Das Verbot des Katalogs verbotener Bücher.
Statt vor der anstößigen unmoralischen, kirchenfeindlichen und gotteslästerlichen Literatur zu warnen, war der seit 1765 in mehreren Ausgaben bei verschiedenen Verlegern erscheinende Katalog der verbotenen Bücher gerade ein Führer zu diesen unsauberen Quellen geworden und wurde von Liebhabern und Sammlern besonders erotischer Literatur niederster Sorte fleißig benutzt. Zu dieser Erkenntnis kam im Jahre 1777 endlich auch die Zensurhofkommission und zog daraus die einzig richtige Konsequenz: der Katalog der verbotenen Bücher wurde nun selbst auf den Index gesetzt.