3. Der Kampf um das preußische Zollgesetz auf den Wiener Konferenzen.

Als Hardenberg seine Weisungen (für die nach Wien berufene Ministerkonferenz) an Bernstorff[32] erteilte, schärfte er ihm noch einmal ein, daß ein Bundeszollwesen bei dem gegenwärtigen Zustande der deutschen Staaten unmöglich sei. Sodann wiederholte er ihm wörtlich, was er gleichzeitig den Abgesandten des Listschen Handelsvereins antwortete und durch die Staatszeitung veröffentlichen ließ: »Man kann daher die Sache nur darauf zurückführen, daß einzelne Staaten, welche durch den jetzigen Zustand sich beschwert glauben, mit denjenigen Bundesgliedern, woher nach ihrer Meinung die Beschwerde kommt, sich zu vereinigen suchen, und daß so übereinstimmende Anordnungen von Grenze zu Grenze weiter geleitet werden, welche den Zweck haben, die inneren Scheidewände mehr und mehr fallen zu lassen.« So war das handelspolitische Programm der preußißschen [pg 046] Regierung nochmals klar und unzweideutig ausgesprochen. Indem sie an ihrem Zollgesetze festhielt, erklärte sie sich bereit, anderen Bundesstaaten durch freie Verträge den Zollanschluß oder Handelserleichterungen zu gewähren; aber sie sah auch ein — und hierin lag ihre Überlegenheit — daß alle Klagen wider die Binnenmauten müßige Reden blieben, solange die deutschen Staaten sich über ein gemeinsames Zollgesetz nicht einigen konnten.

Auf lebhaften Widerspruch war Bernstorff von vornherein gefaßt; er wußte wohl, wie unfaßbar diese nüchternen handelspolitischen Gedanken, die heute jedem geläufig sind, der großen Mehrzahl der deutschen Höfe noch erschienen. Der leidenschaftliche Ausbruch »gehässiger Vorurteile«, den er in Wien erleben mußte, übertraf doch seine schlimmsten Erwartungen. Die naive volkswirtschaftliche Unwissenheit der Epoche feierte auf den Konferenzen ihre Saturnalien; fast die gesamte deutsche Diplomatie lief Sturm wider das preußische Zollgesetz. Sobald auf die Fragen des Handels die Rede kam, verschob sich die Stellung der Parteien vollständig. Der preußische Bevollmächtigte, der fast in allen andern Fragen die Mehrheit der Versammlung nach sich zog, stand in den handelspolitischen Beratungen ebenso vereinsamt wie in den militärischen, er erschien wie der Störenfried der deutschen Einigkeit. Dieselben Höfe, die überall sonst den Wirkungskreis des Bundes ängstlich zu beschränken suchten, hofften durch einen rechtswidrigen Bundesbeschluß jene segensreiche Reform, welche dem preußischen Deutschland den freien Verkehr geschenkt hatte, wieder umzustoßen. Von Mund zu Mund ging die sophistische Behauptung, das preußische Gesetz verstoße wider den Artikel 19 der Bundesakte, der nichts weiter enthielt als die Zusage, daß der Bundestag wegen des Handels und Verkehrs »in Beratung treten« solle.

Preußens böser Genius, so ließen sich selbst Wohlmeinende vernehmen, hat dies unglückliche Gesetz geschaffen, das ihm überall Zutrauen und Zuneigung verscherzt; Preußen wird es dereinst noch bereuen! Und seltsam, die Angriffe der entrüsteten Vorkämpfer deutscher Handelsfreiheit richteten sich ausschließlich gegen Preußen, obgleich auch andere Bundesstaaten des gleichen Frevels schuldig waren. Bayern hatte [pg 047] soeben (22. Juli 1819), wie Preußen, ein neues Zollgesetz verkündigt, aber niemand eiferte dawider. Vollends das österreichische Prohibitivsystem belastete nicht nur alle Waren ungleich härter als das preußische Gesetz, es verbot sogar einzelne deutsche Erzeugnisse gänzlich, namentlich die Franken- und Rheinweine. Keiner unter den deutschen Ministern nahm daran Anstoß. Metternich sagte kurzweg zu Berstett: »Ich betrachte Österreich als gar nicht in der Handelsfrage befangen«, und der badische Staatsmann nahm diese Erklärung ohne Widerspruch als selbstverständlich hin. Also ward gerade durch den leidenschaftlichen Eifer der Kleinen bewiesen, wie fest ihre Interessen mit Preußen verkettet waren, wie lose mit Österreich. Einige der kleinen Minister vertraten den Gedanken der Bundeszölle: so Fritsch[33], dem sein Großherzog befohlen hatte, die Verlegung aller Zollinien an die Bundesgrenze zu fordern, so Berstett, der noch immer der Meinung blieb, durch die Verkündigung allgemeiner Verkehrsfreiheit werde der Bund am sichersten die Unzufriedenheit der Nation beschwichtigen. Andere wollten nur den Verkehr mit deutschen Produkten frei lassen, und diese so wenig wie jene wußten die Mittel zur Ausführung ihres Planes anzugeben: gegen das Ausland, meinte Berstett gemütlich, möge jeder Bundesstaat seine Zölle nach Belieben anordnen, genug, wenn im Innern Deutschlands die Mauten hinwegfielen. Zu diesen ehrlichen Enthusiasten gesellten sich einige Bundesgenossen, die ihre unlauteren Hintergedanken kaum verbargen. Der Herzog von Coburg[34] erschien selbst in Wien, um durch sein Veto den Abschluß der Bundeskriegsverfassung zu vereiteln, falls ihm nicht unbeschränkte Verkehrsfreiheit gewährt würde; doch da die Konferenz das Bundesmilitärgesetz nicht ins reine brachte, so ward der feine Plan zu Schanden. Noch dreister trat Marschall[35] auf. Der witterte mit dem Instinkt des Hasses, daß die neue Zollgesetzgebung, das Werk der »demagogischen Subalternen« in den Berliner Bureaus, dem preußischen Staate vielleicht dereinst [pg 048] die Hegemonie im Norden verschaffen könne; durch ihre Vernichtung dachte er zugleich diesen Staat des Unheils zu demütigen und der Schlange der Revolution das Haupt zu zertreten.

Ähnliche Gesinnungen hegte der Kasseler Hof, der bereits, ohne eine Verständigung mit dem Nachbarstaate auch nur zu versuchen, den Zollkrieg gegen Preußen eröffnet hatte. Durch ein Gesetz vom 17. September 1819 wurde die Ein- und Durchfuhr vieler preußischer Waren verboten oder mit schweren Zöllen belegt. Der Mehrbetrag der erhöhten Abgaben sollte verwendet werden zum Besten der hessischen Gewerbetreibenden, welche das preußische Zollgesetz an den Bettelstab gebracht habe — ein Versprechen, das der geizige Kurfürst[36] selbstverständlich niemals einlöste. In Berlin dachte man anfangs an Retorsionen. Der König aber hielt sich streng an die Zusage, daß die preußischen Zölle vornehmlich die außerdeutschen Waren treffen sollten, und wollte feindselige Schritte gegen deutsche Staaten, wenn irgend möglich, vermeiden. Auch ein Gutachten des Finanzministeriums gelangte zu dem Schlusse, die hessischen Retorsionen seien für Hessen überaus schädlich, für Preußen ungefährlich, also »nur der Form wegen zu bekämpfen«. Der Gesandte in Kassel sprach sich in diesem Sinne vertraulich gegen den Kurfürsten aus. Unterdessen ließ Preußen die Köln-Berliner Kunststraße über Höxter und Paderborn, mit Umgehung des hessischen Gebiets, ausbauen. Der Verkehr des Nordostens mit dem Süden zog sich von Hanau hinweg nach Würzburg, die hessischen Straßen begannen zu veröden. Der Kurfürst mußte seine Kampfzölle wieder herabsetzen und harrte nun um so ungeduldiger auf einen Bundesbeschluß, der die Zollinien des unangreifbaren Nachbarn zerstören sollte.

Unter den Widersachern Preußens verstand doch keiner eine so urwüchsig grobe Sprache zu führen wie der Herzog Ferdinand von Köthen, ein eitler, nichtiger Mensch, der im Jahre 1806 wegen erwiesener Unfähigkeit den preußischen Kriegsdienst hatte verlassen müssen und jetzt persönlich an die Donau eilte, um »die Mediatisierung des uralten Hauses Anhalt« abzuwenden. Die wirkliche Herrin seines Ländchens [pg 049] war seine Gemahlin Julia, eine geborene Gräfin Brandenburg, Halbschwester des Königs von Preußen, eine Dame von Geist und Bildung, unermeßlich stolz auf ihre fürstliche Würde, den katholisierenden Lehren der romantischen Schule eifrig zugetan. Da Metternich den Wert einer solchen Bundesgenossin wohl zu würdigen wußte, so hatte er Adam Müller[37] beauftragt, neben dem Leipziger Konsulate auch das Amt des österreichischen Geschäftsträgers an den anhaltischen Höfen zu bekleiden, und der gefeierte Publizist der ultramontanen Partei wurde der romantischen Herzogin bald ein unentbehrlicher Ratgeber. Müller haßte seine preußische Heimat mit dem ganzen Ingrimm des Konvertiten. Seinem erfinderischen Kopfe entsprang der Plan zu einem großen Gaunerstücke kleinfürstlicher Staatskunst, das die preußische Zollgesetzgebung von innen heraus durchlöchern und mindestens für die Provinz Sachsen unmöglich machen sollte. Das Köthensche Land wurde einige Stunden weit von der Elbe durchflossen, und die Elbe zählte zu den konventionellen Flüssen, denen der Wiener Kongreß die »vollkommene Freiheit der Schiffahrt« zugesagt hatte. Welch eine glänzende Aussicht eröffnete sich also für die Machtstellung Köthens, wenn die Konferenz sich bewegen ließ, die Freiheit der Elbe sofort und unbedingt von Bundes wegen einzuführen! Dann konnte der Herzog, obgleich sein Land von preußischem Gebiete umschlossen war, eine selbständige europäische Handelspolitik beginnen, er konnte die Freiheit der Elbschiffahrt mißbrauchen, um im Herzen des preußischen Staates dem Schleichhandel eine große Freistätte zu eröffnen, den gehaßten Nachbarstaat mit geschmuggelten Waren zu überschwemmen und ihn vielleicht zur Änderung seines Zollsystems zu zwingen. Begierig ging der kleine Herr auf diese freundnachbarlichen Gedanken ein; Gewissensbedenken berührten ihn nicht, und den Unterschied von Macht und Ohnmacht vermochte er nicht zu begreifen. Die wiederholten wohlwollenden Einladungen zum freiwilligen Anschluß an das preußische Zollsystem hatte er sämtlich schroff abgefertigt, in jenem pöbelhaft schreienden Tone, der allen Schriftstücken dieses Hofes gemein [pg 050] war. »Anhalt — so erklärte er stolz — kann seine Rettung nur suchen in dem allgemeinen europäischen völkerrechtlichen Staatenverein und in den Hilfsmitteln, welche ihm seine geographische Lage an großen Strömen darbietet.«

Mehr oder minder eifrig klagten auch die meisten übrigen Bevollmächtigten wider die Selbstsucht des Staates, der allein dem Ideale der deutschen Handelseinheit im Wege stehe. Nur die Hansestädte, befriedigt mit ihrer kosmopolitischen Handelsstellung, wiesen jeden Versuch gemeinsamer deutscher Handelspolitik kühl zurück. Auch Zentner[38] zeichnete sich wieder durch kluge Besonnenheit aus; dem gestaltlosen Traumbilde einer allgemeinen Verkehrsfreiheit, deren Bedingungen noch niemand kannte, wollte er das neue bayrische Zollgesetz nicht opfern. Metternich aber ließ mit schlecht verhehlter Schadenfreude die Kleinen wider Preußen lärmen. Meisterhaft verstand der Wiener Hof, die Angst vor dem preußischen Ehrgeiz, die allen Kleinstaaten in den Gliedern lag, je nach Umständen für seine Zwecke auszubeuten. Im Oktober hatte Graf Bombelles[39] auf ausdrücklichen Befehl des Kaisers Franz dem Großherzog von Weimar[40] gedroht: wenn man die Karlsbader Beschlüsse nicht überall streng ausführe, dann müßten die beiden Großmächte aus dem Bunde ausscheiden, und dann würde der Kaiser sich genötigt sehen, seinem preußischen Alliierten »in Deutschland eine erweiterte Stellung zu verschaffen«. Ebenso unbedenklich benutzte Metternich jetzt die Eifersucht der Kleinen, um Preußens Handelspolitik zu bekämpfen. Freilich durfte er nicht wagen, die Gegner seines unentbehrlichen Bundesgenossen offen zu unterstützen, zumal da er selber an dem österreichischen Zollwesen nicht das Mindeste ändern wollte. Unter der Hand jedoch ermutigte er die Ergrimmten und flüsterte ihnen zu, das preußische Zollgesetz sei das Werk einer Partei, deren Zwecke mit »treuem Bundessinn« nichts gemein hätten. Als handelspolitischen Ratgeber hatte er sich den Urheber der anhaltischen Schleichhandelspläne, Adam Müller, nach Wien kommen lassen.

Die Nation war über das Problem der Zolleinheit noch ebenso wenig ins Klare gekommen wie ihre Staatsmänner. Von dem politischen Ergebnis der Konferenzen erwartete sie, nach den Karlsbader Erfahrungen, nichts Erfreuliches; nur die Aufhebung der Binnenmauten und namentlich der preußischen Zollinien erschien allen Parteien als ein bescheidener Wunsch, der bei einigem guten Willen der Regierungen leicht erfüllt werden konnte. Eine Flugschrift »Freimütige Worte eines Deutschen aus Anhalt« sprach mit drastischen Worten aus, was nahezu alle Nichtpreußen über die Berliner Handelspolitik dachten. Der offenbar wohlmeinende Verfasser fand es ehrenrührig, daß man die von preußischem Gebiete umschlossenen Staaten als Enklaven bezeichne, und schlechthin rechtswidrig, daß Preußen von »Fremden« Steuern erhebe; das Strafurteil der öffentlichen Meinung müsse der Sache »der Wahrheit und des Rechts« unfehlbar zum Siege verhelfen.

Als Wortführer der Kaufleute und Gewerbtreibenden fand sich F. List mit seinen Getreuen J. J. Schnell und E. Weber auf den Konferenzen ein und legte eine Denkschrift vor, deren hochgemutes patriotisches Pathos inmitten der engherzigen partikularistischen Interessenpolitik der Wiener Versammlung wildfremd erschien. Mit der Einheit der Nation — so führte er in beredten Worten aus — sei die vollkommene Unabhängigkeit der Einzelstaaten nicht vereinbar; der Bund müsse den 30 Millionen Deutschen den Segen des freien Verkehrs schaffen und also in Wahrheit ein Bund der Deutschen werden. Und was war der praktische Vorschlag, der diesen begeisterten Worten folgte? List verlangte, daß die deutschen Staaten ihre Zölle an eine Aktiengesellschaft verpachten sollten, und machte sich anheischig, die Aktien unterzubringen; diese Gesellschaft würde das deutsche Bundeszollwesen begründen und den Regierungen alle Sorge um lästige Einzelheiten abnehmen! Seltsam doch, in welche holden Selbsttäuschungen der feurige Patriot sich einwiegte. Er behauptete, Preußen sei geneigt, sein Zollgesetz aufzugeben, obgleich man ihm soeben von Berlin aus amtlich das Gegenteil versichert hatte. Er sah sich von der Wiener Polizei argwöhnisch beobachtet und schrieb in die Heimat: »wir sind von allen Seiten mit Spionen umgeben, bei einem Spion [pg 052] einquartiert, von einem Spion bedient«; er wußte, daß Metternich in der Konferenz erklärt hatte, mit den Individuen, welche sich für die Vertreter des deutschen Handelsstandes ausgäben, könne man sich auf keine Verhandlungen einlassen, da der Bundestag bereits den Deutschen Handelsverein als ein gesetzwidriges und unzulässiges Unternehmen verurteilt habe. Das alles beirrte ihn nicht in seiner rührenden Zuversicht. Als nun gar Adam Müller eine Denkschrift Lists über deutsche Industrieausstellungen wohlwollend begutachtete und Kaiser Franz in einer Audienz dem unverwüstlichen Agitator versicherte, seine Regierung werde gern das Wohl des deutschen Vaterlandes fördern, da wähnte er sich schon fast am Ziele: »Aller Augen sind nunmehr auf die Kaiserlich österreichische Regierung gerichtet. Wie würde sich nicht Österreichs edelmütiger menschenfreundlicher Kaiser die Völker deutscher Zunge aufs neue verbinden, wenn ihnen so große Wohltat von seinen Händen käme!« Als auch diese Täuschung schwand, warf er seine Hoffnungen auf die süddeutschen Höfe und meinte, seine Sache habe durch die Verzögerung nur gewonnen. So klammerte sich der edle Patriot an jeden Strohhalm; nur das preußische Zollgesetz, das dereinst der Eckstein unserer wirtschaftlichen Einheit werden sollte, erschien ihm, wie der gesamten Nation, als der Quell des Verderbens.

In der Konferenz eröffnete Marschall den Kampf durch eine Denkschrift vom 8. Januar, welche den preußischen Staat mit so grobem Unglimpf überhäufte, daß Bernstorff sie dem Verfasser zurückgab. Durch die neuen Zolleinrichtungen, hieß es da, würden die Eigentumsrechte von Hunderttausenden angegriffen, das Eigentum und der Besitz vermindert. Dann forderte der Nassauer getrost: Aufhebung aller seit dem Jahre 1814 neu eingeführten Mauten und sofortige Vollziehung der Beschlüsse des Wiener Kongresses über die Flußschiffahrt; im übrigen volle Freiheit für jeden deutschen Staat, die Zölle gegen das Ausland willkürlich festzusetzen, wenn er nur keine Binnenmauten errichte. Daß der letztere Vorschlag einen plumpen Widerspruch enthielt, daß kein Einzelstaat sich gegen das Ausland schützen konnte, wenn seine deutschen Binnengrenzen unbewacht blieben — diese handgreifliche Wahrheit war dem nassauischen Staatsmanne ganz [pg 053] entgangen; er sprach wie der Blinde von den Farben, da sein Ländchen gar keine Grenzzölle besaß.

Dann wiederholte Berstett seine alten Klagen gegen die Binnenmauten und verteilte unter den Genossen jene gedankenreiche Denkschrift von Nebenius über die Bundeszölle; bei ruhiger Prüfung mußten jedoch alle die Unmöglichkeit einer Bundeszollverwaltung zugestehen, und der badische Minister selbst ließ den Plan seines geistvollen Untergebenen fallen. Darauf neue wütende Ausfälle Marschalls, so grob und ungeschlacht, daß Bernstorff beim Schluß der Konferenzen dem Bundesgesandten schrieb: »es würde unter der Würde unseres höchsten Hofes sein, diesem in keiner Hinsicht achtungswerten Manne irgendeine gegen seine Person gerichtete Empfindlichkeit zu äußern«, Goltz möge sich also dem nassauischen Kollegen gleichgültig fern halten. Nunmehr protestierte auch Fritsch im Namen der Thüringer wider Preußens Enklavensystem und verlangte, jedem Produzenten müsse gestattet werden, seine Erzeugnisse überall in Deutschland frei abzusetzen, jedem Konsumenten, seinen Bedarf auf dem nächsten Wege zu beziehen. Dazwischen hinein fuhr der Köthener Herzog, dessen anmaßendes Benehmen Bernstorff nicht grell genug schildern konnte, mit wiederholten geharnischten Verwahrungen. Er klagte, man lasse ihn alle Lasten des preußischen Zollwesens tragen, nicht die Vorteile, während es doch lediglich an ihm lag, auf Preußens Anerbietungen einzugehen und auch der Vorteile teilhaftig zu werden. Er drohte die auswärtigen Garanten der Bundesakte anzurufen zum Schutze der »über allem Angriff erhabenen Sache« des uralten Hauses Anhalt. Schließlich verweigerte er geradezu der Schlußakte seine Unterschrift, wenn ihm der Bund nicht die »freie Kommunikation mit Europa« sicherstellte: »so lange die Herzöge von Anhalt sich in einer drückenden unfreiwilligen Zinsbarkeit gegen einen mächtigen Nachbarstaat befinden, kann für dieses alte Fürstenhaus keine Bundesakte und also auch keine Schlußakte existieren.«

Inmitten dieses Gezänks bewahrte Graf Bernstorff vornehme Ruhe und aufrichtigen Freimut. Er beklagte laut, daß die Bundesakte durch ihre allgemeinen Versprechungen unerfüllbare Erwartungen geweckt habe. Fest und stolz wies [pg 054] der preußische Minister jede ehrenrührige Zumutung zurück: von der Aufhebung des neuen Gesetzes könne gar nicht die Rede sein. Zugleich wiederholte er unermüdlich in immer neuen Umschreibungen die in der Staatszeitung veröffentlichten Gedanken. Es sei »unmöglich, eine solche Einigung anders als durch allmähliche Vorbereitung und die mühsamste Ausgleichung streitender Interessen bewirkt zu sehen«. Nur Verträge zwischen den Einzelstaaten könnten dem wirtschaftlichen Elend steuern. »Geschieht dieses im Süden wie im Norden von Deutschland, und werden diese Versuche unter der Mitwirkung und Pflege des Bundes gemacht, so läßt es sich wohl denken, daß man auf diesem freilich langsamen, aber vielleicht einzig möglichen Wege dahin gelangen werde, die jetzt bestehenden Scheidewände aus dem Wege zu räumen und in Beziehung auf Handel und Verkehr diejenige Einheit der Gesetzgebung und Verwaltung hervorzubringen, welche ein Verein nebeneinander bestehender freier und besonderer Staaten, wie ihn der Deutsche Bund bildet, irgend zulassen kann.« Auf die Schmähungen des Kötheners bemerkte er trocken, daß in Dresden bereits seit mehreren Monaten eine Konferenz der Elbuferstaaten tage; dort allein sei der Ort, die Frage der freien Elbschiffahrt zum Austrage zu bringen.

Wahrlich, ein historischer Augenblick! Der große Kampf zweier Jahrhunderte, der alte unversöhnliche Gegensatz österreichischer und preußisch-deutscher Politik erneuerte sich in diesen unscheinbaren Händeln, noch ohne daß die Kämpfer den tiefen Sinn des Streites begriffen … Die ganze Zukunft deutscher Politik hing daran, daß Preußens verständige Redlichkeit triumphierte über dies Bündnis der Unklarheit und der Lüge. Und Preußen siegte.

Da die Gegner nur in ihrem Hasse, nicht in irgendeinem positiven Gedanken übereinstimmten, so errang Bernstorff bereits am 10. Februar einen durchschlagenden Erfolg in dem handelspolitischen Ausschusse der Konferenz; er bewog den Ausschuß, seine Anträge auf einige »mehr vorbereitende als entscheidende, keinen künftigen bundesförderlichen Beschlüssen vorgreifende Bestimmungen zu beschränken«. Der Ausschuß beantragte demnach lediglich, daß der Bundestag, dem Artikel 19 gemäß, die Beförderung des Handels als einen der Hauptgegenstände seiner Tätigkeit ansehen solle. Nur [pg 055] über die Freiheit des Getreidehandels, welche Preußen schon vor drei Jahren in Frankfurt befürwortet hatte, schienen jetzt alle Teile endlich einig, und der Ausschuß schlug vor, die Frage durch schleunige Vereinbarung zu erledigen. Als diese Anträge am 4. März in der Konferenz zur Verlesung kamen, da brach, sobald der Name des Bundestags erklang, einer der Anwesenden in lautes Lachen aus, und die ganze Versammlung stimmte fröhlich ein. Und diese Staatsmänner, die ihr Urteil über die Leistungsfähigkeit des Bundestages so unzweideutig bekundeten, hatten sich soeben noch vermessen, das preußische Zollgesetz durch einen Bundesbeschluß aufzuheben! Die Anträge des Ausschusses wurden angenommen, und um auch den widerspenstigen Köthener zu gewinnen, fügte man noch ein Separatprotokoll hinzu, kraft dessen die beteiligten Staaten sich verpflichteten, die Beschlüsse des Wiener Kongresses über die Flußschiffahrt unverbrüchlich zu halten, die Verhandlungen deshalb tätig zu betreiben.

Über die Freiheit des Getreidehandels setzte man ebenfalls ein besonderes Protokoll auf, aber Metternich vereitelte schließlich auch diesen einzigen heilsamen Plan, in dem sich alle Parteien zusammenfanden. Er schob die Entscheidung immer wieder hinaus, und als die Konferenz endlich zum Beschlusse schreiten wollte, da war Kaiser Franz, zum lebhaften Bedauern seines Ministers, bereits nach Prag abgereist. Arglos meldete Bernstorff einige Tage später, die Erwiderung Sr. Majestät sei noch immer nicht eingetroffen. Die Konferenz mußte auseinandergehen, ohne das Protokoll abzuschließen. Erst gegen Mitte Juni lief die österreichische Antwort beim Bundestage ein. Der gute Kaiser, der sich gegen F. List so väterlich über das Wohl des deutschen Vaterlandes geäußert hatte, meinte jetzt trocken: das Wiener Protokoll »sei eigentlich nur bestimmt, die Veranlassung zur weiteren Entwickelung der darin ausgesprochenen Grundsätze zu geben«; man brauche also nicht förmlich darüber abzustimmen, sondern solle nur sogleich die vorbehaltene Beratung am Bundestage beginnen. Dies geschah denn auch. In einem salbungsvollen Präsidialvortrage feierte Buol[41] die Reize des freien [pg 056] Getreidehandels; seine Worte waren aber so allgemein gehalten, daß selbst der harmlose Goltz sofort bemerkte, Österreich hege Hintergedanken. Darauf beriet der Bundestag mit gewohnter Emsigkeit weiter, und nach einem Vierteljahr (5. Oktober) beschloß er, zunächst Nachrichten über den Stand der Gesetzgebung in den Einzelstaaten einzuholen. Der freie Getreidehandel verschwand in jenem geheimnisvollen Schlunde, in dessen Tiefen die ewig unvollendeten Bundesbeschlüsse gebettet lagen. Das waren Österreichs Liebesdienste zum Besten der deutschen Verkehrsfreiheit. —

Der Verlauf der Konferenzen selbst bestätigte durchweg, was Bernstorff vorhergesagt: daß ein Bund ohne politische Einheit keine gemeinsame Handelspolitik treiben könne. Angesichts dieser Erfahrungen begannen einige der süddeutschen Staatsmänner sich doch endlich mit den Ratschlägen Bernstorffs zu befreunden. Eingepreßt zwischen den Mautlinien Frankreichs, Österreichs, Preußens, vermochte die Volkswirtschaft des Oberlandes kaum mehr zu atmen, zumal da noch keiner der süddeutschen Staaten, außer Bayern, ein geordnetes Zollwesen besaß. Die Frage ließ sich nicht mehr abweisen, ob man nicht zunächst versuchen solle, diese zerstückelten Gebiete in einem handelspolitischen Sonderbunde zu vereinigen, also genau dasselbe zu tun, was man soeben dem preußischen Staate als Bundesfriedensbruch vorgeworfen hatte. Den ersten Anstoß zu solchen Plänen gab der wackere du Thil; noch späterhin pflegte der Darmstädter Hof sich dieses Verdienstes gern zu rühmen. Aber erst durch Berstetts rührige Tätigkeit gewann der Gedanke Leben. Der Badener hegte, wie du Thil, die ehrliche Hoffnung, daß aus diesem Sonderbunde »nach und nach ein Ganzes« hervorgehen werde; indes dachte er auch an Retorsionen gegen die preußischen Zölle und gab eine kurz abweisende Antwort, als Bernstorff ihm versicherte, mit einem süddeutschen Zollverein werde Preußen gern Handelsverträge abschließen. Auch Marschall ließ sich auf den Plan nur ein, weil er erwartete, daß Süddeutschland nunmehr mit vereinter Kraft den Zollkrieg gegen Preußen eröffnen werde. Württemberg endlich spielte mit Triasplänen und hoffte, den politischen Bund des [pg 057] konstitutionellen »reinen Deutschlands« aus dem Handelsverein hervorgehen zu sehen — ein Gedanke, der weder in München noch in Darmstadt Anklang fand.

Bei solcher Verschiedenheit der politischen Absichten konnte Berstett nach langwierigen vertraulichen Beratungen nur einen bescheidenen Erfolg erreichen. Am 19. Mai verpflichteten sich die beiden süddeutschen Königreiche, Baden, Darmstadt, Nassau und die thüringischen Staaten, noch im Laufe des Jahres Bevollmächtigte nach Darmstadt zu senden, welche dort auf Grund einer unverbindlichen Punktation über die Bildung eines süddeutschen Zollvereins verhandeln sollten. Mehr wollte der vorsichtige Zentner, der sein bayrisches Zollgesetz behüten mußte, schlechterdings nicht versprechen. Immerhin war jetzt doch ein Weg betreten, der aus dem Elend der Binnenmauten vielleicht hinausführen konnte. Die liberale Presse begrüßte dankbar die patriotische Tat ihrer Lieblinge. Der allzeit vertrauensvolle List sah das Ideal der deutschen Zolleinheit bereits nahezu verwirklicht, und als er bald darauf nach Frankfurt kam, fand er seinen Gönner Wangenheim[42] in einem Rausche des Entzückens: so trug das reine Deutschland der gesamten Nation doch endlich die Fackel voran! Minder hoffnungsvoll, aber durchaus wohlwollend beurteilte Bernstorff den Entschluß der süddeutschen Höfe. Er versicherte Berstett seiner Zustimmung; denn gelang es den Mittelstaaten, ihr zerrüttetes Verkehrsleben aus eigener Kraft zu ordnen, so blieb für die Zukunft eine Verständigung mit Preußen möglich. Seinem König schrieb er: trotz manchen feindseligen politischen und staatswirtschaftlichen Hintergedanken bestehe für Preußen kein Grund, das Unternehmen zu mißbilligen, zumal da das Gelingen noch sehr fraglich scheine.

Der Versuch, das preußische Zollgesetz durch ein Machtgebot des Bundes zu vernichten, war gescheitert. Doch unterdessen führte der Köthener Herzog seinen Schmuggelkrieg wider die preußischen Mauten wohlgemut weiter und hemmte dadurch zugleich die Verhandlungen über die Elbschiffahrt. Wie oft hatten einst die Fremden gespottet über [pg 058] die furiosa dementia[43] der Deutschen, die sich ihre herrlichen Ströme durch ihre Zölle selber versperrten! Erst seit Frankreich das linke Rheinufer an sich riß, ward dies sprichwörtliche Leiden Deutschlands etwas gelindert. Im Jahre 1804 wurde statt der alten drückenden Rheinzölle das Rheinoktroi eingeführt, das im wesentlichen nur bestimmt war, die Kosten der Strombauten und der Leinpfade[44] zu decken, und diese neue Ordnung bewährte sich so gut, daß der Wiener Kongreß sie auch für die anderen konventionellen Ströme Deutschlands als Regel vorschrieb. Seitdem war die Weserschiffahrt in der Tat frei geworden: nach einem langen Streite mit Bremen ließ sich Oldenburg durch die Vermittlung des Bundestages bewegen, auf den widerrechtlichen Elsflether Zoll endlich zu verzichten (August 1819). Schwieriger lagen die Verhältnisse zwischen den zehn Uferstaaten der Elbe. Die von W. Humboldt redigierten Artikel 108–116 der Wiener Kongreßakte stellten den Grundsatz auf, daß die Schiffahrt auf den konventionellen Strömen frei, das will sagen: niemandem verwehrt sein sollte, und verpflichteten die Uferstaaten, binnen sechs Monaten Verhandlungen einzuleiten, damit die Schiffahrtsabgaben gleichmäßig und unabänderlich, ungefähr dem Betrage des Rheinoktrois entsprechend, festgesetzt würden.

Offenbar vermochten diese wohltätigen Verheißungen nur dann ins Leben zu treten, wenn die Erhebung der Schiffahrtsabgaben, wie der Artikel 115 ausdrücklich vorschrieb, von dem Zollwesen der Uferstaaten durchaus getrennt blieb und alle Beteiligten durch eine strenge Uferpolizei verhinderten, daß die freie Schiffahrt zum Schmuggel in die Nachbarlande mißbraucht würde. Nur unter dieser Bedingung konnte Preußen, das jene Artikel der Kongreßakte als sein eigenes Werk betrachtete, seine Hand zu ihrer Ausführung bieten; wie durfte man — so fragte späterhin eine preußische Staatsschrift — einem mächtigen Staate zumuten, »in seinem Herzen einen Wurm zu dulden, der seine innere Lebenswurzel annagt?« Nur wenn Anhalt, das von der Provinz Sachsen [pg 059] rings umschlossen war, dem preußischen Zollsysteme beitrat, konnte die verheißene Freiheit der Elbschiffahrt und der rechtmäßige Ertrag der preußischen Einfuhrzölle zugleich gesichert werden. Seit der alte Dessauer einst die sämtlichen Landgüter seiner Ritterschaft aufgekauft, hatten sich Landbau und Forstwirtschaft in den anhaltischen Ländchen unter der sorgsamen Pflege ihrer Fürsten glücklich entwickelt; alle seine natürlichen Interessen verwiesen dies blühende Gartenland, das der Industrie noch gänzlich entbehrte, auf den freien Verkehr mit den benachbarten gewerbereichen Bezirken Preußens. Was der Vereinbarung im Wege stand, war allein der tolle Souveränitätsdünkel des Herzogs von Köthen und die weiter blickende Feindseligkeit seines Ratgebers Adam Müller. Die »Anschließungsinsinuationen« des Berliner Kabinetts wies der Herzog empört zurück: ob man denn nicht einsehe, so fragte er einmal, »wie schon die bloße Unnatur eines solchen Verhältnisses, die Unterordnung eines souveränen Fürsten unter die Zolladministration eines benachbarten Staates, dem Bestande eines freundschaftlichen Verhältnisses mit der Regierung desselben durchaus ungünstig sei!«

Da mit Vernunftgründen bei diesem Hofe nichts auszurichten war, so begnügte sich Preußen vorläufig, sein Enklavensystem gegen Anhalt aufrecht zu halten. Alle zu Lande nach Anhalt eingehenden Waren wurden dem preußischen Eingangszolle unterworfen. Nur den Elbschiffern erlaubte man Sicherheit zu stellen für die Zahlung der preußischen Abgaben und erstattete ihnen den Betrag zurück, falls der Verbleib der eingeführten Waren in Anhalt nachgewiesen wurde.

Schamloser Unterschleif war die Folge dieser Erleichterung. Der anhaltische Schleichhandel wuchs von Monat zu Monat, und mit Ungeduld erwarteten die preußischen Finanzmänner die vertragsmäßige Regelung dieser leidigen Zustände, als endlich im Juni 1819 — viertehalb Jahre nach dem Zeitpunkt, welchen der Wiener Kongreß vorgeschrieben — die Elbschiffahrtskonferenz in Dresden eröffnet wurde. Dort sprachen Hamburg und Österreich eifrig für die Befreiung des Flusses, die ihnen freilich nur Vorteil bringen konnte, da die Hansestadt gar keine Schiffahrtsabgaben erhob und die hohen böhmischen Elbzölle auf der wenig befahrenen obersten [pg 060] Stromstrecke nur geringen Ertrag brachten. Dänemark hingegen, Mecklenburg, Anhalt zeigten sich schwierig. Am hartnäckigsten aber verteidigte Hannover seinen Besitzstand; denn das welfische Königreich überließ die Sorge wie die Kosten für das Fahrwasser der Niederelbe großmütig dem Hamburger Senate und erhob dafür in Brunshausen, nahe bei Stade, einige Meilen oberhalb der Mündung, seinerseits einen hohen Zoll von allen eingehenden Seeschiffen. Sein Bevollmächtigter verwahrte sich feierlich gegen jeden Versuch, dies Kleinod der Welfenkrone anzutasten: das sei ein Seezoll, der mit der Elbschiffahrt nichts zu schaffen habe, und nimmermehr könne die Absicht der Wiener Verheißungen dahin gehen, »die Basis alles volkstümlichen Glücks, den Rechtszustand zu erschüttern«. Kein Zureden half; die Konferenz mußte den Stader Zoll ganz aus dem Spiele lassen und nur den Stromverkehr oberhalb Hamburgs zu erleichtern suchen. Nach zweijährigen Verhandlungen, die den preußischen Bevollmächtigen oft der Verzweiflung nahe brachten, kam endlich am 23. Juli 1821 die Elbschiffahrtsakte zustande, ein dürftiger Vergleich, der in Form und Inhalt die Spuren mühseliger Kämpfe verriet; immerhin wurden die bestehenden Schiffahrtsabgaben doch etwas herabgesetzt, und der Verkehr auf dem Strome begann sich bald zu heben.

Die preußische Regierung behauptete während dieses unleidlichen Gezänks durchweg eine versöhnliche Haltung. Sie gab für den Elbverkehr ihre Durchfuhrzölle auf, die einen so wesentlichen Bestandteil ihrer Handelspolitik bildeten, und war bereit, die Schiffahrtsabgaben noch weiter herabzusetzen als die kleinen Nachbarn zugestehen wollten; aber sie erklärte auch von vornherein, daß sie eine Schmugglerherberge im Innern ihres Staates nicht dulden werde und darum die Elbschiffahrtsakte nur unterzeichnen könne, wenn Anhalt sich ihrem Zollwesen anschließe. Ihr Bevollmächtigter fügte warnend hinzu: das eigene Interesse der kleinen Regierungen gebiete ihnen, das Zollsystem des großen Nachbarstaates zu unterstützen, »weil dadurch die zu ihren Gunsten bestehende Zerstückelung Deutschlands in ihren nachteiligen Folgen gemildert werden würde«. Wie flammte der kleine Köthener Herr auf, als er diese unerhörte Äußerung preußischen Übermuts erfuhr und gleichzeitig Bernstorff in einem [pg 061] neuen Mahnschreiben an die Köthener Regierung offen aussprach: »die norddeutschen Staaten haben den Schutz für ihre Existenz, ihre Wohlfahrt und Selbständigkeit und ihre gemeinnützigen Anstalten von Preußen zu erwarten«. Der Herzog, der gerade mit seinem königlichen Schwager zugleich in Karlsbad verweilte, berichtete sofort alles an Marschall. »Ich schmeichle mir, so schrieb er, daß alle Gutgesinnten auf meiner Seite stehen und nicht zugeben, daß es Preußen erlaubt wird, sich alles zu erlauben. Ob einem Kabinett, das durch einen solchen Mann repräsentiert ist, zu trauen ist, lasse ich dahingestellt.« Dann fuhr er höhnisch fort: »das Spaßhafteste ist, daß der König mit uns ebenso freundlich als sonst ist« — und bat den Nassauer, auch fernerhin auf Wittgenstein[45], »der ganz im guten Geiste ist«, wirken zu lassen, damit die Partei, welche das Zollgesetz halte, zu Falle komme. Im gleichen Tone antwortete Marschall: »Man hat zwar bisher ähnliche Phrasen in dem Munde deutscher Revolutionäre gehört, nicht aber in dem eines Repräsentanten eines deutschen Königs. Wenn Preußen das nördliche Deutschland und ganz Deutschland schützt, so schützt umgekehrt das nördliche Deutschland und ganz Deutschland Preußen. Rechte und Verbindlichkeiten sind durchaus wechselseitig. Wer das Gegenteil behauptet, verletzt die erste und Hauptgrundlage des Bundes und bewegt sich außerhalb des Bundes. Namentlich hat der mächtigste der deutschen Bundesstaaten, sowohl im Bunde als in Europa, bei jeder Gelegenheit den entgegengesetzten Grundsatz laut ausgesprochen und bei jeder Veranlassung geltend gemacht.«

Dieser mächtigste der Bundesstaaten trieb unterdessen sein doppeltes Spiel weiter. Metternich, der ebenfalls in Karlsbad anwesend war, hielt zwar, auf Preußens Wunsch, einige Unterredungen mit dem Herzog, angeblich, um den Streit beizulegen. Aber zur nämlichen Zeit reichte die Köthener Regierung eine Klage beim Bundestage ein und forderte die Herausgabe eines dem Köthener Kaufmann Friedheim gehörigen Elbschiffes, das beim preußischen Zollamte Mühlberg an der Kette lag, weil der Schiffer für den Betrag der [pg 062] preußischen Zölle keine Sicherheit stellen wollte. Nachher ergab sich — der österreichische Bevollmächtigte Münch in Dresden mußte es selber dem preußischen Gesandten [Jordan] eingestehen — daß Adam Müller den Friedheim zu seiner Weigerung aufgestiftet hatte, um den Streit vor den Bundestag zu bringen.

Da Preußen unerschütterlich blieb, so bequemten sich die drei anhaltischen Herzöge schließlich doch zu einem Zugeständnis und versprachen auf der Dresdener Konferenz feierlich »zu einem Vereine mit Preußen wegen Sicherstellung seiner Landesabgaben auf möglichst ausführbare Weise die Hand zu bieten«. Auf dies Fürstenwort vertrauend, hielt König Friedrich Wilhelm den Hader nunmehr für abgetan; er ratifizierte die Akte, ließ jenes unglückliche Köthener Schiff freigeben, also daß die Klage am Bundestage ihren Gegenstand verlor, und Bernstorff lud die anhaltischen Höfe nochmals ein, in Berlin wegen der Bedingungen des Zollanschlusses zu verhandeln. Aber Monate vergingen, und kein anhaltischer Bevollmächtigter erschien. Dem unaufhaltsamen Köthener war es gelungen, seine wohlmeinenden Vettern von Dessau und Bernburg[46], die ihr Wort halten wollten, wieder umzustimmen; sie hatten ihm versprechen müssen, nicht ohne ihn dem preußischen Zollsystem beizutreten, und er war inzwischen mit seinem Adam Müller über einen neuen Betrug einig geworden.

Da die Elbschiffahrtsakte im März 1822 in Kraft treten sollte, so entschloß sich Minister Klewiz im Januar, das Enklavensystem gegen Anhalt vorläufig aufzuheben, was die Finanzpartei in Berlin schon längst gefordert, Eichhorn aber, aus Wohlwollen gegen das Nachbarland, bisher verhindert hatte. Man umringte demnach die drei Herzogtümer mit preußischen Zollstellen; der Elbverkehr dagegen ward, gemäß der Akte, freigegeben und Preußen begnügte sich, die nach Anhalt bestimmten Schiffe einer Durchsuchung zu unterwerfen. [pg 063] Eben auf diese Vertragstreue Preußens hatte Adam Müller seinen sauberen Plan berechnet. Die Durchsuchung der Elbschiffe wurde natürlich zu leerem Scheine, sobald man anhaltischerseits unredlich verfuhr. Nun taten sich sofort mehrere große englische Exportfirmen mit Köthener Kaufleuten zusammen, um den Schleichhandel unter dem Schutze des Herzogs in großem Stile zu pflegen. Das gesamte Ländchen ward ein Schwärzerwirtshaus, ein Stelldichein für die Gauner und Spitzbuben des deutschen Nordens. Die große Mehrzahl der treuen Köthener segnete dankbar den Landesherrn, der ihnen billige Waren und reichlichen Verdienst beim schmutzigen Handel verschaffte. Wunderbar, wie sich die Verzehrungskraft dieses glücklichen Völkchens mit einem Male hob, als wäre ein Goldregen über das Land gekommen. Nicht lange, und der anhaltische Konsum von ausländischen Waren verhielt sich zu dem preußischen wie 64 : 1000, der von baumwollenen Waren, die in Preußen hoch verzollt wurden, wie 165 : 1000, die Bevölkerung der beiden Lande stand wie 9 : 1000. Für die Drogen dagegen, welche das preußische Gesetz mit einem niedrigen Zoll belegte, zeigten die Anhalter geringere Neigung; hier stellte sich das Verhältnis nur wie 13 : 1000. Und bei dieser übernatürlichen Konsumtion gingen die herzoglichen Zollbeamten dem Volke mit gutem Beispiel voran: der Zollinspektor Klickermann in Dessau bezog, wie Preußen aus den Listen seiner Elbzollämter nachwies, in dem einen Jahre 1825 für seinen Hausbedarf zollfrei auf dem Strome: 53 Oxhoft Wein, 4 Oxhoft Rum, 98 Säcke und 1 Faß Kaffee, 13 Säcke Pigment und Pfeffer, insgesamt an 1000 Zentner. Mehr denn eine halbe Million Taler im Jahre wurden durch den anhaltischen Schleichhandel den preußischen Kassen vorenthalten; der Zollertrag in den Provinzen Brandenburg und Sachsen stieg nachher, als Anhalt endlich sich dem preußischen System unterworfen hatte, bald von 3,135 auf 4,128 Millionen.

Der Besitz einer souveränen Krone ohne Macht entsittlicht auf die Dauer ihren Träger. Wie gründlich mußte das Rechtsgefühl der kleinen Höfe, seit sie keinen Richter mehr über sich anerkannten, verwüstet sein, wenn dies rechtschaffene askanische Haus, das von jeher einer wohlverdienten allgemeinen Achtung genoß und so viele seiner tapferen Söhne [pg 064] in die Reihen des preußischen Heeres gesendet hatte, sich jetzt unbedenklich erdreistete, die Gesetzgebung seines alten treuen Beschützers durch groben Unfug zu untergraben! Ein Unglück, daß der ehrwürdige Senior des anhaltischen Gesamthauses, der seinem Ländchen unvergeßliche Leopold Friedrich Franz von Dessau vor kurzem[47] gestorben war; er würde den zweifachen Vertragsbruch schwerlich geduldet haben, denn Anhalt hatte sich auf dem Wiener Kongresse zur Unterdrückung des Schleichhandels verpflichtet und nachher in Dresden feierlich eine Verständigung mit Preußen versprochen.

Um dieser letzteren Verpflichtung scheinbar zu genügen, sendete Herzog Ferdinand endlich im Januar 1822 seinen Hofmarschall Sternegg nach Berlin, befahl ihm, allein mit Hardenberg zu verhandeln; mit Bernstorff zu sprechen, sei unter der Würde des Kötheners. Der Staatskanzler aber zwang den Abgesandten kurzweg, sich an das Auswärtige Amt zu wenden, und dort stellte sich heraus, daß Sternegg durchaus keine Anerbietungen wegen des Zollanschlusses zu bringen, sondern lediglich eine Entschädigungsforderung zu überreichen hatte. Der Schaden Köthens betrug, nach dem billigen Maßstabe der Kopfzahl angeschlagen, etwa 40 000 Taler für drei Jahre. Der Herzog berechnete das Zehnfache und zeigte sich hoch erstaunt, da Preußen den Köthener Schmuggel in Gegenrechnung stellte. Nach langen, gereizten Erörterungen rückten die Herzöge schließlich mit dem Vorschlage heraus: Preußen möge dem enklavierten Anhalt durch einen Gebietsaustausch auf ewige Zeiten freien Verkehr mit Sachsen verschaffen, dann seien die drei Höfe bereit, sich versuchsweise auf einige Jahre dem preußischen Zollsystem anzuschließen. Sofort wies Bernstorff die »unangemessene« Zumutung scharf zurück, der Unterhändler mußte abziehen, und Anhalt blieb mit preußischen Zollinien umgeben. Aber der Schleichhandel blühte fröhlich fort, die Grenzwache Preußens war machtlos gegen den bösen Willen der herzoglichen Behörden. Obwohl der Berliner Hof über Adam Müllers Ränke genau unterrichtet war, so wollte er doch schlechterdings nicht glauben, daß Fürst Metternich [pg 065] das Treiben seines Generalkonsuls billige. Jahrelang ertrug der preußische Adler langmütig die Bisse der anhaltischen Maus, immer in der Hoffnung, daß die drei Herzöge endlich noch ihr Wort einlösen würden.

Und in diesem Streite, der alle Selbstsucht, allen Dünkel, alle Torheit der Kleinstaaterei an den Tag brachte, stand die deutsche Presse wie ein Mann zu den anhaltischen Schmugglern. Der Schmerzensschrei des freien Kötheners war das Wiegenlied der deutschen Handelseinheit, die erst nach zwei Menschenaltern auf demselben Elbstrome unter den Weherufen des freien Hamburgers ihr letztes Ziel erreichen sollte. Mit einer Verblendung ohnegleichen täuschte sich die Bevölkerung der kleinen Staaten, bei jeder Wendung dieses wirrenreichen Kampfes, regelmäßig über ihr eigenes und des Vaterlandes Wohl, um jedesmal, sobald der gefürchtete Anschluß an Preußen endlich vollzogen war, die Notwendigkeit der Änderung nachträglich dankbar anzuerkennen. Ebenso regelmäßig verdeckte der Partikularismus seine Selbstsucht hinter dem schönen Worte der Freiheit; bald nahm er die Freiheit des Handels, bald das freie Selbstbestimmungsrecht der deutschen Ströme, bald auch beides zugleich zum Vorwand, und jedesmal ließ sich die vom Liberalismus beherrschte öffentliche Meinung durch solche hohle Kraftworte verführen.

Die unausrottbaren Vorurteile wider das preußische Zollgesetz wirkten zusammen mit jener gedankenlosen Gemütlichkeit, die es unbesehen für unedel hält, bei einem Kampfe zwischen Macht und Ohnmacht die Partei des Stärkeren zu ergreifen. Und dazu der juristische Formalismus unserer politischen Bildung, der gar nicht ahnte, daß im Staatenverkehre das formelle Recht nichtig ist, wenn es nicht durch die lebendige Macht getragen wird. War denn Köthen nicht ebenso souverän wie Preußen? Wie durfte man dieser souveränen Macht einen Zollanschluß zumuten, der ihr freilich nur Segen bringen konnte und sich aus ihrer geographischen Lage mit unabwendbarer Notwendigkeit ergab, aber ihrem freien Selbstbestimmungsrechte widersprach? Und wenn es ihr beliebte, die Freiheit der Elbe zur boshaften Schädigung des Nachbarlandes zu gebrauchen — in welchem Artikel der Bundesakte war dies denn verboten? Daß Anhalt sich durch die Wiener Verträge zur Beseitigung des Schleichhandels [pg 066] verbunden hatte, überging man mit Stillschweigen. Bignon[48], der alte Anwalt der deutschen Kleinstaaten, trat ebenfalls auf den Kampfplatz mit einem offenen Briefe über den preußisch-anhaltischen Streit. Er beklagte schmerzlich, daß Frankreich nicht mehr wie sonst vom Niederrhein her des Richteramtes über Deutschland warten könne; aber »Frankreich ist von der Natur bestimmt, immer zu herrschen, und wenn es das Szepter der Macht verloren hat, so hat es doch das Szepter der öffentlichen Meinung bewahrt«. Vor dem Szepterträger der öffentlichen Meinung fand Preußen, wie billig, keine Gnade. Auf diesem Wege der Usurpationen, rief Bignon, ist das Haus der Capetinger einst schrittweis dahin gelangt, die großen Vasallen Frankreichs zu vernichten. Treuherzig sprach der deutsche Liberale die Warnung des Bonapartisten nach.

Auch die Mehrheit am Bundestage kam der Klage des Köthener Hofes, die selbst nach der Freigebung jenes Elbschiffes nicht zurückgezogen wurde, bereitwillig entgegen. Umsonst verwahrte sich König Friedrich Wilhelm, als er im Sommer 1821 durch Frankfurt kam, mit scharfen Worten wider den Vorwurf, daß er Anhalt mediatisieren wolle. Die kleinen Höfe ließen sichs nicht ausreden: Preußen wünsche, wie Berstett sich ausdrückte, »seine geographische Dünnleibigkeit auf Kosten einiger Kleineren zu arrondieren«. Der neu ernannte badische Bundesgesandte Blittersdorff[49] und die Klügeren seiner Genossen wußten wohl, wie wenig »bei dem bekannten Charakter des Herzogs oder vielmehr der Frau Herzogin« auf ein verständiges Abkommen zu rechnen sei; doch sie meinten, »dies sei die Gelegenheit für den Bundestag, seine Dauer und Lebenskraft zu erproben«. Es galt, Preußen zu demütigen vor einem ohnmächtigen Nachbarn; es galt, der norddeutschen Großmacht zu beweisen, daß sie, nach Marschalls Worten, ebenso sehr durch Köthen geschützt [pg 067] werde, wie Köthen durch Preußen. Von den größeren Bundesstaaten zeigte allein Bayern ein Verständnis für die Machtverhältnisse; nachdem die Münchener Regierung soeben selber die Schwierigkeiten der Einführung eines neuen Zollsystems kennen gelernt hatte, meinte sie doch, daß ein kleiner Unterschied bestehe zwischen einem Reiche und einer Enklave. Die anderen beurteilten die Frage nach den Gesichtspunkten des Zivilprozesses, und da die Rechtsfrage allerdings zweifelhaft lag, so entspann sich am Bundestage eine grimmige Fehde, die durch viele Jahre hingeschleppt, den liberalen Zeitungen immer wieder den willkommenen Anlaß bot, Preußen als den Friedensbrecher Deutschlands zu brandmarken.

Das also war für Preußen das Ergebnis der handelspolitischen Verhandlungen in Wien und Dresden. Das neue Zollgesetz war gegen den Widerstand fast aller Bundesstaaten unverändert aufrecht geblieben, auch die Freiheit der Elbe war notdürftig sicher gestellt, und die alte Ansicht der preußischen Regierung, daß der Bund für den deutschen Verkehr schlechterdings nichts zu leisten vermöge, hatte sich abermals bestätigt. Aber ebenso fest stand auch die Erkenntnis, daß Verhandlungen mit den einzelnen Staaten, bei ihrer gegenwärtigen Stimmung, vorläufig ganz aussichtslos waren. Welche unbelehrbare Gehässigkeit war dem Grafen Bernstorff entgegengetreten, welche anmaßende Sprache hatte er anhören müssen, erst in Wien, dann in Dresden! Nach so niederschlagenden Erfahrungen faßte man in Berlin den verständigen Entschluß, fortan keine Einladungen mehr ergehen zu lassen, sondern gelassen zu warten, bis die Not den kleinen Nachbarn die Augen öffne. In diesem Sinne erging an sämtliche Gesandten in Deutschland die gemessene Weisung, sich streng zurückzuhalten und auf alle handelspolitischen Anfragen lediglich zu antworten: der König habe schon im Jahre 1818 sich zu Verhandlungen bereit erklärt, er hege noch immer den Wunsch, andere deutsche Staaten mit seinem Zollsysteme zu verbinden, jetzt sei es an den Nachbarn, dem guten Willen entgegenzukommen. Eichhorn begründete diesen Entschluß mit der Erwägung, daß die Eifersucht der Dynastien durch Einladungen erfahrungsgemäß nur gereizt würde: »Solche Anträge konnten zugleich als Aufforderungen zur Änderung ihrer inneren Staatsgesetzgebung und als ihre Selbständigkeit [pg 068] gefährdende Anmutungen mißdeutet werden.« Gegen das tiefeingewurzelte Mißtrauen der kleinen Höfe wirkte nur eine Waffe: ruhiger Gleichmut, der die Natur der Dinge für sich wirken ließ. Was verschlug es auch, wenn die Presse unablässig über Preußens selbstsüchtige Sonderstellung Wehe rief? Von der öffentlichen Meinung, die sich noch weit verblendeter zeigte als die Höfe, hatte die Handelseinheit des Vaterlandes nichts zu erwarten; Preußens bester Bundesgenosse war die wachsende Finanznot der kleinen Staaten.

Quelle: H. v. Treitschke, Deutsche Geschichte usw. III, 29ff.


[32.] Christian Günther Graf v. Bernstorff, geb. 3. April 1769, gest. 28. März 1835, trat 1818 aus schwedischen Diensten in die preußischen über und wurde Minister des Auswärtigen. 1832 trat er von seinem Amte zurück.[33.] Karl Wilhelm Freiherr v. Fritsch, geb. 16. Juni 1769, gest. 16. Oktober 1851, war von 1815–1843 Großh. Sächs. Minister.[34.] Ernst III. seit 12. November 1826, Ernst I. von Sachsen-Coburg-Gotha (gest. 29. Januar 1844).[35.] Vertreter Nassaus am Bundestag.[36.]Wilhelm I., gest. 27. Februar 1821.[37.] Adam Müller, geb. 30. Juni 1779, gest. 17. Januar 1829, damals österreichischer Generalkonsul für Sachsen in Leipzig.[38.] Georg Friedrich Freiherr v. Zentner, geb. 27. August 1752, gest. 20. Oktober 1835, bayrischer Staats- und Justizminister.[39.]Ludw. Phil. Graf v. Bombelles, geb. 1. Juli 1780, gest. 7. Juli 1843, österr. Diplomat, damals Gesandter in Dresden, nachmals an anderen Höfen.[40.] Karl August, geb. 3. September 1757, gest. 14. Juni 1828.[41.] Joh. Rudolf Freiherr v. Buol-Schauenstein, geb. 21. November 1763, gest. 12. Februar 1834, von 1816–1823 Bundespräsidialgesandter, nachher Staatminister und Präsident der Hofkommission.[42.]Karl August Freiherr v. Wangenheim, geb. 14. März 1773, gest. 19. Juli 1850, von 1817–1823 württembergischer Gesandter am Bundestage.[43.]Den rasenden Wahnsinn.[44.]Unter Leinpfaden versteht man die an schiffbaren Wasserläufen angelegten Wege, von denen aus Schiffe mittels einer am Maste befestigten Leine stromaufwärtsgezogen oder »getreidelt« werden (daher auch Treidelwege genannt).[45.] Wilh. Ludwig Georg Graf zu Sayn-Wittgenstein, geb. 9. Oktober 1770, gest. 11. April 1851, von 1814–1819 Polizeiminister, seitdem Minister des Königlichen Hauses.[46.] Anhalt zerfiel damals in die 3 Teile Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen, Anhalt-Bernburg. Herzog von A.-Dessau war damals Leopold IV. Friedrich (1817–1871), von A.-Köthen Ferdinand (1818–1830), von A.-Bernburg Alexius Friedr. Christian (1796 bis 1834). Seit 1863 war das ganze anhaltische Gebiet in die Hände Leopolds IV. vereinigt.[47.]9. August 1817.[48.] Louis Pierre Baron Bignon, geb. 1771, gest. 5. Januar 1841, franz. Diplomat und Publizist, zeitweilig als französischer Geschäftsträger bzw. bevollmächtigter Minister an deutschen Höfen tätig, nach Belle-Alliance Minister der auswärtigen Angelegenheiten.[49.] Friedrich Landolin Karl Freiherr v. Blittersdorf, geb. 10. Februar 1792, gest. 16. April 1861, war von 1821–1835 badischer Bundestagsgesandter, danach bis 1843 Minister der auswärtigen Angelegenheiten, von 1843–1848 wieder Bundestagsgesandter.