Herzogliche Zensur.
Der Uraufführung der »Räuber« in Mannheim hatte Schiller selbst beigewohnt; ohne Urlaub hatte er sich aus Stuttgart fortgestohlen. Dieser Verstoß gegen die Disziplin der Karlsschule war dem Herzog von Württemberg verraten worden.
War Herzog Karl auch großsinnig genug, die Aufführung der »Räuber« hinter seinem Rücken nicht gerade als ein unerhörtes Verbrechen zu betrachten, und auf den durch ganz Deutschland widerhallenden Erfolg eines seiner Karlsschüler wohl auch ein wenig stolz, so ging ihm doch die militärische Zucht über alles, und neben einem vierzehntägigen Arrest erhielt der Dichter den strengen Befehl, nichts mehr außer medizinischen Arbeiten zu schreiben oder drucken zu lassen und jeden Verkehr mit dem »Auslande« zu meiden.
Diese Präventivzensur, die der Herzog von Württemberg über Schillers noch ungeborene Geisteskinder ausübte, zwang den Dichter zu seiner tollkühnen Flucht aus Stuttgart, die bei seiner militärischen Stellung und dem jähzornigen Charakter des Herzogs auf Leben oder Tod ging. Am 22. September 1782 führte er sie in Begleitung seines Jugendfreundes Andreas Streicher glücklich aus.