millionen von diesen nun seit 3 Jahren constant sich bleibenden Überschüssen zum Militär-Etat ab, lege das andere in den Schatz und Erlassung von Steuern möge eintreten, wenn jener gefüllt ist, aber ehe jene Millionen nicht zum Militär-Etat gebracht sind, darf kein Steuer-Erlaß eintreten. Ist dieser erst eingetreten, und die Dienstzeit verkürzt, wer kann dann jemals daran denken, eine Steuer-Erhöhung und eine verlängerte Dienstzeit wieder vorzuschlagen? So stehen wir am Wendepunkt dieser ins tiefste Innerste mich erschütternden Frage, deren Lösung das Schicksal des Vaterlandes und des Thrones in sich schließt. Tief ergriffen und schmerzlich bewegt verbleibe ich
Ihr gehorsamer Sohn
Wilhelm.
Im neuen Palais, 30. Juli 1833.
Eine zweite Bitte, die ich vorzutragen wage, verdient eine sehr zarte Behandlung, da Sie mir dieselbe bereits vor 7 Jahren zwar nicht definitiv abgeschlagen, jedoch durch Ihre Nicht-Entscheidung auch nicht genehmigten. Es ist dies das Projekt eines kleinen Besitztums auf dem Babelsberg[89]. Sie fanden das damalige Projekt zu groß und zu kostspielig. Das, was ich jetzt vorzutragen wage, wird diesen Vorwurf nicht verdienen, da es nur eine Cottage von 50 Fuß Quadrat und eine kleine Garten-Anlage rund herum in sich begreift. Der ganze übrige Berg würde bleiben, wie er ist und nur gangbarer gemacht werden. Die projektierte Anlage würde am unteren Abhange zunächst dem Fischerhäuschen zu liegen kommen, mit einem kleinen Teil des offenen Feldes; das Ganze würde ungefähr 6000 Tlr. abzuführen kosten. Die neu angelegten Promenaden auf dem Berge, die jedoch weder von mir angelegt noch bezahlt sind, haben durch die schönen Aussichten, die sie gewähren, den Wunsch von neuem in mir rege gemacht, jenes frühere Projekt wieder aufzunehmen, da ich mich in der Wahl der schönen Lage wohl nicht geirrt habe. Augusta teilt sehr meinen Wunsch und den Gefallen an einem kleinen Besitztum. Im Gewährungsfall würde ich den Berg in Erbpacht nehmen, jährlich 90 Tlr., weil ich keinen andern Besitz-Titel anzugeben habe. Da die Zeiten jetzt friedlich sind, so darf ich hoffen, Ihre gnädige Einwilligung zu erhalten...
Weimar, den 23. Oktober 1833.
.... Ich war gestern in Erfurt... nach der Parade führte die Infanterie ein kurzes Exercieren aus. Die Truppen sahen sehr gut aus, wenngleich die schönen gedienten Leute vom Herbstmanöver zu vermissen waren... Auch das hiesige Bataillon habe ich in Parade gesehen. Es war sehr schwach... die Haltung ist mit einem gewöhnlichen Landwehrbataillon früherer Art zu vergleichen, da die Mannschaften erst vier Wochen bei der Fahne sind... exerciert ward nicht, so daß ich von dem neu eingeführten preußischen Reglement nicht urteilen konnte. Die Griffe haben sie nicht eingeführt, da sie noch französische Gewehre besitzen, also die preußische Chargierung nicht annehmen können. Es wäre vielleicht nicht unzweckmäßig, zu versuchen, das preußische Gewehr hierher zu verpflanzen, damit ein Anfang zur Egalisierung des Kalibers gemacht würde...
Weimar, den 31. Oktober 1833.
.... Vor einigen Tagen habe ich den nun von Ihnen bestimmten Infanterie-Etat und die auf 2 Jahre bestimmte Dienstzeit zugeschickt erhalten. Ich sehe, daß auf die Gegenrechnung, welche ich in meiner Eingabe im Juli machte, nicht berücksichtigt worden ist. Ich kann nur wünschen, daß meine Rechnung unrichtig war; indessen nach den bisherigen Erfahrungen muß ich fürchten, daß ich mich nicht verrechnete. Da nun zur großen Revue vor Ihnen, also höchstens alle vier Jahre, die Kriegsreserven-Rekruten eingezogen werden sollen, so sind die Bataillone vier Jahre lang incomplet, so daß beim Ausmarsch so viele rohe Rekruten eingezogen wenden müssen, als das Manquement beträgt und dies wirkt ebenso auf die Landwehr; ich bin daher nicht ohne Besorgnis.
Berlin, den 1. März 1834.
Die Vorbereitungen zum Umbau unsers Palais sind nunmehr so weit vorgeschritten, daß derselbe auf dem bisher innegehabten Grundstück unter den Linden in der Mitte dieses Monats beginnen kann, so daß bereits im Herbst das erneuerte Gebäude unter Dach sein kann. Mit Ihrer gnädigen Erlaubnis würden wir daher um die angegebene Zeit unsern Umzug nach dem Schlosse bewerkstelligen. Den Vorstellungen des Hofmarschalls v. Malzahn habe ich gern nachgegeben, wenn ich Ihre Genehmigung nachsuche, nicht die früher gewählten Räume bewohnen zu dürfen, sondern das kleine Appartement des seligen Königs, da dasselbe alle Bequemlichkeiten darbietet, die dem zuerst gewählten durch das Erscheinen des Kleinen[90] nun abgehen.
In der Anlage überreiche ich untertänigst die Pläne des Baurats Langhans[91], die die Genehmigung des Geheimrats Schinkel erhalten haben. Von den mitkommenden Façaden erscheint die im Florentinischen Stil mit den Bogenfenstern wegen ihrer Seltenheit in Berlin vielleicht den Vorzug zu verdienen. Sollten Sie jedoch den anderen den Beifall zollen, so sehe ich Ihren Befehlen entgegen, die ich aber vielleicht bald erbitten darf, damit der Baumeister sich auf das eine oder andere präpariere...
Dobberan, den 13. August 1834.
.... Durch den Hofmarschall von Malzahn bin ich benachrichtigt worden, daß Sie die Kosten der Instandsetzung der Fenster, Küchen usw. in dem mir im Schloß angewiesenen Räumen, nicht übernehmen zu wollen befohlen haben. Ich darf mich wenigstens über jenen Antrag rechtfertigen, denn ich habe ihn beim Hofmarschall gemacht, in der Voraussetzung, daß es seine Pflicht sei, die angewiesenen Räume in solchem Zustand zu überweisen oder herzustellen, daß sie brauchbar sind. In Küche und Keller war dies in einem so hohen Grade nicht der Fall, daß Sie die Details kaum glauben würden. Wie wenig aber die Wohnung selbst gegen die Winterwitterung geschützt ist, beweist die gemachte Aufnahme zu den Reparaturen, die der Kastellan besorgt hat und auch, daß Alexandrine[92] vorigen Winter ein Zimmer ganz hat verlassen müssen, weil es nicht mehr wegen Zug und Kälte bewohnbar war.
Ich glaubte diese Ausführungen machen zu dürfen, um wenigstens den Glauben von mir abzuwenden, als habe ich etwas Unbilliges verlangt. Die verlangte Summe war allerdings nicht bedeutend, aber ich glaubte das Recht auf meiner Seite zu haben, als ich dem Hofmarschall den Antrag machte, während ich mir ein Palais baue, die einstweilen überwiesenen Schloß-Zimmer nicht auch noch im baulichen Zustande halten zu müssen.
Wien, den 14. März 1835.
.... Immer mehr muß man die Weisheit bewundern, mit welcher der verstorbene Kaiser seine letzten Anordnungen traf, die, wenn sie auch länger schon mit dem Fürsten Metternich vorbesprochen waren, doch nur in den letzten Lebensaugenblicken zu Papier gebracht wurden. Das so zu nennende politische Vermächtnis für seinen Nachfolger, wovon mir Fürst Metternich eine Abschrift im engsten Vertrauen für Sie mitgeben wird, ist ein Muster von Weisheit, Einfachheit und Kürze und muß einen tiefen und heilsamen Eindruck auf Jeden machen. Die Einigkeit der kaiserlichen Familie fährt fort, sich bei jeder Gelegenheit abzusprechen; dieselbe Einigkeit in den Grundsätzen, zu den Handlungen, und in den allgemeinen politischen Ansichten ist bei allen höchsten Beamten und bei Allen, die ich sonst noch gesprochen habe, ungemein erhebend und erfreulich zu sehen. Die Armee soll in einer musterhaften Verfassung sein und durch ein enormes Avencement, was lauter junge Männer an die Spitze der Truppen brachte, auch in ihrem geistigen Elemente im höchsten Grade belebt. Durch alle diese Verhältnisse erscheint Österreich in diesem Moment trotz des entsetzlichen Stoßes, den es soeben erlitten hat, dennoch auf einem Standpunkt zu stehen, der volle Anerkennung verdient und der, wenn Menschen und Umstände so verbleiben, eine ungetrübte Zukunft versprechen; und daß die am Ruder stehenden Männer keine veränderten Umstände herbeiführen wollen, dafür bürgt das Gefühl des notwendigen Zusammenhaltens Aller; hier liegt die ganze Garantie für die Zukunft.
Berlin, den 24. April 1835.
Der Kriegsminister benachrichtigt mich heute in einem Privatschreiben, was Sie infolge seines erneuten Vortrages über die Dienstreisen zu erklären geruht haben. Ich muß zwar vermuten, daß der Minister bei dieser Gelegenheit auch meine Vorstellungen erwähnt hat, die ich ihm auf die Cabinetsordre vom 18. März gemacht habe. Da jedoch Ihre anderweitigen Erklärungen, die ich heute in Erfahrung bringe, die Besorgnisse für das fernere Wohl der Armee, welche mir meine Eingaben an den Kriegsminister diktierten, leider nicht benehmen, so halte ich es für meine Pflicht, als eines der Organe der Armee und vermöge meiner Kindesstellung zu Ihnen, hier in der Kürze die Gründe nochmals auszuführen, welche mir jene Besorgnisse einflößen.
Bei einer Armee von langer Dienstzeit läßt es sich einigermaßen denken, daß eine mehrmalige Inspicierung im Jahre durch die höchsten Vorgesetzten überflüssig sein mag, wenngleich ihr Unterbleiben auch hier niemals vorteilhaft auf den Geist der Truppen wirken wird; denn diese wollen ihren Vorgesetzten doch sehen und kennen lernen und werden es ihnen immer als Faulheit auslegen, wenn sie dieselben niemals in ihre Dislocierungen sich begeben sehen, wo man sich nach dem Ergehen der Truppe erkundigen kann, Mängeln abhelfen, kurzum Interesse für ihr Wohlergehen an den Tag legen siehet. Bei einer Armee jedoch wie die preußische, wo in der Linieninfanterie namentlich jährlich jetzt die Hälfte sich erneut und in der Kavallerie ein Drittel, da ist eine unausgesetzte Kontrolle der höheren Vorgesetzten durchaus von Nöten, teils um im Allgemeinen Spannung zu erzeugen, und auf der anderen Seite Aufmunterung, teils um Egalité in den Regimentern einer Brigade und eines Armee-Corps herbeizuführen. Selbst nach den heute erhaltenen Erklärungen ist es den Brigadekommandeuren völlig untersagt, ihre Regimenter anders als im Herbst bei den Regimentsconcentrationen zu besichtigen. Wenn sie nun hierbei in den Details Mängel entdecken, so ist nun keine Zeit mehr, um dieselben zu redressieren; dieselben werden sich also auf die fernere Brigade- und Divisionsübung ausdehnen und erst im Laufe des nächsten Jahres zur Abstellung kommen; ob sie aber abgestellt sind, davon soll sich der Brigadecommandeur nicht überzeugen dürfen, bis ein volles Jahr verlaufen ist und die nächste Regimentsconcentration eintritt, denn die Cabinettsordre sagt ausdrücklich, daß ein Truppenteil nur inspiciert werden soll, wenn er in seiner Ausbildung zurückgekommen ist; ein solches Zurückkommen ist aber sehr relativ und jedenfalls wird künftig des Brigadecommandeurs Erscheinen nur als eine Strafe zu betrachten sein, während es jetzt Ermunterung war. Da, wie ich heute erfahre, es den commandierenden Generalen ferner zwar gestattet sein soll, bei Gelegenheit der Landwehr-Inspicierung auch die Linientruppen zu sehen... wenn sie diese nun aber nicht zur Zufriedenheit ausgebildet finden, so trifft den Brigade- oder Divisionscommandeur unmöglich ein Vorwurf, denn sie durften sie ja nicht selbst zuvor inspicieren und sie sind also aller Verantwortlichkeit frei. Darf ich hiernach wohl noch auf die Stellung aufmerksam machen, in welche somit die höheren Vorgesetzten zu ihren Untergebenen gestellt werden? Erscheinen sie hiernach nicht während 11 Monate im Jahr völlig überflüssig und bloß für das Bureaugeschäft da zu sein? Der commandierende General und der Regimentscommandeur sind demnach die einzigen controllierenden und also verantwortlichen Behörden. Und wenn selbst, wie mir der Kriegsminister bemerkte, auch die Inspicierungen durch den commandierenden General nicht nötig erscheinen, so wäre also alle Verantwortlichkeit über die Ausbildung der Truppen einzig und allein dem Gutdünken der Regimentscommandeure überlassen. Ob dann die so oft lobend anerkannte Gleichmäßigkeit ferner noch erhalten werden kann und ob nicht vielmehr jedes Regiment nach der einseitigen Ansicht seines Kommandeurs ausgebildet sein wird, muß ich untertänigst zu beurteilen anheimstellen. Wenigstens würde es sehr hart sein, wenn irgend ein höherer Vorgesetzter künftighin für den Zustand seiner Truppen noch verantwortlich gemacht würde; jedenfalls müßte er sich immer ausbitten, nicht bevor ein Jahr abgelaufen ist, ein tadelndes Urteil aussprechen zu hören und im Laufe dieses Jahres muß er es wieder dem guten Willen des Regimentscommandeurs überlassen, ob er das Getadelte bessern will, da der Brigade- oder Divisionscommandeur erst nach einem Jahre nachsehen darf, ob er gebessert hat.
Außer den Übelständen, daß alle Kontrolle aufhört über die Truppen, wenn der neue Befehl durchgeführt wird, tritt auch noch der ein, daß die nähere Kenntnis der Führer der isoliert stehenden Truppenteile völlig aufhört. Je mehr Truppen zusammen sind zum Herbstmanöver, je weniger ist Kennenlernung der Einzelnen möglich; auch erlauben die Fatiguen dieser Zeit gar keine geselligen Vereinigungen, die einzige Art, wie man Individuen kennen lernt. Hierzu dienten nun gerade die Inspektionsreisen der verschiedenen Vorgesetzten hauptsächlich; wie soll aber künftig ein Brigadecommandeur in der Conduitenliste über die einzelnen Offiziere ein Urteil fällen können, die er nur im Gewühl des Herbstmanövers ein Mal im Jahre sieht? Wie steigert sich die Unmöglichkeit eines gediegenen Urteiles über die Untergebenen für die höheren Generale?
Alle Kenntnis der Garnisonen und Garnison-Einrichtungen hört künftig für die höheren Befehlshaber auf, gewiß zum größten Nachteile der Truppen, da man sich künftig ganz auf das Urteil eines Intendanturbeamten verlassen muß.
Wenn ich somit im Allgemeinen mich ausgesprochen habe über das Princip, was durch die neue Verordnung aufgestellt werden soll, so muß ich nun auch noch untertänigst von der Veranlagung sprechen, aus welchem das alte Prinzip aufgehoben wird. Es ist dies der Kostenpunkt, denn die Reisen sollen enorm kosten. Aus folgender Berechnung hoffe ich ziemlich klar zu zeigen, daß es wenigstens nicht die Generale sein können, welche die enormen Kosten veranlassen.
Im dritten Armee-Corps haben sämtliche Generale im Jahre 1834 2800 Taler verreist; in runder Summe 3000 Taler. Wenn man dies auf neun Generalcommandos anwendet, so ergibt sich eine Summe von 27000 Talern. Wenn man nun annimmt, daß kein Armee-Corps so übel hinsichtlich der Reisen dislociert ist als das dritte, indem nirgends so viele Bataillone isoliert garnisonieren (in Königsberg, Danzig, Stettin, Magdeburg, Erfurt, Posen, Breslau, Neiße, Münster, Wesel, Köln, Coblenz und Trier liegen Bataillone), so dürfte hieraus folgern, daß in anderen Armee-Corps auch viel weniger Reisen vorkommen und also noch gegen jene 3000 Taler erspart werden müßte. Dagegen sind einige Bezirke größer als der dritte und ich will daher sogar annehmen, daß nicht allein 27000, sondern 30000 Taler jährlich verreist werden, d. h. auf die Art, wie meine Generale im Jahre 1834: der Divisionsgeneral zweimal, der Brigadegeneral dreimal. Da nun der Reiseetat, wie er ausgeworfen ist, 190000 Taler beträgt, so bleiben 160000 Taler übrig für die Generalinspekteure und für die Inspekteure, Regimentscommandeure, wenn sie über vier Meilen haben, und für das Civil-Personal des Kriegsministeriums. Nun hat mir aber der Kriegsminister versichert, der Etat sei um 200000 Taler überschritten worden, also seien 390000 verreist worden. Wie das möglich gewesen ist, bleibt mir ein unauflösliches Rätsel. Ich weiß allerdings, daß ein General 11000 Taler allein verreist hat, ein anderer dagegen nur 600; aber selbst wenn man 11000 mit 2 Armee-Corps multipliciert, so kommen 22000 Taler auf die commandierenden Generale und es bleiben immer noch 222000 Taler übrig. Eines klareren Beweises bedarf es wohl schwerlich, daß es die Inspektionsreisen der Generale nicht sind, welche, wenn sie auf das Notwendigste beschränkt werden wie im dritten Armee-Corps, jene ungeheuere Mehrausgabe verursachen. Wenn diese Beschränkungen allenthalben einträten, d. h. der commandierende General ein Mal, der Divisionscommandeur zwei Mal und der Brigadecommandeur drei Mal im Jahre reist oder das den verschiedenen Generälen sagte, daß sie, je nach ihrer Categorie, nicht mehr als eine gewisse Summe liquidieren dürften, die aber nach obiger Reisezahl berechnet werden kann und wie ich dies dem Kriegsminister speciell berechnet habe, so würde der Reiseetat nicht überschritten werden und dadurch alle Vorgesetzten in der Möglichkeit sein, ihre Truppen von Zeit zu Zeit zu inspicieren.
Wenngleich ich kaum erwarten darf, daß diese Auseinandersetzungen Sie zu einer nochmaligen Recherche der ganzen Angelegenheit bewegen werden, namentlich, auf welche unverantwortliche Art jene enorme Summe hat können verreist werden, so glaube ich doch nicht schweigen zu dürfen, um so mehr, da mir noch nach meiner Eingabe an den Kriegsminister die Äußerungen vieler Generale zukamen, die ganz wie ich diese Angelegenheit betrauern.
Uns allen erscheint es sehr leicht, den existierenden Mißbräuchen entgegen zu arbeiten, ohne deshalb ein neues Princip der Ökonomie wegen in der Armee einzuführen, die sich beim alten Princip sehr wohl befand, während das neue nur Schmerz erregt hat. Denn allen Generalen kann es doch nur schmerzlich sein, ihnen eine Stellung gegeben zu sehen, von welcher aus sie auf die richtige Bearbeitung des ihnen anvertrauten Materiales keine Einwirkung haben sollen und sich daher auch aller Verantwortlichkeit überhoben zu sehen. Das unausbleibliche Gefühl, überflüssig zu sein, muß sich einem Jeden aufdrängen und kann unmöglich auf den Geist der Armee günstig wirken. Sehr wohl weiß ich, daß ich viel wage, mich so unumwunden über eine bereits von Ihnen erlassene Ordre auszusprechen. Aber täglich mehr mich überzeugend, welchen Eindruck diese Bestimmung auf die Befehlshaber gemacht hat, halte ich mich um so mehr verpflichtet, nicht zu schweigen, und Ihnen im Namen der Beteiligten zu zeigen, zu welchen Consequenzen jene Anordnungen führen.
Ihr gehorsamer Sohn
Wilhelm.
Ludwigslust, den 12. Juni 1835.
Während meiner diesjährigen Inspectionsreise werde ich fast von allen Landesbehörden mit der Bitte angegangen, ob es nicht möglich sei, die Rekrutengestellung statt am 1. April im Herbst, also etwa am 1. Oktober eintreten zu lassen. Da natürlich dies der einstimmige Wunsch aller Militärs ist, so werde ich binnen kurzem mich unterstehen, einen officiellen Antrag untertänigst dieserhalb einzureichen, um wenigstens für das 3. Armee-Corps diesen Einstellungstermin zu erlangen.
Ich bin beständig für denselben gewesen und gab nur in der Kommission und in meinem Berichte deshalb nach, weil man eine Gleichmäßigkeit des Einstellungstermines beliebte und die nördlichen Armee-Corps die Winterkälte ohne Exercierhäuser gegen jenen Termin einwendeten. Im 3. Armee-Corps fällt dieser Grund fort, da fast überall Exercierhäuser oder Gelasse sind, auch die Garde sich ja bis vor 5 Jahren ohne dergleichen behalf. Für die Einwohner wäre dieser Termin deswegen unendlich vorteilhafter, weil alle Unsicherheit über die Einstellung des Einzelnen fortfällt, wenn er nicht 6 Monate zu Haus gehen muß, denn während der Zeit stellen die Regimenter Freiwillige ein und brauchen daher um so weniger Cantonisten; die also, welche nicht gebraucht werden, es aber erst im März erfahren, sind nun ohne Brot, da ihre Dienste gekündigt waren, die Einstellung der sogenannten Brotlosen fällt auch fort, d. h. derjenigen, welche im Herbst gleich erklären, ohne sofortige Einstellung nicht leben zu können; für Jeden solcher Rekruten muß nun also ein anderer entlassen werden, der noch nicht 2 Jahre dient. Durch alles dies entsteht eine Unsicherheit bei den Einzustellenden und eine Not für den Einzelnen, die mit einem Male gehoben wäre, wenn im Herbst ausgehoben und gleich eingestellt würde...
Berlin, den 14. Januar 1836.
In den Anlagen unterstehe ich mich, Ihnen untertänigst vorzulegen:
1.) einige Bemerkungen über zweckmäßig scheinende Einrichtungen bei der russischen Truppe;
2.) meine Ansicht über die jetzt im Werk stehende Veränderung der Kadettenanstalten;
3.) Vorschläge über Besetzung einiger Vakanzen im 3. Armee-Corps. Die Ansichten ad zwei habe ich weder den früheren noch den jetzigen Cadetten-Commandos mitgeteilt, obgleich sie denen des früheren entsprossen sind. Ich habe sie natürlich nur in allgemeinen Umrissen hingestellt, glaube aber, sie doch nicht unterdrücken zu dürfen in einem Moment, wo von Umformung dieser Anstalten die Rede ist.
Ihr gehorsamer Sohn
Wilhelm.
Bei dem mir erst vor kurzem bekannt gewordenen Plan der Vermehrung der Kadettenanstalten durch Gründung zweier, in Schlesien und in Westphalen, welche zur Berliner so gestellt werden sollen in Gemeinschaft mit der Culmer und Potsdamer, daß aus den Provinzial-Anstalten die Zöglinge nur als Port d’Epee-Fähnriche in die Armee treten sollen, während die ausgezeichneten Zöglinge derselben nach dem Berliner Corps kommen sollen, um daselbst bis zum Austritt als Offiziere gebildet zu werden, liegt eine gewiß sehr heilsame Ansicht und Absicht zu Grunde. Doch scheint dabei ein früherer Plan des Generals v. Braase, den er vor Jahren schon dem Kriegsminister einreichte, ganz übersehen worden zu sein. Die Grundidee ist allerdings dieselbe, doch unterscheidet sich dieser Plan von dem im Werk stehenden dadurch, daß
1.) das Berliner Kadettencorps einen verringerten Etat von Zöglingen als jetzt erhalten sollte und daß dadurch
2.) bei einer solchen Verringerung die Kosten der neu zu errichtenden Anstalten ganz gedeckt werden können.
Die Ansichten, die für 1 sprechen, sind das gewiß vielfach gefühlte Bedürfnis, sich in der Armee einzelne Offiziere zu erziehen und zu bilden, die durch Vielseitigkeit der geistigen Bildung und durch eine höhere und feinere Erziehung zu mehrseitigen Verhältnissen vorbereitet sind und gebraucht werden können. Je höher man die Ansprüche steigert, je geringer wird die Anzahl der zu dirigierenden Zöglinge sein müssen und desto sorgfältiger wird alsdann Auswahl in den Vor-Anstalten zu treffen sein. Wenn der Etat dieser Anstalt auf 100 Zöglinge festgesetzt würde, so wäre dies wohl das Maximum, bei welchem man noch eine so sorgfältige Erziehung und Ausbildung erwarten kann als hier gewünscht wird. Unzertrennlich von einer solchen Anstalt ist jedoch ein längeres Verweilen in derselben. Es würde zu erwägen sein, ob dieses längere Verbleiben für alle Zöglinge durchgängig stattfinden sollte oder ob, wenn etwa das 19. Jahr als Austritt aus der Anstalt festgesetzt würde, mit welchem sie als Offizier zur Armee übertreten, die Fähigsten unter den Abscheidenden zwar auch zu Offizieren avancierten, aber nun noch vielleicht zwei Jahre eine fernere Ausbildung erhielten, nach welcher Zeit sie erst patentiert zur Armee versetzt würden, entweder mit dem Datum ihres Avancements zum Offizier oder bei ausgezeichneten Fähigkeiten und großer Application mit selbst vordatierten Patenten. Es würde dies eine Begünstigung sein, wie sie jetzt den Portepee-Fähnrichen zu Teil wird, welche nach vorzüglichem Examen ohne Vorschlag Allerhöchst avanciert worden. Wenn dies längere Verbleiben der Fähigsten beliebt würde, so könnten diese Zöglinge vielleicht danach in den Sommer- oder Herbst-Monaten Teil an den praktischen Übungen der Truppen nehmen. Eine Hauptbedingung würde für diese fähigsten Zöglinge bei ihrem Übertritt zur Armee die sein, daß sie, wenn sie auch noch so fähig für den Generalstab oder die Adjutantur qualificiert schon befunden würden, sie jedenfalls erst auf mehrere Jahre zum praktischen Dienst eintreten müßten bei der Truppe.
ad 2.) durch die Verringerung des Etats des Berliner Cadettenhauses werden Räume und Gebäude disponible, die verkauft werden können. Der ganze Hausetat wird verringert und daher wohlfeiler, so daß aus diesen Ersparnissen ect. die Neueinrichtungskosten der zwei zu errichtenden Anstalten gedeckt werden können, sowie deren Neuetats keine Mehrkosten erzeugen würden.
Der bereits gehörte Einwand, daß die Officiere, welche die Kriegsschule besuchen, solche Individuen wären, als die sind, welche man hier im Auge hat und schaffen will, ist nicht haltbar, denn 1. werden die die Kriegsschule besuchenden Officiere der Natur der Sache nach nur in derselben unterrichtet, aber nicht ferner erzogen, und 2. findet zum Besuche dieser Schule keine Auswahl beim Anmelden durch höhere Vorgesetzte statt, sondern, wer die Fähigkeiten, das Examen machen zu können, in sich fühlt, meldet sich und nur das Bestehen im Examen entscheidet über ihre Annahme. Der große Nutzen, den die Kriegsschule übrigens stiftet, ist unverkennbar und muß dieselbe unverändert fortbestehen.
Der ganze hier gemachte Vorschlag ähnelt in Einigem der ehemaligen Ecole militaire; nur daß die Zahl der Schüler größer ist und die Kosten nicht so disproportioniert wie in jener Anstalt wären. Folgendes würden ungefähr die zur Ausführung kommenden Änderungen in den verschiedenen Cadettenanstalten sein:
Die vier Provinzial-Cadettenanstalten werden etatmäßig auf 204 Köpfe gebracht; gibt 816 Zöglinge; das Berliner Cadettencorps wird etatmäßig stark 100 Zöglinge; Summa 916 Zöglinge.
Die Annahme in den Provinzial-Cadettenanstalten findet wie bisher statt mit dem 11. Jahre. Die Zöglinge verbleiben in denselben bis zum 17. Jahre, also 6 Jahre. Nach bestandenem Port d’Epee-Fähnrichs-Examen scheiden jährlich 34 aus, in Summa 136 Zöglinge und zwar 24 treten zur Armee über und 10 treten in das Berliner Cadettencorps, also 96 und 40 Zöglinge. Die auf solche Art erfolgende Complettierung des Berliner Cadettencorps ergibt ein Manquement von 20 Köpfen, welches absichtlich geschieht, um einer oder der anderen Anstalt Spielraum zu lassen, einige Zöglinge mehr hierher abzugeben, wenn sich mehr qualificierte vorfinden als 10. Das Verbleiben in dem Corps ist auf 2 Jahre festgesetzt, so daß jährlich die Hälfte, also 40 Zöglinge als Officiere in die Armee übertreten. Diese Anzahl verringert sich, je nach dem einige Zöglinge nach erfolgtem Officiers-Examen und nach Ernennung zu Officieren noch zu der höheren Bildungsklasse in der Anstalt zurückgehalten werden.
Die obigen jährlich übertretenden 96 Port d’Epee-Fähnriche und diese jährlich übertretenden 40 Officiere geben vorstehende 136 Individuen, die jährlich der Armee aus den Anstalten zuwachsen und welche Anzahl daher jährlich in den Anstalten neu aufgenommen werden kann. Für die zur höhern Bildungsstufe ausgewählten Zöglinge würde gleichfalls eine zweijährige Dauer angenommen als längeres Verbleiben in der Anstalt. Die Zahl dieser Eleven bleibt unbestimmt, dürfte aber 20 nicht überschreiten.
Da es vorkommt, daß fähige junge Leute in einem Jahre das Port d’Epee und Officiers-Examen machen, und dies vielleicht bei allen den Zöglingen zu erwarten stünde, welche zum Übertritt ins Berliner Cadettencorps ausersehen sind, so könnte angeordnet werden, damit sie ihren Mitzöglingen, die bald nach ihrem Übertritt zu Regimentern das Officier-Examen machen, nicht in der Anciennität einst unverschuldet nachstehen, daß diese Zöglinge bereits die ersten Jahre ihres Eintritts ins Berliner Corps zum Officier-Examen zugelassen werden. Bestehen sie im Examen, so könnte man ihnen gestatten, den Officierdegen zu tragen und würde ihnen Patente beim Austritt im nächsten Jahre von jenem Examentermine verleihen.
Wilhelm.
Marienbad, den 17. Juli 1836.
Eine interessante Mitteilung hat mir der König von Württemberg gemacht, die über die Schlauheit Louis Philipps einiges Licht gibt. Schon vor 3 Jahren ließ Letzterer durch eine Dame aus Paris, die in Stuttgart verschwägert ist, unter der Hand den König von Württemberg sondieren, ob der Herzog von Orleans wohl rechnen könnte, die Hand einer der Töchter des Königs zu erhalten; der König lehnte die Sache in ausreichender Antwort gänzlich ab. Demungeachtet erschien im vorigen Jahre, 1835, der französische Gesandte in Karlsruhe, Mr. de Mornais, in Stuttgart mit der officiellen Mission, um die Hand der ältesten Princeß für den Herzog von Orleans anzuhalten, wobei er den Auftrag hatte zu sagen, daß diese Verbindung in jeder Beziehung günstig für Württemberg sei, daß sie es aber dadurch noch mehr werden solle, indem Louis Philipp verspreche, den württembergischen Ländern jeden möglichen Vorteil zu verschaffen; denn, da es doch natürlich sei, daß über kurz oder lang ein Bruch mit Frankreich erfolge oder daß Unruhen in Deutschland ausbrächen, so würde er dann natürlich die Propaganda loslassen, wobei er aber verspreche, daß Württemberg von derselben so wie überhaupt bei jeder Gelegenheit verschont bleiben solle; bei einem Friedensschluß jedoch oder bei sonstiger Veranlassung werde Louis Philipp Alles anwenden, um das Königreich Württemberg bedeutend zu vergrößern.
Der König von Württemberg refusierte aber ganz bestimmt die Hand seiner Tochter, weil er dieselbe in Deutschland etabliert sehen wollte; übrigens sei er mit seiner jetzigen Lage völlig zufrieden, so daß also alle Verheißungen ihn nicht umstimmen würden und sei er entschieden, mit Deutschland Freud’ und Leid zu teilen...
Marienbad, den 3. August 1836.
Soeben erhalte ich aus Berlin die amtliche Mitteilung, daß Sie nicht die Gnade gehabt haben, auf meinen Vorschlag wegen der Verlegung des Einstellungstermines des Infanterie-Ersatzes vom Frühjahr auf den Herbst einzugehen. Ich kann nicht leugnen, daß mich diese Ihre Entscheidung recht bekümmert, da ich aus den entwickelten Gründen, militärischen sowohl wie administrativen, hoffen durfte, daß wenigstens ausnahmsweise, behufs der nächsten großen Revue des dritten Armeecorps das Verfahren genehmigt werden würde, um so mehr... als ich aus dem Kriegsministerium erfuhr, daß in demselben sowohl die Stimmen dafür sind als auch von den höchsten Zivilbehörden schon mehreremals dringend diese Angelegenheit in Anregung gebracht worden ist. Es kann also wohl nur die Privatansicht des Generals Schöler im kriegsministeriellen Bericht an Sie sich gegen die Maßregel ausgesprochen haben; der General v. Witzleben hätte es gewiß nicht getan. Die Ansicht, daß es eine Abweichung von dem Bestehenden sei, welche erst triftig untersucht werden müßte, darf ich vielleicht insofern bekämpfen, als im Bereich des dritten und vierten Armeecorps alle Militär- und Civilbeamten für die Verlegung sind, so daß also einer ausnahmsweisen oder versuchsweisen Ausführung gar nichts im Wege stehen würde und dieselbe vom gemeinen Mann selbst als eine große Erleichterung angesehen wird. Ich würde auf eine allgemeine Veränderung auf meinen Bericht allein niemals gerechnet haben, da die Zeit zu kurz war, vom Juli bis zum September die Sache in allen Provinzen untersuchen zu lassen. Aber da so viele gewichtige Stimmen sich dafür ausgesprochen haben, so rechnete ich wirklich mit Bestimmtheit auf die versuchsweise Einführung bei meinem Corps, welche Bitte ich nochmals auszusprechen mich unterfange.
Wollten Sie vielleicht noch ein anderes Urteil hören, so würde ich vorschlagen, den General v. Röder zu einem Bericht aufzufordern. General v. Natzmer[93] spricht mir fast täglich hier von dieser Angelegenheit und von seinem sehnlichen Wunsch, sie in Anwendung kommen zu sehen...
Babelsberg, den 17. Oktober 1837.
Wenn mit dem morgigen Tage mein Sohn sein 6. Jahr zurücklegt und dies öfters der Termin gewesen ist, an welchem die Prinzen Ihres Hauses aus den Händen der Bonnen in die der Gouverneure überzugehen pflegen, bisher dieses Überganges meines Sohnes jedoch noch nicht Erwähnung geschehen ist, so halte ich es für meine Pflicht, mich darüber heute noch gegen Sie auszusprechen. Die Madame Godet, dessen Sorge der Kleine bisher anvertraut war, ist in jeder Beziehung so ausgezeichnet und von so eminent-günstigem Einfluß auf die Entwicklung desselben gewesen, daß wir nicht dankbar genug sein können, daß sie uns vom Schicksal zugeführt worden ist. Dies ist aber auch der Grund, warum wir es sehr wünschen, daß der Kleine noch eine Zeit lang ihrer Pflege und Erziehung anvertraut bleibe, so daß nur erst im Laufe des Sommers wir den Übergang zu einem Gouverneur wünschen können. Was nun die Wahl selbst eines Gouverneurs betrifft, so ist sie unendlich schwer, wenn ich bedenke, welcher Zukunft mein Sohn vielleicht entgegen geht. Ich fühle die ganze Verantwortung nur zu schwer auf mir lasten, welche diese Wahl mit sich führt und ich muß gestehen, daß dieselbe eigentlich noch nicht fest bei mir ist. Mein Plan ist, einen älteren Offizier zu wählen als eigentlichen Gouverneur, unter ihm aber einen jüngeren Offizier angestellt zu sehen, der zugleich von jenem älteren die Richtung erhält, den Kleinen aber hauptsächlich dann leiten soll, wenn jener ältere Offizier durch Familienverhältnisse oder sonstige Abhaltungen behindert ist, um ihn zu sein. Vorläufig habe ich zum Gouverneur den Oberstleutnant von Unruh, meinen Adjutanten, ausersehen, ihm jedoch noch niemals davon sprechen wollen, bevor ich Ihre Ansicht kenne. Für den jüngeren Offizier ist meine Wahl noch nicht so festgestellt und werde ich mir vorbehalten, hierüber, wenn Sie den ganzen Plan genehmigen, später Vortrag zu machen.
Ihr gehorsamer Sohn
Wilhelm.
Berlin, den 31. Mai 1838.
Ihren Wunsch, bei meinem Sohne außer dem Obersten v. Unruh als Gouverneur keinen zweiten jüngeren Offizier, sondern einen Zivil-Gouverneur anzustellen, habe ich natürlich nur als einen Befehl ansehen können und habe ich sofort Erkundigungen über dergleichen junge Männer angestellt. Es hat sich als ein ganz vorzügliches Subjekt der Sohn der jetzigen Bonne des Kleinen, Herr Godet[94] in Neuchatel herausstellt, den wir bereits seit längerer Zeit kennen, als er seine Studien hier machte. Da er sich der Theologie widmet, so adressierten sich unsere Erkundigungen an den Hofprediger Stracht und den Professor Neander[95], welche Beide dem jungen Godet das ungeteilteste Lob, namentlich Letzterer, erteilte.
Ich habe daher dem jungen Manne das Anerbieten, die Stellung bei meinem Sohne anzunehmen, gemacht und sehe seiner Antwort entgegen.
Der beste Termin zum Wechsel des Erziehungspersonales dürfte nun wohl erst der Herbst sein, indem mit den neuen Hoffnungen in meiner Familie dann gleich Alles auf ein Mal verändert werden könnte, um so mehr, da wir hoffen, Madame Godet bei dem zu erwartenden Kinde, wenn der Himmel Alles gnädig wendet, ihre Stelle anzuweisen. Auch ist durch die Feuersbrunst auf dem Babelsberge kein Gelaß mehr vorhanden, wo Gouverneur und Instructeur untergebracht werden könnten für diesen Sommer. Dagegen soll Oberst Unruh, wenn er mit mir vom Rhein zurückgekehrt sein wird, so viel als möglich sich in der Gesellschaft des Kleinen befinden.
Ihr gehorsamer Sohn
Wilhelm.
Saarlouis, den 21. Juni 1838.
.... Aachen habe ich seit 8 Jahren noch unglaublich verschönert gefunden... Es herrscht viel Elegance und Luxus in Toiletten und Equipagen, sodaß ich ganz frappiert war. Die Zweige der Industrie in und um Aachen nehmen unglaublich zu, sowie auch auf der Straße von Trier hierher. Ich habe vielerlei Fabriken besichtigt... in Malmedy (ein so echt französisches Völkchen, daß man sich inmitten nach Frankreich versetzt glaubt, der enormen Patrioten ihren Reden nach zu urteilen) ..., die alle in Flor sind und außerordentlich in ihren grandiosen Anlagen, Einrichtungen und Resultaten sind. Es ist eine wahre Freude zu sehen...
Berlin, den 6. Oktober 1838.
Sie haben gnädigst vorläufig die Wahl des Obersten v. Unruh als Gouverneur meines Sohnes zu genehmigen geruht. Da dies Verhältnis nunmehr vollständig eintreten muß, so wollte ich nun die desfalsige Ernennung hiermit antragen. Die große Gewissenhaftigkeit des Obersten v. Unruh hat ihn aber den Wunsch aussprechen lassen, die Gouverneurstellung ihm vorläufig nur als ein Commando zu übertragen, während er noch mein persönlicher Adjutant bleibt, damit, wenn er oder ich die gewünschte Qualification zu seinem Amt nicht entsprechend fände, sein Rücktritt zu mir für beide Teile weniger empfindlich wäre. Da ich diese Ansicht nur teilen kann, so will ich also untertänigst hiermit darauf antragen, den Oberst v. Unruh nur zur Führung meines Sohnes mit Beibehalt seines Verhältnisses als mein Adjutant commandieren zu lassen.
Zum Untererzieher haben Sie gleichfalls vorläufig den Herrn Friedrich Godet zu wählen genehmigt; seine Ernennung würde daher nunmehr auch erfolgen müssen.
Beide Herren haben bereits seit diesem Sommer meinen Sohn des Öfteren besucht und sich mit ihm bekannt gemacht, um den Übergang mit einem Male nicht zu plötzlich für das Kind zu machen.
Ihr gehorsamer Sohn
Wilhelm.
Berlin, den 30. November 1838.
Schon nach meiner Rückkehr von der ersten Inspektionsreise am Rhein im Sommer dieses Jahres hatte ich es für meine Pflicht gehalten, Ihnen Meldung von dem Eindruck zu machen, welchen mir die Stimmung der Bewohner in jenen Provinzen gemacht hatte. Was ich Ihnen gleich anfangs mündlich meldete, wollte ich schriftlich vervollständigen. Die Zeit in Teplitz ließ nur jedoch kaum so viel Muße, die militärischen Arbeiten zu vollenden; die zweite Inspektionsreise, die Herbstmanöver und vor allem die schon zum 4. Oktober damals anberaumte Ankunft der Oberpräsidenten jener Provinzen ließen jene Arbeiten unvollendet. Ich sehe mich jedoch jetzt veranlaßt, einen Teil jener Bemerkungen aufzunehmen und zur Sprache zu bringen, indem ich erfahren habe, daß dieser Gegenstand bereits Ihre ganze Aufmerksamkeit auf sich gezogen hat. Es ist dies die Stellung des Minister von Kamptz[96] als Justizminister für die Rhein-Provinz oder für die französische Gesetzgebung.
Meine pflichtmäßige Überzeugung muß ich nach Allem, was ich darüber fast täglich auf meiner Reise hörte, dahin aussprechen, daß der Minister v. Kamptz alles und jedes Vertrauen in der Provinz verloren hat, jeglicher Achtung ermangelt und somit seine fernere Belassung in der Stellung unhaltbar geworden ist.
Die Gründe zu dieser Stimmung sind sehr kurz gefaßt folgende: Herr v. Kamptz hat bei Übernahme des Ministerium teils öffentlich, teils privatim erklärt, daß er Alles, was in seiner Macht stände, anwenden würde, um die französische Gesetzgebung abzuschaffen; er wolle sie, was er auch völlig erfüllt hat, so durchführen, daß sie in ihrer Konsequenz gestört werde und somit von selbst fallen müsse. Darauf hat er in zwei Jahren eine Rundreise in der Provinz gemacht und nun mit einem Male die entgegengesetzte Sprache geführt, sich auf das Lebendigste für die Erhaltung der französischen Gesetzgebung ausgesprochen und seine bonnes offices zu diesem Zwecke versichert. Kaum von dieser Rundreise zurückgekehrt, hat er sich wieder ganz in der früheren Art ausgesprochen und in Privatbriefen vernehmen lassen und wieder in der früheren Richtung verfahren. Es bedarf wohl gar keines Kommentars, um die Mißstimmung aller Klassen der Bevölkerung, aber namentlich des Beamtenstandes und der gebildeten Mittelklasse zu erklären, wenn man einen so hochgestellten Staatsmann so veränderlich in seinen Ansichten erblickt, von dem das Wohl und Wehe der Bevölkerung abhängen soll. Hierzu gesellt sich nun aber noch eine Schwäche in der Behandlung der Personal-Verhältnisse, welche noch weniger dem Ministerium Kamptz Achtung erwerben kann. Er steht mit vielen Justizbeamten in Correspondenz, die ihm so zu sagen den Hof machen; die Personen begünstigt er bei Anstellungen und Beförderungen, wobei die ärgsten Mißgriffe vorgekommen sein sollen. Außerdem hat er das ihm in einzelnen Fällen von Ihnen delegierte Begnadigungsrecht in einem Maaße mißbraucht und ausgedehnt, daß es fast sprichwörtlich am Rhein geworden ist, wenn ein Verbrecher nach der Strenge der Gesetze verurteilt wird, derselbe gar bald zum Nachteil der Mitmenschen von Herrn v. Kamptz begnadigt werden würde.
Wenn derselbe somit also alle Achtung, alles Vertrauen und Ansehen verloren hat, so ist es nur zu erklärlich, wie sich gegen denselben nur eine Stimme in dieser Beziehung erhoben hat, ja wie leider sich in den Reihen der Justizbeamten eine Opposition gegen ihren Minister erhebt, die an und für sich gewiß sehr sträflich, aber wahrlich nicht zu verwundern ist.
Wenn alle diese Ansichten und Mitteilungen einzeln nur mir zu Ohren gekommen wären, so würde ich noch kein großes Gewicht darauf gelegt haben; aber ich kann versichern, daß meine Umgebung auf der Reise mir fast täglich aus jedem Nachtquartier dieselben Mitteilungen zu machen hatte, sodaß es unter uns fast schon zur täglichen Begrüßung gehörte, was man Neues über Herrn v. Kamptz vernommen habe. Somit ist die Stimmung gegen denselben also als eine ganz allgemein mauvaise nur anzusehen. Sie ist aber um so übler, als die Justiz doch diejenige Partei ist, welche Jedermann einleuchtend ist und die am allermeisten besprochen wird. Eine so begründete Mißstimmung aber über diese Branche bestehen zu lassen, während noch so viele andere Gründe zur Aufregung in jener Provinz vorhanden sind in diesem Augenblick, scheint einer großen Aufmerksamkeit wert. Und da die Abhülfe für den gegebenen Fall rasch gefunden ist, und mit Schonung für die Person eintreten kann, die Ruhe, das Vertrauen der Provinz aber vor Allem jetzt erhalten werden muß, so habe ich keinen Anstand nehmen dürfen, mich hier offen auszusprechen.
Ich hoffe von Ihnen nicht mißverstanden zu werden bei diesem Schritt; es ist der erste der Art, den ich tue, wohl wissend, daß mir für gewöhnlich die Einmischung in solche Verhältnisse nicht zusteht. Aber meine Stellung im Laufe dieses Jahres zur Rhein-Provinz, die Dringlichkeit des questionierten Verhältnisses, das mir nur zu klar geworden ist, ließen mich zum Besten Ihres Dienstes und des Landes diese Zeilen aufsetzen.
Was nun noch die französische Gesetzgebung an und für sich anbetrifft, so gehöre ich zwar zu denen, die sie so früh wie möglich abgeschafft zu sehen wünschen. Indessen, da man dieselbe nun 25 Jahre in Kraft gelassen hat, so scheint es mir nicht möglich, sie anders als bei Erscheinen der umgearbeiteten allgemeinen Gesetzgebung aufheben zu können, ohne die Stimmung am Rhein jetzt zu irritieren. Die Provinz hierüber zu beruhigen, dürfte sehr wichtig sein; bis zum Erscheinen jener revidierten Gesetzgebung aber ist gewiß es von Wichtigkeit, daß die französischen Gesetze in’s Deutsche übersetzt werden und als rheinisches Recht in Kraft bleiben. Diese Arbeit in Jahresfrist vollenden zu können, wird allgemein versichert.
Wenn der Minister v. Kamptz die Revision der Gesetzgebung vorläufig noch behält, so wird ihm die Entbindung vom Rheinischen Ministerium weniger empfindlich sein. Dasselbe soll, allen gehörten Ansichten nach, am besten wieder mit dem Justizministerium zu verbinden sein, wo es ein Departement bilden würde, an dessen Spitze zu stellen allgemein der Regierungspräsident Reppenthal zu Köln als der Fähigste zu diesem Posten bezeichnet wird. Ihre Entschuldigung über den gewagten Schritt mir untertänigst erbittend, verbleibe ich
Ihr gehorsamer Sohn
Wilhelm.
Berlin, den 3. December 1838, ½12 Nachts.
Gott hat unsere Wünsche und Hoffnungen auf das gnädigste in Erfüllung gehen lassen. Zehn Minuten vor 11 Uhr ist Augusta sehr rasch und glücklich von einer Tochter[97] entbunden worden. Nicht genug können wir Gott danken für die so leichte und rasche Entbindung. Welch’ ein Kontrast mit vor 7 Jahren. Gestern Mittag empfand Augusta einige Anzeichen, daß es recht bald zur Entbindung kommen würde. Da es heute ganz so wie gestern blieb, so fuhr sie um 2 Uhr spazieren. Um 5 empfand sie etwas mehr Schmerzen; die Hebamme erklärte aber, daß bis Morgen Mittag an nichts zu denken sei. Um ½8 wurden die Schmerzen heftiger und häufiger und um 9 erklärte die Hebamme, daß die Geburt in ganz Kurzem bevorstände. Trotz der langen Erwartung waren wir auf diese Schnelle nicht gefaßt, sodaß Alles über Hals und Kopf arrangiert ward. Augusta ging ins Bett um ½10 und um 11 Uhr weniger 10 Minuten war sie entbunden ohne alle künstlichen Mittel, bloß durch die Hebamme im Beisein von Dr. Hack.
Augusta hat im Ganzen eigentlich wenig gelitten, was schon in der kurzen Dauer der Wehen begründet ist. Dennoch war sie sehr erschöpft und mehreren Ohnmachten nahe. Nach ¼stündigem Schlaf kam sie ganz zu sich und fühlt sich wohl.
Mademoiselle ist sehr blühend und stark zur Welt gekommen und hat gewaltig geschrien, bis der unersättliche Durst gestillt ward.
Gott gebe, daß Mutter und Tochter ferner sich Seines Segens zu erfreuen haben.
Ihr sehr glücklicher Sohn
Wilhelm.
Berlin, den 18. Juni 1839.
Soeben war der Fürst Wittgenstein bei mir, um mir Ihre gnädigen Bestimmungen wegen der Geldangelegenheiten bei meiner bevorstehenden Badereise anzuzeigen sowie das Geschenk eines Landaulet-Reise-Wagens, welchen die Ärzte für wünschenswert halten.
Kaum weiß ich Worte zu finden, um Ihnen meinen tiefgefühlten Dank für diese Beweise Ihrer unendlichen Gnade, Liebe und Fürsorge auszusprechen. Es sind Beweise, die mir so tief ins Herz gehen, daß ich kaum Herr meiner Thränen bin, wenn ich die Bedeutung dieser Gnaden mir klar mache.
Möge der Himmel mir die verlorene Gesundheit wiederschenken und es mir dann vergönnt sein, mit neuer Kraft mich Ihrem Dienst zu weihen und damit die kindliche Dankbarkeit abzutragen, zu der ich immer, aber heute mehr wie je, verpflichtet bin.
Ihr gehorsamer Sohn
Wilhelm.
Berlin, den 15. Juni 1839.
Bei der unendlich gnädigen Art, mit welcher Sie für meine diesmalige Badereise gesorgt haben, wird es mir schwer, mit folgendem Vortrage Sie anzugehen und ich muß es, weil der Dr. Kuntzmann mir wiederholt es zur Pflicht gemacht hat. Es ist auch nicht für mich, sondern für Augusta, daß ich sprechen muß. Sie leidet seit ihrem letzten Wochenbett wieder so bedeutend an Dérangement des Unterleibes, daß ihr der Gebrauch Marienbads unerläßlich geworden ist und zwar an der Quelle, indem der Gebrauch dieses Brunnens hier schon fast gar keine Wirkung mehr tut. Der Grund, warum ich so spät mit diesem Vortrag komme, liegt in dem Kampf, den ich mit Augusta und ihrem Arzt gehabt habe, indem Letzterer auf die Badereise bestand, Erstere jedoch aus Discretion gegen Sie wegen der zu erbittenden Reisemittel durchaus sich sträubte auf den Plan einzugehen. Wenn ich nun diese Discretion doppelt in diesem Jahre teilen müßte, so gebietet es mir doch auf der anderen Seite die Pflicht für Augustas Gesundheit, Ihre Erlaubnis zu dieser Badereise nachzusuchen und um die nötigen Reisemittel zu bitten.
Der Schein einer Vergnügungsreise dürfte doch wohl auf diese Reise nicht zu werfen sein, weil, als solche betrachtet, wohl nichts natürlicher gewesen wäre, als daß Augusta mich nach meiner schweren Krankheit nach Ems begleitet hätte, was für sie und mich eine Beruhigung gewesen wäre. Aber aus obiger Diskretion haben wir diesem Wunsch nicht nachgegeben und als Ihre gnädige Bestimmung über die pecuniären Verhältnisse meiner Reise mir bekannt wurden, war nun schon des Dr. Kuntzmann dringende Bitte wegen Marienbad geschehen, sodaß nun eine nachträgliche Bitte um Augustas Mitreise nach Ems auch nicht mehr zulässig war.
Im Falle Ihrer Genehmigung wird Augusta jedenfalls ihre Reise nicht vor Mitte Juli antreten, um zu Ihrer Disposition bis zu Ihrer Abreise nach Teplitz zu bleiben und würde ich sie dann auf meiner Rückreise in Marienbad abholen können.
Durch Fürst Wittgenstein darf Augusta Ihrer gnädigen Entschließung wohl entgegen sehen.
Ihr gehorsamer Sohn
Wilhelm.