Die erste Spur einer dreimaligen Untertauchung
finden wir bei Tertullian (gest. 230), welcher ausdrücklich in seiner Schrift gegen Praxeas, Kap. 26, sagt: „Wir werden nicht einmal, sondern dreimal bei Nennung jedes einzelnen Namens auf die einzelnen Personen untergetaucht.“ Ebenso bestätigt er dies in seiner Abhandlung „Vom Kranze des Soldaten,“ Kap. 3, welches wir hier in der Übersetzung von Prof. Kunze geben: „Um mit der Taufe zu beginnen, so beteuern wir beim Eintritt ins Wasser ebenda, aber auch schon etwas früher in der Gemeinde (Kirche) unter der Hand des Priesters, daß wir dem Teufel, seinem Gefolge und seinen Engeln entsagen; alsdann werden wir dreimal untergetaucht, indem wir ein etwas Mehreres antworten (oder erfüllen), als der Herr im Evangelium [nämlich Matth. 28, 19] angeordnet hat.“[163] Man beachte, Tertullian redet hier von dem Gebrauch der dreimaligen Untertauchung als von etwas dem Evangeliumsbefehl Hinzugefügtem. Klar zeigt er die Quelle, aus der dieses Taufverfahren entsprungen ist. Er sagt: „Wenn dieselbe [die dreimalige Untertauchung] auch durch keine Stelle der Schrift bestätigt wird, so ist sie doch sicher durch die Gewohnheit befestigt, und diese ist ohne Zweifel aus der Tradition erflossen.“[164] Ebenso in Kap. 4 derselben Schrift: „Wenn du für diese und andere Punkte der Kirchenzucht eine ausdrückliche Vorschrift aus der hl. Schrift verlangen wolltest, so wirst du keine auftreiben können. Man wird dir die Tradition entgegenhalten als die Urheberin davon.“ Eine Schriftbestimmung für den Ritus der dreimaligen Untertauchung gibt es nach Tertullians eigener Aussage nicht, sondern nur die Macht der Gewohnheit, welche aus der Tradition geflossen war, ist als die einzige Urheberin zu bezeichnen. Also bleibt er nur eine rein menschliche Einrichtung.
Auch Basilius der Große (gest. 379) bemerkt in seinem Buche „Vom hl. Geiste“, Kap. 27, daß die verschiedenen Gebräuche in der Kirche, unter denen er auch das dreimalige Untertauchen bei der Taufe erwähnt, nicht in der hl. Schrift, sondern in der Tradition ihren Grund haben. Er erklärt: „Wir begnügen uns nicht mit dem, was die Apostel oder das Evangelium uns mitteilen, sondern wir haben noch eine ungeschriebene Lehre. Woher ist es genommen,“ fragt er darauf, „daß wir den Täufling dreimal untertauchen? Aus welchem Buche haben wir die übrigen Taufgebräuche, wie unter anderem, daß dem Teufel und seinen Engeln entsagt wird? Rühren sie nicht aus jener verborgenen Geheimlehre her, welche unsre Väter in der Stille aufbewahrten?“[165] Ebenso erwähnt der Bruder des Basilius, Gregor von Nyssa (gest. 395), die dreimalige Untertauchung.[166]
Und Cyrill von Jerusalem (gest. 386), der eine ausführliche Beschreibung der in der Kirche des Altertums gebräuchlichen Taufzeremonien liefert, führt ebenfalls daß dreimalige Untertauchen an, in dem er, nicht wie Tertullian,[167] eine Beziehung auf den dreieinigen Gott sieht, sondern eine besondere Beziehung auf den dreitägigen Aufenthalt Jesu im Grabe erblicken will. Seine Ausführung lautet: „Ihr bekanntet das heilbringende Bekenntnis und tauchtet dreimal ins Wasser unter und wieder auf, und deutetet hiermit sinnbildlich daß dreitägige Begrabensein Christi an.“[168] Dieser Deutung traten auch noch andere Kirchenväter bei, so Gregor von Nyssa in seiner Katechese, Kap. 35, sowie Athanasius u. a. m.
Von Papst Gregor dem Großen (590–604) wird das dreimalige Untertauchen ausdrücklich vorgeschrieben. Seine Anordnung lautet wörtlich: „Der Priester soll unter dreimaligem Untertauchen, wobei er ebenso oft die heilige Dreieinigkeit anruft, taufen mit folgenden Worten: Ich taufe dich im Namen des Vaters, und tauche ihn einmal unter, und des Sohnes, und tauche ihn zum andern Male unter, und des hl. Geistes, und tauche ihn zum dritten Male unter.“[169]
Und aus der Synode zu Worms im Jahre 868 erklärte man: „Sowohl die einmalige als auch die dreimalige Untertauchung bei der Taufe ist erlaubt, letztere wegen der Dreiheit der Personen, erstere wegen der Einheit der Substanz.“[170]
Die morgenländische Kirche blieb bei der dreimaligen Untertauchung bis auf den heutigen Tag. So heißt es im „Rechtgläubigen Bekenntnis“ der griechischen Kirche: „Die Taufe ist eine Abwaschung und Wegnehmung der Erbsünde durch dreimalige Untertauchung ins Wasser.“[171] Im „Ausführlichen Katechismus“ der russischen Kirche, verfaßt von Erzbischof Philaret wird gelehrt, daß das Allerwichtigste in der heiligen Taufhandlung „das dreimalige Untertauchen im Wasser im Namen des Vaters, des Sohnes und des hl. Geistes“ sei.[172]
Während die morgenländische Kirche ein dreimaliges Untertauchen übt, bringt „die abendländische Kirche ein dreimaliges Besprengen oder Überschütten eines Kopfteiles des Täuflings beim Vollziehen der Taufe in Anwendung. In beiden Kirchen vollzieht sich die eine Taufe im dreimaligen Untertauchen oder im dreimaligen Besprengen mit Wasser.“[173]
Aus dem Bisherigen ersehen wir, daß die dreimalige Untertauchung im N. Testament nicht zu finden ist, somit an eine Ausführung derselben durch die Apostel durchaus nicht zu denken ist. Auch die der apostolischen Zeit am nächsten lebenden Kirchenväter wissen nichts von einem derartigen Brauch. Erst am Ende des 2. und anfangs des 3. Jahrh., und zwar in den Tagen Tertullians, brachte man diese Neuerung auf und gründete sie, da es an Schriftzeugnissen fehlte, einfach auf die Tradition. Noch später wurde es durch die strengen Erlasse der Synoden jedem Täufer zur unerläßlichen Pflicht gemacht, die Taufe nach diesem Modus zu vollziehen, bis sie schließlich im Laufe der Zeit in ein dreimaliges Begießen oder Besprengen verwandelt wurde. Wir gelangen zu dem Schluß, daß die dreimalige Untertauchung wohl von den verschiedenen Kirchen in Anwendung gebracht wurde, unter keinen Umständen darf sie aber auf einen Befehl Christi und der Apostel zurückgeführt werden.