IX. Bindewörter.

§. 33. Die Bindew. verbinden theils Wörter, theils Sätze mit einander. Sie können sein:

A. Bindewort der Beiordnung (coordinirende).

1. Der Anreihung (copulative): und, auch, nun, sowohl — als auch, nicht nur — sondern auch, theils — theils, je — desto, zuletzt, erstlich, erstens, ferner, nicht allein — sondern auch, endlich, dann, nicht bloß — sondern auch, außerdem, dazu.

2. Der Entgegnung (adversative): aber, allein, doch, dennoch, jedoch, oder, entweder — oder, dagegen, vielmehr, indessen, dessenungeachtet, weder — noch, nicht — sondern, wenn — so, hingegen, gleichwohl, sonst, bald — bald.

3. Des Grundes (causale): denn, deßwegen, darum, dann, daher, folglich, somit, minb, demnach, also, nämlich, als, deshalb.

B. Bindew. der Unterordnung (subordinirende): daß, damit, weil, da, als, indem, nachdem, indeß, während, ehe, bevor, seit, seitdem, bis, so lange als, so, so wie, gleichwie, als ob, so daß, ohne daß, auf daß, wenn, falls, obgleich, wenngleich, wiewohl, wie sehr auch, seitdem daß, darum, als wenn, obschon, unterdeß, wenn schon, sobald, wofern, dahin — wohin, daher — woher, da — wo, je — desto.