1. Maaßen und das neue Preußische Zollgesetz.

In dem Sturm und Drang der großen Reformperiode war für die Umgestaltung des alten preußischen Akzisewesens wenig geschehen; man hatte sich begnügt, dem flachen Lande mehrere städtische Steuern aufzulegen und in Altpreußen die Einfuhr fremder Fabrikwaren gegen eine Akzise von 8 1⁄3 Prozent des Wertes zu gestatten. Daneben bestanden in den alten Provinzen noch 67 verschiedene Tarife, nahezu 3000 Warenklassen umfassend; außerdem die kursächsische Generalakzise im Herzogtum Sachsen, das schwedische Zollwesen in Neuvorpommern, in den Rheinlanden endlich seit Aufhebung der napoleonischen Douanen ein schlechterdings anarchischer Zustand. Und diese unerträgliche Belästigung des Verkehrs gewährte doch, da eine geordnete Grenzbewachung noch fehlte, keinen Schutz gegen das Ausland. Auch in dem chaotischen Geldwesen zeigte sich die Abhängigkeit des verarmten Staates von den Fremden: in Posen und Pommern mußten 48, in den Provinzen links von der Elbe 71 fremde Geldsorten amtlich anerkannt und tarifiert werden. Schon längst bemerkte der König mit Besorgnis, wie schwer der gesetzliche Sinn des Volkes durch die Fortdauer des überlebten Prohibitivsystems geschädigt wurde. Seit die bürgerlichen Gewerbe auf dem platten Lande sich ansiedelten, nahm der Schmuggel einen ungeheuren Aufschwung. Im Jahre 1815 versteuerte jeder Materialwarenladen der alten Provinzen täglich nur zwei Pfund Kaffee.

Auch die unhaltbaren Verhältnisse an der Ostgrenze mahnten zu rascher Tat. Sobald Preußen, Polen und Rußland [pg 006] im März 1816 zu Warschau wegen der Ausführung des Wiener Vertrages vom 3. Mai 1815 zu verhandeln begannen, stellte sich bald heraus, daß Hardenberg in Wien von dem Fürsten Czartoryski überlistet worden war. Die scheinbar so harmlosen Bestimmungen des Vertrags über die freie Durchfuhr und den freien Verkehr mit den Landeserzeugnissen aller vormals polnischen Landschaften legten dem preußischen Staate fast nur Pflichten auf, da sein Gebiet das Durchfuhrland bildete. Um der Abrede buchstäblich zu genügen, hätte Preußen seine polnischen Provinzen von dem übrigen Staatsgebiete durch eine Zollinie trennen müssen, während Rußland, dem Vertrage zuwider, seine alte Zollgrenze, die das polnische Litauen von Warschau abschied, unverändert ließ und auch Österreich sich keineswegs geneigt zeigte, seinen polnischen Kronlanden handelspolitische Selbständigkeit zuzugestehen. Die polnischen Unterhändler sahen in dem Vertrage ein willkommenes Mittel, um durch die Ansiedlung von Handelsagenten und Kommissionären ihre nationale Propaganda in Preußens polnische Gebiete hineinzutragen. Sie erdreisteten sich, der Krone Preußen geradezu die unbeschränkte Souveränität über Danzig zu bestreiten, und stellten so übermütige Forderungen, daß der König mit einer entschiedenen Ablehnung antwortete, als Zar Alexander nach seiner Gewohnheit versuchte, die Ansprüche der Polen durch einen zärtlichen Freundesbrief zu unterstützen. Der unerquickliche Verlauf dieser Verhandlungen zwang zu dem Entschlusse, die polnischen Landschaften den übrigen Provinzen des Ostens völlig gleichzustellen. Auf der anderen Seite lehrten die Frankfurter Erfahrungen, daß ein Bundeszollgesetz ganz unmöglich war und Preußen mithin zunächst im eigenen Hause Ordnung schaffen mußte.

Im Jahre 1816 erfolgten die ersten vorbereitenden Schritte. Das Verbot der Geldausfuhr ward aufgehoben, das Salzregal in allen Provinzen gleichmäßig eingeführt; dann sprach die Verordnung vom 11. Juni die Aufhebung der Wasser-, Binnen- und Provinzialzölle als Grundsatz aus und verhieß die Einführung eines allgemeinen und einfachen Grenzzollsystems. Zu Anfang des folgenden Jahres war der Entwurf für das neue Zollgesetz beendigt. Sobald aber von den reformatorischen Absichten des Entwurfs Einiges ruchbar [pg 007] ward, erscholl der Notschrei der geängstigten Produzenten weithin durch das Land. Leidenschaftliche Eingaben der Baumwoll- und Kattunfabrikanten aus Schlesien und Berlin, die doch allesamt unter der bestehenden Unordnung schwer litten, bestätigten die alte Wahrheit, daß die Selbstsucht der Menschen der schlimmste Feind ihres eigenen Interesses ist. Der Lärm ward so bedrohlich, daß der König für nötig hielt, zunächst eine Spezialkommission mit der Prüfung dieser Vorstellungen zu beauftragen. Hier errang die alte friderizianische Schule noch einmal die Oberhand. Der Vorsitzende, Oberpräsident v. Heydebreck, betrachtete als höchste Aufgabe der Handelspolitik »das Numeraire dem Lande zu konservieren«; die Mehrheit beschloß, der Krone die Wiederherstellung des Verbotsystems, wie es bis zum Jahre 1806 bestanden, anzuraten. Aber zugleich mit diesem Bericht ging auch ein geharnischtes Minderheitsgutachten ein, verfaßt von Staatsrat Kunth, dem Erzieher der Gebrüder Humboldt, einem selbstbewußten Vertreter des altpreußischen Beamtenstolzes, der das gute Recht der Bureaukratie oftmals gegen die aristokratische Geringschätzung seines Freundes Stein verteidigte. Mit den Zuständen des Fabrikwesens aus eigener Anschauung gründlich vertraut, lebte und webte er in den Gedanken der neuen Volkswirtschaftslehre. »Eigentum und Freiheit, darin liegt alles; es gibt nichts anderes« — so lautete sein Kernspruch. Als das ärgste Gebrechen der preußischen Industrie erschien ihm die erstaunlich mangelhafte Bildung der meisten Fabrikanten, eine schlimme Frucht des Übergewichts der gelehrten Klassen, welche nur durch den Einfluß des auswärtigen Wettbewerbs allmählich beseitigt werden konnte; waren doch selbst unter den ersten Fabrikherren Berlins viele, die kaum notdürftig ihren Namen zu schreiben vermochten.

Kunths Gutachten fand im Staatsrate fast ungeteilte Zustimmung; es ließ sich nicht mehr verkennen, daß die Aufhebung der Handelsverbote nur die notwendige Ergänzung der Reformen von 1808 bildete. Als das Plenum des Staatsrats am 3. Juli über das Zollgesetz beriet, sprachen die politischen Gegner Gneisenau und Schuckmann einmütig für die Befreiung des Verkehrs. Oberpräsident Merckel und Geh. Rat Ferber, ein aus dem sächsischen Dienste herübergekommener [pg 008] trefflicher Nationalökonom, führten aus, daß dem Notstande des Gewerbefleißes in Schlesien und Sachsen nur durch die Freiheit zu begegnen sei; und zuletzt stimmten von 56 Anwesenden nur drei gegen das Gesetz: Heydebreck, Ladenberg und Geh Rat Beguelin. Am 1. August genehmigte der König von Karlsbad aus »das Prinzip der freien Einfuhr für alle Zukunft«. Nun folgten neue peinliche Verhandlungen, da es anfangs unmöglich schien, die neue Ordnung gleichzeitig in den beiden Hälften des Staatsgebiets einzuführen. Endlich, am 26. Mai 1818, kam das Zollgesetz für die gesamte Monarchie zustande.

Sein Verfasser war der Generaldirektor Karl Georg Maaßen[1], ein Beamter von umfassenden Kenntnissen, mit Leib und Seele in den Geschäften lebend, ein Mann, der hinter kindlich anspruchslosen Umgangsformen den kühnen Mut des Reformers, eine tiefe und freie Auffassung des sozialen Lebens verbarg. Aus Cleve gebürtig, hatte er zuerst als preußischer Beamter in seiner Heimat, dann eine Zeitlang im bergischen Staatsdienste die Großindustrie des Niederrheins, nachher bei der Potsdamer Regierung die Volkswirtschaft des Nordostens kennen und also die Theorien Adam Smiths[2], denen er von frühauf huldigte, durch vielseitige praktische Erfahrung zu ergänzen gelernt. So ging er auch beim Entwerfen des Zollgesetzes nicht von einer fertigen Doktrin aus, sondern von drei Gesichtspunkten der praktischen Staatskunst. Die Aufgabe war: zunächst in der gesamten Monarchie durch Befreiung des inneren Verkehrs eine lebendige Gemeinschaft der Interessen zu begründen, sodann dem Staate neue Einnahmequellen zu eröffnen, endlich dem heimischen Gewerbefleiß einen mächtigen Schutz gegen die englische Übermacht zu gewähren und ihm doch den heilsamen Stachel des ausländischen Wettbewerbs nicht gänzlich zu nehmen. Wo die Wünsche der Industrie den Ansprüchen der Staatskassen widersprachen, da mußte das Interesse [pg 009] der Finanzen vorgehen; dies gebot die Bedrängnis des Staatshaushalts.

Die beiden ersten Paragraphen des Gesetzes verkündigten die Freiheit der Ein-, Aus- und Durchfuhr für den ganzen Umfang des Staates. Damit wurde die volle Hälfte des nichtösterreichischen Deutschlands zu einem freien Marktgebiete vereinigt, zu einer wirtschaftlichen Gemeinschaft, welche, wenn sie die Probe bestand, sich auch über die andere Hälfte der Nation erweitern konnte. Denn die schroffsten Gegensätze unseres vielgestaltigen sozialen Lebens lagen innerhalb der preußischen Grenzen. War es möglich, Posen und das Rheinland ohne Schädigung ihrer wirtschaftlichen Eigenart derselben wirtschaftlichen Gesetzgebung zu unterwerfen, so war schon erwiesen, daß diese Gesetze mit einigen Änderungen auch für Baden und Hannover genügen mußten. Preußen hatte sich — so sagte Maaßen oftmals — genau die nämlichen Fragen vorzulegen wie alle die anderen deutschen Staaten, welche ernstlich nach Zolleinheit verlangten, und konnte, wegen der Mannigfaltigkeit seiner wirtschaftlichen Interessen, leichter als jene die richtige Antwort finden. Aber die Ausführung des Gedankens, die Verlegung der Zölle an die Grenzen des Staates war in Preußen schwieriger als in irgendeinem anderen Reiche; sie erschien zuerst vielen ganz unausführbar. Man sollte eine Zollinie von 1073 Meilen bewachen, je eine Grenzmeile auf kaum fünf Geviertmeilen des Staatsgebiets, und zwar unter den denkbar ungünstigsten Verhältnissen, da die kleinen deutschen Staaten, die mit dem preußischen Gebiete im Gemenge lagen, zumeist noch kein geordnetes Zollwesen besaßen, ja sogar den Schmuggel grundsätzlich begünstigten. Solche Bedrängnis veranlaßte die preußischen Finanzmänner zur Aufstellung eines einfachen übersichtlichen Tarifs, der die Waren in wenige große Klassen einordnete. Eine umfängliche, verwickelte Zollrolle, wie sie in England oder Frankreich bestand, erforderte ein zahlreiches Beamtenpersonal, das in Preußen den Ertrag der Zölle verschlungen hätte. Durch denselben Grund wurde Maaßen bewogen, die Erhebung der Zölle nach dem Gewichte der Waren vorzuschlagen, während in allen anderen Staaten das von der herrschenden Theorie allein gebilligte System der Wertzölle galt. Die Abstufung der Zölle nach dem Werte [pg 010] würde die Kosten der Zollverwaltung unverhältnismäßig erhöht haben; zudem lag in der hohen Besteuerung kostbarer Waren eine starke Versuchung zum Schmuggelhandel, welche ein Staat von so schwer zu bewachenden Grenzen nicht ertragen konnte.

Auch in der großen Prinzipienfrage der Handelspolitik gab die Rücksicht auf die Finanzen den Ausschlag. Der Staat hatte die Wahl zwischen zwei Wegen. Man konnte entweder nach Englands und Frankreichs Beispiel Prohibitivzölle einführen, um diese sodann als Unterhandlungsmittel gegen die Westmächte zu benutzen und also Zug um Zug durch Differentialzölle zur Erleichterung des Verkehrs zu gelangen; oder man wagte sogleich in Preußen ein System mäßiger Zölle zu gründen, in der Hoffnung, daß die Natur der Dinge die großen Nachbarreiche dereinst in dieselbe Bahn drängen werde. Maaßen fand den Mut, den letzteren Weg zu wählen, vornehmlich, weil der zweifelhafte Ertrag aus hohen Schutzzöllen dem Bedürfnis der Staatskassen nicht genügen konnte. Verboten wurde allein die Einfuhr von Salz und Spielkarten; die Rohstoffe blieben in der Regel abgabenfrei oder einem ganz niedrigen Zolle unterworfen. Von den Manufakturwaren sollte ein mäßiger Schutzzoll erhoben werden, nicht über 10 Prozent, ungefähr der üblichen Schmuggelprämie entsprechend. Die Kolonialwaren dagegen unterlagen einem ergiebigen Finanzzolle, bis zu 20 Prozent, da Preußen an seiner leicht zu bewachenden Seegrenze die Mittel besaß, diese Produkte wirksam zu besteuern.

Dies freieste und reifste staatswirtschaftliche Gesetz des Zeitraums wich von den herrschenden Vorurteilen so weit ab, daß man im Auslande anfangs über die gutmütige Schwäche der preußischen Doktrinäre spottete. Den Staatsmännern der absoluten Monarchie fällt ein undankbares entsagungsvolles Los. Wie laut preist England heute seinen William Huskisson[3], one of the world's great spirits; alle gesitteten Völker bewundern die Freihandelsreden des großen Britten. [pg 011] Der Name Maaßens aber ist bis zur Stunde in seinem eigenen Vaterlande nur einem engen Gelehrtenkreise vertraut. Und doch hat die große Freihandelsbewegung unseres Jahrhunderts nicht in England, sondern in Preußen ihren ersten bahnbrechenden Erfolg errungen. Das wiederhergestellte französische Königtum hielt in dem Tarife von 1816 die strengen napoleonischen Prohibitivzölle gegen fremde Fabrikwaren hartnäckig fest. Die Selbstsucht der Emigranten fügte noch schwere Zölle auf die Erzeugnisse des Landbaues, namentlich auf Schlachtvieh und Wolle, hinzu. Auch in England war nur ein Teil des Handelsstandes für die Lehren der Verkehrsfreiheit gewonnen. Noch stand der Grundherr treu zu den hohen Kornzöllen, der Reeder zu Cromwells Navigationsakte[4], der Fabrikant zu dem harten Prohibitivsysteme; noch urteilte die Mehrzahl der Gebildeten wie einst Burke[5] über Adam Smith: solche abstrakte Theorien sind gut genug für das stille Katheder von Glasgow[6]. Erst das kühne Vorgehen der Berliner Staatsmänner ermutigte die englischen Freihändler, mit ihrer Meinung herauszurücken. Auf das »glänzende Beispiel, welches Preußen der Welt gegeben«, berief sich die freihändlerische Petition der Londoner City, welche Baring im Mai 1820 dem Parlamente übergab. An Preußen dachte Huskisson, als er seinen berühmten Satz aufstellte: »Der Handel ist nicht Zweck, er ist das Mittel, Wohlstand und Behagen unter den Völkern zu verbreiten« und seinem Volke zurief: »Dies Land kann nicht still stehen, während andere Länder vorschreiten in Bildung und Gewerbefleiß«.

Den freihändlerischen Ansichten der preußischen Staatsmänner genügte das neue Gesetz nicht völlig. Man ahnte [pg 012] im Finanzministerium wohl, daß der weitaus größte Teil des Zollertrags allein von den gangbarsten Kolonialwaren aufgebracht werden und die Staatskasse von anderen Zöllen nur geringen Vorteil ziehen würde. Aber man sah auch, daß jedem Steuersystem durch die Gesinnung der Steuerpflichtigen feste Schranken gezogen sind; die öffentliche Meinung jener Tage würde der Regierung nie verziehen haben, wenn sie den Kaffee besteuert, den Tee frei gelassen hätte. Maaßen verwarf jede einseitige Begünstigung eines Zweiges der Produktion, er rechnete auf das Ineinandergreifen von Ackerbau, Gewerbe und Handel und betrachtete die Schutzzölle nur als einen Notbehelf, um die deutsche Industrie allmählich zu Kräften kommen zu lassen. Schon bei der ersten Revision des Tarifs im Jahre 1821 tat man einen Schritt weiter im Sinne des Freihandels, vereinfachte den Tarif und setzte mehrere Zölle herab. Während das Gesetz von 1818 für die westlichen Provinzen einen eigenen Tarif mit etwas niedrigeren Sätzen aufgestellt hatte, fiel jetzt der Unterschied zwischen den Provinzen hinweg; die Zollrolle von 1812 bildete in Form und Einrichtung die Grundlage für alle späteren Tarife des Zollvereins.

Derweil der Staatsrat diese Reform zum Abschluß brachte, erging sich die unreife nationalökonomische Bildung der Zeit in widersprechenden Klagen. Die Massen meinten die Verteuerung des Lebensunterhalts nicht ertragen zu können, die Fabrikanten sahen »dem englischen Handelsdespotismus« Tür und Tor geöffnet und bestürmten den Thron abermals mit so verzweifelten Bittschriften, daß der König, obwohl selbst mit Maaßens Plänen ganz einverstanden, doch eine nochmalige Prüfung des schon unterschriebenen Gesetzes befahl. Erst am 1. September 1818 wurde das Zollgesetz veröffentlicht, erst zu Neujahr 1819 traten die neuen Grenzzollämter in Tätigkeit. Am 8. Februar 1819 erschien das ergänzende Gesetz über die Besteuerung des Konsums inländischer Erzeugnisse, wonach nur Wein, Bier, Branntwein und Tabaksblätter einer Steuer unterlagen, die ohne unmittelbare Belästigung der Verzehrer von den Produzenten zu erheben war.

Die neue Gesetzgebung hielt im ganzen sehr glücklich die Mitte zwischen Handelsfreiheit und Zollschutz. Nur nach [pg 013] einer Richtung hin wich sie auffällig ab von den Grundsätzen des gemäßigten Freihandels: sie belastete den Durchfuhrhandel unverhältnismäßig schwer. Der Zentner Transitgut zahlte im Durchschnitt einen halben Taler Zoll, auf einzelnen wichtigen Handelsstraßen noch weit mehr — sicherlich eine sehr drückende Last für ordinäre Güter, zumal wenn sie das preußische Gebiet mehrmals berührten. Die nächste Veranlassung zu dieser Härte lag in dem Bedürfnis der Finanzen. Preußen beherrschte einige der wichtigsten Handelsstraßen Mitteleuropas: die Verbindung Hollands mit dem Oberlande, die alten Absatzwege des polnischen Getreides, den Verkehr Leipzigs mit der See, mit Polen, mit Frankfurt. Man berechnete, daß die volle Hälfte der in Preußen eingehenden Waren dem Durchfuhrhandel angehörte. Die erschöpfte Staatskasse war nicht in der Lage, diesen einzigen Vorteil, den ihr die unglückliche langgestreckte Gestalt des Gebiets gewährte, aus der Hand zu geben. Überdies stimmten alle Kenner des Mautwesens überein in der für jene Zeit wohlbegründeten Meinung, daß nur durch Besteuerung der Durchfuhr der finanzielle Ertrag des Grenzzollsystems gesichert werden könne. Gab man den Transit völlig frei, so wurde dem Unterschleif Tür und Tor geöffnet, ein ungeheurer Schmuggelhandel von Hamburg, Frankfurt, Leipzig her geradezu herausgefordert, das ganze Gelingen der Reform in Frage gestellt. Die unbillige Höhe der Durchfuhrzölle aber und das zähe Festhalten der Regierung an diesen für die deutschen Nachbarlande unleidlichen Sätzen erklärt sich nur aus politischen Gründen. Der Transitzoll diente dem Berliner Kabinett als ein wirksames Unterhandlungsmittel, um die deutschen Kleinstaaten zum Anschluß an die preußische Handelspolitik zu bewegen.

Von jenem Traumbilde einer gesamtdeutschen Handelspolitik, das während des Wiener Kongresses den preußischen Bevollmächtigten vorgeschwebt hatte, war man in Berlin längst zurückgekommen. Die Unmöglichkeit solcher Pläne ergab sich nicht bloß aus der Nichtigkeit der Bundesverfassung, sondern auch aus den inneren Verhältnissen der Bundesstaaten. Hardenberg[7] wußte, daß der Wiener Hof an seinem [pg 014] altväterlichen Provinzialzollsystem nichts ändern wollte und seine nichtdeutschen Kronländer einem Bundeszollwesen schlechterdings nicht unterordnen konnte. Aber auch das übrige Deutschland bewahrte noch viele Trümmer aus der schmählichen kosmopolitischen Epoche unserer Vergangenheit. Noch war Hannover von England, Schleswig-Holstein von Dänemark abhängig, noch stand Luxemburg in unmittelbarer geographischer Verbindung mit dem niederländischen Gesamtstaate. Wie war ein gesamtdeutsches Zollwesen denkbar, so lange diese Fremdherrschaft währte? Auch die Verfassung mehrerer Bundesstaaten bot unübersteigliche Hindernisse. Die preußische Zollreform ruhte auf dem Gedanken des gemeinen Rechts. Wer durfte erwarten, daß der mecklenburgische Adel auf seine Zollfreiheit, der sächsische auf die mit den ständischen Privilegien fest verkettete Generalakzise verzichten würde, so lange die ständische Oligarchie in diesen Landen ungestört herrschte? Wie war es möglich, die preußischen Zölle, welche die Einheit des Staatshaushalts voraussetzten, in Hannover einzuführen, wo noch die Königliche Domänenkasse und die ständische Steuerkasse selbständig nebeneinander standen? Das Zollwesen hing überdies eng zusammen mit der Besteuerung des inländischen Konsums; nur wenn die Kleinstaaten sich entschlossen, das System ihrer indirekten Steuern auf preußischen Fuß zu setzen oder doch dem preußischen Muster anzunähern, war eine ehrliche Gegenseitigkeit, eine dauernde Zollgemeinschaft zwischen ihnen möglich. Und ließ sich solche Opferwilligkeit erwarten in jenem Augenblick, da der Rheinbund und das Ränkespiel des Wiener Kongresses den selbstsüchtigen Dünkel der Dynastien krankhaft aufgeregt und jeder Scham entwöhnt hatten? Selbst jene Staaten, denen redlicher Wille nicht fehlte, konnten gar nicht sofort auf die harten Zumutungen eingehen, welche Preußen ihnen stellen mußte, um sich den Ertrag seiner Zölle zu sichern. Man mußte, so gestand Eichhorn[8] späterhin, sich erst orientieren in der veränderten Lage, [pg 015] die nationalökonomischen Bedürfnisse des eigenen Landes und die zur Deckung der Staatsausgaben notwendigen Opfer überschlagen; bevor man hierüber ins Klare gekommen, konnte man sich von einer gemeinsamen Beratung keinen Erfolg versprechen, am wenigsten von einer Beratung für ganz Deutschland am Bundestag.

Wie die Dinge lagen, mußte Preußen selbständig vorgehen, ohne jede schonende Rücksicht für die deutschen Nachbarn. Unter den gemütlichen Leuten herrschte die Ansicht vor, Preußen solle die Binnengrenzen gegen Deutschland offen halten und allein an den Grenzen gegen das Ausland Zölle erheben. Der kindische Vorschlag hätte, ausgeführt, jede Grenzbewachung unmöglich gemacht, die finanziellen wie die volkswirtschaftlichen Zwecke der Zollreform völlig vereitelt. Selbst eine mildere Besteuerung deutscher Produkte war unausführbar. Gerade die deutschen Kleinstaaten mit ihren verzwickten, mangelhaft oder gar nicht bewachten Grenzen mußten der preußischen Staatskasse als die gefährlichsten Gegner erscheinen. Ursprungszeugnisse, von solchen Behörden ausgestellt, boten den genauen Rechnern der Berliner Bureaus keine genügende Sicherheit. Jede Erleichterung, die an diesen Grenzen eintrat, ermutigte den Unterschleif, so lange nicht eine geordnete Zollverwaltung in den kleinen Nachbarstaaten bestand. Noch mehr: gewährte Preußen den deutschen Staaten Begünstigungen, so griff das Ausland unfehlbar zu Retorsionen[9], und der Staat wurde allmählich in ein Differentialzollsystem hineingetrieben, das den Absichten seiner Staatsmänner schnurstracks zuwiderlief. Differentialzölle erschienen dem Finanzministerium noch weit bedenklicher als Schutzzölle, da diese den Verkehr belasteten zugunsten der einheimischen, jene zum Vorteil der ausländischen Produzenten.

Es war nicht anders: sollte das neue Zollsystem überhaupt ins Leben treten, so mußten alle nichtpreußischen Waren zuvörderst auf gleichem Fuß behandelt werden. Allerdings wurden dadurch die deutschen Nachbarn sehr hart getroffen. Sie waren gewohnt, einen schwunghaften Schmuggelhandel nach Preußen hinüber zu führen; jetzt trat die strenge Grenzbewachung [pg 016] dazwischen. Die Zollinien an den Grenzen der neuen Provinzen störten vielfach altgewohnten Verkehr. Das Königreich Sachsen litt schwer, als die preußischen Zollschranken dicht vor den Toren Leipzigs aufgerichtet wurden. Die kleinen rheinischen Lande sahen nahe vor Augen das beginnende Erstarken der preußischen Volkswirtschaft; was drüben ein Segen, ward hüben zur Last. Begreiflich genug, daß gerade in der unmittelbaren Nachbarschaft Preußens die Mißstimmung überhand nahm. Auch die Einrichtung der Gewichtszölle war für die deutschen Nachbarstaaten unverhältnismäßig lästig, da das Ausland zumeist feinere, Deutschland gröbere Waren in Preußen einzuführen pflegte.

Indes, wenn es nicht anging, den Kleinstaaten sofort Begünstigungen zu gewähren, so war doch die Zollreform von Haus aus darauf berechnet, die deutschen Nachbarn nach und nach in den preußischen Zollverband hineinzuziehen. »Die Unmöglichkeit einer Vereinigung für den ganzen Bund erkennend, suchte Preußen durch Separatverträge sich diesem Ziele zu nähern« — mit diesen kurzen und erschöpfenden Worten hat Eichhorn zehn Jahre später den Grundgedanken der preußischen Handelspolitik bezeichnet. Die Zerstückelung seines Gebietes zwang den Staat, deutsche Politik zu treiben, machte ihm auf die Dauer unmöglich, sich selbst genügsam abzuschließen, seine Verwaltung zu ordnen ohne Verständigung mit den deutschen Nachbarlanden. Ein großer Teil der thüringischen Besitzungen Preußens, 41 Geviertmeilen, mußte vorderhand aus der Zollinie ausgeschlossen bleiben. Es war eine unabweisbare Notwendigkeit, die Zollschranken mindestens so weit hinauszuschieben, daß das gesamte Staatsgebiet gleichmäßig besteuert werden konnte. In dem Zollgesetz selber (§ 5) war die Absicht erklärt, durch Handelsverträge den wechselseitigen Verkehr zu befördern. Die harte Besteuerung der Durchfuhr gab diesem Winke fühlbaren Nachdruck. Noch bestimmter sprach sich Hardenberg über die Absicht des Gesetzes aus, schon ehe es in Kraft trat. Als die Fabrikanten von Rheidt und anderen rheinischen Plätzen den Staatskanzler um Beseitigung der deutschen Binnenzölle baten, gab er die Antwort (3. Juni 1818): die Vorteile, welche aus der Vereinigung mehrerer deutscher Staaten zu einem gemeinschaftlichen Fabrik- und Handelssystem [pg 017] hervorgehen können, seien der Regierung nicht unbekannt; mit steter Rücksicht hierauf sei der Plan des Königs zur Reife gediehen. »Es liegt ganz im Geiste dieses Planes, ebensowohl auswärtige Beschränkungen des Handels zu erwidern, als Willfährigkeit zu vergelten und nachbarliches Anschließen an ein gemeinsames Interesse zu befördern«. Ebenso erklärte er den Elberfeldern: die preußischen Zollinien sollten dazu dienen, »eine allgemeine Ausdehnung oder sonstige Vereinigung vorzubereiten«.

Damit wurde deutlich angekündigt, daß der Staat, der seit langem das Schwert des alten Kaisertums führte, jetzt auch die handelspolitischen Reformgedanken der Reichspolitik des sechzehnten Jahrhunderts wieder aufnahm und bereit war, der Nation nach und nach die Einheit des wirtschaftlichen Lebens zu schaffen, welche ihr im ganzen Verlaufe ihrer Geschichte immer gefehlt hatte. Er dachte dies Ziel, das sich nicht mit einem Sprunge erjagen ließ, schrittweis, in bedachtsamer Annäherung, durch Verträge von Staat zu Staat zu erreichen. Mars und Merkur sind die Gestirne, welche in diesem Jahrhundert der Arbeit das Geschick der Staaten vornehmlich bestimmen. Das Heerwesen und die Handelspolitik der Hohenzollern bildeten fortan die beiden Rechtstitel, auf denen Preußens Führerstellung in Deutschland ruhte. Und diese Handelspolitik war ausschließlich das Werk der Krone und ihres Beamtentums. Sie begegnete, auch als ihre letzten Ziele sich späterhin völlig enthüllten, regelmäßig dem verblendeten Widerstande der Nation. Im Zeitalter der Reformation war die wirtschaftliche Einigung unseres Vaterlandes an dem Widerstande der Reichsstädte gescheitert; im 19. Jahrhundert ward sie recht eigentlich gegen den Willen der Mehrzahl der Deutschen von neuem begonnen und vollendet.

Im Kampfe gegen das preußische Zollgesetz hielten alle deutschen Parteien zusammen, Kotzebues Wochenblatt so gut wie Ludens Nemesis. Vergeblich widerlegte J. G. Hoffmann[10] in der Preußischen Staatszeitung mit überlegener Sachkenntnis [pg 018] das fast durchweg wertlose nationalökonomische Gerede der Presse. Dieselben Schutzzöllner, die um Hilfe riefen für die deutsche Industrie, schalten zugleich über die unerschwinglichen Sätze des preußischen Tarifs, der doch jenen Schutz gewährte. Dieselben Liberalen, die den Bundestag als einen völlig unbrauchbaren Körper verspotteten, forderten von dieser Behörde eine schöpferische handelspolitische Tat. Wenn Hoffmann nachwies, daß das neue Gesetz eine Wohltat für Deutschland sei, so erwiderten Pölitz, Krug und andere sächsische Publizisten, kein Staat habe das Recht, seinen Nachbarn Wohltaten aufzudrängen. Alberne Jagdgeschichten wurden mit der höchsten Bestimmtheit wiederholt und von der Unwissenheit der Leser begierig geglaubt. Da hatte ein armer Höker aus dem Reußischen, als er seinen Schubkarren voll Gemüse zum Leipziger Wochenmarkt fuhr, einen Taler Durchfuhrzoll an die preußische Maut zahlen müssen — nur schade, daß Preußen von solchen Waren gar keinen Zoll erhob. Auch die Sentimentalität ward gegen Preußen ins Feld geführt; sie findet sich ja bei den Deutschen immer ein, wenn ihnen die Gedanken ausgehen. Da war gleich am ersten Tage, als das unselige Gesetz in Kraft trat, ein Zollbeamter zu Langensalza von einem gothaischen Patrioten im Rausche heiligen Zornes erstochen worden; der Mann hatte sich aber selbst entleibt. Da hieß es wehmütig, König Friedrich Wilhelm hege wohl menschenfreundliche Absichten, aber »finanzielle Rücksichten vergiften die besten Maßregeln«; für die harte Notwendigkeit dieser finanziellen Rücksichten hatte man kein Auge. Die ersehnte Einheit des deutschen Marktes — darüber bestand unter den liberalen Patrioten kein Streit — konnte nur gelingen, wenn die bereits vollzogene Einigung der Hälfte Deutschlands wieder zerstört wurde.

Quelle: H. v. Treitschke, Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. II, 211 ff. — Die Anmerkungen sind vom Herausgeber beigefügt.


[1.]Geb. 23. August 1769, gest. 2. November 1834.[2.]Adam Smith, geb. 1723, gest. 1790, ist als der Begründer der neueren Nationalökonomie zu betrachten; er vertrat die Lehre, daß es in wirtschaftlichen Dingen Aufgabe des Staates sei, das freie Spiel der wirtschaftlichen Kräfte durch Beseitigung entgegenstehender Hemmnisse zu fördern.[3.]Geb. 11. März 1770, gest. am 15. September 1830 an den schweren Verletzungen, die er sich bei Eröffnung der zwischen Liverpool und Manchester erbauten Eisenbahn dadurch zuzog, daß er beim Einsteigen unter die Räder fiel. Im Ministerium Canning war er Staatssekretär für die Kolonien.[4.]Die Navigationsakte vom 9. Oktober 1651 gestattete die Einfuhr von Waren aus Afrika, Asien und Amerika nur unter englischer Flagge, die Einfuhr von europäischen Waren nur durch englische Schiffe oder Schiffe des erzeugenden Landes. Damit wurde der holländische Zwischenhandel ausgeschaltet. Erst 1849 wurde die Akte aufgehoben.[5.]Edmund Burke, geb. 1729, gest. 9. Juli 1797, hervorragender englischer Politiker und Staatsmann.[6.]Adam Smith war von 1751 ab eine Reihe von Jahren als Professor der Logik und der Moral an der Universität zu Glasgow tätig.[7.]Karl August, Fürst von Hardenberg, geb. 31. Mai 1750, gest. 26. Nov. 1822, seit Juni 1810 bis an seinen Tod preußischer Staatskanzler.[8.] Joh. Albrecht Friedrich Eichhorn, geb. 2. März 1779, gest. 16. Januar 1856, war als Direktor der zweiten Abteilung des Ministeriums des Äußeren besonders für die Entwicklung des Zollvereins tätig. Von 1840–48 kämpfte er als Kultusminister für die Erhaltung der kirchlichen Rechtgläubigkeit gegen die freiheitlichen Bestrebungen der Lichtfreunde.[9.]Zwangsmaßregeln.[10.] Joh. Gottfr. Hoffmann, geb. 19. Juli 1765, gest. 12. November 1847, hervorragender Nationalökonom und Begründer der wissenschaftlichen Statistik.


2. Der Kampf gegen das preußische Zollgesetz und der erste preußische Zollvertrag.

Alles historische Werden entspringt der beständigen Wechselwirkung zwischen dem bewußten Menschenwillen und den gegebenen Zuständen. Wie die Vernunft, die in den Dingen [pg 019] liegt, nur durch die Willenskraft eines großen, die Zeichen der Zeit verstehenden Mannes verwirklicht werden kann, so finden auch die Sünden und Irrtümer der Politiker ihre Schranke an dem Charakter der Staaten, an der Macht der Ideen, die sich im Verlauf der Geschichte angesammelt haben. Schwer hatte die Krone Preußen gefehlt, als sie in Karlsbad[11] sich den lebendigen Kräften des jungen Jahrhunderts entgegenstemmte; und doch war dieser Staat modern von Grund aus, er konnte sich der neuen Zeit nicht gänzlich entfremden und begann eben jetzt eine Reform seines Haushalts, welche ihn befähigte, in seiner wirtschaftlichen Entwicklung alle anderen deutschen Staaten zu überflügeln. Nachgiebig bis zur Selbstvergessenheit war Hardenberg in Teplitz[12] allen Wünschen Österreichs entgegengekommen, der Glaube an die unbedingte Interessengemeinschaft der beiden Großmächte beherrschte ihn ganz und gar; und doch war der Gegensatz der beiden Mächte in einer alten Geschichte begründet und, so lange die Machtfrage der deutschen Zukunft ungelöst blieb, durch menschlichen Willen nicht mehr beizulegen. Fast in dem nämlichen Augenblicke, da der Berliner Hof sich gänzlich der Führung Österreichs zu überlassen schien, tat er wieder einen Schritt vorwärts auf den Bahnen der friderizianischen Politik und begann die deutschen Nachbarlande in seine Zollgemeinschaft aufzunehmen. Es war ein winziger, nach dem Maße der Gegenwart fast lächerlicher Erfolg, aber der unscheinbare Beginn einer Staatskunst, welche die deutschen Staaten durch das Band wirtschaftlicher Interessen unlösbar an Preußen ketten und die Befreiung von Österreich vorbereiten sollte.

Seit das preußische Zollgesetz in Kraft gesetzt und den kleinen Nachbarn zunächst nur durch seine Härten fühlbar wurde, erhob sich überall mit erneuter Stärke der Ruf nach Aufhebung aller Binnenmauten, und es begann eine leidenschaftliche Agitation für die deutsche Handelseinheit, der Vorläufer und das Vorbild der späteren Kämpfe um die politische Einheit. Die ganze Nation schien einig in einem großen Gedanken; gleichwohl gingen die Ansichten über die Mittel und Wege nach allen Richtungen auseinander, und das einzige, was retten konnte, der Anschluß an die schon vorhandene Einheit des preußischen Marktgebietes, ward in unseliger Verblendung so lange verschmäht, bis schließlich nur die bittere Not das Unvermeidliche erzwang.

Gleich nach dem Frieden begann eine regelmäßige Einwanderung in das verarmte Preußen einzuströmen, etwa halb so stark als der Überschuß der Geburten; sie bestand überwiegend aus jungen Leuten der deutschen Nachbarschaft, die in dem Lande der sozialen Freiheit ihr Glück suchten. Als nunmehr die Binnenzölle in der Monarchie hinwegfielen, da ließen sich die Vorteile, welche der preußische Geschäftsmann aus seinem ausgedehnten freien Markt zog, zumal an den Grenzplätzen bald mit Händen greifen: so siedelte ein Teil der Bingener Weinhändler auf das preußische Ufer der Nahe über, da die Preise in Preußen oft dreimal höher standen als auf dem überfüllten hessischen Markte. Das Beamtentum der kleinen Höfe war noch gewöhnt an das Zunftwesen, an die Erschwerung der Niederlassung und der Heiraten, an die tausend Quälereien einer kleinlichen sozialen Gesetzgebung; von der Überlegenheit der preußischen Handelspolitik ahnte man hier noch gar nichts. Manchem wohlmeinenden Beamten in Sachsen und Thüringen erschienen die preußischen Steuergesetze als eine überflüssige fiskalische Härte, weil sein eigener Staat für das Heerwesen nur Geringes leistete, also mit bescheidenen Einnahmen auskommen konnte. So entstand unter dem Schutze der kleinen Höfe an den preußischen Binnengrenzen ein Krieg aller gegen alle, ein heilloser Zustand, von dem wir heute kaum noch eine Vorstellung haben. Das Volk verwilderte durch das schlechte Handwerk des Schwärzens. In die zollfreien Packhöfe, welche überall dem preußischen Gebiete nahe lagen, traten alltäglich handfeste [pg 021] braune Gesellen, die Jacken auf Rücken und Schultern ganz glatt gescheuert, manch einem schaute das Messer aus dem Gürtel; dann packten sie die schweren Warenballen auf, ein landesfürstlicher Mautwächter gab ihnen das Geleite bis zur Grenze und ein Helf Gott mit auf den bösen Weg. Der kleine Mann hörte sich nicht satt an den wilden Abenteuern verwegener Schmuggler, die das heutige Geschlecht nur noch aus altmodischen Romanen und Jugendschriften kennt. Also gewöhnte sich unser treues Volk die Gesetze zu mißachten. Jener wüste Radikalismus, der allmählich in den Kleinstaaten überhand nahm, ward von den kleinen Höfen selber gepflegt: durch die Sünden der Demagogenjagd wie durch die Frivolität dieser Handelspolitik.

Als die Urheber solchen Unheils galten allgemein nicht die Kleinstaaten, die den Schmuggel begünstigten, sondern Preußen, das ihn ernsthaft verfolgte; nicht jene Höfe, die an ihren unsauberen fiskalischen Kniffen, ihren veralteten unbrauchbaren Zollordnungen träge festhielten, sondern Preußen, das sein Steuersystem neu gestaltet und gemildert hatte. Unfähig, die Lebensbedingungen eines großen Staates zu verstehen, stellten die kleinen Höfe alles Ernstes die Forderung, Preußen müsse jene reiflich erwogene, in alle Zweige des Gemeinwesens tief einschneidende Reform sofort wieder rückgängig machen, noch bevor sie die Probe der Erfahrung bestanden hatte — und halb Deutschland stimmte dem törichten Ansinnen zu.

Außerhalb der preußischen Beamtenkreise wagten in diesen ersten Jahren nur zwei namhafte Schriftsteller das Werk Maaßens unbedingt zu verteidigen. Der unermüdliche Benzenberg[13] bewährte in seinem Buche »über Preußens Geldhaushalt und neues Steuersystem« wieder einmal seinen praktischen Takt. Im Verkehr mit Hardenberg hatte er gelernt, den Staatshaushalt von oben, vom Standpunkt der Regierenden zu betrachten. Er wußte, daß jede ernsthafte Kritik eines Steuersystems beginnen muß mit der Frage: [pg 022] welche Ausgaben dem Staate unerläßlich seien? — einer Frage, die von den meisten Publizisten jener Zeit gar nicht berührt wurde. So gelingt ihm nachzuweisen, daß Preußen seiner Zolleinkünfte nicht entbehren könne. Er scheut sich nicht, das Wehrgesetz und die neuen Steuergesetze als die größten Wohltaten der jüngsten Epoche Friedrich Wilhelms III. zu loben; er verlangt, daß man sie gegen jeden Widerstand aufrecht halte, fordert die Nachbarstaaten auf, der Einladung des Königs zu folgen und mit Preußen wegen gegenseitiger Aufhebung der Zölle zu verhandeln. Dem Traumgebilde der Bundeszölle geht er hart zu Leibe. Er richtet an F. List[14] (August 1819) einen offenen Brief und fragt, wie denn der Bundestag, »der keine Art von Legislation hat«, eine solche Reform schaffen oder gar die Zollverwaltung leiten solle? und sei denn die Aufhebung der Binnenmauten möglich ohne gleichmäßige Besteuerung des inneren Konsums? Die Stimme des nüchternen Mannes verhallte in dem allgemeinen Toben; war er doch längst schon den Liberalen verdächtig, weil er ein offenes Auge für die Eigenart des preußischen Staates besaß.

Auch einer der tüchtigsten Kaufleute Deutschlands, E. W. Arnoldi in Gotha[15], begrüßte das preußische Zollgesetz schon im Januar 1819 als den ersten Keim eines Vereins aller deutschen Staaten. Nur herzhaft eingeschlagen in die dargebotene Hand: — so sprach er sich im Allgemeinen Anzeiger aus — Preußen stellt ja den Grundsatz der Gegenseitigkeit an die Spitze seines Gesetzes und erklärt sich bereit zu Verträgen mit den Nachbarn. Der treffliche Mann hatte einst in Hamburg noch zu den Füßen des alten Büsch[16] gesessen und sich dort eine freie Ansicht vom Welthandel gebildet, welche [pg 023] der binnenländischen Kleinlebigkeit der Mehrzahl seiner Standesgenossen noch ganz fremd war. Ihn wurmte die kindliche Unmündigkeit dieser Geschäftswelt, die so gar nichts tat, um sich das Joch einer widersinnigen Handelsgesetzgebung vom Nacken zu schütteln. Schon seit Jahren trug er sich mit dem Gedanken eines Bundes der deutschen Fabrikanten zur Vertretung ihrer gemeinsamen Interessen. Dann stiftete er in seiner Vaterstadt unter dem Namen Innungshalle eine Handelskammer und eine rasch aufblühende Handelsschule. Endlich fand er ein weites Gebiet fruchtbarer Tätigkeit in dem Versicherungswesen, das noch ganz in der Botmäßigkeit des Auslandes stand. Fast an allen größeren deutschen Plätzen unterhielt der mächtige Londoner Phönix seine Agenturen und beutete die Deutschen durch unbillige Prämien aus, da die kleinen heimischen Versicherungsgesellschaften, die in einzelnen Städten des Nordens bestanden, ihre Wirksamkeit auf die Vaterstadt beschränkten. Da wendete sich Arnoldi (1819) an die Nation mit der Frage, wie lange sie noch ihr Geld in die englische Sparbüchse legen wolle, und entwarf den Plan für eine deutsche, das gesamte Vaterland umfassende, auf Gegenseitigkeit beruhende Feuerversicherungsbank. Zwei Jahre darauf trat diese Anstalt zu Gotha ins Leben, der erste Anfang der großartigen Entwicklung unseres nationalen Versicherungswesens. Der allgemeine Haß gegen Englands Handelsherrschaft kam dem kühnen Unternehmer zustatten. Überall im Binnenlande schalt man auf England und die Hansestädte, die den Süddeutschen nur als englische Kontore galten; der wieder erwachende Napoleonskultus und die französischen Sympathien der Liberalen des Südens wurden durch solche erregte Stimmungen gefördert. Über die Waffen freilich, welche den deutschen Gewerbefleiß vor einer erdrückenden ausländischen Mitwerbung sichern konnten, hatten die wenigsten auch nur nachgedacht. Nur soviel schien allen unzweifelhaft, daß sämtliche neu eingeführte Zölle sofort wieder aufgehoben und die im Artikel 19 der Bundesakte verheißene Verkehrsfreiheit durch den Bundestag angeordnet werden müsse.

Selbst jener hochherzige, geistvolle Agitator, der mit dem ganzen Ungestüm seiner Tatkraft gegen die Binnenmauten auftrat, auch Friedrich List, teilte den allgemeinen [pg 024] Irrtum. Wie Görres[17] einst im Rheinischen Merkur die Idee der politischen Macht und Einheit des Vaterlandes vertrat, so verfocht List die Idee der handelspolitischen Einheit — eine verwandte Natur, feurig, hochbegeistert, ein Meister der bewegten Rede, voll tiefer und echter Leidenschaft, leicht hingerissen zu phantastischen Verirrungen. Ein echter Reichsstädter, war er im freiheitsstolzen Reutlingen aufgewachsen, unter ewigen Händeln mit den württembergischen Schreibern; er zählte zu jenen geborenen Kämpfern, denen das Schicksal immer neuen Hader sendet, auch wenn sie den Streit nicht suchen. Seine Mutter, seinen einzigen Bruder sah er plötzlich sterben infolge der Roheit brutaler Beamten; und als er dann selber einige Jahre in der geisttötenden Scheintätigkeit der württembergischen Schreibstuben verbracht hatte, da ward sein Haß gegen die Herrschaft des rheinbündischen Beamtentums grenzenlos, und er setzte sich zum Ziele seines Lebens, den Bürger und Bauersmann zur Selbsttätigkeit zu erwecken, ihn aufzuklären über seine nächsten Interessen, die Volkswirtschaftslehre von den Formeln des Katheders zu befreien und sie die Sprache des Volkes reden zu lassen. Schon durch die Geburt ein Deutscher schlechtweg, gleich dem Reichsritter Stein, ging er mit seinen kühnen Entwürfen sogleich über die Grenzen der schwäbischen Heimat hinaus, so daß er den verschwiegerten und verschwägerten Württembergern bald als ein wildfremder Störenfried verdächtig wurde: eine neue Zeit handelspolitischer Größe, dauerhafter als einst die Herrlichkeit der Hansa, sollte dem deutschen Vaterlande tagen. Eine seltene Kunst, die Massen zu befeuern und zu erregen, stand ihm zu Gebote, ein agitatorisches Talent, dessengleichen unsere an großen Demagogen so arme Geschichte seither nur noch zweimal, in Robert Blum[18] und [pg 025] Lassalle[19] gesehen hat. Im April 1819 stiftete List mit mehreren Industriellen der Kleinstaaten, Miller aus Immenstadt, Schnell aus Nürnberg, E. Weber aus Gera den Verein deutscher Kaufleute und Fabrikanten, dem sich bald die Mehrzahl der großen Firmen in Süd- und Mitteldeutschland anschloß, und legte rasch entschlossen seine Tübinger Professur nieder, da die württembergische Regierung das Amt eines Konsulenten des Handelsvereins als unverträglich mit der Beamtenwürde betrachtete.

Der neue Handelsverein richtete sogleich an den Bundestag eine Bittschrift um Ausführung des Artikels 19, Beseitigung aller Binnenmauten und Erlaß eines deutschen Zollgesetzes, das den Zöllen des Auslandes mit strengen Retorsionen begegnen sollte, bis sich ganz Europa über allgemeine Handelsfreiheit verständigt hätte — denn noch bekannte sich List, gleich den meisten Süddeutschen jener Zeit, im Grundsatz zu den Lehren des Freihandels. In Frankfurt abgewiesen, bestürmte List sodann die Höfe, die Geschäftsmänner und wen nicht sonst mit seinen Gesuchen, geißelte in seiner Zeitschrift dem »Organ des deutschen Handels- und Gewerbestandes«, unermüdlich und unerbittlich die Gebrechen deutscher Handelspolitik. Also hat er in rastloser Arbeit mehr als irgendeiner der Zeitgenossen dazu beigetragen, daß die Überzeugung von der Unhaltbarkeit des Bestehenden tief in die Nation drang. Große verwegene Träume, die erst das lebende Geschlecht in Erfüllung gehen sieht, regten sich in seinem stürmischen Kopfe: er dachte an eine gemeinsame Gewerbegesetzgebung, an ein deutsches Postwesen, an nationale Industrieausstellungen, er hoffte die romantischen Kaiserträume des jungen Geschlechts durch die Arbeit der praktischen nationalen Politik zu verdrängen und sah die Zeit voraus, da eine freie Verfassung, ein deutsches Parlament aus der Handelseinheit hervorgehen würde. Als der Schöpfer des Zollvereins, wie er selber im Übermaß seines Selbstgefühls sich genannt hat, kann List gleichwohl keinem Unbefangenen gelten.

Ein klares Programm, einen bestimmten, durchgebildeten politischen Gedanken aufzustellen und festzuhalten, lag überhaupt [pg 026] nicht in der Weise der Patrioten jener Zeit. Nur im Innern der süddeutschen Mittelstaaten begann die konstitutionelle Bewegung bereits feste, deutlich ausgesprochene Parteimeinungen hervorzurufen. Wer über den deutschen Gesamtstaat schrieb, begnügte sich noch immer, der elenden Gegenwart ein leuchtendes Idealbild gegenüberzuhalten und dann im raschen Wechsel Einfälle und Winke für den praktischen Staatsmann hinzuwerfen. Wie Görres im Rheinischen Merkur ein ganzes Geschwader deutscher Verfassungspläne harmlos veröffentlichte, so eilte auch List in jähen Sprüngen von einem Plane zum andern über. Bald will er die deutschen Bundesmauten an eine Aktiengesellschaft verpachten; bald soll Deutschland sich anschließen an das österreichische Prohibitivsystem; dann überfällt ihn wieder die Ahnung, ob nicht Preußen den Weg zur Einheit zeigen werde. In seiner Eingabe an den Bundestag gestand er: »Man wird unwillkürlich auf den Gedanken geleitet, die liberale preußische Regierung, die der Lage ihrer Länder nach vollkommene Handelsfreiheit vor allen andern wünschen muß, hege die große Absicht, durch dieses Zollsystem die übrigen Staaten Deutschlands zu veranlassen, endlich wegen einer völligen Handelsfreiheit sich zu vergleichen. Diese Vermutung wird fast zur Gewißheit, wenn man die Erklärung der preußischen Regierung berücksichtigt, daß sie sich geneigt finden lasse, mit Nachbarstaaten besondere Handelsverträge zu schließen«. Leider vermochte der Leidenschaftliche nicht an dieser einfach richtigen Erkenntnis festzuhalten. Er war ein Gegner der preußischen Handelspolitik, soweit aus seinem unsteten Treiben überhaupt eine vorherrschende Ansicht erkennbar wird; denn nach allen Abschweifungen lenkte er immer wieder auf jenen Weg zurück, welchen Preußen längst als unmöglich erkannt hatte, auf die Idee der Bundeszölle. Von den preußischen Zuständen besaß List nur sehr mangelhafte Kenntnis; sein Verein ward durch die Hoffnung auf baldige Wiederaufhebung des preußischen Zollgesetzes zusammengehalten und besaß Korrespondenten in allen größeren deutschen Staaten, aber, bezeichnend genug, keinen in Preußen.

Nur der Zauber, der an dem Namen Deutschland haftete, erklärt das Rätsel, daß so viele wackere und einsichtige Männer noch immer auf eine Handelspolitik des Deutschen Bundes [pg 027] hoffen konnten. Seinerseits hatte der Bundestag alles getan, um die Schwärmer zu enttäuschen. Die Berichterstattung über Lists Bittschrift wurde dem Hannoveraner Martens[20] übertragen, der gleich den meisten dieser »deutschen Großbritannier« die englische Handelsherrschaft auf deutschem Boden hocherfreulich fand. Mit dem ganzen Feuereifer polizeilicher Seelenangst fragte er zunächst, woher dieser Verein das Recht nehme, sich zum Vertreter des deutschen Handelsstandes aufzuwerfen, und überließ es den hohen Regierungen, auf ihre beteiligten Untertanen ein wachsames Auge zu richten. Zur Sache selbst brachte er nicht viel mehr vor als eine drastische Schilderung der ungeheueren Schwierigkeiten, welche sich, seit die deutschen Staaten souverän geworden, der Handelseinheit entgegenstellten (24. Mai). Einige Bundesgesandte wünschten mindestens die Einsetzung einer Kommission; aber dann hätten ja die Bittsteller wähnen können, dieser Schritt sei auf ihre Veranlassung geschehen! Um einer so frevelhaften Mißdeutung vorzubeugen, beschloß die Bundesversammlung nur, daß man sich späterhin einmal mit dem Artikel 19 beschäftigen wolle. Einige Wochen nachher (22. Juli) erinnerten die Ernestinischen Höfe den Bundestag nochmals an den unglücklichen Artikel; Lists Freund, E. Weber, und die Fabrikanten des Thüringer Waldes ließen ihnen keine Ruhe. Diesmal ergingen sich Baden, Württemberg, beide Hessen und die Ernestiner in wohlgemeinten, aber auch sehr wohlfeilen Reden zum Preise der deutschen Verkehrsfreiheit und begeisterten die Versammlung dermaßen, daß sie nunmehr wirklich beschloß, nach den Ferien, also 1820, solle eine Kommission eingesetzt werden. Das war die Hilfe, welche Deutschlands Handel in Frankfurt zu erwarten hatte. Der preußische Gesandte[21] aber fand es mit Recht unbegreiflich, daß diese Versammlung sichs zutraue, so schwierige Arbeiten auch nur in die Hand zu nehmen.

Trotz solcher Erfahrungen sollten noch viele Jahre vergehen, bis die Unausführbarkeit der leeren Versprechungen [pg 028] des Artikels 19 allgemein erkannt wurde. Mit großer Hartnäckigkeit hielt namentlich die badische Regierung an dem Traumbilde des Bundeszollwesens fest; ihr langgestrecktes, auf die Durchfuhr angewiesenes Land litt unter dem Jammer der Binnenmauten besonders schwer, und nicht ohne Besorgnis betrachtete Minister Berstett[22] die wachsende Erbitterung im Volke. Der beschränkte Mann hoffte durch wirtschaftliches Gedeihen die Nation mit ihrer schimpflichen Zersplitterung zu versöhnen, ihr »einen materiellen Ersatz für den Verlust mancher chimärischen, aber liebgewordenen Ideen« zu geben. Darum empfahl er auf den Karlsbader Konferenzen in einer langen Denkschrift (15. August) die Einführung eines Bundes- Douanensystems, das für 30 Millionen Menschen freien Verkehr schaffen müsse; über die große Frage, wie es möglich sein sollte, Hannover, Holstein, Luxemburg, Deutsch- Österreich einem nationalen Zollwesen einzufügen, ging das überaus unklare, widerspruchsvolle Schriftstück schweigend hinweg. Metternich[23] wurde durch diesen Antrag, welchem Österreich sich schlechterdings nicht fügen konnte, unangenehm überrascht und versuchte sogar, die Kompetenz des Bundes in Zweifel zu ziehen. »Der Handel — so behauptete er —, seine Ausdehnung wie seine Beschränkung gehört zu den ersten Befugnissen der Souveränität«. Zur Mißhandlung der Universitäten, von denen die Bundesakte kein Wort sagte, war der Bund nach der k. k. Doktrin unzweifelhaft befugt; aber die Verkehrsfreiheit, welche der Bundesvertrag ausdrücklich in Aussicht stellte, verstieß gegen die Souveränität der Bundesstaaten. Drastischer konnte das Verhältnis der Hofburg zu den Lebensfragen der deutschen Nation unmöglich bezeichnet werden. Auf das wiederholte Andrängen Badens und Württembergs erklärte sich der österreichische Staatsmann zuletzt doch bereit, die Zollfrage auf die Tagesordnung der bevorstehenden Wiener Konferenzen zu setzen. Er wußte wohl, was von solchen Beratungen zu erwarten sei.

Unterdessen hatte auch der beste Kopf unter den badischen Finanzmännern, Nebenius[24], seine Gedanken über die Bedingungen der deutschen Verkehrsfreiheit in einer geistvollen Denkschrift niedergelegt, einer Privatarbeit, welche zwar niemals, auch nicht mittelbar, auf die Entwicklung des Zollvereins irgendeinen Einfluß ausgeübt hat, aber durch Klarheit und Bestimmtheit alles übertraf, was damals von Privatleuten über deutsche Handelspolitik geschrieben wurde. Der gelehrte Verfasser der badischen Konstitution errang sich schon in jenen Jahren durch seine Schrift über die englische Staatswirtschaft ein wissenschaftliches Ansehen, das späterhin, seit dem Erscheinen seines Werkes »der öffentliche Kredit« noch höher stieg; dies klassische Buch kann niemals ganz veralten, es wird, wie Ricardos[25] Werke, dem angehenden Nationalökonomen immer unschätzbar bleiben als eine Schule strengen methodischen Denkens. Auch seine um Neujahr 1819 verfaßte handelspolitische Denkschrift verrät überall den sicheren Blick des gewiegten Kenners. Sie wurde im April 1819 vertraulich den badischen Landtagsmitgliedern mitgeteilt und dann im Winter den Wiener Konferenzen durch Berstett als ein beachtenswertes Privatgutachten überreicht. Maaßen freilich, Klewiz[26] und die anderen Urheber des preußischen Zollgesetzes konnten aus den Ratschlägen des badischen Staatsmannes nichts lernen. Für sie war das Richtige in seiner Denkschrift nicht neu, das Neue nicht richtig.

Die Denkschrift tritt, in den behutsam schonenden Formen, welche Nebenius liebte, entschieden gegen das preußische Zollgesetz auf. Sie hebt die Übelstände dieses Systems scharf heraus, ohne die Lichtseiten zu erwähnen. Sie stellt den Satz [pg 030] hin: »kein deutscher Staat, Österreich ausgenommen, vermag sein Gebiet gegen überwiegende fremde Konkurrenz wirksam zu schützen« — eine Behauptung, welche Preußens Staatsmänner soeben durch die Tat zu widerlegen begannen. Die Urheber des Gesetzes vom 26. Mai gingen aus von den Bedürfnissen des preußischen Staatshaushalts, Nebenius hebt an mit der Betrachtung der Leiden des deutschen Verkehrs. Darum steht jenen die finanzielle, diesem der staatswirtschaftliche Gesichtspunkt obenan. Darum wollen jene die allmähliche Erweiterung des preußischen Zollwesens unter den Bedingungen, welche das Interesse der preußischen Finanzen vorschreibt. Nebenius hingegen fordert, ganz im Sinne der Durchschnittsmeinung der Zeit, ein System deutscher Bundeszölle, eine vom Bundestage abhängige Zollverwaltung. Er will mithin genau das Gegenteil der Politik, welche den wirklichen Zollverein geschaffen hat; der erste Schritt auf dem von Nebenius vorgeschlagenen Wege mußte offenbar zur Aufhebung des preußischen Zollgesetzes führen, also gerade die Grundlage des späteren Zollvereins vernichten. Der handelspolitische Kampf jener Jahre bewegte sich um die eine Frage: soll das preußische Zollgesetz aufrecht bleiben oder nicht? Und in diesem Streite stand Nebenius auf der Seite der Irrenden. Will man eine Denkschrift, welche also den leitenden politischen Gedanken der preußischen Handelspolitik bekämpft, als den bahnbrechenden Vorläufer des Zollvereins preisen, so muß man, kraft derselben Logik, auch Großdeutsche und Kleindeutsche für Gesinnungsgenossen erklären. Beide Parteien erstrebten bekanntlich die deutsche Einheit, nur leider auf entgegengesetzten Wegen.

Der staatsmännische Sinn des geistvollen Badeners steht keineswegs auf gleicher Höhe mit seiner volkswirtschaftlichen Einsicht. Er hegt wohl Zweifel, ob Österreich dem Zollverein beitreten könne, zu einem sicheren Schluß gelangt er dennoch nicht. Noch im Jahre 1835 hat er den Eintritt Österreichs für möglich gehalten; dann werde der Zollverein »den schönsten aller Märkte bilden«. Die schwerwiegenden politischen Gründe, welche einen solchen Gedanken für Preußen unannehmbar machten, sind ihm niemals klar geworden. Ebenso wenig will er begreifen, warum Preußen als eine europäische Macht die Selbständigkeit seiner Zollverwaltung [pg 031] unbedingt aufrecht halten mußte; er verlangte eine in der Hand des Bundes zentralisierte Zollverwaltung, die Mautbeamten sollen allein dem Bunde vereidigt werden. Auch bei der Erörterung von Nebenfragen vermag er nicht immer hinauszublicken über den engen Gesichtskreis seines heimischen Kleinstaates. So will er, mit wenigen Ausnahmen, die gesamte Zollerhebung allein an den Grenzen stattfinden lassen, weil, nach der Ansicht des badischen Beamtentums, diese Einrichtung dem Grenzlande Baden besonderen Vorteil bringen sollte. Maaßen dagegen ließ in allen größeren preußischen Plätzen Packhöfe und Zollstellen errichten, da ohne solche Erleichterung ein schwunghafter Speditionshandel offenbar nicht gedeihen konnte.

Neben diesen Irrtümern der Denkschrift steht freilich eine lange Reihe tief durchdachter, praktisch brauchbarer Vorschläge, doch ist kein einziger darunter, welchen das preußische Kabinett nicht schon damals gekannt und angewendet hätte. Mit großer Klarheit entwickelt Nebenius den Satz, daß ohne Zollgemeinschaft die Freiheit des Verkehrs nicht möglich sei. Dieser Gedanke, der uns heute trivial und selbstverständlich erscheint, war der Diplomatie der Kleinstaaten jener Zeit völlig neu. Den Berliner Staatsmännern war er wohlbekannt; denn nur jenen Staaten, die sich dem preußischen Zollsystem einfügen wollten, hatte Preußen freien Verkehr angeboten. Ebenso tief durchdacht waren die Grundzüge des Zolltarifs, welche Nebenius entwarf. Er will mäßige Finanzzölle namentlich auf die Gegenstände allgemeinen Gebrauchs, auf die Kolonialwaren legen; die dem heimischen Gewerbefleiß notwendigen Rohstoffe gibt er frei, die Fabrikwaren schützt er durch Zölle, die ungefähr der üblichen Schmuggelprämie entsprechen; feindselige Schritte des Auslandes sollen mit Repressalien erwidert werden. Treffliche Gedanken, ohne Frage; aber als Nebenius schrieb, war bereits der preußische Tarif veröffentlicht, der durchaus auf denselben Grundsätzen beruhte. Selbständiges Nachdenken hatte den Süddeutschen genau auf dieselben staatswirtschaftlichen Ideen geführt, welche Eichhorn oftmals als den Eckstein des preußischen Systems bezeichnete: »Freiheit, Reziprozität, Ausschließung der Prohibition.« War es nicht ein seltsames Zeichen der allgemeinen Unklarheit jener Tage, daß ein so [pg 032] ungewöhnlicher Geist so dicht heranstreifte an die Ideen des preußischen Zollsystems und doch nicht einmal die Frage aufwarf, ob nicht der Bau der deutschen Handelseinheit auf dem festen Grunde dieses Systems aufgerichtet werden sollte? — Nebenius stellt ferner den Grundsatz auf, daß die Verteilung der Zolleinnahmen nach der Kopfzahl der Bevölkerung erfolgen solle. Aber als seine Denkschrift in Berlin bekannt wurde, da hatte Preußen denselben folgenschweren Gedanken schon in einem Staatsvertrage praktisch durchgesetzt. Er erörtert sodann, die Zollgemeinschaft sei unmöglich, wenn nicht auch der innere Konsum nach gleichen Grundsätzen besteuert werde; bis dies Ziel erreicht sei, müsse man sich mit Übergangsabgaben behelfen. Auch diese Einsicht bestand in Berlin schon längst; eben weil Eichhorn und Maaßen die weit abweichenden Steuersysteme der Nachbarstaaten kannten, wollten sie nicht zu einer vorschnellen Einigung die Hand bieten. Sie wußten desgleichen so gut wie Nebenius, daß es genüge, einen Zollvertrag für einige Jahre abzuschließen; gleich ihm hofften sie zuversichtlich, der unermeßliche Segen der Verkehrsfreiheit werde die Wiederaufhebung eines einmal geschlossenen Zollvereins verhindern …

Nebenius galt in der Diplomatie allgemein als ein bedeutender Kopf und als ein höchst unbequemer Unterhändler. Er zählte zu jenen stillen Gelehrtennaturen, die unter schmuckloser Hülle ein sehr reizbares Selbstgefühl hegen, den Widerspruch ungern, noch schwerer die Widerlegung ertragen. Weit entfernt von der lauten Prahlsucht Friedrich Lists, war er doch mitnichten gesonnen, sein Licht hinter den Scheffel zu stellen. Er gab wohl zu, kein einzelner Mann könne als Urheber des Zollvereins gelten. Doch er rühmte sich, seine Denkschrift habe den Gedanken eines allgemeinen Zollverbandes zum ersten Male entwickelt, sie habe, bis auf einen einzigen Irrtum, die Verfassung des späteren Zollvereins im voraus richtig gezeichnet. Er übersah, daß dieser einzige Irrtum gerade die Lebensfrage der deutschen Handelspolitik betraf; er übersah nicht minder, daß der beste Teil seiner Denkschrift lediglich als Wunsch aussprach, was Preußen durch die Tat schon vollzogen hatte. Ihm gebührt nur das große Verdienst, daß er, gleichzeitig mit den preußischen Staatsmännern und unabhängig von ihnen, für einige wichtige [pg 033] Fragen deutscher Handelspolitik die rechte Lösung erdachte; jedoch die entscheidende Frage: »Bundeszölle oder Anschluß an das preußische System?« wurde in Berlin richtig, von Nebenius falsch beantwortet …

Eine klare Vorstellung von dem Handelsbunde, der anderthalb Jahrzehnte später ins Leben trat, hegte im Jahre 1819 noch niemand. »Die Idee hatte sich noch gar nicht entwickelt«, pflegte Eichhorn späterhin zu sagen. Der Aufzug des großen Gewebes war bereits ausgespannt. Es bestand das preußische Zollsystem, es bestand der ausgesprochene Wille Preußens, dies System zu erweitern und den deutschen Nachbarn ohne Kleinsinn reichlichen Anteil an den gemeinsamen Zolleinkünften zu gewähren. Noch fehlte der Einschlag. Es fehlte der gute Wille der Nachbarstaaten; es fehlte hüben wie drüben ein deutlicher Begriff von den losen und lockeren bündischen Formen, welche allein einen dauernden Handelsbund zwischen eifersüchtigen souveränen Staaten — dies noch niemals gewagte Unternehmen — ermöglichen konnten. Jenen guten Willen hat nachher die Not gezeitigt. Diese Verfassungsformen des Zollvereins sind nicht von Nebenius, noch von irgendeinem Denker im voraus ersonnen worden, da die Theorie solche Aufgaben niemals lösen kann; sie sind gefunden worden auf den Wegen praktischer Politik, durch Verhandlungen und gegenseitige Zugeständnisse zwischen den deutschen Staaten. Der badische Denker schrieb als ein unverantwortlicher Privatmann, er durfte kühn sofort die Einheit des ganzen Vaterlandes ins Auge fassen. Er hat an diesem Ideale unverbrüchlich festgehalten, und weil er so hohen Flug nahm, verfiel er auf den unmöglichen Plan der Bundeszölle. Preußens Staatsmänner hatten ein köstliches Gut zu hüten: die schwer errungene und noch immer hart bedrohte handelspolitische Einheit ihres Staates. Sie mußten sich von den Schwärmern bald des zaghaften Kleinsinns, bald des selbstzufriedenen Dünkels zeihen lassen, und indem sie bedachtsam auf dem Bestehenden fortbauten, erreichten sie das hohe Ziel. —

Zur rechten Stunde fanden die Urheber des preußischen Zollgesetzes einen mächtigen diplomatischen Bundesgenossen an dem neuen Referenten für die deutschen Angelegenheiten, J. A. F. Eichhorn, den sein Chef Graf Bernstorff auf dem [pg 034] Gebiete der Handelspolitik völlig frei schalten ließ. Unter den Helden der Arbeit, welche in müden Tagen die großen Überlieferungen Preußens mutig aufrecht hielten, in friedlichem Schaffen den Grund legten für seine neue Größe, steht Eichhorn in vorderster Reihe. Sein ganzer Lebensgang hatte ihn vorbereitet auf die Rolle des friedlichen Bändigers der Kleinstaaterei. Im Löwensteinischen Wertheim war er aufgewachsen, an der lieblichen Ecke des Maintales und des Taubergrundes, so recht im Herzen der verkommenen Staatenwelt des alten Reichs, und sein tagelang blieb es ihm unvergeßlich, wie er dort noch den Boten des Reichskammergerichts in seiner altfränkischen Tracht die Befehle von Kaiser und Reich hatte vollstrecken sehen. Begeistert von den Taten Friedrichs, war er dann gen Norden gegangen, um dem Staate seiner Wahl zu dienen, und auch an ihm bewährte sich, daß Preußen die wärmste Liebe bei jenen Deutschen findet, die sich dies Gefühl erst erarbeitet haben. Er mußte in Cleve den Zusammenbruch der preußischen Herrschaft, dann in Hannover 1806 die fiskalischen Künste einer kleinlichen Annexionspolitik mit ansehen und ward trotz alledem nicht irr an seinem Staate. Dann nahm er teil an Schills abenteuerlichem Zuge und trat zu Berlin mit Stein und Gneisenau, mit (W. v.) Humboldt, Altenstein[27], Kircheisen[28] in vertrauten Verkehr; sie alle ließen den unbekannten jungen Fremdling sofort als einen Ebenbürtigen gelten. Ein Schüler Spittlers[29], gründlich und vielseitig gebildet, ward er als erster Syndikus der Berliner Universität auch persönlich mit der gelehrten Welt näher bekannt; mit Schleiermacher[30] verband den tief religiösen Mann eine treue Freundschaft, der großen Theologenfamilie der Sack gehörte [pg 035] er durch seine Heirat an. Die Zeiten des Befreiungskrieges verlebte er gehobenen Herzens erst als Offizier in Blüchers Stabe, dann als Mitglied von Steins Zentralverwaltung; hier fand er reiche Gelegenheit, den kleinen deutschen Regierungen bis in das Innerste der Seele zu blicken. Unerschüttert trug er die Begeisterung jener großen Jahre hinüber in die stille Zeit des Friedens.

Als er in seinem vierzigsten Jahre die wichtige Stellung im Auswärtigen Amte erhielt, da beseelte ihn die Hoffnung, eine solche Verbindung, wie sie einst unter der Zentralverwaltung nur zeitweilig, unfertig, unbeliebt bestanden hatte, auf die Dauer zu begründen, die deutschen Staaten durch die Bande des Rechts, des Vertrauens, des Interesses für immer an die Krone Preußen anzuschließen. Dies galt ihm als die Vollendung, als die Läuterung der Träume von 1813. Er erkannte in dem Artikel 19 der Bundesakte »die gutgemeinte Absicht der deutschen Fürsten, daß, unbeschadet ihrer Souveränität, den deutschen Untertanen die Wohltat eines gemeinsamen Vaterlandes gewährt werden müsse«, und er traute seinem Preußen die Kraft zu, die dem Bunde fehlte, diese Wohltat eines Vaterlandes den Deutschen zu spenden. Neben der schneidigen Kühnheit, die man oft an den großen Epochen unserer Geschichte bewundert hat, übersieht man leicht jene kalte, zähe, ausdauernde Geduld, welche der preußischen Staatskunst in den endlos langweiligen Händeln deutscher Kleinstaaterei zur anderen Natur geworden war. Wohl keiner unserer Staatsmänner hat diese altpreußische Tugend mit solcher Meisterschaft geübt wie Eichhorn. Da watet der geistvolle Mann jahraus jahrein durch den zähen Schlamm armseliger Verhandlungen, die schon beim Durchlesen körperlichen Ekel erregen. Nichts schwächt ihm die Frische des Geistes; immer bleibt ihm der Gedanke gegenwärtig, welch großes Ziel hinter den kleinen Händeln winkt; immer wieder rafft sich sein gebrechlicher Körper nach schweren Krankheitsanfällen zu rastloser Tätigkeit auf. Überall hat er seine Augen; wie der Arzt am Krankenbette überwacht er die Stimmung der kleinen Höfe, ihre Bosheit, ihre Selbstsucht, ihre ratlose Torheit. Zuweilen hilft er sich mit einem scharfen Witz über die Langeweile hinaus. »Was wohl die herzoglich sächsischen Häuser beabsichtigen? — schreibt er einmal — Ja, wenn sie [pg 036] es nur selber wüßten!« Und nach allem Jammer, den ihm die Kleinfürsten zu kosten geben, bewahrt er ihnen doch Achtung und Wohlwollen, kommt bereitwillig, mit bundesfreundlicher Gesinnung, jedem billigen Wunsche entgegen. Oftmals schlugen die schmutzigen Wellen der Demagogenverfolgung gegen seinen ehrlichen Namen an; er blieb sich selber treu, trat tapfer ein für seine verfolgten Freunde und behauptete sich doch im Vertrauen des Königs. Dann hat Fürst Metternich viele Jahre hindurch alle seine schlechten Künste spielen lassen gegen den verhaßten Patrioten, der in Wien als der böse Dämon Preußens galt. Zugleich schmähte die liberale Presse auf den Servilen. Er aber trug gelassen Stein auf Stein zu dem unscheinbaren Bau deutscher Handelseinheit und duldete schweigend die Unbilden der öffentlichen Meinung, denn jeder Versuch einer lauten Rechtfertigung wäre sein sicherer Sturz gewesen. Nachher kam doch eine Zeit, da mindestens die Höfe sein Verdienst erkannten; sämtliche Orden des Deutschen Bundes, nur kein österreichischer, wurden dem anspruchslosen Geheimen Rate verliehen, und die Staatsschriften der dankbaren Zollverbündeten priesen ihn als »die Seele des preußischen Ministeriums«. Die Nation aber erfuhr niemals ganz, was sie ihm schuldete.

Seine Hoffnung war, das preußische Zollsystem durch Verträge mit den deutschen Nachbarstaaten allmählich zu erweitern. Für die Formen und Grenzen dieser Erweiterung hat er nicht im Voraus einen festen Plan entworfen; er stellte sie, da er die Schwierigkeit des Unternehmens richtig würdigte, dem unberechenbaren Gange der Ereignisse anheim. Die Frage, ob Preußens Zollschranken dereinst am Main oder am Bodensee stehen würden, war im Jahre 1819 noch nicht praktisch; sie konnte den Leiter der preußisch-deutschen Politik vielleicht in seinen Träumen, sie durfte ihn nicht bei seiner Arbeit beschäftigen. Nur das eine war ihm sicher, daß das neue Zollsystem aufrecht bleiben, den festen Kern bilden müsse für die Neugestaltung des deutschen Verkehrs. Er verlangte freie Hand für Preußens Handelspolitik, wies von diesem Gebiete die Einmischung Österreichs entschieden zurück. Aber jede Feindseligkeit gegen die Hofburg lag ihm fern; der Gedanke, den Deutschen Bund von Österreich abzutrennen, blieb ihm, dem Konservativen, der in den Ideen [pg 037] von 1813 lebte, völlig fremd. Noch als Greis hat er Radowitzs Unionspläne als unausführbare Träume bekämpft. —

Einen widerwärtigen Übelstand, der sofort beseitigt werden mußte, bot die Lage der zahlreichen Enklaven. Die Zollinien wurden alsbald soweit vorgeschoben, daß sie die anhaltischen Herzogtümer fast ganz und auch einen Teil der kleinen thüringischen Gebiete, die mit Preußen im Gemenge lagen, umfaßten. Alle nach diesen Ländern eingeführten Waren unterlagen ohne weiteres den preußischen Einfuhrzöllen. Erst nachdem die neue Grenzbewachung in Kraft getreten, ließ Eichhorn zu Anfang 1819 diesen Staaten die Einladung zugehen, mit dem Berliner Kabinett wegen des Zollwesens zu verhandeln. Der König sei bereit, nach billiger Übereinkunft den Landesherren der eingeschlossenen Gebiete das Einkommen zu überweisen, das seinen Staatskassen aus den Enklaven zufließe. Dies kurz angebundene Verfahren, das in den Papieren des Finanzministeriums als »unser Enklavensystem« bezeichnet ward, mußte allerdings die kleinen Höfe befremden; doch die Notwendigkeit gebot, diesen Nachbarn zu zeigen, daß sie in ihrer Handelspolitik von Preußen abhängig seien. Nur gutmütige Schwäche konnte das Gelingen der großen Zollreform abhängen lassen von der vorausgehenden Zustimmung eines Dutzends kleiner Herren, die nach deutscher Fürstenweise allein für die Beredsamkeit vollendeter Tatsachen empfänglich waren. Lediglich die Eitelkeit der Nachbarfürsten ward gekränkt; den wirtschaftlichen Interessen der Enklaven gereichte Preußens Vorgehen offenbar zum Segen. Eine selbständige Handelspolitik blieb in diesen armseligen Gebietstrümmern ja doch undenkbar. Das Gedeihen ihrer Volkswirtschaft wurde sofort vernichtet, wenn Preußen sie von seinem Zollsystem ausschloß und sie mit seinen Schlagbäumen rings umstellte; auch der Handel innerhalb der Provinz Sachsen erlitt ärgerliche Störung, wenn alle durch das Anhaltische oder das Schwarzburgische gehenden Waren verbleit und der Kontrolle der Zollämter unterworfen werden mußten. Ebenso wenig durfte Preußen den Verkehr der Enklaven völlig unbeaufsichtigt lassen. Was diese Ländchen selbst an Zolleinkünften aufbrachten, bildete freilich nur den achtzigsten Teil der preußischen Zolleinnahmen; doch durch den Schmuggel [pg 038] konnten sie den Finanzen Preußens hochgefährlich werden.

Durch die heilsame Rücksichtslosigkeit der Berliner Finanzmänner erhielten die Enklaven freien Verkehr auf dem preußischen Markte, ihre Staatskassen die Zusage eines gesicherten reichlichen Einkommens, das sie aus eigener Kraft niemals erwerben konnten. Die preußische Regierung handelte in gutem Glauben; sie war bereit, ihr eigenes Enklavensystem auch gegen preußisches Gebiet anwenden zu lassen; mehrmals erklärte sie, wenn ein süddeutscher Zollverein zustande komme, so müsse der enklavierte Kreis Wetzlar sich diesem Zollsystem unterwerfen. Ganz unhaltbar war vollends die von den gekränkten Kleinfürsten oft wiederholte Anklage, Preußens Enklavensystem verletze das Völkerrecht. Alle nach den Enklaven bestimmten Waren unterlagen von Rechts wegen den preußischen Durchfuhrzöllen; und wenn der Berliner Hof für gut fand, die Transitabgaben auf gewissen Straßen bis zur Höhe der Einfuhrzölle hinaufzuschrauben, so ließ sich rechtlich dawider nichts einwenden.

Indem Eichhorn die Kleinstaaten einlud zu freundnachbarlichen Verträgen über die Behandlung der Enklaven, erklärte er zugleich die Bereitwilligkeit des Königs, auch über den Anschluß nichtenklavierter Gebiete zu verhandeln. Er betonte den nationalen Charakter des Zollgesetzes, er hob hervor, dies Gesetz sei im Sinne des Artikels 19 der Bundesakte gedacht, sei bestimmt, zunächst in einem Teile von Deutschland die Binnenmauten aufzuheben, sodann auch anderen Bundesstaaten den Anschluß zu erleichtern; der König verdiene den Dank der Bundesgenossen, da er begonnen habe, den deutschen Markt von der Herrschaft des Auslandes zu befreien. An dieser nationalen Richtung hat Preußens Handelspolitik seitdem unerschütterlich festgehalten; die in späteren Jahren oft auftauchenden Vorschläge, etwa Belgien oder die Schweiz in den Zollverein aufzunehmen, wurden in Berlin stets kurzerhand zurückgewiesen. Nicht kosmopolitische Verkehrsfreiheit war Preußens Ziel, sondern die Handelseinheit des Vaterlandes. Der König, sagt eine von Bernstorff unterzeichnete Note an das Kollegium der Geheimen Räte zu Gotha (vom 13. Juni 1819), beabsichtige durch das Gesetz vom 26. Mai »hauptsächlich [pg 039] den Handel mit außerdeutschen Landeserzeugnissen zu besteuern und die Mitbewerbung außerdeutscher Fabriken von Ihren Staaten und von denjenigen Ländern abzuwehren, welche sich hierin an Ihre Maßregeln anschließen wollen.« Er hege »den lebhaften Wunsch, die nur zur Besteuerung außerdeutscher Verbrauchsartikel und zum Schutze der preußischen Landesindustrie gegen die außerdeutschen Fabriken ergriffenen Maßregeln bundesverwandten deutschen Staaten, soweit es ihre Lage irgend gestattet, nicht zum Nachteil gereichen zu lassen.« Hierauf rät die Note, einen thüringischen Handelsverein zu bilden, der alsdann mit Preußen in Zollverbindung treten solle; sie zeichnet also genau den Weg vor, welcher 14 Jahre später zu der handelspolitischen Vereinigung Preußens und Thüringens geführt hat.

Im selben Sinne versicherte die Staatszeitung amtlich, »daß Preußen schon seiner Lage wegen, mehr aber noch, weil die Vereinigung des Einzelinteresses der deutschen Bundesstaaten zu einem Gesamtinteresse für Preußen vorzüglich wünschenswert sei, zu dem Plane einer völligen Handelsfreiheit zwischen den Bundesstaaten die Hand zu bieten am ehesten geneigt sei, und daß es am liebsten die Schwierigkeiten gehoben sehen werde, die sich der Ausführung entgegenzustellen schienen.« Und als gegen Weihnachten 1819 Abgeordnete des Listschen Vereins nach Berlin kamen, um die Regierung für einen deutschen Mautverband zu gewinnen, da erhielten sie von Hardenberg und drei Ministern die Versicherung: »daß die preußische Regierung, weit entfernt, durch einseitige Maßregeln den Wohlstand der deutschen Nachbarstaaten untergraben zu wollen, sich freuen würde, wenn alle Regierungen Deutschlands über die Grundsätze eines gemeinschaftlichen, die Wohlfahrt aller Teile fördernden Handelssystems sich vereinigen könnten, wozu die preußische Regierung sehr gern die Hände bieten werde, um ihrerseits mitzuwirken, daß dem ganzen Deutschland die Wohltat eines freien, auf Gerechtigkeit gegründeten Handels zuteil werde. Es ist ihnen aber auch nicht verhehlt worden, daß der Zustand und die Verfassung der einzelnen deutschen Staaten noch keineswegs zu gemeinsamen Anordnungen vorbereitet erscheine; wozu auch besonders gehöre, daß die gemeinsamen Anordnungen in einem gemeinsamen Sinne [pg 040] von allen gehalten würden. Die Sache scheine daher jetzt nur darauf zu führen, daß einzelne Staaten, welche sich durch den jetzigen Zustand beschwert glaubten, mit denjenigen Bundesmitgliedern, von denen nach ihrer Meinung die Beschwerden veranlaßt werden, sich zu vereinigen suchten und daß auf diesem Wege übereinstimmende Anordnungen von Grenze zu Grenze weitergeleitet würden, welche den Zweck hätten, die inneren Scheidewände mehr und mehr wegfallen zu lassen.«

Damit war rund und nett der Grundgedanke einer nationalen Handelspolitik ausgesprochen, welche bei der Nichtigkeit des Bundestages die einzig mögliche war. Deutlicher als Preußen sprach, konnte eine Regierung über noch unfertige Entwürfe schlechterdings nicht reden. Aber in der epidemischen Verblendung, die nunmehr über die öffentliche Meinung hereinbrach, in dem donnernden Lärm der Anklagen, die auf das absolutistische Preußen herniederprasselten, wurden die offenkundigen Worte und Taten des Berliner Kabinetts völlig vergessen. Man redete sich hinein in den Wahn, daß Preußen sich selbstgefällig von dem großen Vaterlande absondere. Alles schalt auf den Berliner Hochmut und Partikularismus, am lautesten jene kleinen Höfe, welche das Enklavensystem ertragen mußten. Selbst Karl August von Weimar betrachtete es als eine höchst anmaßende Zumutung, daß er seine rings von Preußen umschlossenen Ämter Allstedt und Oldisleben dem preußischen Zollsystem einfügen sollte, und ließ dem Berliner Hofe schreiben: »Eine strenge Durchführung des Gesetzes vom 26. Mai scheint mit dem Geiste und den Grundsätzen der Bundesakte so wenig in Einklang zu stehen, daß nicht zu bezweifeln steht, es werde diese Angelegenheit Gegenstand der nächsten Verhandlungen des Bundestages werden und S. K. Majestät von Preußen als Bundesfürst selbst geruhen, konziliatorische Anträge deshalb an den Bund gelangen zu lassen.«

Auf so naive Vorschläge konnte Eichhorn sich nicht einlassen. Er durfte das Zollwesen der Provinz Sachsen nicht dem Belieben Österreichs und der Bundestagsmehrheit preisgeben, sondern gab sich der Hoffnung hin, die Erkenntnis des eigenen Vorteils würde die kleinen thüringischen Dynasten bestimmen, auf das Anerbieten Preußens einzugehen und ihre enklavierten Gebietsteile durch Verträge dem preußischen [pg 041] Zollsystem anzuschließen. In der Tat wendeten sich die kleinen Nachbarn allesamt sogleich an den Berliner Hof, aber nur, um zu fordern, daß Preußen sein Enklavensystem alsbald wieder aufhebe; wie dies möglich sein sollte, wußten sie freilich nicht anzugeben. Besonders hart fühlte sich der wohlmeinende Fürst Anton Günther von Schwarzburg-Sondershausen getroffen. Die Hauptmasse seines Reiches, die Unterherrschaft mit der Hauptstadt, ein Land von fast 30000 Einwohnern, war von preußischem Gebiet umschlossen und dem preußischen Zollwesen einverleibt; da die Krone Preußen als Rechtsnachfolgerin von Kursachsen hier überdies das Postregal und einige andere Hoheitsrechte ausübte, so blieb dem Fürsten von seiner teueren Souveränität allerdings wenig übrig. Mit dringenden Bitten mußten also erst der vielgeplagte gemeinsame thüringische Gesandte General Lestocq, dann das Sondershausener Geheime Konsilium selbst den preußischen Hof bestürmen um »Zurücknahme einer Anordnung, in welche man schwarzburg-sonderhausenscherseits sich nie zu fügen entschlossen ist.«

Minister Klewiz erwiderte verbindlich, durch einen Vertrag könne die Angelegenheit ohne Schwierigkeit geordnet werden; er gewährte auch dem Fürsten freundnachbarlich Freipässe für die Verzehrung seines Hofhalts, aber eine Abänderung des Gesetzes schlug er rundweg ab, da die Gefahr des Schmuggels aus den kleinen Nachbarlanden gar zu groß sei. In Sondershausen wollte man den Wink nicht verstehen. Mehrere Monate hindurch wurde die preußische Regierung immer von neuem mit der Anfrage belästigt, ob sie nun endlich bereit sei, eine Verfügung aufzuheben, welche so gröblich in die Rechte der Sondershausener Souveränität eingreife. Der Fürst selber richtete an den König die »devoteste Bitte«, ihn »durch einen neuen Beweis Allerhöchstdero allgemein verehrter und gepriesener Liberalität und Großmut zum unbegrenztesten und devotesten Danke zu verpflichten.« Alles war vergeblich; die untertänige Form konnte über den anmaßenden Inhalt der Bittschriften nicht täuschen. Dann kam der Kanzler v. Weise selbst nach Berlin, ein wackerer alter Herr, der im Verein mit seinem Sohne, dem Geheimen Rat, das Sondershausener Ländchen patriarchalisch regierte. Auch er richtete nichts aus.

Mittlerweile hatte sich Vizepräsident v. Motz[31] in Erfurt des Streites angenommen. Er kannte alle Herzensgeheimnisse der Kleinstaaterei, da sein Regierungsbezirk mit fast einem Dutzend kleiner Landesherrschaften im Gemenge lag; er war mit den beiden Weise als guter Nachbar vertraut geworden und erwarb sich jetzt um Deutschlands werdende Handelseinheit, die ihm bald noch Größeres verdanken sollte, sein erstes Verdienst, indem er den Freunden vorstellte, wie kindisch es sei, an einer Zollhoheit festzuhalten, die doch niemals in Wirksamkeit treten konnte. Der kunstsinnige Fürst wünschte längst, im freundlichen Tale der Wipper ein Sondershausener Nationaltheater zu gründen, aber die Mittel fehlten; schloß er sich dem preußischen Zollwesen an, so war ihm aus der Not geholfen. Diese Erwägung wirkte.

Gegen Ende September erschien der alte Weise wieder in Berlin, und da er diesmal ernstlich verhandeln wollte, so ward er mit großer Freundlichkeit aufgenommen. Maaßen und Hoffmann führten die Unterhandlung, unter beständiger Rücksprache mit Eichhorn. Noch unbekannt mit der Nebeniusschen Denkschrift, stellte Hoffmann zuerst den Gedanken auf: das einfachste sei doch, die gemeinsamen Zolleinnahmen ohne fiskalische Kleinlichkeit nach der Volkszahl zu verteilen. Damit war jener Bevölkerungsmaßstab gefunden, der allen späteren Zollverträgen Preußens zur Grundlage gedient hat. Weise ging sofort auf das günstige Anerbieten ein, und am 25. Oktober 1819 wurde der erste Zollanschlußvertrag unterzeichnet, kraft dessen der Fürst von Sondershausen »unbeschadet seiner landesherrlichen Hoheitsrechte« seine Unterherrschaft dem preußischen Zollgesetz unterwarf und dafür nach dem Maßstabe der Bevölkerung seinen Anteil an den Zolleinnahmen — vorläufig eine Bauschsumme von 15000 Talern — erhielt. Eine Mitwirkung bei der Zollgesetzgebung wurde dem kleinen Verbündeten nicht zugestanden; er mußte die Handelsverträge Preußens und [pg 043] alle anderen Änderungen, welche das Finanzministerium beschloß, einfach annehmen. Im übrigen waren seine Hoheitsrechte sorgsam, fast ängstlich gewahrt; selbst die Steuervisitationen auf schwarzburgischem Gebiet sollten nur durch die fürstlichen Beamten vollzogen werden.

Im Wippertale herrschte laute Freude. Der Fürst dankte tief gerührt für dies neue Zeichen königlicher Hochherzigkeit; nun konnte er endlich sein berühmtes Rauchtheater eröffnen, wo er mit den Bürgern seiner Residenz um die Wette den Musen des Dramas und der Rauchkunst huldigte. Finanziell betrachtet, war das Abkommen unzweifelhaft ein Löwenvertrag zugunsten Sondershausens; Preußen brachte um des politischen Zweckes willen ein Geldopfer, denn das wenig bemittelte Thüringer Bergländchen verzehrte von den einträglichsten Zollartikeln, den Kolonialwaren, weit weniger als der Durchschnitt der östlichen Provinzen.

Um so berechtigter schien die Erwartung, daß die übrigen Kleinen dem Beispiel Sondershausens folgen würden. Im Eingange des Vertrags hatte der König nochmals erklären lassen, daß er bereit sei, ähnliche Abkommen mit anderen Bundesfürsten zu schließen. Rudolstadt begann schon zu verhandeln. Auch mit Braunschweig, Weimar, Gotha dachte Hoffmann binnen kurzem ins Reine zu kommen, und bereits ging er mit seinen Entwürfen über die Grundsätze des Enklavensystems hinaus. Die unglückliche zerrissene Gestalt seines Gebietes zwang den preußischen Staat, auch wenn er auf alle Eroberungspläne verzichtete, mindestens zum handelspolitischen Ehrgeiz; er konnte sein Steuersystem kaum durchführen, wenn er nicht außer den Enklaven auch noch einige nur halb umschlossene Nachbarlandschaften seinem Zollgesetze unterwarf. Da lag Anhalt-Bernburg, das auf eine kleine Strecke Weges nicht an Preußen grenzte und also gewissenhaft als Ausland behandelt wurde. Was war der Dank? Ein ungeheuerer Schmuggel, der von Monat zu Monat anwuchs und die Zolleinnahme der Provinz Sachsen zu verschlingen drohte. Schon im Oktober wurden 4023 Zentner zumeist Kolonialwaren, in die anhaltischen Harzstädtchen bei Ballenstedt eingeführt, um alsbald spurlos zu verschwinden. Mindestens dies Vorland, meinte Hoffmann, müsse sogleich in die Zollinie eintreten; werde der Vertrag mit Sondershausen [pg 044] nur erst bekannt, dann könnten sich die kleinen Nachbarn nicht länger mehr wider ihren eigenen Vorteil sträuben.

Die Hoffnung trog. Jener Zollvertrag, der uns heute so selbstverständlich erscheint, sollte während mehrerer Jahre der einzige bleiben. Kaum ward er ruchbar, so erscholl an allen Höfen ein Schrei des Zornes. Fürst Anton Günther mußte von seinen durchlauchtigen Genossen ernste Vorwürfe hören, weil er das Kleinod der Souveränität so würdelos preisgegeben; die anderen kleinen Nachbarn, die seinem Vorgange bereits folgen wollten, traten, eingeschüchtert durch die allgemeine Entrüstung, von den Verhandlungen zurück. An die Spitze der Gegner Preußens stellte sich der Herzog von Cöthen. Der erklärte im Namen der kleinen Fürsten: »freiwillig können und werden sie sich nicht unterwerfen, wenn sie nicht die heiligsten Pflichten gegen ihre Untertanen, gegen ihre Häuser und gegen ihre eigene Ehre verletzen wollen«; dann forderte er getrost, Preußen solle ihm einen fünf Stunden breiten Streifen zollfreien Gebiets bis zur sächsischen Grenze zur Verfügung stellen, damit das Haus Anhalt freien Zugang zum Welthandel erlange. Gemütlich lauernd und im Stillen schürend, stand hinter den erbitterten Kleinen der treue Bundesgenosse Preußens, Österreich. Die Höfe beschlossen insgeheim, auf den Wiener Konferenzen mit vereinter Kraft die Aufhebung des preußischen Zollgesetzes durchzusetzen; nur wenn der vorhandene Anfang deutscher Zolleinheit vom Erdboden verschwand, konnte der Bundestag die nationale Handelspolitik begründen! Und an dieser Raserei partikularistischer Leidenschaft nahm die gesamte Nation außerhalb Preußens teil. Alle die Lieder und Reden zum Preise der deutschen Einheit waren vergessen, sobald Preußen sich anschickte, den Deutschen »die Wohltat eines gemeinsamen Vaterlandes zu gewähren«.

Preußens Staatsmänner hatten gehofft, schon in dem ersten Jahre, da das neue Gesetz bestand, einige der deutschen Nachbarn für die Politik der praktischen deutschen Einheit zu gewinnen. Jetzt sahen sie sich in die Verteidigung zurückgeworfen. Der siegreiche Kampf um die Behauptung, dann um die Erweiterung des Zollgebiets blieb auf Jahre hinaus die wichtigste Aufgabe der preußischen Staatskunst. Durch die friedlichen Eroberungen dieses Kampfes hat König Friedrich [pg 045] Wilhelm gesühnt, was in Karlsbad gefehlt war, und die Marksteine gesetzt für das neue Deutschland. Er war der rechte Mann für dies unscheinbare und doch so folgenschwere Werk deutscher Geduld. Gleichmütig und immer bei der Sache, treu und beharrlich, von einer Rechtschaffenheit, die jedes Mißtrauen entwaffnete, stets bereit, dem bekehrten Gegner mit aufrichtigem Wohlwollen entgegenzukommen — so hat er nach und nach die Trümmer Deutschlands befreit aus den Banden eigener Torheit und ausländischer Ränke, den Weg bereitend für größere Zeiten. Die Gegenwart aber soll nicht undankbarer sein, als Friedrich der Große war, der von dem glanzlosen Arbeitsleben seines Vaters sagte: »Der Kraft der Eichel danken wir den Schatten des Eichbaums, der uns deckt.«

Quelle: H. v. Treitschke, Deutsche Geschichte usw. II, 607ff.


[11.] Aug./Sept. 1819 tagte zu Karlsbad unter Metternichs Vorsitz ein Kongreß der deutschen Minister zur Beratung gemeinsamer Maßregeln gegen die demagogischen Umtriebe. Das Ergebnis waren die Karlsbader Beschlüsse, die der Bundestag am 20. September einstimmig genehmigte.[12.]Am 29. Juli 1819 hatte der österreichische Staatskanzler Metternich in Teplitz mit Friedrich Wilhelm III. eine geheime Unterredung, in welcher er den König von Preußen bestimmte, auf die Einführung einer Volksvertretung in modernem Sinne zu verzichten. Am 1. August unterzeichneten Hardenberg und Metternich eine Publikation über die »Grundsätze, nach welchen die Höfe von Österreich und Preußen in den innern Angelegenheiten des Deutschen Bundes zu verfahren entschlossen sind«.[13.]Joh. Friedrich Benzenberg, geb. 5. Mai 1777, gest. 8. Juni 1846; 1805 zum Professor der Physik am Lyceum zu Düsseldorf ernannt, ging er 1810 nach der Schweiz, kehrte aber nach Napoleons Sturz nach Deutschland zurück und widmete sich schriftstellerischer Tätigkeit.[14.] Friedrich List, geb. 6. August 1789, gest. durch Selbstmord 30. November 1846, Nationalökonom, der in seinen Schriften den Gedanken vertrat, daß eine jede Nation vor allem ihre eigenen Hilfsquellen zum höchsten Grade der Selbständigkeit und harmonischen Entwicklung bringen, die eingeborene Industrie durch Schutz nötigenfalls unterstützen und den nationalen Zweck einer dauernden Entwicklung produktiver Kräfte überall dem pekuniären Vorteil einzelner vorziehen müsse.[15.] Ernst Wilh. Arnoldi, geb. 21. Mai 1778. gest. 27. Mai 1841.[16.] Joh. Georg Büsch, geb. 3. Januar 1728, gest. 5. Aug. 1800, gründete 1767 in Hamburg eine Handelsakademie.[17.] Joseph v. Görres, geb. 25. Januar 1776, gest. 29. Januar 1848, ein Publizist, der anfangs für die Revolution, nachmals für das »Deutschtum« begeistert, schließlich im Ultramontanismus einen Halt suchte und mit Fanatismus gegen den Protestantismus kämpfte.[18.] Robert Blum, geb. 10. November 1807, erschossen am 9. November 1848 in Wien, wohin er sich im Vertrauen auf seine Unverletzlichkeit als Mitglied des Frankfurter Parlaments begeben hatte, um den aufständischen Wienern eine Beifallsadresse der Frankfurter Parteigenossen zu überbringen. Als Führer einer Elitekompagnie am Kampfe beteiligt, wurde er verhaftet und durch ein Kriegsgericht zum Tode verurteilt.[19.]Ferd. Lassalle, geb. 11. April 1825, gest. 31. August 1864, sozialistischer Agitator, Gründer des Allg. Deutschen Arbeitervereins.[20.] Georg Friedrich v. Martens, geb. 22. Februar 1756, gest. 21. Februar 1821, seit 1816 hannöv. Bundestagsgesandter.[21.]Graf Aug. Fried. Ferd. v. d. Goltz, geb. 20. Juli 1765, gest. 17. Januar 1832, von 1816–1824 preußischer Bundestagsgesandter, nachher Oberhofmarschall.[22.]Wilh. Ludw. Leop. Reinhard Freiherr v. Berstett, geb. 1769, gest. 6. Februar 1837, 1816 badischer Bundestagsgesandter, von 1817 bis 1831 badischer Minister des Auswärtigen.[23.] Klemens Fürst v. Metternich, geb. 15. Mai 1773, gest. 11. Juni 1859, österreichischer Minister seit 1809, seit Mai 1821 bis 13. März 1848 Staatkanzler, Hauptträger der Reaktion in Österreich und Deutschland.[24.]Karl Friedrich Nebenius, geb. 29. September 1785, gest. 8. Juni 1857, Verfasser der badischen Verfassungsurkunde vom 22. August 1818 und zweimal Minister des Innern.[25.]David Ricardo, geb. 19. April 1778, gest. 11. September 1823, engl. Nationalökonom, der als Schüler von Adam Smith die Lehre vom Freihandel publizistisch vertrat. Seine Gedanken über das Verhältnis zwischen Erzeugungskosten der Waren und Verkaufspreis und über das Verhältnis zwischen Arbeitsleistung und Arbeitslohn sind von Marx und Lassalle weiter entwickelt worden.[26.]Wilh. Anton v. Klewiz, geb. 1. August 1760, gest. 26. Juli 1838, von 1817–1824 preußischer Finanzminister, von 1824–1837 Oberpräsident der Provinz Sachsen.[27.] Karl Freiherr von Stein zum Altenstein, geb. 7. Oktober 1770, gest. 14. Mai 1840, seit 1817 Minister für geistlichen Unterricht und Medizinalangelegenheiten, Reorganisator des preußischen Volks- und höheren Schulwesens.[28.]Friedrich Leopold v. Kircheisen, geb. 24. Juni 1746, gest. 18. März 1825, von 1810 ab preußischer Justizminister.[29.]Ludwig Freiherr v. Spittler, geb. 10. November 1752, gest. 14. März 1810, wurde 1779 als Professor der Philosophie nach Göttingen berufen, 1806 zum Minister in Württemberg ernannt und zum Kurator der Universität Tübingen.[30.]Friedrich Ernst Daniel Schleiermacher, geb. 21. November 1768, gest. 12. Februar 1834, Prediger an der Berliner Dreifaltigkeitskirche und Professor an der Universität.[31.] Fried. Christ. Adolf v. Motz, geb. 18. November 1775, gest. 30. Juni 1830, ursprünglich im Dienste des Königs von Westfalen tätig, trat nach Napoleons Sturz in preußische Dienste über. 1817 zum Präsidenten der Erfurter Regierung ernannt, ward er 1821 provisorisch, 1824 definitiv Oberpräsident von Sachsen, 1825 Geh. Staats- und Finanzminister.