Die Jagd auf die Bulletinschreiber.
Wie machtlos die regierende Gewalt der Presse gegenüber war, zeigte nichts deutlicher als das Scheitern aller Bemühungen, die geschriebenen Zeitungen zu vertilgen, mit denen sich kleine Beamte eine Nebeneinnahme zu verschaffen wußten.
1792 war die Bulletinschreiberei aufs strengste untersagt worden. Aber man hatte, um unnötiges Aufsehen zu vermeiden, diesen Befehl nicht veröffentlicht, sondern nur durch ein Rundschreiben allen amtlichen Stellen mitgeteilt, wo die Verfasser dieser »Bülletins« an irgendeinem staubigen Aktentisch zu sitzen pflegten, alles sammelten, was ihnen an offiziellen Brocken erreichbar war, und dieses Gemisch von Vertraulichem und längst Bekanntem zu Korrespondenzen besonders für Hamburger Blätter verarbeiteten.
Mit jenem Verbot glaubte man das Handwerk mit Stumpf und Stiel ausgerottet zu haben. Aber 1794 blühte es wie nie zuvor, denn die strengere Zensur des gedruckten Wortes machte ja das geschriebene um so wertvoller! Das ganz Automatische dieser Erscheinung wollten aber die Minister nicht einsehen, und statt auf der einen Seite die Zügel lockerer zu lassen, verdoppelten sie nun ihren Eifer auch auf der andern. Eine vollständige Detektivkomödie wurde in Szene gesetzt, um diese kleinen Zeilenschreiber dingfest zu machen. Es gab zwar schon so etwas wie ein Postgeheimnis, das störte aber den Postmeister Seegebarth nicht, unverdrossen alle ihm verdächtig erscheinenden Briefe, vor allem die nach Hamburg gerichteten, zu erbrechen, aufmerksam zu lesen und, wenn ein Indizium vorlag, freudestrahlend dem Ministerium zu unterbreiten. Als man schließlich einen der Verbrecher erwischte – er hieß Woltersdorf und war schon 1791 mit drei Tagen Gefängnis bestraft worden, weil er zu melden sich erdreistet hatte, die Französische Nationalversammlung wolle dem König Ludwig und seiner Gemahlin den Prozeß machen –, entpuppte er sich als Hofagent des Herzogs von Mecklenburg, und die Geheimräte in Neustrelitz nahmen ihn so energisch in Schutz, daß man zufrieden war, als er versprach, sein Korrespondenzeln zu lassen. Auch hatte er mit verblüffender Dreistigkeit gefordert, wenn man ihm verwehre, sein Brot auf diese »redliche und anständige Weise« zu erwerben, so möge man ihm gefälligst eine Anstellung mit auskömmlichem Gehalt geben, da er als kläglichst besoldeter »Prokurator« seine Familie nicht ernähren könne.
Aber die Hetzjagd ging weiter. Die 100 Taler, die der »Hamburgische Korrespondent« für diese Berliner Berichte ausgeworfen hatte, wollte sich nun ein armes zweiundzwanzigjähriges Magisterlein der Philosophie namens Stein verdienen. Bald hatte das Falkenauge des Postmeisters durch Handschriftenvergleichung auch dies herausgebracht. Aber Stein fand wieder Nachfolger, und wenn man sie beim Kragen nahm, versicherte jeder hoch und teuer, von dem Verbot keine Ahnung gehabt zu haben; und das Gegenteil konnten ihm die Minister nie beweisen! So kamen die Übeltäter mit einem Verweis davon – und alles blieb hübsch wie zuvor.