Fremder Götzendienst.

Genau so wie Arndt erging es den übrigen Patrioten, die ihrem Temperament nicht die von der Zensur verlangte »Mäßigung« auferlegen konnten. Der Vorsteher der Berliner Blindenanstalt, Professor August Zeune, schickte einem Vortrag über das Nibelungenlied, das er als geeigneten Ersatz für die überschätzte französische Literatur empfahl, eine Einleitung voll »Feuerbrände und Congrevescher Raketen« gegen die »Rotte Kora«, das französische Volk, voraus, in der er ebenso wie Arndt die Verbannung der französischen Sitte und Sprache, die völlige Abschaffung des »Fremden Götzendienstes« forderte. Die deutsche Nachahmung der Franzosen erklärte Zeune aus unserer Unkenntnis der wahren Geschichte Frankreichs, der Bestechung deutscher Gelehrten durch Ludwig XIV., der verkehrten Erziehung Friedrichs des Großen durch einen französischen Hofmeister und »aus der Sucht gewisser hoher Stände, über das Volk erhaben zu sein«. »In diesem Kapitel«, heißt es in dem Zensururteil Renfners, »werden nun wieder die Vornehmen, oder wie sie Herr Zeune nennt, die Vornehmtuer nach Gebühr abgekanzelt.« Der Titel Herr ist in diesen Akten immer ironisch gemeint, soweit es sich um Bürgerliche handelt.

Als Zeune seinen Vortrag auf Wunsch seiner Zuhörer, Männer und Frauen, herausgeben wollte, verweigerte Renfner die Erlaubnis; nach seiner Instruktion, versicherte er, könne kein »einziger Satz dieser Vorlesung« gedruckt werden. Auch sein Versuch, den Vortrag unter dem Titel »Der Rheinstrom, Deutschlands Weinstrom, nicht Deutschlands Rainstrom« durchzuschmuggeln, scheiterte an der Wachsamkeit Renfners, der im Februar 1814 über das Manuskript folgendes Urteil fällte:

»Unter diesem verschrobenen Titel wollte der Prof. Zeune den größten Teil seiner schon vorhin abgewiesenen Vorlesungen zu Markte bringen, das alte Frankreich zerstückeln, halb Europa zu Deutschland schlagen, die Unabhängigkeit mehrerer benachbarten Staaten beeinträchtigen und nach Gewohnheit auf alles, was französisch ist, derb losschimpfen. Da dieser unberufene Schriftsteller noch ganz neuerlich schwere politische Sünden auf sich geladen hat und deshalb von Polizei wegen in strengen Anspruch genommen worden, so war ich desto mehr befugt, ihn auch diesmal wieder zur Ruhe zu verweisen. Es ist schlechterdings kein Auskommen mit ihm.«

Und wie wütete Renfners Rotstift in der massenhaften patriotischen Lyrik, in der sich der deutsche Zorn mehr oder weniger gelenk austobte! Überall müssen Strophen voll »rasender Schimpfworte« gegen Napoleon gestrichen werden. Kein Wunder, daß da nur unangetastet blieb, was nach Renfners eigenem Urteil »matt, seicht und unschuldig« war. Sogar der Dichter der »Urania«, Tiedge, wurde mit seinen »Denkmalen der Zeit« von Renfner im Januar 1814 abgewiesen, obgleich sie, wie der Zensor selbst zugab, bewundernswerte Stücke enthielten, die das Lob des Königs von Preußen und Deutschlands mit patriotischem Schwung sangen; in einigen Gedichten aber flammte eine so heftige Empörung (»une rage furibonde«) gegen Napoleon und Frankreich, daß Renfner die Druckerlaubnis versagte. Statt ihrer gab er dem Dichter den ironischen Rat, sich mit diesen hübschen Sächelchen, die er gegen den Schwiegersohn des Kaisers Franz auf dem Herzen habe, nach – Österreich zu wenden! Sie erschienen im selben Jahr zu Leipzig bei J. F. Hartknoch.

Soviel ist gewiß: Lissauers »Haßgesang« wäre mit Zustimmung Renfners nicht gedruckt worden.