Anmerkungen zur Transkription

In diesem Text finden sich drei Arten von Fußnoten. Kants ursprüngliche Fußnoten werden unmarkiert wiedergegeben. Fußnoten, die Kant selbst der Ausgabe B von 1794 hinzufügte, werden am Anfang des Fußnotentextes mit † gekennzeichnet. Außerdem hat der Herausgeber (Kehrbach) sie in [ ] eingeschlossen und mit eigenen Fußnoten als Zusätze der Ausgabe B von 1794 gekennzeichnet.

Zusätzliche Fußnoten des Herausgebers (Kehrbach) sind mit kursivem Textstil markiert.

Weitere Angaben zur Transkription finden sich [am Ende des Buches].

Die Religion
innerhalb der Grenzen der
bloßen Vernunft

von
Immanuel Kant

Text der Ausgabe 1793, (A)
mit Beifügung der Abweichungen
der Ausgabe 1794, (B)

Herausgegeben von
Karl Kehrbach

Verlag von Philipp Reclam jun. Leipzig

Druck von Philipp Reclam jun. Leipzig

Vorrede des Herausgebers.

Im Jahre 1792 hatte Kant in der von J. E. Biester herausgegebenen „Berlinischen Monatsschrift“ (S. 323-385) unter dem Titel: „Ueber das radikale Böse in der menschlichen Natur“ einen Aufsatz[1] veröffentlicht, welcher der erste von einer „vier Stücke“ umfassenden Serie von Aufsätzen sein sollte. In diesen „vier Stücken“ gedachte Kant eine ausführliche Darstellung seiner Religionslehre oder wie er an anderer Stelle[2] sagt: „eine Auflösung der Aufgabe: Was darf ich hoffen?“ zu geben.

Aber nur diesem ersten Aufsatze wurde von der damaligen Censurbehörde in Berlin, welcher auf Kants ausdrücklichen Wunsch jeder der Aufsätze vor dem Drucke unterbreitet werden sollte, das Imprimatur ertheilt. Dem „zweiten Stücke“: „Von dem Kampf des guten Princips mit dem bösen, um die Herrschaft über den Menschen“ dagegen wurde von derselben Censurbehörde die Druckfreiheit verweigert.

Da Kant keineswegs gewillt war, wegen dieses Einspruches auf die Veröffentlichung der Abhandlungen zu verzichten, so beschloß er, das ganze Material in Buchform erscheinen zu lassen; freilich nicht ohne es vor dem Drucke der Censur einer theologischen Facultät zu unterbreiten, die nach seiner mehrfach ausgesprochenen Meinung die einzige Corporation war, welcher das Recht zustand, über das Imprimatur streng wissenschaftlicher Aufsätze aus dem Gebiete der Religion zu entscheiden.

Die theologische Facultät der Universität Königsberg, an welche sich Kant gewandt hatte, gewährte unbedenklich die Erlaubniß zum Drucke.

Die erwähnten Abhandlungen erschienen sodann im Frühjahr 1793 in Buchform unter dem Titel: „Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft. Königsberg, bey Friedr. Nicolovius.“[3]

Eine Darstellung der näheren Umstände seines Conflictes mit der Berliner Censurbehörde giebt Kant in einem Aufsatze, den er für Borowsky niederschrieb. Auch in dem schon erwähnten Briefe an Stäudlin erörtert er dieselbe Angelegenheit.

Da diese beiden Darstellungen zugleich einen Commentar zum Verständnisse der Vorrede der ersten Auflage (S. 8-12 dieser Ausgabe) bilden, so schienen sie wichtig genug, um hier von Neuem gedruckt zu werden.

Borowsky hat den Aufsatz unter dem Titel: „Kants Censurleiden“ in seinem Buche: „Darstellung des Lebens und Charakters I. Kants“ (S. 233 u. ff.) publicirt. Er lautet:

„Der Aufsatz vom radicalen Bösen ward im Jahre 1792 mit dem ausdrücklichen Begehren an den Herausgeber der Berlinischen Monatsschrift eingeschickt, daß, obgleich diese Monatsschrift damals in Jena gedruckt wurde, dennoch dieses Inserat der gewöhnlichen Censur in Berlin unterworfen werden sollte. Der Verfasser will durchaus auch nicht den Schein einmal haben, als ob er einen literarischen Schleichhandel gerne einschlüge und nur bei geflissentlicher Ausweichung der strengen Berlinischen Censur sogenannte kühne Meinungen äußere. Jene Abhandlung vom radicalen Bösen ward also dem Herrn &c. Hillmer vorgelegt und von ihm mit der Erklärung an den Herausgeber der Monatsschrift zurückgegeben: „daß sie gedruckt werden könnte, da doch nur tiefdenkende Gelehrte die Kant’schen Schriften lesen.“ So ward sie denn im Aprilstücke 1792 abgedruckt. Nun wurde die zweite Abhandlung: Von dem Kampfe des guten Princips mit dem bösen u. f., nach Berlin gesandt, und es sollte mit dieser eben derselbe Weg in Ansehung der Censur eingeschlagen werden. Der Herausgeber fügte sich dem Willen des Autors, gab ihm aber in einem Schreiben, Berlin den 18. Juni 1792, von dem unvermutheten widrigen Erfolge folgende Nachricht: „Ich habe es nie recht begreifen können, warum Sie, mein verehrtester Freund! durchaus auf die hiesige Censur drangen. Aber ich gehorchte Ihnen und schickte das Manuscript Herrn Hillmer. Dieser antwortete mir denn zu meinem nicht geringen Erstaunen: — — da es ganz in die biblische Theologie einschlage, habe er es, seiner Instruction gemäß, mit seinem Collegen, Herrn Hermes, gemeinschaftlich durchgelesen, und da dieser das Imprimatur verweigere, so träte er diesem bei. — Ich schrieb nun an Herrn Hermes und erhielt zur Antwort: „das Religionsedict sei seine Richtschnur; — weiter könne er sich nicht darüber erklären.“ — Es muß wohl einen Jeden empören, daß ein Hillmer und Hermes sich anmaßen wollen, der Welt vorzuschreiben, ob sie einen Kant lesen solle oder nicht. Es ist dies so eben erst passirt. Ich weiß nun durchaus nicht, was weiter zu thun ist. Aber ich glaube es mir und den Wissenschaften in unserem Staate schuldig zu sein, etwas dagegen zu thun. Leben Sie recht wohl, wenn ein solcher Verfall unserer Literatur anders Ihnen keine unangenehme Stunde macht. Biester. Berlin, 18. Juni 1792.“ — Natürlich verdroß diese Nachricht den Autor, indessen wollte er doch die zu dem ersterwähnten Aufsatze vom radicalen Bösen noch gehörigen drei Abhandlungen dem Publikum nicht vorenthalten. Sein erster Plan war, diese nach Göttingen an Dr. Stäudlin zu schicken und durch ihn sie der Göttingen’schen theologischen Facultät vorlegen zu lassen. Nachher wollte er den Weg bei der theologischen Facultät in Halle einschlagen. Allein der Vorgang mit der Kritik aller Offenbarung, die Fichte verfertigte und sein Verleger in Halle drucken lassen wollte, welcher aber der dortige damalige Decan Dr. Schulze das Imprimatur verweigerte, veranlaßte ihn, auch diesen muthmaßlich vergeblichen Schritt nicht zu thun, obwohl er zu den Herren Niemeyer und Knapp und ihren erleuchteten Religionskenntnissen Zutrauen genug hatte. Ungern versetzte er die Theologen einer preußischen Universität mit der geistlichen Oberexaminationscommission in Spannung, aber da die Königsberg’sche theologische Facultät selbst nichts hiervon befürchtete, so ließ der Autor von dem Decan derselben die vier Aufsätze censiren und erhielt die Druckfreiheit des Werkes, das nun unter der Aufschrift: „Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft“ bei Nicolovius erschienen ist. Aus dieser Erzählung wird das, was in der Vorrede S. XIII.[4] u. f. vorkommt, Jedermann verständlich werden, dem ohne diesen Schlüssel durchaus undeutlich bleiben muß, was da, besonders S. XV.[5] von bürgerrichtenden Theologen und von dem Unterschiede der Censur eines Geistlichen (Herrn Hermes) und eines Facultätstheologen ausführlich gesagt wird.“

An Professor Karl Friedrich Stäudlin in Göttingen schreibt Kant in Betreff derselben Angelegenheit:

„... — Mit beikommender Schrift: Religion innerhalb den Grenzen &c. habe ich die dritte Abtheilung meines Plans zu vollführen gesucht, in welcher Arbeit mich Gewissenhaftigkeit und wahre Hochachtung für die christliche Religion, dabei aber auch der Grundsatz einer geziemenden Freimüthigkeit geleitet hat, nichts zu verheimlichen, sondern, wie ich die mögliche Vereinigung der letzteren mit der reinsten praktischen Vernunft einzusehen glaube, offen darzulegen. — Der biblische Theolog kann doch der Vernunft nichts Anderes entgegensetzen, als wiederum Vernunft, oder Gewalt, und will er sich den Vorwurf der letzteren nicht zu Schulden kommen lassen, (welches in der jetzigen Krisis der allgemeinen Einschränkung der Freiheit im öffentlichen Gebrauch sehr zu fürchten ist,) so muß er jene Vernunftgründe, wenn er sie sich für nachtheilig hält, durch andere Vernunftgründe unkräftig machen und nicht durch Bannstrahlen, die er aus dem Gewölke der Hofluft auf sie fallen läßt; und das ist meine Meinung in der Vorrede S. XIX.[6] gewesen, da ich zur vollendeten Instruction eines biblischen Theologen in Vorschlag bringe, seine Kräfte mit dem, was Philosophie ihm entgegen zu setzen scheinen möchte, an einem System aller ihrer Behauptung, (dergleichen etwa gegenwärtiges Buch ist,) und zwar gleichfalls durch Vernunftgründe zu messen, um gegen alle künftigen Einwürfe gewaffnet zu sein. — Die auf gewisse Art geharnischte Vorrede wird Sie vielleicht befremden; die Veranlassung dazu ist diese: Das ganze Werk sollte in vier Stücken in der Berlinischen Monatsschrift, doch mit der Censur der dortigen Commission herauskommen. Dem ersten Stück gelang dieses (unter dem Titel: Vom radicalen Bösen in der menschlichen Natur); indem es der philosophische Censor, Herr G. R. Hillmer, als zu seinem Departement gehörend annahm. Das zweite Stück aber war nicht so glücklich, weil Herr Hillmer, dem es schien in die biblische Theologie einzugreifen, (welches ihm das erste, ich weiß nicht aus welchem Grunde, nicht zu thun geschienen hatte,) es für gut fand, darüber mit dem biblischen Censor, Herrn O. C. R. Hermes, zu conferiren, der es alsdann natürlicherweise (denn welche Gewalt sucht nicht ein bloßer Geistlicher an sich zu reißen?) als unter seine Gerichtsbarkeit gehörig in Beschlag nahm und sein legi verweigerte.[7] — Die Vorrede sucht nun zu zeigen, daß, wenn eine Censurcommission über die Rechtsame dessen, dem die Censur einer Schrift anheim fallen sollte, in Ungewißheit ist, der Autor es nicht auf sie dürfe ankommen lassen, wie sie sich untereinander einigen möchten, sondern das Urtheil einer einheimischen Universität aufrufen könne; weil da allein eine jede Facultät verbunden ist, auf ihre Rechtsame zu halten und eine der anderen Ansprüche zurückhalten, ein akademischer Senat aber in diesem Rechtsstreit gültig entscheiden kann. — Um nun alle Gerechtigkeit zu erfüllen, habe ich diese Schrift vorher der theologischen Facultät zu ihrer Beurtheilung vorgelegt, ob sie auf dieselbe, als in biblische Theologie eingreifend, Anspruch mache oder vielmehr ihre Censur, als der philosophischen zuständig, von sich abweise, und diese Abweisung, dagegen Hinweisung zu der letzteren auch erhalten.

Diesen Vorgang Ihnen, würdigster Mann, mitzutheilen, werde ich durch Rücksicht auf den möglichen Fall, daß darüber sich etwa ein öffentlicher Zwist ereignen dürfte, bewogen, um auch in Ihrem Urtheil wegen der Gesetzmäßigkeit meines Verhaltens, wie ich hoffe, gerechtfertigt zu sein.“

Kant hatte aber auch dadurch, daß er seine Abhandlungen, nach vorhergehender Censur durch die Königsberger theologische Facultät, in Buchform erscheinen ließ, weiteren Conflicten, die er so gern vermied, nicht ausweichen können. Denn in dem Jahre 1794, in welchem die 2. Auflage der „Religion innerhalb der Grenzen &c.“ erschienen war, erhielt er eine von dem Minister Wöllmer unterzeichnete Königl. Cabinetsordre, in der ihm in Hinblick auf seine Religionslehre vorgeworfen wurde, daß er seine Philosophie „zu Entstellung und Herabwürdigung mancher Haupt- und Grundlehren der heiligen Schrift und des Christenthums mißbraucht“ und in der er zur „gewissenhaftesten Verantwortung“ aufgefordert wurde. Zugleich erhielt er den Befehl, sich „künftighin nichts dergleichen zu Schulden kommen“ zu lassen.

Diese Königl. Cabinetsordre veröffentlichte Kant in Gemeinschaft mit seinem Verantwortungsschreiben in seiner Schrift: „Streit der Facultäten.“ (1798.)

Da diese Schrift Kants demnächst in der Universal-Bibliothek zur Veröffentlichung gelangt, so wird hier von dem Abdruck der Cabinetsordre und der Antwort auf dieselbe Abstand genommen.

Bibliographie der Drucke.

1. Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft. Vorgestellt von Immanuel Kant. Königsberg, bey Friedrich Nicolovius, 1793. XX [II]. 296 S. 8°, (A).

2. Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft ... Zweyte vermehrte Auflage. Königsberg, bey Friedrich Nicolovius, 1794. XXVI [IV]. 314 S. 8°, (B).

3. Die Religion innerhalb der Grenzen der blossen Vernunft ... als No. 1 in Bd. X von: Immanuel Kants Sämmtliche Werke. Herausgegeben von Karl Rosenkranz und Friedr. Wilh. Schubert, Leipzig, Leopold Voss, 1838. XI, 1-247 S. 8°, (R).

4. Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft ... als No. V in Bd. VI von: Immanuel Kants Werke, sorgfältig revidirte Gesammtausgabe in zehn Bänden [ed. G. Hartenstein], Leipzig, 1839, Modes und Baumann. XVI, 159-389 S. 8°, (Ha).

5. Die Religion innerhalb der Grenzen der blossen Vernunft ... als No. IV in Bd. VI von: Immanuel Kants Sämmtliche Werke. In chronologischer Reihenfolge herausgegeben von G. Hartenstein, Leipzig, Leopold Voss, 1866. 8°, S. XII u. 95-301 (Hb).

6. Die Religion innerhalb der Grenzen der blossen Vernunft ... Herausgegeben und erläutert von J. H. von Kirchmann. Bd. XVII von: Philosophische Bibliothek oder Sammlung der Hauptwerke der Philosophie alter und neuer Zeit etc. Leipzig 1869 (1. Auflage) und 1875 (2. Auflage), Erich Koschny. VI, 242 S. 8°, (K).

Es sind außerdem nach Hartensteins Aussage noch zwei Nachdrucke der 1. Ausgabe erschienen (Leipzig und Frankfurt 1793, XXIV, 248 und XXIV, 296 S. 8°).

J. H. von Kirchmann erwähnt eine 3. rechtmäßige Auflage. Diese Angabe beruht wahrscheinlich auf einem Irrthume, denn in den auf Bibliotheken gebräuchlichen bibliographischen Hilfsmitteln ist sie nicht verzeichnet. Vielleicht ist eine Verwechselung eingetreten mit der „Theorie der reinen moralischen Religion &c. (G. L. Reiner), Riga 1796.“

Ad. 1 und 2. Das Verhältniß der 2. Auflage (B) zur 1. (A) ist von Kant in den ersten Zeilen seiner Vorrede zu B (S. 13 vorliegender Ausgabe) kurz gekennzeichnet.

Deutlicher tritt dasselbe in der folgenden Zusammenstellung der Varianten beider Texte hervor. S. S. XI-XVII.

Ad 3. Die Ausgabe von Rosenkranz und Schubert (R) legt den Text von A zu Grunde und giebt die Zusätze von B, fortlaufend numerirt, unter dem Texte. Die übrigen Varianten, welche nicht Zusatzanmerkungen betreffen, sind nicht erwähnt, eben so sind Emendationen des Druckes nicht angegeben.

Ad 4 u. 5. Die Ausgaben von G. Hartenstein (Ha u. Hb) legen den Text von B zu Grunde und geben die Varianten von A unter dem Texte. Es sind dabei auch die unbedeutenderen Varianten berücksichtigt. Ein vollständiges Verzeichniß derselben, welches allein eine genaue Uebersicht über das Verhältniß der Drucke geben könnte, fehlt. Die Vorrede enthält ein Emendationsverzeichniß.

Ad 6. Die Ausgabe von J. H. von Kirchmann legt den Text von B zu Grunde und giebt die Varianten von A unter dem Texte. Dieselben stimmen genau mit den bezüglichen Anmerkungen der 2. Hartenstein’schen Ausgabe (Hb). Ein Varianten- und Emendationsverzeichniß fehlt.