Exemplarische Strafe.

Die Langmut des großen Königs gegen Majestätsverbrechen stand oft in drastischem Gegensatz zu der Empfindlichkeit der Behörden, die, just so wie heute, auch damals bei jedem herben Tadel ihrer Amtshandlungen zum Kadi liefen.

Einmal gab ihnen der alte Fritz eine kräftige Lehre. Als man einen Bürger bei ihm verklagte, weil er Gott, Se. Majestät und den Stadtmagistrat gelästert habe, verfügte er:

»Daß der Arrestant Gott gelästert hat, ist ein Beweis, daß er ihn nicht kennet; daß er mich gelästert hat, vergebe ich ihm; daß er aber einen edlen Rat gelästert hat, dafür soll er exemplarisch bestraft werden und auf eine – halbe Stunde nach Spandau kommen.«