Schurkenstreich eines Zensors.
Auch nach dem schmachvollen Frieden von Tilsit (7./9. Juli 1807), der Preußen die Hälfte seiner Länder raubte, mußte sich König Friedrich Wilhelm noch anderthalb Jahre die Besetzung seiner Hauptstadt gefallen lassen. Der Gouverneur Clarke wurde 1807 französischer Kriegsminister; sein Nachfolger wurde Marschall Davoust, der Sieger von Auerstädt, der bald nachher als Eroberer von Hamburg durch seine unmenschliche Härte seinem Namen ein unauslöschliches Brandmal aufdrückte. Hulins Nachfolger als Kommandant wurde Marschall Soult. Bignon blieb auf seinem Posten, und da er für Kunst und Literatur Verständnis hatte, konnten die Berliner Literaten noch von Glück sagen, vor allem der junge Lehrer der Holzschneidekunst an der Berliner Akademie, Gubitz, den damals die Empörung über Schmähungen Preußens durch seine eigenen Landsleute zum Schriftsteller machte.
Mit dem Verbot solcher Schriften, die gegen die preußische Regierung loszogen, hatte es die französische Behörde natürlich nicht so eilig, wie wenn es sich um ihr eigenes Interesse handelte. So konnte im Frühjahr 1808 ein Pamphlet »Gallerie preußischer Charaktere«, das heftige Angriffe, ja Schmähungen gegen preußische Staatsmänner und Generale enthielt, in 6000 Exemplaren verbreitet werden, ehe die Beschlagnahme der Restauflage von 500 Exemplaren erfolgte. Die »Neuen Feuerbrände« vom Kriegsrat von Cölln, eine Zeitschrift ähnlicher Tendenz, wurden von Bignons Handlanger, Prediger Hauchecorne, anfangs verboten, als sich aber der Herausgeber zur Fortlassung einiger Aufsätze verstand, wieder erlaubt.
Gegen diese Cöllnschen »Feuerbrände« richtete nun Gubitz eine Zeitschrift »Das Vaterland«, die Preußens Sache mit Wärme verfocht und »in geziemender Anständigkeit«, wie Gubitz selbst meint, manches sagte, was die Franzosen nicht angenehm berührte. Durch die Niedertracht des Predigers Hauchecorne hätte sie ihren Herausgeber beinahe auf den Sandhaufen gebracht.
Am 11. Mai 1808 wurde Gubitz morgens zwischen 6 und 7 Uhr verhaftet und auf die Kommandantur geschafft. Dort legte man ihm einige aus dem Zusammenhang gerissene Sätze seiner Zeitschrift vor, die schwere Beleidigungen des Kaisers und des französischen Heeres enthalten sollten. So schien es wenigstens nach der Übersetzung, die der biedere Hauchecorne von jenen Stellen geliefert hatte; das war seine Rache dafür, daß Gubitz einmal unverblümt seine Meinung über die Zensorentätigkeit des Predigers, der geborener Preuße war, gesagt hatte.
Die Lage des Angeklagten schien verzweifelt. Denn wie sollte er der französischen Behörde die Fälschungen Hauchecornes klarmachen? Da kam ihm ein glücklicher Zufall zu Hilfe. Der neue Kommandant Marschall Soult, der wohl kurzen Prozeß mit ihm gemacht haben würde, war noch nicht zur Stelle, und Bignon vertrat ihn; als dieser den Namen Gubitz hörte, erinnerte er sich, Holzschnitte des jungen Künstlers gesehen zu haben, die ihm ein alter Kunstfreund Christian von Mecheln nach Paris geschickt hatte; und eben, als das Verhör begann, trat wie gerufen jener Herr von Mecheln ins Zimmer, der Gubitzens Gönner war und Bignon nun ohne Mühe von der Fälschung seines Vertrauensmannes Hauchecorne überzeugte.
Am Mittag des Tages war Gubitz schon wieder entlassen, wenn auch nicht freigesprochen. Das französische Militärgericht verurteilte ihn schließlich zu sechs Wochen Hausvogtei, von denen er aber nur vier tageweise und in gelinder Haft absaß. Der glückliche Zufall und das Wohlwollen des Kunstfreundes Bignon hatten ihm das Leben gerettet.