Preßfreiheit und Preßfrechheit.

Ganz anders als unter Friedrich dem Großen pfiff der Wind unter seinem Nachfolger Friedrich Wilhelm II. (1786–1797), nach dessen Regierungsantritt es bereits in Frankreich bedenklich zu kriseln begann. Unter dem Einfluß seines bigotten Justiz- und Kultusministers von Wöllner, der den freisinnigen Minister von Zedlitz abgelöst hatte, erließ der neue Herr zunächst das Religionsedikt vom 9. Juli 1788, das der friderizianischen Aufklärung den Krieg bis zum Äußersten ansagte und die auch den morschen Staatsgebäuden gefährliche Aufklärung mit Stumpf und Stiel ausrotten sollte.

Gegen dieses mit dem Geist des Protestantismus unvereinbare Religionsedikt lehnten sich sogar fünf Mitglieder des Oberkonsistoriums auf; der ehrwürdige Propst Spalding an der Nikolaikirche und Propst Teller an St. Petri dankten seinetwegen ab, und die gesamte Presse machte heftig dagegen mobil. Um ihr den Mund zu stopfen, sahen der König und Wöllner kein anderes Mittel als ein neues Zensurgesetz, dessen Bearbeitung am 10. September 1788 dem Großkanzler von Carmer mit folgenden Worten aufgetragen wurde:

»Da Ich auch vernehme, daß die Preßfreiheit in Berlin in Preßfrechheit ausartet, und die Bücher-Censur völlig eingeschlafen ist, mithin gegen das Religions Edict allerlei aufrührerische Schriften gedruckt werden, so habt ihr gegen den Buchdrucker und Buchhändler sofort fiscum zu excitiren, und Mir übrigens Vorschläge zu thun, wie die Büchercensur auf einen bessern Fuß eingerichtet werden kann. Ich will Meinen Unterthanen alle erlaubte Freiheit gern accordiren; aber Ich will auch zugleich Ordnung im Lande haben, welche durch die Zügellosigkeit der jetzt sogenannten Aufklärer, die sich über alles wegsetzen, gar sehr gelitten hatt.«

Durch diese Kabinettsorder Friedrich Wilhelms II. ist der Gleichklang »Preßfreiheit – Preßfrechheit« geflügelt geworden.