Wenn die Katze nicht zu Hause ist …
Länger als drei Jahre waren die »Literaturbriefe« unter vorschriftsmäßiger Zensur ungestört erschienen, als sie plötzlich am 18. März 1762 kurzerhand für jetzt und künftig verboten wurden und der Generalfiskal Geheimer Rat Uhden den Auftrag erhielt, dem Herausgeber den Prozeß zu machen.
Um die Gründe des Verbots zu erfahren, begab sich Nicolai sogleich zu Uhden, der ihm sonst wohlgewogen, aber in Amtssachen ein unparteiischer und strenger Richter war, konnte von ihm jedoch nichts anderes erfahren als die Versicherung: »Man wisse sehr wohl, was für höchst strafbare und unverzeihliche Sachen in den ›Literaturbriefen‹ enthalten seien.« Nicht wenig betroffen war allerdings der Generalfiskal, als ihm Nicolai die Zensurbogen vorwies; unter diesen Umständen, meinte er, habe der Herausgeber nichts zu befürchten; den Verfasser der verbrecherischen Aufsätze »werde man aber zu finden wissen«.
Auf den nächsten Tag war auch schon einer der Hauptmitarbeiter der Zeitschrift, der Philosoph Moses Mendelssohn, vorgeladen, ein sanfter und ruhiger Mann, dem es aber nicht an Charakterfestigkeit fehlte, wo es auf Standhaftigkeit ankam. Zwischen ihm und dem Generalfiskal, der den jüdischen Philosophen noch gar nicht kannte und den Eintretenden mit finsterer Amtsmiene empfing, entwickelte sich nun folgendes Gespräch:
Uhden: »Hör' Er! Wie kann Er sich unterstehen, wider Christen zu schreiben?«
Mendelssohn: »Wenn ich mit Christen Kegel spiele, so werfe ich alle Neune, wenn ich kann.«
Uhden: »Untersteht Er sich zu spotten? Weiß Er wohl, mit wem Er redet?«
Mendelssohn: »O ja! Ich stehe vor dem Herrn Geheimen Rat und Generalfiskal Uhden, vor einem gerechten Manne.«
Uhden: »Ich frage Ihn noch einmal: Wer hat Ihm erlaubt, wider einen Christen, und noch dazu wider einen Hofprediger, zu schreiben?«
Mendelssohn: »Ich muß nochmal wiederholen, und wahrlich ohne allen Spott: Wenn ich mit einem Christen Kegel schiebe, wäre es auch ein Hofprediger, so werfe ich alle Neune, wenn ich kann. Das Kegelspiel ist eine Erholung für den Leib, wie die Schriftstellerei eine Erholung für meinen Geist ist; jeder welcher schreibt, macht es so gut wie er immer kann. Übrigens wüßte ich nicht, daß ich je wider einen Hofprediger noch einen andern Prediger geschrieben hätte.«
Uhden: »Oh! ich merke, Er will leugnen; man wird Ihm schon die Künste abfragen. Er hat wider die christliche Religion geschrieben.«
Mendelssohn: »Wer Ihnen dieses gesagt hat, hat Ihnen eine große Unwahrheit gesagt.«
Uhden: »Leugne Er nur nicht! Man weiß es schon besser. Dies ist wider das Judenprivilegium. Er hat den Schutz verwirkt.«
Mendelssohn: »Ach, ich habe hier keinen Schutz zu verwirken. Ich habe kein Privilegium; ich bin Buchhalter bei dem Schutzjuden Bernhard.«
Uhden: »Desto schlimmer! Die geringste Strafe für seinen Frevel wird sein, daß man Ihn aus dem Lande weiset.«
Mendelssohn: »Wenn man mich gehen heißt, so werde ich gehen. Ich habe mich nie den Gesetzen widersetzen wollen; und der Gewalt kann ich mich noch weniger widersetzen.« …
Mittlerweile hörte Nicolai, der Staatsrat sei der Urheber des Verbotes gewesen, und durch den Geheimrat von Podewils, der das Protokoll der Staatsratssitzung geführt, die »Literaturbriefe« gelesen und die Haltlosigkeit der übereilten Maßregel sofort erkannt hatte, erfuhr er den genauern Zusammenhang:
Ein Vielschreiber namens Justi hatte sich für die scharfe Kritik eines seiner Bücher in den »Literaturbriefen« dadurch gerächt, daß er die Zeitschrift denunzierte, ein Jude habe darin in einem Aufsatz wider den Hofprediger Cramer in Kopenhagen die Gottheit Christi bestritten und außerdem durch ein freches Urteil über ein Werk des Königs, die »Poésies diverses«, eine Majestätsbeleidigung begangen. Justi, der später wegen Unterschleife Festungsstrafe erhielt, war durch die Protektion des königlichen Leibarztes Dr. Eller soeben nach Berlin gekommen und galt als ein großer Chemiker, der das verfallene preußische Bergwerkswesen wieder in Flor bringen sollte. Der Anzeige dieses Mannes hatte der Staatsrat blindlings Glauben geschenkt. Dem damaligen Großkanzler von Jariges, der sich um deutsche Literatur nie bekümmert hatte, war zudem die Denunziation höchst gelegen gewesen: Manche freie Äußerung des Königs selbst über Religion hatte er mit stiller Entrüstung hören müssen und an der dadurch eingerissenen allgemeinen Urteilsfreiheit in religiösen Dingen längst heftigen Anstoß genommen. Jetzt war die Gelegenheit günstig: der König, der »dergleichen Sachen zu leicht zu nehmen pflegte«, weilte im Felde – es war die Zeit des Siebenjährigen Krieges –, jetzt ließ sich über den Kopf des Philosophen von Sanssouci hinweg durch eine drakonische Strafe dem einreißenden Mißbrauch Einhalt tun. In diesem Sinne hatte er dem Staatsrat die Sache vorgetragen und ohne Widerspruch das Verbot der »Literaturbriefe« durchgesetzt.
Justis Denunziation war aber eine doppelte Lüge: einmal hatte nicht Mendelssohn, sondern Lessing den Aufsatz gegen des Hofpredigers Cramer Wochenschrift, den »Nordischen Aufseher«, geschrieben und dabei nichts weiter gesagt, als daß Cramers Vorstellung von der Person Christi sozinianisch sei, eine noch heute in den Unitariern fortbestehende, sektirerische Auffassung, die der göttlichen Verehrung Christi keinen Abbruch tat. Die Kritik über Friedrichs des Großen »Poésies diverses« im 6. Bande der »Literaturbriefe« dagegen hatte Mendelssohn allerdings geschrieben, aber sie enthielt so wenig eine Majestätsbeleidigung, daß der König selbst sie mit Zufriedenheit gelesen hatte!
Nach dieser Aufklärung war es für Nicolai leicht, die Aufhebung des Verbotes zu erwirken; er machte eine Eingabe an den Staatsrat, bei der ihm der eigene Sohn des Generalfiskals, der für Musik und Literatur lebhaft interessierte Kammergerichtsrat Uhden, durch Einfügung etlicher kräftiger Sprüchlein über das leichtsinnige Vorgehen der Behörde unterstützte; gleichzeitig beschwerte sich der Zensor Dr. Heinius über die Nichtachtung der von ihm ausgeübten Zensur, und vier Tage nach dem Verbot waren die »Literaturbriefe« wieder freigegeben.
Der Vorfall hatte wenigstens das eine Gute, daß der Lärm, den er erregte, manche Leute auf die neuere deutsche Literatur aufmerksam machte, um die sie sich nach dem Beispiel des Königs bisher wenig oder gar nicht gekümmert hatten. Denn es war allerdings merkwürdig, daß, nachdem die »Literaturbriefe« schon bis in den 13. Band fortgesetzt waren und in der deutschen gelehrten Welt nicht wenig Aufsehen gemacht hatten, dennoch die damaligen preußischen Staatsminister nebst dem Generalfiskal weder von der Existenz noch von der Bedeutung der Zeitschrift eine Ahnung hatten!