1. Friedrichs des Großen königliche Freiheit.
»Die Religionen Musen alle Tolleriret werden und Mus der Fiskal nuhr das auge darauf haben das Keine der andern abruch Tuhe, den hier mus jeder nach Seiner Fasson Selich werden.«
Erlaß Friedrichs II. vom 23. Juli 1740.