Die Wiener Scharfmacher.
Schon ein Jahr vor dem österreichischen Zensurgesetz vom 22. Februar 1795 war die neue scharfe Richtung von der Theaterbehörde verkündet worden. Am 24. August 1794 hatte die Obersthofdirektion des Burgtheaters an die deutschen Autoren einen Aufruf erlassen, der zur Einsendung neuer Stücke ermunterte. Vor zwei Dingen aber sollten sich die Schriftsteller hüten:
»1. Wird nie ein Stück angenommen werden, das den guten Sitten zuwider ist, welche durch das Theater befördert, nicht umgestürzt werden müssen.
»2. Wird jedes Schauspiel verworfen, das anstößige politische Grundsätze predigt, und auch nur von ferne dahin zielet, die heiligen Bande zu zerreißen, welche die Bürger an den Staat binden.«
Ein kaiserliches Hofdekret vom 5. Februar 1795 hatte dann nochmals darauf hingewiesen, daß »auf dem Theater, dieser Schule der guten Sitten, der Tugend und des Patriotismus, alles vermieden werden müsse, was die guten Sitten beleidigen oder sonst gefährliche Grundsätze in Rücksicht auf gute Ordnung und das Wohl des Staates verbreiten könnte«.
Die unmittelbaren Folgen dieser verschärften Theaterzensur bezeichnet der Wiener Schauspieler Anschütz trefflich mit den Worten: »Man organisirte ein überängstliches Polizeiwesen und als dessen nächsten Ausfluß eine doppelt strenge, völlig unerbittliche Censur, welche platte und frivole Schaustellungen ungehindert passiren ließ, dagegen aber größere und geistreiche Werke in der empörendsten Weise verschnitt, verstümmelte, vom ämtlichen Standpunct bearbeitete und am liebsten ganz von der Bühne ausschloß, denn gerade die vorzüglichsten Geister der Nation, die Classiker, wurden als die verhaßten Vertreter jener gefürchteten Ideen verpönt, welche die Schrecken der französischen Revolution hervorgerufen haben sollen.«