Eine Zensurverfügung gegen Kleists »Abendblätter«.
Sobald Kleists »Abendblätter« durch ministerielle Beiträge innerpolitischer Art offen unterstützt wurden, traten sie in Konkurrenz mit den beiden andern politischen Berliner Tageszeitungen, die ein unantastbares Privileg besaßen. Die privilegierten Zeitungen schlugen denn auch sofort Lärm, als Kleist am Ende des ersten Quartals die politische Neugestaltung seines Blattes voreilig bekanntmachte. Der Zensor Himly nahm sich ihrer pflichtgemäß an, und die Verhandlungen mit Hardenberg liefen urplötzlich auf das Gegenteil dessen hinaus, was Kleist nach den ebenso vorschnellen Versicherungen des Kanzlers hatte erwarten dürfen: am 29. Dezember 1810 wurde ihm die Aufnahme politischer Originalartikel ein für allemal untersagt! Man verwies ihn ausschließlich auf das, was die »Vossische« und »Spenersche« an politischem Material unter ordungsgemäßer Zensur Himlys bringen würden.
Die Verzweiflung Kleists über dieses Fehlschlagen seiner Hoffnungen ist begreiflich. Sein Blatt war dadurch tatsächlich schon ruiniert. Womit sollte er einen neuen Leserkreis gewinnen? Den früheren hatte er zum größten Teil eingebüßt mit dem Augenblick, als er die Spalten der »Abendblätter« Hardenberg zur Verfügung stellte; selbst den nächsten Freunden war ihre Haltung »verächtlich« geworden, ihr Kredit war dahin, und ihr Absatz hatte so stark nachgelassen, daß es Mühe kostete, sie für das zweite Quartal bei einem andern Verleger unterzubringen; der erste, Hitzig, hatte schleunigst seine Hand davon abgezogen, als sie keinen Gewinn mehr versprachen.