Was heißt Aufklärung?

Diese Frage stellte Oberkonsistorialrat Zöllner im Dezemberheft der »Berlinischen Monatsschrift« 1783. Mendelssohn und Kant beantworteten sie; Mendelssohn im September, Kant im Dezember 1784.

Kants Aufsatz begann mit der vielzitierten Definition:

»Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines andern zu bedienen. … Sapere aude! Habe Muth, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.

»Zu dieser Aufklärung aber wird nichts erfordert als Freiheit; und zwar die unschädlichste unter Allem, was nur Freiheit heißen mag, nämlich die: von seiner Vernunft in allen Stücken öffentlichen Gebrauch zu machen … Ich verstehe aber unter dem öffentlichen Gebrauche seiner eigenen Vernunft denjenigen, den Jemand als Gelehrter von ihr vor dem ganzen Publicum der Leserwelt macht.«

Kant verlangte für den Offizier das Recht, über Fehler im Kriegsdienste Anmerkungen zu machen, für den Bürger, über die Ungerechtigkeit der ihm auferlegten Lasten öffentlich seine Gedanken zu äußern; für den Geistlichen, seine sorgfältig geprüften und wohlmeinenden Gedanken über das Fehlerhafte des Symbols der Kirche oder über bessere Einrichtung des Religions- und Kirchenwesens dem Publikum mitzuteilen.