»Ein unmoralisches, höchst gefährliches Theaterstück.«

Jahre hindurch hatte man Schillers »Räuber« auf den kleineren Theatern Wiens ihr Wesen treiben lassen, selbst die Furcht vor der Revolution hatte vor diesem Meisterwerk die Segel gestrichen. Natürlich waren nur die früheren, von der Zensur genehmigten Bearbeitungen erlaubt. 1804 wurde Freiherr von Sumerau Präsident der Polizei- und Zensurhofstelle, und eine seiner ersten Regierungshandlungen war ein kategorisches Verbot der »Räuber«, die, wie er am 31. August 1805 zu Protokoll gab, »als ein unmoralisches, alle Bande der Gesellschaft auflösendes, höchst gefährliches Theaterstück, weder nach der Idee des Verfassers noch in irgendeiner Umarbeitung zur theatralischen Vorstellung geeignet« seien.

Kurz vor seiner Amtsentsetzung (20. Juli 1808) aber steckte er ein Loch zurück. Die adligen Unternehmer, die seit 1807 das Hoftheater, das Kärntnertortheater und das an der Wien gepachtet hatten, ließen im Juni 1808 das Stück neu bearbeiten und baten dringend um die Erlaubnis zur Aufführung, »da vorzüglich bei der jetzt eingetretenen Sommerzeit für gute und interessante Spektakel gesorgt werden muß«. Dieser Notschrei der Kavaliere machte Eindruck. Zwar habe sich »von jeher die allgemeine Stimme gegen diese Jugendarbeit Schillers erhoben«, antwortete Sumerau am 13. Juli, aber er sei doch einem Versuch nicht abgeneigt, »ob dieses Stück nicht einen widrigen Eindruck auf das Publikum zurücklasse«. Einige Änderungen wurden noch verlangt, der Titel in »Carl Moor« verwandelt, und in dieser Gestalt das Stück erlaubt.

Von einem »widrigen Eindruck« der »Räuber« melden die Akten der Polizeihofstelle nichts, und der Versuch wurde ebenfalls auf der Leopoldstädter und Josefstädter Bühne gemacht, ohne daß die Ruhe der Kaiserstadt dadurch gestört wurde.