Engelsturz.
Noch zwei Männer in Preußen hatten Anlaß, in ihrem Kalender den 17. Juli 1813 mit schwarzer Tinte anzumalen: die beiden Zensoren Himly und von Schultz. Ersterer hatte durch die Druckerlaubnis der Flugschrift »Zur politischen Reformation« auch nach Hardenbergs Urteil »alles Vertrauen als Censor politischer Schriften verloren« und wurde am selben Tage zu anderer Verwendung seines Amtes enthoben.
Schlimmer erging es dem Zensor von Schultz wegen des »Preußischen Correspondenten«; dieses Mannes Zensorlaufbahn scheint damit ihr wohlverdientes Ende gefunden zu haben. Ihn stürzte nicht die bloße Tatsache, daß er den Artikel Schleiermachers über den Prager Friedenskongreß hatte durchschlüpfen lassen, sondern die nachträgliche freche Entschuldigung, daß er dies »zu Erreichung eines großen, auf das Wohl des Staats gerichteten Zwecks absichtlich« getan habe; er wollte damit »auf die Gefahr persönlicher Verantwortung einen materiellen, unzweideutigen Beweis von der eigentlichen Tendenz gewisser Verbindungen vor Augen bringen, um dadurch womöglich zu kräftigen Maßregeln gegen Thron und Land verderbliche Anschläge Veranlassung zu geben«! Diese niederträchtige Dienstbeflissenheit ließ auch Hardenberg nur als das gelten, was sie war: eine faule Ausrede, denn jenen »großen« Zweck hätte er ja durch Vorweisung des Korrekturbogens schon erreichen können.
Und noch ein dritter war von dem Engelsturz am 17. Juli keineswegs erbaut: der Polizeipräsident Le Coq, denn Hardenberg übertrug nunmehr ihm trotz seines Sträubens interimistisch die gesamte Zensur der Berliner Zeitungen sowie der historisch-politischen Flug- und Zeitschriften.