Zwei Randbemerkungen des Grafen Dohna.
Obgleich sich Hardenberg gegenüber den franzosenfeindlichen Druckschriften der Auffassung des Königsberger Militärgouvernements im wesentlichen anschloß – in einem Punkte konnte er ihm nicht recht geben: die Einheitlichkeit der Zensur wurde unterbrochen, wenn man sich, wie von der Goltz sich ausdrückte, in Königsberg »anmaßte«, eine besondere Zensurbehörde zu etablieren. Seiner beruhigenden Versicherung einer künftigen liberaleren Zensur vom 10. März 1814 schickte er deshalb die Bemerkung vorauf, daß die Zensur aller verlegten oder eingeführten historisch-politischen Schriften ausschließlich Sache einer einzigen Behörde, nämlich des Auswärtigen Departements in Berlin sei. Auf die Streitfragen im einzelnen ging er dabei nicht ein, darüber gab er ja dem Minister des Auswärtigen am nächsten Tag genauere Anweisung. Graf Dohna, der letzteres nicht wissen konnte und auch keinerlei Andeutung darüber erhielt, faßte daher das Schreiben des Staatskanzlers als eine absichtliche Umgehung des eigentlichen Streitfalles auf und schrieb unwirsch an den Rand:
»Die Antwort auf die aufgestellten Fragen – pfiffige Anstalt zur Verdunkelung.«
Und als nun Minister von der Goltz am 1. Mai aus der Verfügung Hardenbergs vom 11. März den unvollständigen »Extract« nach Königsberg sandte, der sich aber wohlweislich auf den Passus über die Unstatthaftigkeit einer besonderen Königsberger Zensur beschränkte, von der Freigabe der Kotzebueschen Schrift aber kein Wort verriet, sah sich Dohna in seinem Verdacht bestärkt, und in dunkler Vorahnung der kommenden Reaktionszeit setzte er eigenhändig die Worte darunter:
»Einführung eines möglichst unwürdigen Preßzwanges und Zerreißung des Ressorts der Militär-Gouvernements. Fürs erste ad acta.«