Politische Zensur.

Allmählich wucherte die Zensur auch auf das politische Gebiet hinüber. In Brandenburg-Preußen führte der Große Kurfürst sie 1654 ein; sie richtete sich aber zunächst nur gegen theologische Schriften. Der erste Preußenkönig, Friedrich I. (1701–1713), dehnte sie 1703, während des spanischen Erbfolgekrieges, auf politische Bücher aus, »so den Statum publicum und die in Krieg verwickelten Potentaten betreffen«. Die politische Zensur darf daher als eine Begleiterscheinung kriegerischer Verwicklungen bezeichnet werden. Preußische Zeitungen wurden schon im 17. Jahrhundert durch besondere Zensoren beaufsichtigt.

1708 ernannte Friedrich I. die Berliner Sozietät der Wissenschaften, die Vorläuferin der Akademie, zur obersten brandenburgischen Zensurbehörde. Sie hatte alle »politischen und die Zeit-Geschichte enthaltenden alß gelahrten zur Literatur und Scientien gehörigen Schriften« zu prüfen und alles zu verbieten, »worin der Ehre Gottes und der Würdigkeit der christlichen Religion zu nahe getretten und dieselben einigermaßen verletzet« wurden und was »wider die gesunde Moral oder auch ärgerliche und der christlichen Ehrbarkeit zuwiderlauffende Dinge« enthielt; ebenso alles, worin »von der Regierung oder hohen Obrigkeit insgemein verächtlich und verfänglich geredet, oder in Absicht auf dieselbe gefährliche Principia insinuiret oder zur Unruhe und Zerrüttungen in geist- und weltlichen Stande abziehlende Sätze eingestreuet« waren oder wodurch der Respekt gegen die »höchsten Häubter«, die Ehre und das Interesse des Königs, seines Hauses oder seiner zufälligen Verbündeten verletzt wurde.

Von einer einheitlichen Gesetzgebung für alle brandenburg-preußischen Staaten war man aber noch weit entfernt. Für das Herzogtum Magdeburg z. B. besaß die Universität Halle seit 1697 die Zensurhoheit, und mehrfache Versuche, die damit verbundenen beträchtlichen Einkünfte der Berliner Akademie zuzuwenden, stießen auf heftigen und erfolgreichen Widerstand der Hallenser Professoren. Auch ihre eigene Zensurfreiheit wollten sie sich nicht nehmen lassen. Da aber die politischen Schriften, die von der Universität ausgingen, den Fürsten allmählich unbequem zu werden begannen, wurde 1720 ihre Druckfreiheit in einem Punkte beschränkt: das Rechtsverhältnis zwischen dem Kaiser und den Reichsständen durfte in Universitätsschriften, Doktordissertationen usw., überhaupt nicht mehr erörtert, höchstens berichtweise dargelegt werden. Um dieselbe Zeit verbot Friedrich Wilhelm I. einem Kriegsrat von Happe in Halle, jemals wieder Bücher drucken zu lassen, mit den freundlichen Worten: »Werdet ihr es euch dennoch unterstehn, wil ich euch aufhengen und eure Schriften durch den Büttel verbrennen lassen«.

Genau so wie die geistlichen Fürsten hatten auch die weltlichen es bald gelernt, sich der gefährlichen Erörterung ihrer Rechte durch Zensurverbote zu entledigen.