Verbot der extemporierten Komödie.

Geholfen war aber mit dieser gewaltsamen Einführung der regelmäßigen Komödie noch nicht viel; die Possenreißer, die zeitlebens durch ihre Improvisationen geglänzt hatten, ließen sich so leicht nicht ihr Spiel verderben, in dieser oder jener Gestalt kam der alte Hanswurst immer wieder zum Vorschein, und gegen seine Extempores gab es keine Präventivzensur, nur Repressivmaßregeln: der mit der Theaterinspektion beauftragte Beamte konnte allzu »verdächtige und grobe Redensarten« zur Anzeige bringen, die Schauspieler bestrafen und ungeziemende Vorstellungen nachträglich verbieten.

Die Gottschedianer aber ließen nicht locker. Einer von ihnen, Heinrich von Engelschall, forderte 1760, »daß kein Wort von einem Schauspieler auf der Bühne gesprochen werde, das nicht in dem vorher gänzlich schriftlich abgefaßten und zur Censur eingereichten Stücke befindlich sei«. Nicht nur, was Religion, Staat und gute Sitte beleidige, müsse verboten werden, sondern das Schlechte an und für sich, um den guten Geschmack zu bilden. Also moralische und ästhetische Zensur zugleich.

Diese Bestrebungen führte Joseph von Sonnenfels zum Siege. Mit ehrlicher Leidenschaft zog er in seiner Zeitschrift »Der Mann ohne Vorurteil« (1765 f.) und in seinen »Briefen über die wienerische Schaubühne« (1768) gegen die »Sittenlosigkeit und Unanständigkeit, diese Schandflecken der Schaubühne und Nationalsitten« zu Felde; er beschwor den Kaiser, das deutsche Theater als das eigentliche Nationaltheater »der Gegenwart des Hofes und des gesitteten Theiles der Nation würdig zu machen«, und erreichte durch hartnäckigen Eifer und Freimut sein Ziel: 1769 wurde von Kaiser Joseph, dem Mitregenten seiner Mutter Maria Theresia, die extemporierte Komödie endgültig verboten; alle früher erlaubten Stücke wurden einer nochmaligen Prüfung unterzogen, und neue Stücke mußten vor der Aufführung in zwei Abschriften eingereicht werden. Damit verschwand der alte Hanswurst von der Bildfläche.