Das vierte Gebot.

Klingers »Zwillinge«, die 1776 in einem Hamburger Preisausschreiben gekrönt wurden, kamen am 11. Januar 1777 auf dem Burgtheater zur Aufführung, wurden aber am nächsten Tage durch Allerhöchsten Befehl verboten, »für jetzt und für alle Zukunft«! Den Schauspieler Lange beschenkte zwar Kaiser Joseph für sein treffliches Spiel mit 100 Dukaten, erklärte ihm aber zugleich, dies Stück enthalte gar zu viel gegen das vierte Gebot, das er in Ehren halten müsse. Am 2. Juli schrieb Regierungsrat Gebler an Friedrich Nicolai, der Kaiser selbst habe nicht nur dieses Drama Klingers, sondern überhaupt »alle dergleichen gräßliche, unsinnvolle Shäkespearischen Nachäffungen künftig« auf dem Theater verboten.

Das Konkurrenzstück zu den »Zwillingen«, »Julius von Tarent« von Leisewitz, das ebenso wie Klingers Werk einen Brudermord behandelt, durfte erst am 15. November 1785 gegeben werden; es stand bis 1780 im Katalog der verbotenen Bücher.