Wallensteins Reinigung.

Gleich nach Erscheinen des »Wallenstein« machte sich der Wiener Zensurbeamte und berüchtigte »Verhunzer« zahlreicher Klassiker, Escherich, auch an eine »Bearbeitung« dieses Werkes. Aber selbst ihm gelang es nicht, den widerspenstigen Stoff nach dem gewohnten Zensurrezept zurechtzuschneidern, denn den Hauptanstoß konnte auch er nicht beseitigen. Alle Begebenheiten der vaterländischen Geschichte, deren »Ausschlag diesen Regenten nachtheilig ist«, jede Empörung gegen einen Regenten überhaupt, war ja nach den Grundsätzen der Burgtheaterzensur ausgeschlossen. Die »höhere Entscheidung« fiel denn auch ablehnend aus. Ebenso ging es 1810, als die Hoftheaterdirektion nur die »Piccolomini« der Zensur einreichte. Graf Metternich, der spätere allmächtige Minister, erklärte seitens der geheimen Hof- und Staatskanzlei, das Stück sei »keineswegs zur öffentlichen Darstellung geeignet«.

Erst am 1. April 1814 durfte Schillers Meisterwerk »in die Kürze gezogen und für einen Abend eingerichtet von H. W-r« auf dem Burgtheater erscheinen, nachdem Hofrat Friedrich Gentz, die rechte Hand Metternichs, das »von allen anstößigen Stellen gereinigte« Trauerspiel noch einmal durchgesiebt und am 9. Februar zu Protokoll gegeben hatte, daß man in politischer Hinsicht »gegen keine einzelnen Stellen des Stückes« in dieser Fassung mehr etwas erinnern könne. Die Bedenken gegen das Ganze waren also auch jetzt nicht völlig beseitigt.

Das Vorspiel »Wallensteins Lager« aber war der Kapuzinerpredigt wegen von Wiener Bühnen bis 1848 ausgeschlossen.