die Todesart des Pöhlmann’schen Kindes.
Zur Besichtigung und Obduction des am 24. September auf dem Wege nach Stralau in einem Korbe gefundenen Kindes, hatten die Unterzeichneten sich heute nach dem Obductionshause der Königl. Charité begeben, woselbst sie antrafen:
Es wurde hierauf zur Obduction des Leichnams geschritten, welche Folgendes ergab:
A. Aeussere Besichtigung.
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1)
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Der männliche, 2 Fuss 7 Zoll lange, gegen 2 Jahre alte, ziemlich
abgemagerte Körper hat nur sparsame blonde Haare, blaue Augen und
noch nicht vollständig durchgebrochene Zähne, hinter welchen die
Zunge liegt.
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2)
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Die allgemeine Farbe ist die gewöhnliche Leichenfarbe, und die
Bauchdecken sind von der Verwesung grünlich gefärbt. Leichenstarre
ist nicht vorhanden.
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3)
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Mit Ausnahme der Nase, an welcher sich etwas angetrockneter
Schleim befindet, und der beiden Hände, an welchen etwas trockener
Darmkoth sichtbar, ist der Körper sehr rein.
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4)
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Der After ist geschlossen und in ihm, wie in den übrigen
natürlichen Höhlen, fremde Körper nicht zu entdecken.
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5)
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Hals und Geschlechtstheile sind natürlich beschaffen.
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6)
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Auf der Mitte des rechten Scheitelbeins zeigt sich ein
unregelmässig rundlicher, silbergroschengrosser, braunrother, hart
zu schneidender Fleck, der bei Einschnitten keine Sugillation
ergiebt. Diagonal über dem Schuppentheil des rechten Schlafbeins
von oben nach unten und von vorn nach hinten zeigt sich ein 11⁄2
Zoll langer, 2 Linien breiter, blauer Streifen, in dessen Tiefe bei
Einschnitten sich etwas sugillirtes Blut findet. Die Bedeckungen am
Hinterkopfe erscheinen nicht verfärbt.
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7)
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Auf der ganzen linken Seite des Kopfes, sowie den ganzen Rücken
entlang, zeigen sich mehr als 60 kleine, hirsekorngrosse, meist
länglich gestaltete, blaue Fleckchen, die hart zu schneiden sind,
und bei denen, mindestens den grössern, sich auch Sugillation in
der Tiefe ergiebt. Grössere Flecke dieser Art zeigen sich auf der
Stirn und auf der Mitte beider Becken; unter diesen Flecken sind
einzelne bis zu 1⁄4 Zoll lang und 2 bis 3 Linien breit.
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8)
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Kleine Abschilferungen der Oberhaut finden sich auf der linken
Seite des Halses gegen den Nacken zu.
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9)
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Am rechten Vorderarm, 1 Zoll vom Ellenbogengelenk entfernt,
findet sich ein silbergroschengrosser bläulicher Fleck,
nicht hart zu schneiden, aber in der Tiefe Sugillation ergebend.
Bei näherer Besichtigung findet sich, dass an allen Extremitäten,
an der vordern wie hintern Fläche, zahllose Stellen
dieser Art vorhanden sind, die sich äusserlich nur durch
eine schwachbläuliche Farbe von der allgemeinen Leichenfarbe
unterscheiden, keine Abschilferung der Oberhaut ergeben, deshalb
auch leicht zu schneiden sind, aber sämmtlich sugillirtes Blut bei
Einschnitten zeigen.
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10)
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An der rechten Seite des Körpers, von der fünften Rippe
anfangend bis zum Hüftbein hinunter, finden sich 17 bis 18 blaue,
meist parallel laufende, 1 bis 3 Zoll lange, weich zu schneidende
Streifen, die gleichfalls bei Einschnitten Sugillation ergeben.
Zwei solcher, halbkreisförmiger Streifen laufen, 1 Zoll vom Nabel
entfernt, rechts, über den Unterleib weg.
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11)
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Die Gegend des Kreuzbeins und beide Nates zeigen eine
bläuliche Färbung, und auch hier ergeben Einschnitte Sugillation in
der Tiefe.
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12)
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Auf der linken Seite des Bauches, gerade über der obern Gräthe
des Hüftbeinkammes, findet sich ein fast runder, braungrüner,
hart zu schneidender Fleck, unter welchem sich jedoch keine
Blutunterlaufung ergiebt. Ein ganz ähnlicher, und braunroth
gefärbter Fleck mit Abschilferung der Oberhaut findet sich an der
innern Seite des rechten Knies und auf dem linken Hüftbein, 1 Zoll
vom Rande desselben entfernt.
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Sonst ist bei der äussern Besichtigung nichts zu bemerken.
B. Innere Besichtigung.
I. Eröffnung der Kopfhöhle.
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13)
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Nach kunstgemässer Zurückschlagung der weichen Bedeckungen
zeigen sich dieselben von innen an ihrer hintern Hälfte durchweg
mit dunkelm Blut infiltrirt und nun entdeckt man bei genauer
Besichtigung eine sternförmige Fissur, deren Mittelpunkt 3⁄4
Zoll über der Protuberanz nach links hinüber anfängt und sich
von hier in drei Strahlen oder unregelmässig zackigen Rissen
durch das Hinterhaupt erstreckt. Der eine derselben setzt sich
in unregelmässigem Zickzack noch 2 Zoll weit auf das rechte
Scheitelbein fort, und ein zweiter, eben solcher, pflanzt sich bis
in den Schuppentheil hinein, im Ganzen 21⁄2 Zoll weit fort. Ein
dritter Spalt erstreckt sich im Hinterhaupte bis zum grossen Loch
hinunter. Die Risse haben eine Dimension von höchstens 1⁄4 Linie
und erscheinen roth vom unterliegenden Blute.
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14)
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Die Schädelknochen wurden hierauf abgesägt. Sie waren von
gewöhnlicher Dicke, und mit Ausnahme des schon beschriebenen
unverletzt, aber an den Sprungstellen in ihrer Diploe mit Blut
infiltrirt.
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15)
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Ebenso unverletzt waren auch die Gehirnhäute.
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16)
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Das Gehirn, das den Schädel vollkommen ausfüllte, war in
den Venen seiner Oberfläche sehr stark mit Blut gefüllt, ebenso
blutreich war auch seine Substanz und die Venen der Grundfläche des
Gehirns.
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17)
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In den Ventrikeln resp. in ihren Adergeflechten ist nichts
Besonderes zu bemerken.
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18)
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Dasselbe gilt von der Brücke, dem verlängerten Marke und
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19)
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dem gesammten kleinen Gehirn, das nur ebenfalls sehr blutreich
ist.
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20)
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Sämmtliche Sinus strotzten von dunkelm, halb geronnenem Blute.
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21)
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Ein eben solches, nur flüssiges Blut in der Menge von 6
Quentchen findet sich frei auf der Schädelgrundfläche.
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22)
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Die innere Besichtigung ergiebt ferner und bestätigt das oben
Gesagte, dass der senkrechte Riss im Hinterhauptsbein sich bis zum
grossen Loch hinunter erstreckt, so dass das Hinterhauptsbein in
seinen beiden Hälften hin und her bewegt werden kann. Die Umgegend
dieser Ränder zeigt sich mit Blut unterlaufen. Im Uebrigen ist die
Schädelgrundfläche unverletzt.
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II. Eröffnung der Brusthöhle.
Sonst ist bei dieser Höhle Nichts weiter zu bemerken.
III. Eröffnung der Bauchhöhle.
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27)
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Nach kunstgemässer Entfernung der äussern Bedeckungen zeigen
sich die Eingeweide in ihrer natürlichen Lage. Die Leber und die mässig angefüllte Gallenblase sind vollkommen
gesund.
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28)
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Der natürlich beschaffene Magen ist zu 1⁄3 mit dünnem
Kartoffelbrei angefüllt.
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29)
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Die Speiseröhre ist leer.
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30)
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An der Bauchspeicheldrüse, sowie
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31)
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an der sehr blutarmen Milz ist so wenig etwas zu bemerken, als
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32)
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an beiden Nieren.
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33)
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Die Harnblase ist natürlich beschaffen und leer.
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34)
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Von Netzen und Gekröse ist nur zu bemerken, dass in letzterm
sich zahlreiche Scropheldrüsen befinden.
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35)
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Die Därme sind gesund beschaffen und leer.
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36)
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Die grossen Blutaderstämme dieser Höhle sind mässig mit
halbgeronnenem Blute gefüllt.
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Da sonst Nichts weiter zu bemerken war, so wurde die Obduction hiermit geschlossen, und die Obducenten gaben ihr Urtheil dahin ab:
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1)
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dass das Kind an den oben sub [13], [14], [21] und [22] beschriebenen
Verletzungen gestorben sei;
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2)
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dass diese Verletzungen so beschaffen, dass dieselben in dem
Alter des Verletzten nothwendig und unter allen Umständen für sich
allein den Tod zur Folge haben mussten;
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3)
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auf Befragen, dass die geschilderten Kopfverletzungen durch
Schläge mit der blossen Hand, oder mit der Faust, oder mit dem
dicken Ende einer gewöhnlichen Ruthe nicht hervorgebracht sein
können,
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4)
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auf Befragen, dass ein Fall des Kindes aus der Wiege
vier Tage vor seinem Tode möglicherweise, aber nicht einmal
wahrscheinlicherweise, die beregten Kopfverletzungen veranlasst
haben kann, worüber sich Obducenten ein gewisseres Urtheil bis zur
Kenntniss der Anteacta vorbehalten müssen:
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5)
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bemerken Obducenten noch, dass aus der obigen Bejahung (sub [2)]
der ersten Frage des §. 169. der Criminal-Ordnung die Verneinung
der beiden übrigen logisch folgt.
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