Verschärfung der Berliner Zeitungszensur.
Die Zeitungszensur war in den ersten Jahren nach dem Regierungsantritt Friedrich Wilhelms II. ganz beim alten geblieben, denn das Ministerium des Äußern, dem sie unterstand, wahrte dem Chef des geistlichen Departements Wöllner gegenüber seine Selbständigkeit. Da die Minister noch im Februar 1792 überzeugt waren, daß die Französische Revolution in Preußen kein Wässerlein trüben würde, hatten sie auch keinen Drang gefühlt, den harmlosen Berliner Zeitungen trotz der alles umstürzenden Nachrichten, die sie pflichtschuldigst bringen mußten, genauer auf die Finger zu sehen. Noch am 12. Juli 1791, als der im Zensurdienst ergraute Geheimrat Marconnay seinen Abschied nahm und den Zeitungen als sein Nachfolger der Geh. Legationsrat Renfner vorgestellt wurde, hatten die Minister es ausdrücklich abgelehnt, sich selbst außer in »zweifelhaften Fällen« mit der Zeitungszensur zu befassen.
Da fiel die Warnung aus Wien vom 3. Dezember 1791 (vgl. S. [63]) plötzlich wie ein schwerer Stein in den idyllisch-glatten Spiegel behaglicher Sicherheit, und den preußischen Ministern erschien es nun doch an der Zeit, durch sichtbare Regierungsakte zu zeigen, daß sie hinter der österreichischen Staatsklugheit nicht zurückstanden, wenn auch ihre eigene noch keineswegs so düster gefärbt war wie jene.
Zunächst sprachen sie am 5. Januar 1792 den Wunsch aus, von allen in Preußen gelesenen in- und ausländischen Zeitungen ein – Freiexemplar zu erhalten, um sich darüber zu unterrichten, »wie die öffentlichen Ereignisse in den Landeszeitungen bekannt gemacht würden«. Aber da war guter Rat im wahrsten Sinne des Wortes teuer! Denn wer sollte ihnen diese Freiexemplare liefern? Die Post versandte die bei ihr bestellten auswärtigen Zeitungen an die Abonnenten, und ein Generalabonnement auf alle diese Blätter kostete ein Heidengeld, das in keinem Etat vorgesehen war. Für den französischen »Moniteur« zahlte man damals bei der Post jährlich 30, für englische Blätter sogar 70 Taler. Der Generalpostmeister konnte also den Ministern nicht helfen.
Als sich aber nun im Anschluß an die kaiserliche Warnung der Schriftwechsel mit dem ängstlich gewordenen Könige entspann, sahen die Minister, daß sie auch im Punkt der Zeitungszensur etwas tun mußten, und sie erließen am 28. Februar an die Berliner Blätter den Befehl, »mit größter Schärfe alle aufrührerischen Artikel zu unterdrücken und die Verbreitung aller revolutionären Grundsätze zu verhindern«.
Das hatte zunächst für die Berliner Zeitungsverleger eine finanzielle Folge. Dem Legationsrat Renfner wuchs jetzt die Arbeit über den Kopf; er mußte den ganzen Tag bis spät am Abend zur Verfügung stehen, wenn er, wie das Ministerium gefordert hatte, »bei eigener schwerer Verantwortung« für den Inhalt der Zeitungen bürgen sollte. Ohne eine Entschädigung, meinte er, sei das nicht zu machen. Bisher war die Zeitungszensur gebührenfrei gewesen.
Die beiden Berliner Zeitungsverleger, die Vossische und die Haude-Spenersche Buchhandlung, sahen denn auch die »Billigkeit« seines Anspruchs ein und verstanden sich dazu, vom 1. August 1792 ab die Bemühungen des vielgeplagten Zensors mit einem jährlichen Honorar von 100 Talern zu belohnen. Für diesen Beweis ihrer »Resignation« sprach ihnen das Ministerium wie billig seine besondere Zufriedenheit aus.
Dies Entgegenkommen kam die Verleger teuer zu stehen, denn das Ministerium nahm statt des kleinen Fingers die ganze Hand. Auf ihre Erklärung, daß sie dieses Honorar mit Rücksicht auf die »gegenwärtigen Zeitläufte« nur dem jetzigen Zensor zahlen würden, nicht aber seinem Nachfolger, antwortete man ihnen, sie allein zögen ja den Gewinn aus ihren Zeitungen, sie hätten deshalb auch in Zukunft dieselbe Zensurgebühr zu entrichten.