Preßfreiheit in Wien.
Im Mai 1786 ging Joseph noch einen Schritt weiter. Mehrfach war es vorgekommen, daß Drucker statt der Handschrift den schon abgesetzten Text an die Zensurbehörde geschickt hatten. Das erschien dem Kaiser überaus praktisch: ein gedruckter Text las sich besser als eine schlechte Handschrift, und der Verleger gewann dadurch Zeit, er konnte schneller mit einem neuen Buche erscheinen und bessere Geschäfte machen. Aus diesen rein praktischen Erwägungen heraus erlaubte der Kaiser jetzt den Wiener Verlegern, ihre Bücher auf eigene Gefahr drucken zu lassen. Das erste fertige Exemplar aber mußte der Zensur eingereicht, und vor der Genehmigung durfte das Werk nicht ausgegeben werden. Wurde es dann von der Zensur verboten, so mußte der Drucker für jedes dennoch im Inland verbreitete Exemplar 50 Gulden Strafe zahlen. Ursprünglich wollte Joseph dieses Vergehen sogar mit körperlicher Züchtigung ahnden, was ihm aber der damalige Präsident der Zensurhofkommission auszureden wußte.
Tatsächlich schuf Joseph durch diese Verfügung einen Zustand, der einer Preßfreiheit sehr nahe kam. Denn nun erst kam den Schriftstellern die frühere Bestimmung zugute, daß ein sonst nützliches Werk einzelner anstößiger Stellen wegen nicht verboten werden durfte; sie konnten sich also manches zu drucken getrauen, was in der Handschrift von dem ängstlichen Zensor zweifellos getilgt worden wäre. Und wenn wider Erwarten ein Buch dem Verbot verfiel, durfte es zwar in Österreich nicht verbreitet werden; die schon gedruckte Auflage blieb aber Eigentum des Verlegers, und nach dem Ausland durfte er sie ungehindert verkaufen. Für Bücher, die nur im Ausland verbreitet wurden, hatten also die österreichischen Schriftsteller völlige Preßfreiheit. Verantwortlich blieben sie natürlich immer für die strafrechtlichen Folgen ihrer Werke, wie ja Preßfreiheit niemals und nirgends mit Gesetzlosigkeit zu verwechseln ist.