Götzendämmerung.

Es liegt eine poetische Gerechtigkeit darin, daß der Minister Wöllner über eben das stürzte, was so vielen aufrechten Männern das Rückgrat hatte brechen sollen.

Als er sich nach dem Tode Friedrich Wilhelms II. (16. Nov. 1797) herausnahm, das verhängnisvolle Religionsedikt nochmals einzuschärfen, kam er bei dem Thronfolger übel an. Eine scharfe, vom Geheimrat Mencken, dem Großvater des Fürsten Bismarck, entworfene Kabinettsorder vom 11. Januar 1798 bedeutete ihn, daß die Religion »Sache des Herzens, des Gefühls und der eigenen Überzeugung sein und bleiben« müsse und nicht »durch methodischen Zwang zu einem gedankenlosen Plapperwerk herabgewürdigt« werden dürfe. »Vernunft und Philosophie«, so lauteten die wahrhaft königlichen Worte, »müssen ihre unzertrennlichen Gefährten sein, dann wird sie durch sich selbst feststehen, ohne die Autorität derer zu bedürfen, die es sich anmaßen wollen, ihre Lehrsätze künftigen Jahrhunderten aufzudringen, und den Nachkommen vorzuschreiben, wie sie zu jederzeit denken sollen.«

Schon im Dezember 1797 war die Examinationskommission nebst allen ihren jüngeren Schwestern in den Provinzen aufgehoben und das Oberkonsistorium wieder in seine alten Rechte eingesetzt worden, und am 11. März 1798 erhielt auch Wöllner seine Entlassung. Hermes und Hillmer wurden mit 500 Taler Pension (statt 2000 Taler Gehalt) abgefunden, und Minister von der Schulenburg gab ihnen das Abgangszeugnis, daß sie »in ihren bisherigen Verhältnissen nichts geleistet hätten und auch fernerhin keinen Nutzen bringen würden«.